News Windows 7 für 50 Euro vorbestellen

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Creeed schrieb:
Du hast Recht und ich meine Ruhe

Mir geht es nicht ums Recht haben. Sondern meine Frage war, wie soll der Deutsche Zoll was von Download in der USA erfahren? In Internet fallen keine Steuern beim Download von Daten am. Beim Versand von realen Sachen, dazu zählt der reale Datenträger auf DVD per Postversand schon. Da fällt auch etwas am. Da der Zoll aber in Internet beim Download "leider" draußen bleibt, fällt eben nichts am. Oder hat der Deutsche Zoll in Internet einen Zugriff bei Download auf den US Server von Microsoft. Und den Key bekommt man ja auch nicht per Luftpost sondern per EMail. Mir ist nicht bekommt das Deutsche Behörden bei Virtuellen Kauf einen Zugriff auf die Daten hätten. Die sind schließlich nicht die NSA!
 
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Schon erstaunlich zu lesen, dass du glaubst, bloß weil es unwahrscheinlich ist erwischt zu werden, es plötzlich keine Steuerhinterziehung wäre. Das erinnert mich an den Import von Kaffeepads aus den Niederlanden, wo der Zoll Verfahren wegen ein paar Euro eingeleitet hat. Das ist natürlich eher albern, kann aber zu massiven Problemen führen, wenn man sich später z.B. auf einen Posten im Staatsdienst bewirbt.

Edit: Auf jeden Import egal welcher Sache fällt erst einmal zumindest die MwSt. an. Immer. Ob dann Ausnahmen greifen, weil du z.B. unter dem Freibetrag bist, muss man sich dann pro Fall ansehen.
 
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Brimbamborum schrieb:
Schon erstaunlich zu lesen, dass du glaubst, bloß weil es unwahrscheinlich ist erwischt zu werden, es plötzlich keine Steuerhinterziehung wäre. Das erinnert mich an den Import von Kaffeepads aus den Niederlanden, wo der Zoll Verfahren wegen ein paar Euro eingeleitet hat. Das ist natürlich eher albern, kann aber zu massiven Problemen führen, wenn man sich später z.B. auf einen Posten im Staatsdienst bewirbt.

Edit: Auf jeden Import egal welcher Sache fällt erst einmal zumindest die MwSt. an. Immer. Ob dann Ausnahmen greifen, weil du z.B. unter dem Freibetrag bist, muss man sich dann pro Fall ansehen.

Noch mal, beantworte mir doch mal die Frage. Meine Frage war, wie soll der Deutsche Zoll was von Download in der USA erfahren? Hat der Deutsche Zoll in Internet einen Zugriff bei Download auf den US Server von Microsoft?

Wenn beides mit nein beantwortet wird, erübrigt sich eine Diskussion nämlich, ob Zoll und Steuern anfallen. Die fallen dann nämlich nicht am.
Wie gesagt ich will mich nicht streiten. Mir geht es nur um das Reale, was wann ist. Beide antworten mit nein heißt übersetzt eben, keinen Zoll und keine Steuern in der BRD. Es wird nicht mit der Lutpost versendet, wo der Zoll einen Zugriff hat. Und der Datenstrom vom MS Server aus den USA wird auch nicht über einen Zollserver in der BRD umgeleitet. Und falls MS intern auf einen Deutschen Server umleitet fällt auch nichts am. Weil dann der Download in Deutschland erfolgt. Dann wird nämlich nicht importiert. Und die MwSt müsste dann MS selber sehen wie die abgedrückt wird. Der USER ist auf jeden Fall raus. Aber immer nur dann, wenn keine Realen Sachen mit der Luftpost versendet werden, wie eine DVD. Sachen wie ein Download von Daten unterliegen real keinen Zoll oder MwSt.

Denn wie soll da der Staat ohne zu griff auf den Download in Ausland seine Forderungen stellen?
Alter Spruch dazu, wo kein Kläger da kein Richter. In Internet wird es außer in Total Überwachten Staaten, niemals einen Zugriff bei online Downloadkauf geben.
Wenn mir allerdings jemand das gegenteil beweißen kann, gebe ich zu das ich umrecht habe mit den gesagten hier. Also wenn der Deutsche Zoll vollen Zugriff auf jeden Download Einkauf in Internet hätte. Er hat aber gar keinen Zugriff! Die Deutsche Polizei hat nicht nicht mal Zugriff auf diese schrecklichen Ausländischen Server mit Kinderpornografie.
Virtuelle Download Einkäufe sind Zoll und MwSt frei. Weil sie nicht überwacht, kontrolliert und sanktioniert werden können. Ob es unseren Staat nun passt oder nicht. Auch wenn in Zoll und Steuerrecht was anderes steht, ist das in Weltweiten Virtuellen Internet ohne Wert. Weltweite Virtuelle Internet Download Einkäufe sind in Fragen von Zoll und Deutscher MwSt wie beim Monopoly Spiel mit der Karte du kommst aus den Gefängnis frei, zu sehen. Es kann nichts passieren. Und wenn keine Überwachung, Kontrolliere und Sanktion zu erwarten sind, ist es vielleicht Moralisch verwerflich keinen Zoll und MwSt zu zahlen, aber eben nicht Justiziabel. Warum sollte dann nun jemand Zoll oder MwSt zahlen wenn nichts passiert wenn man das nicht macht. Und genau darum ging es mir in meiner Frage.
 
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Das hättest du NICHT schreiben sollen! Solchen Leuten sollte man auf KEINEN FALL antworten. Ist der nicht zurechnungsfähig oder was? (Ist ne Frage, keine Feststellung!)

Der Antwortet im Kommentarbereich einer News ohne diese auch nur ein bisschen gelesen zu haben und stellt dann so ne dumme Frage. Sowwas gehört sofort des Forums verwiesen!
krieg dich mal wieder ein junge xDD
Ergänzung ()

äh sry, wollte eure diskussion nich stören ;)
 
CGFoX schrieb:
krieg dich mal wieder ein junge xDD
Ergänzung ()

äh sry, wollte eure diskussion nich stören ;)

Nope! Auf keinen Fall! Dummheit muss genannt werden sonst wächste sie immer weiter!

Brimbamborum schrieb:
Schon erstaunlich zu lesen, dass du glaubst, bloß weil es unwahrscheinlich ist erwischt zu werden, es plötzlich keine Steuerhinterziehung wäre. Das erinnert mich an den Import von Kaffeepads aus den Niederlanden, wo der Zoll Verfahren wegen ein paar Euro eingeleitet hat. Das ist natürlich eher albern, kann aber zu massiven Problemen führen, wenn man sich später z.B. auf einen Posten im Staatsdienst bewirbt.

Edit: Auf jeden Import egal welcher Sache fällt erst einmal zumindest die MwSt. an. Immer. Ob dann Ausnahmen greifen, weil du z.B. unter dem Freibetrag bist, muss man sich dann pro Fall ansehen.

Na da sind wir ja froh, dass die meisten von uns nicht für die Politik bewerben werden. Auf jeden Fall ist dies ein vertretbares Risiko, wenn man die medialen Kontrollmechanismen des Zoll in betracht zieht. Selbst wenn die DAS HIER lesen und dadurch kontrollieren, liese sich der Download niemals als Beweismaterial heranziehen. Wie wollen die das machen? Mit der "Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr terroristischer Gefahren" ? Na ich weiß nicht!
 
Nope! Auf keinen Fall! Dummheit muss genannt werden sonst wächste sie immer weiter!
Was willst du mit Dummheit?! Wenn ist es Faulheit!!
 
@Lord Wotan
Du beantwortest dir die Frage doch die ganze Zeit selbst. Natürlich müsstest du eigentlich dafür Steuern abführen und ebenso natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass man dich dafür jemals zur Kasse bitten wird, extrem gering. Ich fahre auch manchmal nachts mitten auf dem Land über eine rote Ampel, weil ich das Risiko für vertretbar halte, dennoch ist es nicht erlaubt.

@DerJens
Da brauchst du nicht in die Politik, es reicht, wenn du als Lehrer in ein Bundesland wechseln willst, dass dich mit einer schnellen Verbeamtung lockt.
 
Brimbamborum schrieb:
@Lord Wotan
Du beantwortest dir die Frage doch die ganze Zeit selbst. Natürlich müsstest du eigentlich dafür Steuern abführen und ebenso natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass man dich dafür jemals zur Kasse bitten wird, extrem gering. Ich fahre auch manchmal nachts mitten auf dem Land über eine rote Ampel, weil ich das Risiko für vertretbar halte, dennoch ist es nicht erlaubt.
Die Aussage in Raum war man muss Zoll und MwSt zahlen. Und müssen tut man in diesen Fall eben nichts, weil die
Wahrscheinlichkeit, dass man dafür jemals zur Kasse bitten wird, nicht extrem gering ist, sondern bei genau Null liegt. Solange sich daran nichts ändern, muss man auch Zoll und MwSt eben nicht zahlen.
 
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Wir können uns jetzt über die semantische Bedeutung des Wortes "Muss" streiten. Nach deutschem Recht musst du den Zoll zahlen und die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden liegt etwas höher als Null. So könnte dein PC z.B. aus einem ganz anderen Grund beschlagnahmt werden. Das dürfte zwar immer noch unwahrscheinlicher sein als zweimal 6 Richtige im Lotto hintereinander, aber es ist eben nicht unmöglich. Wenn du in den USA die Software bestellen und keine Steuern dafür abführen willst, mache es. Ich werde mich jetzt nicht mehr dazu äußern.
 
Brimbamborum schrieb:
Wir können uns jetzt über die semantische Bedeutung des Wortes "Muss" streiten. Nach deutschem Recht musst du den Zoll zahlen und die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden liegt etwas höher als Null. So könnte dein PC z.B. aus einem ganz anderen Grund beschlagnahmt werden. Das dürfte zwar immer noch unwahrscheinlicher sein als zweimal 6 Richtige im Lotto hintereinander, aber es ist eben nicht unmöglich. Wenn du in den USA die Software bestellen und keine Steuern dafür abführen willst, mache es. Ich werde mich jetzt nicht mehr dazu äußern.


Auszug aus http://www.wer-weiss-was.de/theme68/article4431434.html

Das Herunterladen von Software ist keine Lieferung (definiert als Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand, § 3 I UStG), sondern eine sonstige Leistung (definiert als Leistung, die keine Lieferung ist, § 3 IX UStG). <Abschwiff>Selbst der Kauf einer Software auf CD gebrannt wäre keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung, weil im Vergleich zum Wert des erworbenen Nutzungsrechtes der Wert der CD belanglos ist</Abschwiff>.

Anders als bei der Lieferung gibt es bei der sonstigen Leistung keinen innergemeinschaftlichen Erwerb (der setzt auch einen Gegenstand voraus, § 1a I Nr. 1 UStG). Für die Umsatzbesteuerung sind hier zwei Dinge entscheidend:

(1) wie fast immer im Umsatzsteuerrecht: Ort der Leistung. Von dem hängt es nämlich ab, unter welches nationale USt-Recht die Leistung fällt. Der Ort der Leistung ist in diesem Fall dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt oder eine Betriebsstätte unterhält, wenn er ein Unternehmer ist. Wenn er kein Unternehmer ist und im Gemeinschaftsgebiet wohnt, ist sein Wohnort Ort der Leistung, wenn der Unternehmer, der die Leistung ausführt, im Drittlandsgebiet ansässig ist. Wenn auch dieser im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, ist der Ort der Leistung dort, wo er sein Unternehmen betreibt. - Hierzu keine detaillierten Belege, steht alles verteilt über § 3a UStG.

(2) Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers:
Wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, schuldet nicht der ausländische Unternehmer, der die Leistung ausführt, sondern der Empfänger der Leistung die (deutsche) USt auf die Leistung - § 13b II UStG. Gleichzeitig wird er sie in der Regel als Vorsteuer abziehen können, so das rechnerisch genau das Gleiche entsteht wie bei Einfuhrumsatzsteuer und innergemeinschaftlichem Erwerb.

Wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist und der Unternehmer, der die Leistung ausführt, im Gemeinschaftsgebiet sitzt, muss dieser die USt des Landes fakturieren und abführen, in dem er sitzt.

Und wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist und der Unternehmer, der die Leistung ausführt, im Drittlandsgebiet sitzt, müsste sich dieser eigentlich in D steuerlich erfassen lassen und deutsche USt berechnen und abführen. Bloß - erzähl das mal einem US-Softwareanbieter...

Zoll wird in keinem der Fälle unabhängig von EU oder Drittland erhoben, weil kein Gegenstand eingeführt wird.

Auszug ende.


Somit muss eben weder Zoll noch MwSt gezahlt werden. Weil man eben Privatmann ist und die Firma des Downloads eine US Firma ist. Diese US Firma müsste die MwSt zahlen. Da sie diese nicht einzieht ist das ihr Problem. Und Zoll fällt nicht am, weil es eben Online Daten sind und keine per Luftpost versendeter Software-Datenträger. Alles andere würde mich auch schwer wundern weil es in keinster weiße nachprüfbar ist, weder von Zoll noch von der Steuerbehörde.
 
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hallo ich habe mir das hier jetzt alles durch gelesen.
aber mir ist noch nicht ganz klar ob wenn ich mir win 7 für 50 euro kaufe ob ich das dann als cd rom bekomme oder ob es dann eine download version ist weil irgendwie schreibt hier ja jeder was anderes.
 
Sowohl als auch. Du kannst die Downloadvariante nehmen, dann kostet dich das nichts extra und du hast die Software sofort oder besser, sobald die MS-Server nicht mehr so überlastet sind, dass du die 3-4GB laden konntest. Oder du nimmst nur die Medien, dass soll zumindest in Amerika nichts extra kosten, dafür musst du darauf warten, dass die Lieferung bei dir eintrifft. Wenn du beides möchtest, dann wird auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren genaue Höhe noch nicht bekanntgegeben wurde. Bei früheren Aktionen dieser Art hat MS so 10-15,-€ berechnet, das dürfte auch diesmal ein realistischer Wert sein.
 
hallo dann denke ich mal das ich mir die download version hole weil dann muss ich nicht erst ewig warten.
obwohl ich lieber eine bedrukte cd hätte weil es besser aussiht aber die cd braucht man ja nicht so oft.
kann mann sich das dann schon am 15.7 downloaden ?
aber wie wollen sie es dann machen das man es nicht vorher benutzeb kann ?
 
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@chrisi:

genau, ich würde das auch gerne wissen. Download oder cd, und hab ich das dann schon am 15ten und kann es installen?
 
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Da es sich wie der Titel schon sagt um eine Vorbestellung handelt und das finale Produkt erst im Oktober käuflich zu erwerben ist, werden alle Vorbesteller auch erst im Oktober das Produkt erhalten.

Sonst wärs ja keine Vorbestellung
 
Richtig, auch habe ich das Procedere in Amerika beschrieben, die genaue Ausgestaltung in D hat MS noch nicht bekannt gegeben, das wird erst am 15.7. auf der Windows Upgrade-Seite geschehen. Die Seite ist mittlerweile freigeschaltet, bezieht sich bisher aber ausschließlich auf die Updates, die man mit einem Windows Vista zusammen erwirbt. Bisher ist z.B. noch nicht raus, wo man die Vorverkaufsversion bestellen kann oder wie groß die verfügbare Anzahl ist. Ich würde jedoch von der Panik abraten, dass man bei einigermaßen zeitiger Teilnahme nichts mehr bekommt, dass kann MS sich einfach nicht leisten, zudem müssen sie wirklich alles unternehmen, den Marktanteil des neuen OS schnell nach oben zutreiben.
 
also auch wenn ich die dl oder die cd am 15 erwerbe, kann ich das ganze erst ab 22 oktober nutzen?
 
Hallo!

Für alle, die das Betriebssystem ob win 7 oder xp oder vista, oder sonstige Programme von ihren Unis beziehen oder beziehen wollen gibts einen Hacken und zwar lässt sich das Betriebssystem, oder das jeweilige Programm lediglich einmal installieren und beim erneuten Installieren, muss man sich an den Admin wenden.

Hier der Link: http://msdn40.e-academy.com/elms/St...aFaq.aspx?campus=uni_muenster_IVV_nw&np1=17#6

Allerdings bleibt noch zwei Fragen (zumindest für mich):

1) Wenn man es wieder installieren möchte, muss man wieder zum Programmadministrator falls ja wer ist das.?

2)Wenn ich exmatrikuliert werde, oder selber die Uni beende. Kann ich weiterhin die Softwre nutzen??

Grüße
 
Was willst du damit in diesem Thread? Hier geht es um die Vorbestellaktion für Windows 7, MSDNAA ist ein ganz anderes Thema.
 
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