Hallo,
nur mit einem ganz erheblichen Unterschied. Die Lizenzbestimmungen von Microsoft sind nach deutschem Recht, so nicht anzuwenden und sie sind damit
in diesen Punkten ungültig.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist z.B. der Einsatz und die Weitergabe von OEM Lizenzen. Gemäß Microsoft sind OEM Lizenzen an den Rechner gekoppelt, dürfen nicht auf anderen Rechnern eingesetzt oder aber veräußert werden. ABER: Nicht in Deutschland.
OEM Lizenzen dürfen bei uns schon auf anderen Rechnern eingesetzt oder aber veräußert werden, wenn man sie nur auf einem Rechner und bei veräußerung auf dem eigenen Rechner nicht mehr einsetzt.
Und das gilt selbst für Recovery Versionen der PC Hersteller.
So gibt es noch mehrere Punkte in den Lizenzbestimmungen von Microsoft, die des Lesens nicht würdig sind, - weil ungültig. Alleine schon der Schwachsinn, das jeder, sobald er Microsoft Software einsetzt, automatisch die Lizenzbestimmungen anerkennt.
Somit sind die Lizenzbestimmungen von Microsoft für eine Rolle Toilettenpapier.
Aber vollkommen klar ist, das Upgrade Lizenzen nur gültig sind, solange man die Lizenz für das vorhergehende Betriebssystem XP oder Vista nachweisen kann. Muß diese aber auch keinesfalls, wie von Microsoft wieder vorgeschrieben, auf diesen Systemen (XP oder Vista oder 2000) mit der Anwesenheit dieser auf der Platte, - einsetzen, sondern kann sie auch frei auf ein frisches System installieren, auch wenn Microsoft es einem dazu nicht gerade leicht macht. Entscheidend für die deutsche Rechtslage ist : Das man diese Vorgängerlizenzen jederzeit besitzt und nachweisen kann, solange man sie einsetzt. Veräußern kann man die Upgradeversionen also auch nur, wenn die Vorgängerlizenz mit veräußert wird.
Entscheidend nach deutschem Recht ist auch, das was lizenziert wurde. Und das steht auf der entsprechenden Lizenz bzw. dem Lizenzaufkleber. Steht da : Windows 7 Home Premium, gilt sie auch für Windows 7 Home Premium. Und nicht für Windows 7 Home Premium 32 bit oder 64 bit.
Der nächste Quatsch bezieht sich auf den Passus; Die OEM Lizenz darf nur eingesetzt werden, auf Systemen mit nicht mehr als 2 Prozessoren ... Ein Witz, wie er im Buch steht. Auf welchem Computer, ich welche Lizenz einsetze, kann mir Microsoft nicht vorschreiben. Demnächst schreiben sie vielleicht auch noch rein, wo ich meine Milch holen muss.
Was die salvatorische Klausel besagt, es ist alles nur gültig, solange mit Vertragsbestimmungen und deren Auszüge keine Rechtsverletzungen begangen werden, - gelten also in diesem Falle die rechtlichen Vorschriften.
Wenn ein Arbeitgeber jetzt im Arbeitsvertrag festlegt, das die "Untergebenen" gemoppt werden müssen. Bin ich daran gebunden, oder nicht ? >
Salvatorische Klausel.
Leider erspart das einem aber nicht, langwierige Prozesse.
Also, warum sollte man ein solchen Quatsch, wie die Lizenzbestimmungen von Microsoft, erst überhaupt lesen ? Was sie wollen und dürfen, sind zwei getrennte Schuhe. Es sei denn, Microsoft geht endlich dazu über, die Lizenzbestimmungen nach deutschem Recht umzugestalten. Zeit wird es schon lange. Dann sind sie auch des Lesens wieder würdig.
Viele Grüße