So sieht es aus.Schildkröte09 schrieb:Das würde bedeuten, das auch ich, mit meiner 32 bit Systembuilder mit der Nutzung als 64 bit nicht rechtlich abgesichert bin
In meiner Kaufquittung geht definitiv die 32 bit Version hervor.
Aber:
Genau. "Zweifelhaft". Niemand weiß nichts genaues.Schildkröte09 schrieb:aber dieser passus mit der Kaufquittung in der Micrsoft EULA eh nach deutschem Recht Zweifel aufwerfen ?
Richtig: Wenn die Kaufquittung nach deutschem Recht nicht notwendig ist, dann ist es besser den Kaufbeleg zu "vermüllen".Schildkröte09 schrieb:Die Kaufquittung habe ich eben gerade vermüllt.
"Datenträger" - auch so ein Problem. Für eine gültige Lizenz ist kein Datenträger notwendig. Aber: Beim Weiterverkauf muss der Datenträger mit weitergegeben werden:Schildkröte09 schrieb:Meinen Datenträger finde ich auch nicht mehr. Habe also nur noch die COA auf der Box, die ich zu Weihnachten geschenkt bekommen habe.
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software.
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18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt.