Wie umgehen mit Haus bei Trennung?

Smash32

Lt. Commander
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Hallo liebe Community,

nach einer langen Zeit der Inaktivität habe ich heute einen fiktiven Fall, zu dem ich gerne eure Meinungen hören würde:

Person A und B führten eine langjährige Beziehung und haben sich vor drei Monaten schließlich getrennt. Zwei Jahre zuvor haben die beiden sich auf Kredit ein Haus gekauft und es aufwendig renoviert (beide Personen sind Kreditnehmer und beide sind im Grundbuch eingetragen).

Aktuell wohnen Person A und B noch gemeinsam in dem Haus und werden sich nicht einig, wer das Haus bekommen soll und wie man die andere Person fair auszahlen kann.

Person A will auf jeden Fall das Haus haben, Person B hat auch Interesse an dem Haus, hätte jedoch kein Problem damit, Person A das Haus zu überlassen. Deshalb hat Person A Person B vorgeschlagen 5.000€ zu zahlen, damit Person B Person A das Haus überlässt. Wie Person A auf diesen Betrag kommt ist jedoch in keinster Weise ersichtlich, angeblich wurde der Betrag von einem Anwalt ermittelt.

Person B hat jedoch nachweislich Kosten in Höhe von etwa 10.000€ von seinem eigenen Geld gezahlt (Heizung, Ofen...) und bislang knapp 10.000€ vom Kredit abbezahlt. Hinzu kommen hunderte Stunden Arbeit, die Person B in die Renovierung eingebracht hat.

Wie könnte man diese Situation eurer Meinung nach am besten lösen, wenn Person A absolut uneinsichtig bleibt? Wie würde berechnet werden, was Person B tatsächlich zustünde? Was könnte ein Anwalt in diesem Fall tun, um die Situation zu klären?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass es sich um einen fiktiven Fall handelt, zu wem ich einfach Meinungen (gerne fachkundig) hören würde.

Vielen Dank!
 
Teilungsversteigerung
 
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Wenn sich Person A und B nicht einigen können, wird das Haus verkauft, damit der Kredit getilgt und der überschüssige Betrag geteilt (sofern keine Mehraufwand/einbrinung einer Person nachgewiesen werden kann).
Edit: @unicom hat den Fachbegriff dafür genannt - einen Antrag darauf muss nur eine Person stellen und die andere kann dagegen nichts machen

Alternativ kann man das Haus bewerten lassen, den offenen Kredit samt Zinsen davon abziehen, die geleisteten Aufwände abziehen und durch 2 teilen... Dafür müssen sich aber beide einig werden.
Wenn Person A das Haus unbedingt halten will und Person B nicht, hat Person B wohl die bessere Verhandlungsposition um den Auszahlungsbetrag.
 
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Entweder verkaufen und 50:50 aufteilen, oder alternativ miteinander reden und einen Auszahlungsbetrag finden, welcher beide Seiten zufrieden stellt.

Wenn Person A unbedingt und auf jeden Fall das Haus haben will, sollte es doch kein Problem sein mehr als 5.000€ Auszahlung zu leisten? Vl. auf 10-15k einigen? Die geleisteten Arbeitsstunden kann man bei sowas nie miteinkalkulierten…
 
5.000€ ist ja bitte lächerlich wenig. Speziell, wenn

a) bereits 10.000€ Kredittilgung
b) weitere 10.000€ Kosten für Renovierung
c) endlose Renovierungsstunden drin stecken. Der neue und aktuelle Wert vom Haus ist die Grundlage. Nicht der unsanierte Stand vor 2 Jahren
d) Das Haus seit Kauf vor 2 Jahren sehr sehr wahrscheinlich eine enorme Wertsteigerung allein aufgrund der massiv angestiegenen Immobilienpreise hat


Ich habe vor ca. einem halben Jahr auf der "anderen Seite" gestanden. Im erweiterten Bekanntenkreis hat sich ein Paar getrennt, die beiden konnten sich nicht einigen und es kam zur Teilungsversteigerung. Das Haus wurde vor ~4 Jahren unsaniert gekauft und durch viel Eigenarbeit renoviert. Damaliger Kaufpreis ~230.000€ + ca. 50.000€ Material + Eigenleistung.
Das Haus ging in die Teilungsversteigerung und wir hatten durchaus Interesse. Am Ende ist es für verrückte 475.000€ versteigert worden! Also pro Nase fast 240.000€...Klar, davon muss jeder noch den halben Kredit bedienen. Sollte aber dennoch für jeden über 100.000€ übrig bleiben!

Also auf keinen Fall über den Tisch ziehen lassen.
 
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act_ schrieb:
a) bereits 10.000€ Kredittilgung
b) weitere 10.000€ Kosten für Renovierung
Person A hat anscheinend keinen Cent vom Kredit und Renovierung getragen? Oder wurde das hier nur einfach ignoriert?

act_ schrieb:
c) endlose Renovierungsstunden drin stecken.
Person A hat wohl nur däumschen drehend daneben gestanden?

act_ schrieb:
Also auf keinen Fall über den Tisch ziehen lassen.
Sehe ich auch so. Also entweder direkt in die Versteigerung oder (falls sich beide einigen könnten und auch eine Aussicht auf Auszahlung durch Person A besteht) einen Sachverständigen den Wert ermitteln lassen und aubezahlen.

In beiden Fällen dürfte der aktuelle Wert der Immobilie ausschlaggebend sein, da das Haus derzeit wohl beiden zu gleichen Teilen gehört.
 
Person B soll dann wohl auch aus dem Darlehensvertrag raus. Was sagt die Bank dazu?

Sind die beiden verheiratet?
 
gymfan schrieb:
Person A hat anscheinend keinen Cent vom Kredit und Renovierung getragen? Oder wurde das hier nur einfach ignoriert?

Person A hat wohl nur däumschen drehend daneben gestanden?

Natürlich hat Person A auch Geld und Zeit in die Renovierung gesteckt. Solange es beiden gehört und beide dort leben ist das ja auch super.

Aber warum sollte Person B seinen Teil der Wertsteigerung an Person A gegen eine lächerlich kleine Abfindung "verkaufen".
 
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Sofern beide 50/50 bei Sanierungskosten, -leistungen und Kreditbedienung gemacht haben, ist das uninteressant. Ansonsten bleibt nur aufdröseln und verrechnen.

Wert der Immobilie ermitteln, Schuld abziehen durch 2 teilen und fertig. Um es mal einfach auszudrücken. Für den der Immobilie behalten will aktuell sehr schlecht
 
Na wie gut das Anwälte nicht automatisch Sachverständige sind. Was die Ermitteln und vorschlagen kannst du erstmal ignorieren. Die werden ja sicher keinen Betrag in den Raum stellen, der an der Scherzgrenze des Mandanten liegt.
5000€ als Gegenleistung würde ich noch allerhöchstens für die geleistete Arbeit akzeptieren. + Jeden € von Tilgung und nachgewiesenem EK-Aufwand (Also ca. 20.000€). Damit kommen wir also auf Minimum 25.000€ Auszahlung. Dann schlage nochmal 25% als Verhandlungsspielraum auf. Dann sind wir schon bei über 30.000€. Da wird die Sache doch langsam realistisch. Je dringender A das Haus behalten will und je schwieriger der Häusermarkt vor Ort ist, desto höher kann B seine Forderungen doch ansetzen.
Warum sollte B auch nur auf einen € vom bisher getilgten Kredit und Materialaufwand verzichten? Aus Gutmenschentum? Blödheit?

Ganz ehrlich: Gibt 2 Optionen: Entweder legt A minimum 30.000€ auf den Tisch und kann die Butze behalten oder das Ding geht in die Versteigerung. Für B vermutlich sogar noch die lukrativere Alternative wenn
a. Die Sanierung auch soweit durch ist und der neue Käufer nicht auf eine Baustelle zieht
b. Die Lage halbwegs brauchbar ist

Dann wird die Bude jetzt sicherlich deutlich mehr Wert sein als noch beim Kauf. Aktuell wird es in den meisten Gegenden wohl keinerlei Probleme geben, aus renoviertes (saniertes) Haus loszuwerden. Wenn es halt nicht gerade im 200-Seelen Ort an der polnischen Grenze in Meck-Pomm ist…..
 
act_ schrieb:
Natürlich hat Person A auch Geld und Zeit in die Renovierung gesteckt. Solange es beiden gehört und beide dort leben ist das ja auch super.
Für mich ist das nur auf Grund des Ausgangspostings nicht natürlich. Im Ausgangspost steht nichts dazu, was Person A geleistet hat. U.U. hat ja Person A derweil kein Einkommen erwirtschaftet und auch nichts zur Renovierung beigetragen. U.U. hat Person A auch (aus seiner sicht oder gar nachweisbar, aber hier von Person B ignoriert) bedeutend mehr investiert. Das ganze ist für mich subjektiv aus Sicht von Person B beschrieben.

Khaotik schrieb:
Warum sollte B auch nur auf einen € vom bisher getilgten Kredit und Materialaufwand verzichten? Aus Gutmenschentum? Blödheit?
Sollte Person B m.M.n. nicht. Aber warum wird überhaupt nichts zur Leistung von Person A geschrieben? Blindheit auf Grund der aktuellen Situation? Hat Person A kein Vermögen mit in die Beziehung gebracht, lag seit Anbeginn der Beziehung nur faul auf dem Sofa und hat sich auf Konsten von Person B versorgen lassen? Auf Grund des Ausgangspostings wird das für mich nicht klar.

Ohne auch nur zu erwähnen, was/wieviel Person A investiert hat und wie die Beziehung rechtlich zu bewerten ist (es war wohl "nur" eine Beziehung und keine eingetragene Lebenspartnerschaft/Ehe, womit mir nicht klar ist, ob es als Zugewinngemeinschaft zu bewerten ist) bleibt das ganze sowieso für mich Spekulation.

Es wird noch nicht einmal klar, ob die investierten 10.000€ aus dem Vermögen von Person B vor der Partnerschaft stammen oder aus gewinnen/Einnamen während der Beziehung. Gleiches gilt für die Kredittilgung.

Für mich als altmodischer Mensch hätte ich einen gemeinsamen Vermögensaufbau (=Hauskauf) ohne einen passenden Vertrag sowieso nicht durchgeführt und mit eingetragener Lebenspartnerschaft/Ehe wäre es ohne Vertrag eine Zugewinngemeinschaft, womit spätestnes mein "Arbeitseinsatz" während der Partnerschadft auch als solcher zu bewerten ist (also in aller Regel nicht anrechnungsfähig).
 
Und lasst bitte den Kredit außen vor, sofern beide gezahlt haben. Ansonsten fehlen in der Fallkonstruktion zu viele genaue Angaben.
 
Smash32 schrieb:
Wie würde berechnet werden, was Person B tatsächlich zustünde?
Zumindest theoretisch sollte das leicht darstellbar sein.

Man listet sämtlich Aufwände beider Parteien auf und bewertet die geleistete Arbeit mit einem zu vereinbarenden Stundensatz, abhängig von der Wertschöpfung. Sollte der andere Partner in dieser Zeit andere gemeinsame Pflichten übernommen haben (ich renoviere und Du sorgst Dich in dieser Zeit allein um den Haushalt), muss man das rauskürzen und eben entsprechend auch berücksichtigen.
 
Vielen Dank für die vielen Beiträge. Aufgrund der Fragen nachfolgend einige weitere Informationen:

Person A und B haben lediglich eine Beziehung geführt ohne Heirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Beide Personen waren und sind voll berufstätig und beide haben sehr viel Zeit für die Renovierung aufgebracht. Diese wurde vollständig aus dem Kredit bezahlt, wobei Person B eben ca. 10.000€ zusätzlich aus Eigenkapital eingebracht hat. Bei dem Kredit tilgen beide im Verhältnis 40% A und 60% B wobei die genannten 10.000€ der Betrag sind, den Person B seit dem Hauskauf allein getilgt hat. Natürlich soll Person B aus dem Kredit raus, was nach Auskunft von Person A kein Problem sei.

Meiner Meinung nach sollte Person A Person B zumindest die 10.000€ Eigenkapital für die Renovierung sowie die 10.000€ Kredittilgung zahlen. Eventuell noch eine Entlohnung für den Arbeitsaufwand, da ansonsten ja Person B einen erheblichen Mehrwert geschaffen hat, den Person A vollständig behält.

Person A meinte auch Person B würden die 10.000€ für Renovierungen aus dem EK überhaupt nicht zustehen, da die Heizung und der Ofen inzwischen ja deutlich an Wert verloren hätten.

Von den bisherigen Schilderungen halte ich auch eine Versteigerung am sinnvollsten. Wie würde die Situation aussehen, wenn in der Teilungsversteigerung ein Betrag erzielt wird, der unter der offenen Kreditsumme liegt? Müssten Person A und B dann diese Differenz 50/50 zahlen?
 
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Smash32 schrieb:
Person A meinte auch Person B würden die 10.000€ für Renovierungen aus dem EK überhaupt nicht zustehen, da die Heizung und der Ofen inzwischen ja deutlich an Wert verloren hätten.

Klingt interessant. Person A soll sich mal ein neues Auto auf Kredit kaufen und nach einem Jahr sagen das er/sie 5.000€ weniger zahlt weil das Auto an Wert verloren hat. :freak: Mal sehen was passiert..
 
@Idon

die Zahlen entsprechen in etwa der Realität in diesem fiktiven Sachverhalt.
 
@Smash32 Man kann auch selber mitsteigern wenn man meint die Summe entspricht nicht dem Wert bzw. gibt es ein "geringstes Gebot" unter dessen ein Verkauf nicht stattfindet - das legt aber das Gericht fest. Dazu gibts dann verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die dir ein entsprechender Anwalt sicher erläutern kann.
 
Arbeitsaufwand, zusätzliches Eigenkapital und verschiedene Tilgungen kannst du sauber vergessen. Das kriegt man selten nachgewiesen und es lohnt den Streit nicht. Am Ende streitet man sich darum, mit wie viel € das Lackieren des Lichtschalters angesetzt werden sein soll.
 
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