Windows 7 OEM Lizenz

Dieser, eurer Meinung war ich bisher auch. So habe ich mich auch in zurückliegenden Beiträgen geäußert. Aber der Kaufnachweis ist der Knackpunkt der ganzen Lizenzgeschichte. Und da habe ich bisher den Aussagen eines renomierten Datentechnikers wie UNAWAVE und seinen Beiträgen der Lizenzgeschichte Glauben geschenkt. Deshalb kann auch nur UNAWAVE die Sache mit dem Kaufbeleg klären und was darauf enthalten sein muss. Wenn ich mich nicht irre, gab es auch dazu ein Deutsches Gerichtsurteil, wo es genau darum ging ... ich suche derzeit dieses Gerichtsurteil mit Aktenzeichen.

Ich habe mein eigentliches 32 bit SB Windows 7 Home Premium auch selber zur 64 bit installiert und aktiviert.
In meinem Kaufbeleg von AMAZON geht aber definitiv die BIT Version hervor, so daß ich nach Aussagen von UNAWAVE eigentlich keine LIZENZ besitze.

Wenn jemand kommt und von einem die Lizenz des Rechners vorgelegt haben möchte, gehört der Kaufbeleg zur Lizenz. Steht auf einem Kaufbeleg tatsächlich keine BIT version, ist dieser schon mal auf der sicheren Seite, wenn er eine andere BIT Version installiert.
Der Kaufbeleg muss aufgehoben werden.

Man kann auch nicht die TÜV Bescheinigung wegwerfen, weil man die Plakette bekommen hat.

In erster >>Linie sollte zählen. Wo kein Kläger ist kein Richter. Das ist auch in meinem Beitrag zum Ausdruck gebracht worden.

[EDIT] Ich gebe die Suche nach dem Gerichtsurteil jetzt auf. Habe genug Zeit damit jetzt verplembert.
Es ist nirgends ersichtlich, was ein Kaufbeleg ausdrücken muss und ob dieser zur Lizenz gehört.
Ein neues Urteil habe ich jedoch gefunden, was die Weiterveräußerung von Lizenzen betrifft und erst im vergangenen Jahr erteilt wurde. Hat aber jetzt mit 32 oder 64 bit gar nichts zu tun.

Aber lest hier selbst ...
Der Weiterverkauf von Windows-Recovery-CDs, bei denen zusätzlich das am PC-Gehäuse angebrachte Echtheitszertifikat abgelöst und der weiterveräußerten CD beigelegt wird, verstößt gegen die Markenrechte von Microsoft.
Was das bedeutet, kann sich jeder selbst denken.


Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
nah und ich habe auch einen Kaufbeleg meine da steht auch drauf Windows 32 OEM das bezieht sich aber nur auf den Windows 7 Datenträger nicht auf die Lizenz,
weil es auch eine 64 OEM gibt zum gleichem Preis.

die OEMs werden aber einzeln verkauft z.b. bei Satrun und MM und co und so billiger sind und deswegen kann das dann auch auf dem Laufbeleg stehen,
die Original Version kostet das doppelte und beinhaltet auch nur einen Key für 32/64 aber zwei Windows 7 Datenträger 32 und 64 Bit incl. . Microsoft Support.

trotzdem kann ich z.b die 32 in den müll schmeißen und mir aus dem Internet 64 runter laden und den gleichen Key von der 32 nehmen für das Aktivieren wenn diese Lizenz nur 1 x auf einem PC nur 1 x vorhanden ist !

meine auch mal von Ct gehört zu haben das es unzulässig ist wenn der PC Hersteller vorschreibt das diese Lizenz nur auf dem vom ihm hergestellten PC zu nutzten ist,
die kann man nutzten wo man will aber nur 1 x .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bleibe bei der Aussage von oben, dass der eleganteste Weg eigentlich wäre, bei Microsoft mal nachzufragen.

Da gibt es zwei Antwortmöglichkeiten:
a) Microsoft sagt "installiert 32- oder 64-Bit wie ihr wollt, auch bei OEM-Versionen"
b) Microsoft sagt "wenn ihr eine 32-Bit-OEM habt, dürft ihr auch nur eine 32-Bit-OEM installieren".
Im Grunde ist die Aussage hinter b) Microsofts gutes Recht. Manche scheinen zu vergessen, dass Microsoft alleine darüber entscheiden darf, wie die von ihnen urheberrechtlich geschützten Dateien kopiert werden usw... (mit gewissen Ausnahmen, wie Sicherungskopie usw)
Allerdings müsste b) eben auch verbal irgendwie verankert sein in den AGB (EULA).

@am3000: "vorschreibt das diese Lizenz nur auf dem vom ihm hergestellten PC zu nutzten ist" => ist es, aber was hat das mit dem Thema zu tun?

@Schildkröte09: Richtig, an sich ist es hier weniger eine praxisrelevante Diskussion als viel eher eine Art Grundsatzdiskussion ohne wirklichen Wert :-)
Auch damals bei meinem Vista-Kauf stand explizit drauf, dass es eine 32-Bit-Version ist... (nicht bei Amazon gekauft)

@BlubbsDE: Ist Digital River OEM? oO
 
Zuletzt bearbeitet:
OverM1nd schrieb:
mein Notebook ist vom Hersteller mit Windows 7 HP 32Bit (OEM) geliefert worden.
ich weiss das man mit dem Key auch Windows 7 HP 64Bit (OEM) installieren kann.

Meine frage ist nun ob ich gegen irgendwelche Lizenzbestimmung verstoße wenn
ich das Notebook formatiere und Windows 7 HP 64Bit installiere und aktiviere?

NEIN.
Home Premium OEM sind halt gleich.
Du darfst halt mit einem Lizenzschlüssel entweder die 32Bit oder 64Bit Windows Version installieren und aktivieren. (Da Einzelplatz-Lizenz!).

Schildkröte09 schrieb:
Bei einer Vollversion ist das also richtig.
Die EULA ist allgemein gehalten und nicht nur für die OEM bestimmt.

Für Systembuilder Versionen, die nur mit einem Datenträger kommt, (entweder 32 Bit oder 64 bit) gilt das nicht.

Dort wird ein Wechsel von einer 32 bit OEM Systembuilder Version zu einer 64 bit OEM Systembuilder Version (oder umgekehrt) definitiv ausgeschlossen. Man muss sich für eine der beiden beim Kauf entscheiden. (siehe Fußnoten der Tabelle).

Weiter muss im Kaufnachweis hervorgehen, auf welche BS Version und welche BIT Version man diese Lizenz besitzt.
Bei einer Systembuilder z.B. geht daraus nur die BIT Version hervor, für die man sich beim Kauf entschieden hat.
Somit hat man nur eine Lizenz für die BIT Version(en), die im Kaufnachweis nachgewiesen werden.

Damit dürfte man mit OEM Versionen nicht die BIT Version wechseln, obwohl das mit dem Key möglich wäre.

Rechtlich ist man also auf dem Holzweg. Auch nach Deutschem Recht.
Da Microsoft noch nie geklagt hat oder dagegen klagen wird, gilt es also nur als geduldet. (sonst hätte Microsoft schon lange diesen Weg durch den Lizenzkey dicht gemacht, wenn sie könnten).
Weil auch der ganze Lizenzdschungel von Microsoft, selbst für Microsoft selbst und alle Rechtsexperten teils undurchdringlich ist.

Es kann schon durchaus sein, das der Weg mit Windows 8 verbaut wird. Aber das erfordert auch eine totale Umstellung der gesamten Lizenzpolitik. Und das kostet eine Menge Geld. Ob man das Geld nun nur für den Wechsel von 32 auf 64 bit oder umgekehrt berappen möchte ? Daran möchte ich stark zweifeln.

Sollte aber Microsoft irgendwann mal gezwungen sein, die Lizenzpolitik neu zu gestalten, wird sicherlich auch der Weg der OEM Versionen verbaut sein, beide BIT Versionen mit dem Lizenzkey Freischalten zu können.
Bis es so weit ist, wird es nur noch eine BIT Version geben.

Was für eine Verwirrung !
Dem Endverbraucher wird´s freuen.

Sind Systembuilder Versionen nicht gleichzusetzen mit OEM ?

Klar muss man sich bei Systembuilder Version entscheiden, ob 32- oder die 64Bit Variante.
Da die "Verpackung" nur eine DVD beinhaltet.

Warum soll die legale Windows 7 Version auf einem neuen PC nicht übertragbar sein ?
Selbst die PC Hardware ändert sich in den Jahren.

Schildkröte09 schrieb:
Ich habe mein eigentliches 32 bit SB Windows 7 Home Premium auch selber zur 64 bit installiert und aktiviert.
In meinem Kaufbeleg von AMAZON geht aber definitiv die BIT Version hervor, so daß ich nach Aussagen von UNAWAVE eigentlich keine LIZENZ besitze.

Wenn jemand kommt und von einem die Lizenz des Rechners vorgelegt haben möchte, gehört der Kaufbeleg zur Lizenz. Steht auf einem Kaufbeleg tatsächlich keine BIT version, ist dieser schon mal auf der sicheren Seite, wenn er eine andere BIT Version installiert.
Der Kaufbeleg muss aufgehoben werden.

In erster >>Linie sollte zählen. Wo kein Kläger ist kein Richter. Das ist auch in meinem Beitrag zum Ausdruck gebracht worden.

Ein neues Urteil habe ich jedoch gefunden, was die Weiterveräußerung von Lizenzen betrifft und erst im vergangenen Jahr erteilt wurde.
Hat aber jetzt mit 32 oder 64 bit gar nichts zu tun.

Was das bedeutet, kann sich jeder selbst denken.


Also hat der Windows 7 32Bit Key auf 64Bit OS funktioniert.
Darum ging es dem Fragesteller auch.

ZUM LINK !
Es bezieht sich auf den WEITERVERKAUF VON LIZENZEN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier alleine nur um den rechtlichen Aspekt und was durch unser Gesetz abgedeckt wird.
Das wollte ich hiermit zum Ausdruck bringen. Und @1668mib hat es auch so verstanden. Als Grundsatzdiskussion.
Und das der letzte Link nicht zum eigentlichen Thema gehört habe ich ausdrücklich vor dem Link betont.

Das man technisch von 32 nach 64 bit wechseln kann, steht schon mindestens so lange fest, wie es Windows 7 gibt. Es ist nichts neues. Und unzählige Beiträge sind hier im Forum zu finden. Einfach Suchfunktion nutzen.

Die Lesebrille, die fehlt aber noch.

Und wenn man den Beiträgen mit Lesebrille gefolgt ist, hat die Grundsatzdiskussion eigentlich ein ganz anderer angestoßen, auf dessen Kommentar noch gewartet wird ...

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet: (das Blaue wieder entfernt)
Schildkröte09 schrieb:
Du verstehst eh selten etwas ... die ganze zitiererei mit wiederumn zitierten geht mir schon lange auf den Senkel. Und jetzt noch in Blau.

Sorry, ist halt nicht beabsichtigt. ;)

Schildkröte09 schrieb:
Es geht hier alleine nur um den rechtlichen Aspekt und was durch unser Gesetz abgedeckt wird.
Das wollte ich hiermit zum Ausdruck bringen.

Das hilft aber dem Fragesteller nicht direkt weiter.
Das "verwirrt" eher.

Schildkröte09 schrieb:
Und das der letzte Link nicht zum eigentlichen Thema gehört habe ich ausdrücklich vor dem Link betont.

Dann besser weglassen.

Schildkröte09 schrieb:
Das man technisch von 32 nach 64 bit wechseln kann, steht schon mindestens so lange fest, wie es Windows 7 gibt. Es ist nichts neues.

Darum ging es ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Link habe ich extra nicht weggelassen, lieber CHKL2011, weil er äußerst interessant wie obstrus ist.
Damit wird nämlich für die Zukunft verhindert, mit dem PC ausgelieferte Versionen weiter zu verkaufen.
Die COA, die muss nämlich zum Weiterverkauf dazu, man darf sie aber gemäß dieses Urteils nicht vom PC abtrennen !

Und alles gehört zum Threadthema : Windows 7 OEM LIZENZ.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
@1668mib

Digital River hat es als eine Update Lizenz verkauft. Ein verlockendes Angebot, als Windows 7 erschien. Und ja, Digital River hat mir auch mit geteilt, dass ich diese Upgrade Lizenz frisch auf einen Rechner installieren kann. Eigentlich läuft eine Upgrade Lizenz bei Win 7 ja nur mit einem installierten Vista.

Zitat der Mail von Digital River:

Produkt-SKU: FWC-00758
Produktname: Microsoft Windows 7 Professional Upgrade
Bestellmenge: 1
Betrag: 30,43€
Digitale Rechte: XXXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX

Zwischensumme: 30,43€
Versandkosten: 0,00€

Steuer: 4,57€
Gesamtpreis: 35,00€


Und ja, es war ein lukrativer Preis damals :) Ich hatte es auch fast ein Jahr hier liegen, bis es dann tatsächlich produktiv installiert wurde.

Schildkröte interpretiert einfach (UNAWAVES) Meinungen päpstlicher, als es Microsoft oder einer seiner Partner je machen wird.

Wahrscheinlich findet man genau aus diesem Grund nur schwammige Äußerungen zu dem Thema *Ist der Wechsel von x86 nach x64 legal* MS will das nicht propagieren aber es liegt im Rahmen der Lizenzbestimmungen.

Grüße,

Blubbs
 
Vielleicht ist manchen hier auch nicht ganz klar, warum man sich bei einer OEM-Version entscheiden muss und bei einer Retail-Version nicht.

OEM-Versionen sind an sich dafür gedacht, zusammen mit Komplettsystemen ausgeliefert zu werden. Für den Retail-Markt sind sie gar nicht bestimmt, rechtlich kann Microsoft allerdings hier nichts dagegen machen (in den USA schon, dort gibt es keine OEM im freien Handel).

Ein PC-Verkäufer will selten dem Kunden die Installation des Betriebssystems zumuten (auch wenn in einem Forum wie hier wohl jeder dazu in der Lage ist und es sogar noch bevorzugt...). Meistens gibt's ja noch vom Hersteller eigene, speziell für das Modell geschriebene Software oder auch Treiber (v.a. wenn keine Retail-Hardware ist sondern Sonderanfertigungen). Ergo trifft der Hersteller die Entscheidung, welche Version drauf kommt. Der Hersteller selbst braucht auch nicht Support für 32- und 64-Bit gewähren, sondern sucht es dabei ebenfalls raus. (Dass viele Hersteller, v.a. bei Laptops, dennoch Treiber und Software für 32- und 64-Bit bringen ist mir bekannt und als freiwillige kundenorientierte Leistung zu sehen)

Die Frage, die sich mir aufwirft ist allerdings, ob die paar Cent die für die zweite DVD gespart werden, nicht durch den Mehraufwand verschlungen werden, die es hat, je eine 32- und eine 64-Bit-OEM herzustellen...

@CHKL2011: Es ging eben explizit nicht darum ob man es technisch machen kann. Es ging von Anfang an um die Grundsatzdiskussion. Die entsprechenden Teile hast du ja sogar selbst zitiert, in denen der Threadersteller vorweggenommen hat, dass er weiß, dass es technisch ohne Probleme machbar ist.

@BlubbsDE: Ein einfaches "nein, und hat damit nichts mit diesem Thema zu tun" hätte mir eigentlich gereicht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
1668mib schrieb:
@BlubbsDE: Ein einfaches "nein, und hat damit nichts mit diesem Thema zu tun" hätte mir eigentlich gereicht ...

Na ja, ich habe keine OEM Version gekauft. Aber ein einfaches Nein gibts da eben nicht.

Medion zB hat zu der Zeit, als die x64 Versionen noch nicht so richtig liefen (Treiber Support noch zu unvollständig) auf seinen Rechnern immer eine 32 BIT OEM Version installiert und IMMER eine (entweder DVD oder ein Recovery Image) 64 BIT Version seinen Rechnern bei gelegt. Ob es andere OEMs auch immer so gehandhabt haben, keine Ahnung.

Grüße,

Blubbs
 
BlubbsDE schrieb:
Schildkröte interpretiert einfach (UNAWAVES) Meinungen päpstlicher, als es Microsoft oder einer seiner Partner je machen wird.
Ich möchte eben auch mal zum Nachdenken anregen ... :cool_alt:. Aber päpstlicher als der Papst bin ich doch nicht :rolleyes:
Auch habe ich den Aussagen Unawaves mehr Bedeutung zugesprochen, was sich auch grundlegend in meiner Meinung geändert hat.

Auch wenn ich eine 32 bit Systembuilder als 64 bit Version nutze, mache ich mir keine weitere große Gedanken, das bald Microsoft in meiner Türe stehen wird.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Schildkröte09 schrieb:
Ich möchte eben auch mal zum Nachdenken anregen ... :cool_alt:.

OK, das ist ein guter Grund. Es ist ja unbestritten so, das Menschen gerne Dinge für sich passend aus legen. Um damit einen Vorteil zu erlangen. Und das besonders gerne im Umgang mit der Welt rund um den PC.

Grüße,

Blubbs
 
1668mib schrieb:
Vielleicht ist manchen hier auch nicht ganz klar, warum man sich bei einer OEM-Version entscheiden muss und bei einer Retail-Version nicht.
OEM-Versionen sind an sich dafür gedacht, zusammen mit Komplettsystemen ausgeliefert zu werden.

Das betrifft halt auf Marken PC´s (z.B. Medion, ACER, HP, FS u.a.) zu.
Doch man kann eine OEM Version auch kaufen, um diese auf dem PC Marke Eigenbau anzuwenden.

1668mib schrieb:
Ein PC-Verkäufer will selten dem Kunden die Installation des Betriebssystems zumuten (auch wenn in einem Forum wie hier wohl jeder dazu in der Lage ist und es sogar noch bevorzugt...). Ergo trifft der Hersteller die Entscheidung, welche Version drauf kommt.

Nicht unbedingt...
Einige Marken PC Hersteller gehen auf deren Kundenwünsche ein.

1668mib schrieb:
Die Frage, die sich mir aufwirft ist allerdings, ob die paar Cent die für die zweite DVD gespart werden, nicht durch den Mehraufwand verschlungen werden, die es hat, je eine 32- und eine 64-Bit-OEM herzustellen...

Marken PC Hersteller packen die passende "WIN DVD" auf die "versteckte" Partition,
der Eisa Konfiguration Partition, um z.B. die "Neuinstallation" per Funktionstaste zu starten.

Recovery´s DVD aus dem installierten OS erstellen, sind vom Endkunden jederzeit möglich.
Doch nicht unbedingt erforderlich.

Selbst erstellte Recovery DVD´s lassen sich "hardwarebedingt" auf anderen NB/ PC´s nicht starten.

Doch es gibt halt die Möglichkeit, aus "Windows" Foren sich die passende ISO herunterzuladen
und den am PC "Gehäuse befindlichen Produktkey weiterhin zu verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es, jeder weiß dass hier keine Konsequenzen zu erwarten sind und dass - selbst wenn Microsoft zum sinnlosesten Rundumschlag nach der Apple-Patent-Kriege ausholen würde und jeden verklagen würde der die "falsche" Version nutzt - selbst dann eben nicht mal klar ist, wer Recht bekommen würde...

@BlubbsDE: Dass Medion beide Versionen belegt ist mir nicht bekannt (wobei ich jetzt nicht als allwissende Instanz spreche sondern im Sinn von "habe kein Wissen dazu"). Hast du dafür Quellen? Meine simple Google-Suche hat leider nicht wirklich was gebracht... aber klingt für mich dann auch eher nach "Wir wollten eigentlcih ne 64-Bit-Version nehmen, sind aber bislang zu doof gewesen, und als Workaround gibts nen 32-Bit-Windows und wenn wir so weit sind könnt ihr dann mit dem Image wechseln und die restliche Software bei uns runterladen" - und weniger nach "Hey, Kunde, du hast die Wahl..."

@CHKL2011: Es gibt auch andere Formen von OEMs und dazu zähle ich nicht die von dir genannten Großkunden...
Und schrecklich, wie man Sätze die im Gesamtkontext stehen immer sinnlos zerfleddern muss um so die Bedeutung aus dem Kontext zu reissen...

CHKL2011 schrieb:
Doch man kann eine OEM Version auch kaufen, um diese auf dem PC Marke Eigenbau anzuwenden.
Glückwunsch, du hast es geschafft etwas zu sagen, was ich auch gesagt habe ... *thumbs up*
Ich setz noch einen drauf: man kann eine OEM-Version sogar kaufen, um diese auf einem anderen Komplett-PC der nicht Marke Eigenbau war zu installieren. Unglaublich oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage, die sich mir aufwirft ist allerdings, ob die paar Cent die für die zweite DVD gespart werden, nicht durch den Mehraufwand verschlungen werden, die es hat, je eine 32- und eine 64-Bit-OEM herzustellen...
Genau das ist es wieder , CHKL2011. Du wirfst wieder was in den Raum, ohne nachzudenken, was gemeint hat. Die RETAIL VERSIONEN können mit einem kleinen OBULUS aufgerüstet werden. Wenn man eine 32 bit hat, will aber eine 64 bit DVD, bekommt man die für den kleinen OBULUS mehr. Oder erhält gleich beide. Aber nicht bei OEM bzw. Systembuilder Versionen. Da ist dieser passus komplett gestrichen. Die Entscheidung über die BIT muss beim Kauf erfolgen und man bekommt nur eine.
 
Zuletzt bearbeitet:
@1668mib

Die persönliche Erfahrung. Die Medion Geräte, die durch meinen Finger liefen, wurden eben so ausgeliefert und der Kunde konnte zwischen x64 und x86 wählen.
Und ich denke nicht, dass Medion zu blöd für x64 war. Zu der Anfangszeit von Win 7 gab es halt noch viele Probleme mit x64. Die Medion Rechner hätten natürlich alle mit x64 funktioniert. Aber ob dann beim Kunden alles funktioniert hätte (alte vorhandene Hardware, Software usw.), war zu *gefährlich*. So gingen sie eben den sicheren Weg und den Weg, weniger Endkunden Support leisten zu müssen.

Grüße,

Blubbs
 
1668mib schrieb:
Es gibt auch andere Formen von OEMs und dazu zähle ich nicht die von dir genannten Großkunden...

Großkunden?

1668mib schrieb:
Man kann eine OEM-Version sogar kaufen, um diese auf einem anderen Komplett-PC der nicht Marke Eigenbau war zu installieren.

Normal.

Schildkröte09 schrieb:
Du wirfst wieder was in den Raum, ohne nachzudenken, was MIB damit gemeint hat. Die RETAIL VERSIONEN können mit einem kleinen OBULUS aufgerüstet werden. Wenn man eine 32 bit hat,
will aber eine 64 bit DVD, bekommt man die für den kleinen OBULUS mehr.
Aber nicht bei OEM bzw. Systembuilder Versionen.

Besondere Lizenzen beinhalten gerne auch mal besondere Inhalte.
 
Schildkröte09 schrieb:
Bei einer Vollversion ist das also richtig.
Die EULA ist allgemein gehalten und nicht nur für die OEM bestimmt.
Das stimmt nicht. Die EULAs von "Retail" und "OEM / SB" unterscheiden sich schon.
Hier ein Beispiel - erster Satz der Lizenzbestimmungen:
Lizenzbestimmungen Retail schrieb:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (oder einer anderen Microsoft-Konzerngesellschaft, wenn diese an dem Ort, an dem Sie leben, die Software lizenziert).
Lizenzbestimmungen OEM SB schrieb:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und
• dem Computerhersteller, der die Software mit dem Computer vertreibt, oder
• dem Softwareinstallationsunternehmen, das die Software mit dem Computer vertreibt.
Schildkröte09 schrieb:
In der EULA steht auch, das man eine Lizenz nur besitzt, wenn man mindestens:
1. Einen COA Lizenzaufkleber UND einen Kaufnachweis ODER
2. Den Lizenzkey in irgendeiner Form UND einen Kaufnachweis
nachweisen kann. Nur beides zusammen, ergibt die Lizenz.
Bei diesen Bestimmungen bin ich mir nicht sicher, ob sie nach deutschem Recht haltbar sind. Was ist z.B. wenn jemand zu Weihnachten ein Windows 7 geschenkt bekommen hat ? Ein "Kaufnachweis" wird dem Geschenk kaum beilliegen.

Siehe neues Thema dazu hier.

Schildkröte09 schrieb:
Weiter muss im Kaufnachweis hervorgehen, auf welche BS Version und welche BIT Version man diese Lizenz besitzt.
Wilhelm14 schrieb:
Wo steht, dass im Kaufnachweis 32 oder 64 Bit festgehalten sein muss?
Das "muss" würde ich auch nicht unterschreiben. Anders herum wird ein Schuh daraus: Wenn im Kaufnachweis eine Bit-Version genannt wird, dann darf auch nur diese Bit-Version verwendet werden.

Schildkröte09 schrieb:
Damit dürfte man mit OEM Versionen nicht die BIT Version wechseln, obwohl das mit dem Key möglich wäre.
Auch ich kann bestätigen, dass es vorinstallierte OEM-Versionen gibt, bei denen beide Bit-Versionen als Installations-DVDs beiliegen. Und auf dem Kaufbeleg steht dann auch immer nur die Version - ohne Bit-Nennung.
Dr. Müller schrieb:
Die sogenannte Eula verstößt sowieso in weiten Teilen gegen deutsches und EU Recht.
Falsch: Die EULA verstößt in sehr wenigen Abschnitten gegen deutsches und EU Recht.
Dr. Müller schrieb:
Außerdem kenn ich die Eula vor dem Kauf nicht und ist somit auch ungültig und nicht rechtlich bindend.
Falsch: Jeder kann vor dem Kauf die EULAs im Internet nachlesen (in deutsch) - steht sogar auf jeder Retail-Packung außen drauf: www.microsoft.com/useterms/

Dort stehen dann auch so neckische Sachen wie:
Windows 7 Starter Lizenzbestimmungen schrieb:
8. GÜLTIGKEITSBEREICH DER LIZENZ.
....
Sie sind nicht dazu berechtigt:
...
• den Desktop-Hintergrund anzupassen
am3000 schrieb:
man kann heute gar nicht mehr gegen die Lizenz verstoßen weil spätestens bei der Erneuten 2. Produkt Aktivierung bei Microsoft der 2. PC nicht frei schaltet
Falsch: Man kann durchaus mehrere PCs mit dem gleichen Key freischalten - nur ist das nicht legal. Beispielsweise schrieb da mal jemand im Internet, dass er 5 Lizenzkeys hatte und 5 PCs. Und nach einem Jahr stellte er fest, dass er - versehentlich - einen Key zur Aktivierung von drei Rechnern verwendet hatte.
Schildkröte09 schrieb:
Damit wird nämlich für die Zukunft verhindert, mit dem PC ausgelieferte Versionen weiter zu verkaufen.
Die COA, die muss nämlich zum Weiterverkauf dazu, man darf sie aber gemäß dieses Urteils nicht vom PC abtrennen !
In dem Urteil ging es aber um etwas anderes:
Ein Händler hatte viele alte PCs aufgekauft, die COA-Aufkleber entfernt und diese mit Recovery-DVDs als "Original Microsoft-Produkt" verkauft. Und Microsoft hatte vor Gericht Recht bekommen, weil es sich bei den beworbenen "original Microsoft-Produkt" eben nicht um ein "Original Microsoft-Produkt" handelte. Denn ob ein COA-Label genau mit dieser einen Recovery-DVDs ausgeliefert wurde, konnte der Händler nicht belegen.

am3000 schrieb:
meine auch mal von Ct gehört zu haben das es unzulässig ist wenn der PC Hersteller vorschreibt das diese Lizenz nur auf dem vom ihm hergestellten PC zu nutzten ist
Richtig. Dabei handelt es sich um das sogenannte OEM-BGH-Urteil.
Darin ging es um folgendes: Microsoft hatte Windows-Versionen an OEMs verkauft mit der Bedingung, dass diese Versionen nur zusammen mit neuer Hardware verkauft werden darf. Der BGH hatte entschieden, dass Microsoft kein Recht hat den Weiterverkauf der Windows-Versionen irgendwie an bestimmte Bedingungen zu knüpfen (z.B. "nur zusammen mit neuer Hardware") - auch wenn das vertraglich zwischen Microsoft und OEM so vereinbart war. Nach dem Motto: Verkauft ist verkauft.

Das gleiche dürfte auch beim Kauf eines Endkunden gelten, wenn er ein vorinstalliertes Windows 7 mit kauft. Auch der OEM darf dem Endkunden nicht vorschreiben, dass er sein Windows 7 nur zusammen mit dem Original PC weiterverkaufen darf - auch wenn das in der EULA so steht.

Aber man muss die EULA sowieso im Zusammenhang lesen:
Windows 7 OEM SB Lizenzbestimmungen schrieb:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und
• dem Computerhersteller, der die Software mit dem Computer vertreibt
.....
17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen.
.....
23. ANWENDBARES RECHT.
a. Vereinigte Staaten. ...
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
.....
24. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.

Schildkröte09 schrieb:
Oder erhält gleich beide. Aber nicht bei OEM bzw. Systembuilder Versionen. Da ist dieser passus komplett gestrichen.
Kann ich nicht bestätigen. Sowohl bei der Retail als auch bei der OEM steht der gleiche Passus in der EULA:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden
Nur bei der Starter-Version fehlt dieser Passsus - denn die Starter Version gibt's ja nur als 32 Bit Version.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke @unawave für deine Mühe, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Das würde bedeuten, das auch ich, mit meiner 32 bit Systembuilder mit der Nutzung als 64 bit nicht rechtlich abgesichert bin, aber dieser passus mit der Kaufquittung in der Micrsoft EULA eh nach deutschem Recht Zweifel aufwerfen ?
Muss ich mir also keine Gedanken machen ?

In meiner Kaufquittung geht definitiv die 32 bit Version hervor. Die Kaufquittung habe ich eben gerade vermüllt.
Meinen Datenträger finde ich auch nicht mehr. Habe also nur noch die COA auf der Box, die ich zu Weihnachten geschenkt bekommen habe.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben