Wie umgehen mit Haus bei Trennung?

Smash32 schrieb:
...

Meiner Meinung nach sollte Person A Person B zumindest die 10.000€ Eigenkapital für die Renovierung sowie die 10.000€ Kredittilgung zahlen. Eventuell noch eine Entlohnung für den Arbeitsaufwand, da ansonsten ja Person B einen erheblichen Mehrwert geschaffen hat, den Person A vollständig behält.

Person A meinte auch Person B würden die 10.000€ für Renovierungen aus dem EK überhaupt nicht zustehen, da die Heizung und der Ofen inzwischen ja deutlich an Wert verloren hätten.

Von den bisherigen Schilderungen halte ich auch eine Versteigerung am sinnvollsten. Wie würde die Situation aussehen, wenn in der Teilungsversteigerung ein Betrag erzielt wird, der unter der offenen Kreditsumme liegt? Müssten Person A und B dann diese Differenz 50/50 zahlen?

Ich bleibe dabei: Selbst dein Vorschlag ist ein sehr sehr schlechter Deal für Person B.

Durch Sanierung und Anstieg der Immobilienpreise in den letzten 2 Jahren (seit Kauf?) ist das Haus sicherlich ~20-40% mehr Wert. Der Zugewinn durch den potentiellen Versteigerungserlöse dürfte Person B auch nach Abzug der halben Kreditsumme deutlich(!) größer sein als deine veranschlagten 20.000€ + Arbeitsaufwandsentschädigung.

Guckt euch doch mal vergleichbare Objekte bei den gängigen Immobilienportalen an.

Und wie gesagt wurde:
Man kann bei der Teilungsversteigerung auch selber mitbieten, solange man für den Preis Interesse hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur
Renovierungsleistungen, sprich Eigenleistung würde ich auch streichen. Schmerzt vielleicht ist aber vergebene Mühe. Die Zahlungsströme kann man gut nachvollziehen und sind dann eher unstrittig.

Letztlich der Wert der Immobilie der bei einem Verkauf zu erzielen wäre bzw. Gutachten abzgl Restschuld und dann teilen. Wenn der Erlös niedriger ist stehen beide weiterhin in der Verantwortung den Kredit zu bezahlen.

Natürlich auch mal die Hausbank kontaktieren. Das der eine raus möchte ist klar, nur spielt die Bank da auch mit?
 
Hauswert schätzen lassen, durch 2 Teilen. Restschulden durch 2 Teilen. Wert - Restschulden ergibt dann was gezahlt werden muss (in die eine oder andere Richtung). Jetzt jeden Euro umzulegen ist sicherlich ein netter Gedanke, aber bei einer Trennung in diesem Format, möchte man doch einfach das Thema beenden. Ob dann Person A mehr als B getilgt hat oder umgekehrt, das bekommst man finanziell doch gar nicht mehr vernünftig auseinander dividiert, da dann Person B sagt " ja schon, aber ich bin immer Einkaufen gegangen" oder ähnliches... Macht es euch einfach und fair. Teilung der Restschulden und Teilung des Hauswertes zu je 50%.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skeidinho, snickii und uincom
Scythe1988 schrieb:
Ob dann Person A mehr als B getilgt hat oder umgekehrt, das bekommst man finanziell doch gar nicht mehr vernünftig auseinander dividiert, da dann Person B sagt " ja schon, aber ich bin immer Einkaufen gegangen" oder ähnliches...
Wir reden hier über ca. 2x 10.000€.
Da kannste lange für einkaufen gehen.

Da würde ich einige Nachtschichten einlegen bis das vernünftig auseinander dividiert ist.
 
Ja für ein Haus. Was sind da 20.000€? Also bitte..... Vielleicht solltest du deine Zeit dann besser in produktive Nachtschichten als so einem Pillepalle stecken. Ich wette das alleine die Wertsteigerung schon mehr ist als die paar Kröten
 
Scythe1988 schrieb:
Ja für ein Haus. Was sind da 20.000€? Also bitte.....
20.000€ sind für manche ein Jahresgehalt (netto). Ich weiß nicht, warum man darauf zum "Wohle des Ex" verzichten soll.
h00bi schrieb:
Da würde ich einige Nachtschichten einlegen bis das vernünftig auseinander dividiert ist.
Sehe ich auch so. Relation zur Gesamtsumme hin oder her. Wenn ich hier lese das manche wegen 150€ vors Gericht ziehen wollen und dann bei 20.000€ einfach gut sein lassen?
Wenn man es hat - von mir aus.

Aber ganz abgesehen davon muss das Person B selbst wissen. Ggf. wurden die sonst laufenden Kosten ja relativ gleichmäßig geteilt? Das wissen wir ja auch alles nicht.
Stand jetzt steht nur im Raum, das Person B die 20.000€ unabhängig vom Rest mehr aufgewendet hat als Person A.
 
Vllt können wir es auch einfach besser einschätzen und schauen nicht auf die nackten Zahlen? Die Ex wird bis auf den Tod gegen die 20k € kämpfen. Das werden spaßige 4 Jahre Krieg vor Gericht.
Stand jetzt behauptet der TE 20k mehr aufgewendet zu haben. Nach 4 Jahren hast du 7000 Einzelposten, wer mehr aufgewendet hat.
 
Khaotik schrieb:
20.000€ sind für manche ein Jahresgehalt (netto). Ich weiß nicht, warum man darauf zum "Wohle des Ex" verzichten soll.
Ob man mit so einem Jahresgehalt vor zwei Jahren noch einen Hauskredit bekommen hat? Beim Verhältnis von 60:40 und 10.000€ Mehrzahlung für den Kredit in zwei Jahren für denjenigen, der die 60% getragen hat, sind das alleine gut 400€/Monat Mehrzahlung (im Schnitt, keine Sondertilgung, aber das Geld dafür müsste man ja auch haben).

Klar ist das auch Geld, das man nicht einfach so verschenkt. Aber genauso scheint mir eine Aufteilung 50:50 ohne prozentuale Anrechnung der Kredittilgung nicht wirklich gerecht.

Khaotik schrieb:
Sehe ich auch so. Relation zur Gesamtsumme hin oder her. Wenn ich hier lese das manche wegen 150€ vors Gericht ziehen wollen und dann bei 20.000€ einfach gut sein lassen?
Anscheinend ist die vermutliche Wertsteigerung des Hauses in den letzten 2 Jahren für Person B ja auch völlig irrelevant.

10.000€ Invest (Heizung) ins Haus plus die Arbeitsstunden von beiden Personen dürften den Wert des Hauses erheblich gesteigert haben.

Khaotik schrieb:
Wenn man es hat - von mir aus
Hier wurde ja auch die letzten 2 Jahre ohne jeglichen Vertrag (außer dem Kredit) investiert. Sonst hätte man sowas wohl vorher notariell festgelegt.

Smash32 schrieb:
Wie würde die Situation aussehen, wenn in der Teilungsversteigerung ein Betrag erzielt wird, der unter der offenen Kreditsumme liegt? Müssten Person A und B dann diese Differenz 50/50 zahlen?
Nicht erst dann sollte sich Person B (die jan anscheinend nicht an Finanznot leidet) einen guten Anwalt suchen, der zumindet den vorherigen Invest und die ungleiche Kredittilgung entsprechend anteilig heraus rechnet. Mit fallen da nur ein paar mathematische "Spielchen" ein, von denen ich naturgemäß keine Ahnung habe, ob die juristisch irgendwie durchsetzbar sind.
 
Ich bin eher der Meinung das B sich den Wert des Hauses als Maßstab nimmt ,und nicht das was reingesteckt wurde. Weil der Wert teilweise so steil steigt.
Nur das ist gerecht, denn A profitiert ja auch von der Wertsteigerungen. Nur später. Jetzt muss Sie investieren. Wenn Sie das nicht kann, dann muss das Haus versteigert werden, oder beide bleiben drin wohnen.

Also wenn ich B wäre, dann nur als Maßstab den Wert des Hauses, oder eine halbwegs vergleichbare Lösung.
 
... meine Frau würde in so einem Fall sagen, Schatz heute Mittag gibt es Pilze ....:p nur die harten kommen in den Garten .....
 
Zurück
Oben