Smash32 schrieb:...
Meiner Meinung nach sollte Person A Person B zumindest die 10.000€ Eigenkapital für die Renovierung sowie die 10.000€ Kredittilgung zahlen. Eventuell noch eine Entlohnung für den Arbeitsaufwand, da ansonsten ja Person B einen erheblichen Mehrwert geschaffen hat, den Person A vollständig behält.
Person A meinte auch Person B würden die 10.000€ für Renovierungen aus dem EK überhaupt nicht zustehen, da die Heizung und der Ofen inzwischen ja deutlich an Wert verloren hätten.
Von den bisherigen Schilderungen halte ich auch eine Versteigerung am sinnvollsten. Wie würde die Situation aussehen, wenn in der Teilungsversteigerung ein Betrag erzielt wird, der unter der offenen Kreditsumme liegt? Müssten Person A und B dann diese Differenz 50/50 zahlen?
Ich bleibe dabei: Selbst dein Vorschlag ist ein sehr sehr schlechter Deal für Person B.
Durch Sanierung und Anstieg der Immobilienpreise in den letzten 2 Jahren (seit Kauf?) ist das Haus sicherlich ~20-40% mehr Wert. Der Zugewinn durch den potentiellen Versteigerungserlöse dürfte Person B auch nach Abzug der halben Kreditsumme deutlich(!) größer sein als deine veranschlagten 20.000€ + Arbeitsaufwandsentschädigung.
Guckt euch doch mal vergleichbare Objekte bei den gängigen Immobilienportalen an.
Und wie gesagt wurde:
Man kann bei der Teilungsversteigerung auch selber mitbieten, solange man für den Preis Interesse hat.