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Im Gegensatz zu einer zu Recht erteilten Abmahnung: Grundsätzlich gibt es hier keine Verjährung, das heißt sie bleibt bestehen und verliert auch nicht, wie oft angenommen, nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Es existiert also kein Verfallsdatum, nach welchem Abmahnungen aus Personalakten entfernt werden müssen. 31.10.2024
google sagt die verjähren nicht und werden nicht gelöscht, Anwalt seiten sagen die werden nicht gelöscht und ich habs dir auch so geschrieben da es bei uns in der Firma such so gehandhabt wird.
Welche Quelle hast du das die bitte gelöscht werden?
In der Literatur und in der Rechtsprechung ist es umstritten, ob nach einem gewissen Zeitablauf ein Entfernungsanspruch einer Abmahnung aus der Personalakte besteht.
Das BAG bejaht dies nur in Ausnahmefällen (vgl. BAG NZA 2013, 91; Brox/Rüthers/Henseler, Arbeitsrecht, 20. Auflage, Rndnr. 575 m. w. Nachw.).