Win10 Lizenzfragen

hildefeuer

Vice Admiral
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habe mehrere Rechner mit Win7 lizenzen. Wenn ich diese jetzt auf Win10 upgrade, bleibt der Lizenzschlüssel für Win7 doch nutzbar und erhalten. Nach dem upgrade auf Win10 kann ich ja problemlos innerhalb 7 Tagen auf Win7 zurückkehren.

Bleiben meine PC dann bei MS registiert und aktiviert, sodaß ich dann evt. in 2-3 Jahren noch eine Win10 clean Installation machen kann und eine automatische Aktivierung möglich ist?
Wer hat Erfahrung damit?
Die Gründe, derzeit nicht auf Win10 upzugraden sind in meinem Fall vielfältig (ältere Hardware keine Treiber, bzw. Treiberprobleme mit TV, b2b Sat-Karte, diverse USB-Sticks ohne Treiber, Scanner ohne Treiber, nicht funktionierende Energiespareinstellungen bei Win10, verschiedene Software Probleme, fehlende RS-232 Unterstürzung Win10).

Da ich eh einen Rechner neu aufsetzen muss wg anderer Partitionierung nach 4 Jahren Betrieb auch langsam geworden, kann ich den auch upgraden auf Win10 dann platt machen und wieder Win7 installieren oder zurücksetzen auf Win7 und dann platt machen. Der wäre dann ja aktiviert und registriert bei MS.
 
Wenn du von Windows 7 auf Windows 10 upgradest wird die Lizenz auf/ in Windows 10 übertragen,
... die Urpsrungslizenz wird mit allen Rechten auf Windows 10 übertragen ...
https://www.computerbase.de/artikel...nitt_kostenloses_update_fuer_windows_7_und_81

Innerhalb von 30 Tagen hast du auch ein Rückgaberecht, siehe https://www.computerbase.de/artikel...lease.49558/#abschnitt_30_tage_rueckgaberecht

Solltest du die 30 Tage verstreichen lassen und danach wieder auf Windows 7 zurück wollen, Windows 7 installieren und mit dem Windows 7 Key aktivieren, ggfs. ist auch die telefonische Aktivierung nötig/ erforderlich.
 
Die Frage stellt sich mir auch und wohl bald Viele, wenn die kostenlose Updatemöglichkeit ausläuft.
Ich möchte aus mehreren Gründen auch noch nicht auf Win10 umsteigen, aber auch nicht unbedingt dann in 1-2 Jahren unnötig ~130€ zahlen.

Die Bindung an die Hardware scheint ja in DE/EU nicht erlaubt zu sein, also dann zumindest per telefonischer Aktivierung möglich. (keine Ahnung ob der bekannte Sprachcomputer oder mit dem Support diskutieren)
Somit könnte man es auch in einer Virtualbox von 7 auf 10 durchführen.
Allerdings ist ein so updaten ja inzwischen nicht mehr nötig und eine frische Win 10 ISO nimmt auch einen Win7 Key direkt an.
Möchte man aber eine normale Installation ohne MS Konto, gibt es ja nichts mehr woran festgestellt werden kann ob man auch nächstes Jahr noch Windows 10 installieren darf.
Ist also das Onlinekonto Pflicht für das Update bzw. für einen künftigen Hardwarewechsel?
Wenn nicht, wäre ja auch beliebig später noch ein updaten möglich, da MS nicht weiß ob man schon vor der Frist auf 10 geupdatet hatte und gerade nur neuinstallieren möchte...

Wird sicher in den nächsten Monaten noch mehr Infos dazu geben.
"Bisschen" Unsicherheit und Panik ist ja sicher gewollt um den Win10 Marktanteil zu steigern.
 
jackii schrieb:
Die Bindung an die Hardware scheint ja in DE/EU nicht erlaubt zu sein

Ja, für die von dir erworbene Lizenz, d. h. falls das Mainboard deines von Windows 7 auf 10 upgedateten Computers ausgetauscht wird kannst du wieder das Windows 7 installieren, nirgendwo ist Microsoft verpflichtet dir ein kostenloses Update auf W10 anzubieten.
 
Hier wäre ein Artikel seitens CB sinnvoll. Ein Kompendium oder FAQ. Es gibt immer noch viele Unklarheiten und Sonderfälle, die ganz neue Fragen aufwerfen. Irgendwas definitives und offizielles (Notfalls bei Microsoft nachgefragt) das wäre gut.

Häufig ließt man hier im Forum den Satz "Das wurde doch schon tausendmal diskutiert" und am Ende stimmen die Informationen aber nicht oder der Hilfesuchende wurde missverstanden.

Wenn man die Statistiken betrachtet, so haben Viele abgewartet aber wollen jetzt in nächster Zeit zu Windows 10 wechseln.

Im Internet findet man zu diesem Thema in gewissem Ausmaß Clickbait Artikel oder veraltete Infos. Einen redaktionellen Artikel mit Korrekturen und Nachbesserungen vermisse ich noch.
 
Es gibt keine anderen Infos bei Microsoft da kannst du tausendmal nachfragen.
Es dreht sich bei MS auch nicht alles nur um Deutschland, genau genommen interessiert sich ganz Amerika nicht für DE und auch Obama ist nur höflich.

Alles andere steht schon in den Lizenzbedingungen und auf Windows 7 könnt ihr immer wieder zurück.

Hardwarebindung ist ja auch nur ein Schlagwort.

In den EU Urteil ging es um eure Windows 7 Keys mit Coa und DVD und um den Weiterverkauft.
Von kostenlosen Windows 10 Upgrade war da nicht die Rede.
Auch nicht von Bios Keys oder OEM Vorinstallierte Windows 7, 8.x oder Win 10 Versionen.
Da ist Hardwarebindung durchaus erlaubt denn das wurde in dem Urteil gar nicht behandelt.
 
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borncity's Text hilft mir kein Stück weiter!

Ich habe von Win7, 8 und 8.1 noch so 5 Keys rum liegen und würde diese gern später auch nutzen dürfen (für Win10).
Also brauch ich ne Möglichkeit, die Keys "voraus-registrieren" also als Win 10 Key freigeschalten...

Anfangs wo alles noch frisch war mit Win10, habe ich noch gehofft das mit einer Installation und Upgrade auf Win10 mit der VirtualBox mir nen Key raus würft den ich später dann nutzen kann... Aber wie jeder weiß, ist das fürn Ar***...

Also habe ich bis heute 5 Keys die nicht aktiv sind und damit wohl verloren für spätere Win10 Installs...
Und ich vermute nun, das ich nicht der einzige bin der noch Keys auf Lager hat und keine Lust hat paar gebrauchte Rechner zu kaufen um die dann da rumstehen zu haben oder sowas...
Also, Option virtuell die Keys aktiv zu machen oder Online mit dem MS Konto zu hinterlegen wäre ne Option, aber die steht wohl nicht zur Debatte.

Wenn jemand ne Idee hat die 5 im Schrank liegenden Keys für Win10 aktiv zu halten, immer her mit den Infos - Danke!
 
Also brauch ich ne Möglichkeit, die Keys "voraus-registrieren" also als Win 10 Key freigeschalten...
es gibt bei einem Upgrade nun mal keinen Win10 Key
bei einem Upgrade wird anhand der Hardware eine Hardware ID erstellt, auf dem PC wo man auf Win10 Upgegrade hat, kann man solange win10 ohne Key neu installieren, bis man das Board wechselt, denn dann ändert sich auf jeden fall die Hardware ID und win10 ist nicht mehr aktiviert.

bis zum 29.07.16 noch auf Win10 upgraden, danach sind die win7 oder 8 Key halt nur noch für Win7 oder 8 gültig. so ist das nun mal.
 
jackii schrieb:
Die Bindung an die Hardware scheint ja in DE/EU nicht erlaubt zu sein,

Doch, die ist erlaubt.
Alle Urteile, sei es BGH oder EuGH, die von den Unwissenden immer wieder zitiert werden, um das Gegenteil zu belegen, hatten nie die Hardwarebindung zum Gegenstand der Klage.
 
Also habe ich bis heute 5 Keys die nicht aktiv sind und damit wohl verloren für spätere Win10 Installs...
Und ich vermute nun, das ich nicht der einzige bin der noch Keys auf Lager hat und keine Lust hat paar gebrauchte Rechner zu kaufen um die dann da rumstehen zu haben oder sowas...
ja klar habe ich noch 6 Keys im Schrank liegen, von uralten Rechnern oder abgeschrieben vom Schrott.
Der Messi sammelt halt alles und ist ja nicht verboten.

Aber ich habe doch nur noch 2 Geräte und die andern Keys brauche ich doch nicht mehr die liegen doch jetzt auch nur rum und das bleibt auch so.
Demnächst kaufe ich mir einen neuen Laptop mit Windows 10 und dann liegt wieder eine Win7n Lizenz im Schrank trotz Upgrade.
Die altern ungenutzten Keys sollen ja wohl auch endgültig verschwinden.
Von mal schnell Upgraden auf Windows 10 und dann für 50 € verkaufen hält MS wohl nichts.
 
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Ich denke ich werde das so machen: 1. upgrade auf Win10. 2 GenuideTicked.xml sichern 3. Platt machen neu aufsetzen mit Win7+ key und telef. aktivieren.

"GenuineTicket.xml" aus dem Ordner "sources" sichern. Die Datei in den versteckten Ordner C:\ProgramData\Microsoft\Windows\ClipSVC\GenuineTicket kopieren. Damit kann man ja jederzeit Win10 neu aufsetzen, es wäre damit ja aktiviert unter der Hardware.
 
Die brauchst Du nicht. Nach Aktivierung von Windows 10 ist Deine Digitale Berechtigung ein für alle mal bei Microsoft registriert. :)
 
darfst halt nur das Mainboard nicht tauschen, denn durch den tausch wird sozuzsagen eine neue Hardware ID generiert, die dann nicht mehr mit der Hardware ID von Microsoft übereinstimmt und win10 wird halt nicht aktiviert.
 
Hardware Bindung ist auch in Deutschland nicht verboten, ebenso auch nicht die Bindung von Software an Konten. Siehe Steam und Konsorten.

Microsoft verpflichtet sich hier zu gar nichts. Bei gebundelter OEM Software mit einem PC zum Beispiel hat man in Deutschland gegenüber dem Verkäufer das Recht, diese Software auch auf anderen Geräten zu nutzen. Dazu gehört auch die Aktivierung des selben. Microsoft musste das halt in die Tat umsetzen. Zumindest in Deutschland.

Ein Anspruch gegenüber Microsoft beim Windows 10 Gratis Angebot "Digitale Berechtigung" auf eine Übertragbarkeit besteht nicht, da hier kein Kaufvertrag besteht und das Produkt nicht erworben werden musste. Microsoft ist hierzu nicht verpflichtet, die Übertragbarkeit anzubieten. Wenn, dann nur aus Kulanz.

Dafür müsste aber das komplette Aktivierungssystem speziell für Deutschland umgestellt werden. Das so etwas passiert, ist mehr als unwahrscheinlich.

Das Gratis Windows 10 wird nach Juli 2016 eine Hardwarebindung haben und nicht übertragbar sein.
 
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das ist doch endlich mal eine Aussage mit der man Arbeiten kann. Danke!
 
Hat jemand mal eine Liste mit all den Sammelklagen, die derzeit gegen Microsoft und sein Geschäftsmodell mit Windows 10 angestrebt werden?

Ich habe am 29sten Juli kostenlos von Windows 7 auf 10 upgegraded. Aber ich konnte Windows 10 nur ein paar Stunden ertragen. Hat mich zu aggressiv gemacht. Deswegen Wiederherstellung von Windows 7.

Meiner Meinung nach kann von "kostenlosem Upgrade" keine Rede sein, wenn sich die Lizenbedingungen ändern, die Aktivierung an ein Microsoft-Konto gebunden sein muss, um die Hardware wechseln zu können, Microsoft sich über das Microsoft-Konto und den App-Store Wettbewerbsvorteile verschafft, unzählige persönliche Daten sammelt u. s. w.

Microsoft hat damit geworben, das Upgrade auf Windows 10 sei kostenlos. Wenn das aber die Übertragbarkeit der Lizenz auf eine andere Person ausschließt, dann handelt es sich meiner Meinung nach nicht mehr um eine Software, die vom selben Wert ist wie die, von der aus ich upgegraded habe. Das ist ein Upgrade mit viel zu vielen Abers, die irgendwo in den Fußnoten auftauchen, aber nicht in der aggressiven Werbekampagne, die Microsoft gefahren hat.

Ich wüßte gerne, welche namhaften Juristen diese Meinung (eines Nicht-Juristen) teilen und wie sie die Chancen auf eine erfolgreiche Sammelklage einschätzen. Ich würde mich nämlich gerne an einer entsprechenden Klage beteiligen. Sofern sie erfolgversprechend ist.

Seit Windows 98 ist es das erste Mal, dass ich mich über Microsoft ärgere. Und zwar richtig! Ich bin stocksauer.
 
Es gibt in DE und in der EU keine Sammelklagen. Und Erfolg würdest Du auch nicht haben. Die Eigenschaften des Produkts, was Du gekauft hast, die ändern sich nicht. Und Du kannst es auch weiterhin nutzen, auch wenn Du auf 10 ein Upgrade durchgeführt hast und dies wieder hast rückgängig gemacht. Niemand zwingt Dich zu diesem geschenkten Upgrade.

Übrigens, ich nutze das Upgrade ohne MS Konto. Was Du da schreibst ist in der Sache auch Falsch.
 
Das kostenlos Upgrade gilt für das verwendete Gerät und nicht generell für deine Lizenz, das ist und war noch nie anders.
Wenn es dir nicht gefällt dann geh halt zu deiner vorigen Version zurück und gut ist, dein Bashing ist hier völlig deplaziert.
 
Gott hör auf mit dem Gejammer, das alles ist schon ein gutes Jahr bekannt.
Und das das kostenlose Upgrade an Hardware oder an Bedingungen geknüpft sein darf ist auch hier in Deutschland legal und erlaubt.

Das kostenlose Upgrade ist und bleibt für den PC oder für das verbaute Mainboard kostenlos, da brauch man kein Microsoft Account dafür. Nur wenn man die digitale Berechtigung auf einen anderen PC mit nehmen willst, dann brauchst du ein Microsoft Account.
 
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