Windows 7 OEM Lizenz

wg pro: ich dachte der xp-modus wäre u.U. praktisch, bin nicht mehr so auf dem laufenden
ausserdem hast du ja auch eine oem-version verlinkt, das sollte also kein problem sein?
dann könnte ich ja einfach folgende version bestellen:

http://www.amazon.de/Windows-profes..._1_6?s=software&ie=UTF8&qid=1327444845&sr=1-6

und wg. sparen: wenns geht, warum nicht, ich hab echt kein geld zu verschenken (solange es legal ist)
 
Kannst du kaufen. Wenn's verboten wäre, hätte Amazon sie schon zurückgezogen.

Mit legal/illegal habe ich nochmal gerätselt. Man darf eine Lizenz nicht von einem Fertigrechner nehmen und verkaufen. So steht es in der EULA. Was man oben über Amazon bekommt, ist zwar für einen (z.B. Dell) Rechner vorgesehen, war aber nie an einem. Somit wird auch nichts gelöst. Und deswegen sollte es hinhauen.

Sparen? Laut Rezensionen bekommt man teilweise zur richtigen Lizenz die falsche DVD oder gar eine defekte. Z.B. eine Ultimate DVD zu einer Pro-Lizenz. Klar kann man sich die richtige DVD über ein geladenes ISO brennen oder über die Ultimate umbasteln, aber ob man dann wirklich gespart hat. Und die Lizenzen lassen sich nicht online aktivieren, nur telefonisch.
 
Wilhelm14 schrieb:
Was man oben über Amazon bekommt, ist zwar für einen (z.B. Dell) Rechner vorgesehen, war aber nie an einem.
Ich will mich zwar jetzt nicht wieder unbeliebt machen, aber das o.a. Angebot war doch schon mal auf einem Rechner ...
Produktmerkmale

* Telefonische Aktivierung ist möglicherweise erforderlich
* 64 bit Vollversion gelabelt (z.B. Dell)
* multilingual (deutsch, englisch, französisch, türkisch, italienisch...insg. 25 Sprachen verfügbar)
* Es können zahlreiche Windows XP-Produktivitätsprogramme im Windows XP-Modus ausgeführt werden
* Mit all den attraktiven Unterhaltungsfeatures von Windows Home Premium
* Sie erhalten einen neuen Datenträger + ein gebrauchtes COA (Lizenz)
Weshalb dann also ein gebrauchtes COA (LIZENZKEY) ? (Weitergabeausschluss in der EULA ?).

Kaufen würde ich sie mir bei AMAZON trotzdem.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wilhelm14 schrieb:
Man darf eine Lizenz nicht von einem Fertigrechner nehmen und verkaufen. So steht es in der EULA.
Genau diese Bestimmung in der EULA könnte zu den wenigen Bestimmungen in der EULA gehören, die nach deutschem Recht keine Gültigkeit hat.

Dazu gibt es das sogenannte OEM-BGH-Urteil.
Darin ging es um folgendes: Microsoft hatte Windows-Versionen an OEMs verkauft mit der Bedingung, dass diese Versionen nur zusammen mit neuer Hardware verkauft werden darf. Der BGH hatte entschieden, dass Microsoft kein Recht hat den Weiterverkauf der Windows-Versionen irgendwie an bestimmte Bedingungen zu knüpfen (z.B. "nur zusammen mit neuer Hardware") - auch wenn das vertraglich zwischen Microsoft und OEM so vereinbart war. Nach dem Motto: Verkauft ist verkauft.

Das gleiche dürfte auch beim Kauf eines Endkunden gelten, wenn er eine OEM-Version kauft. Auch der OEM darf dem Endkunden nicht vorschreiben, dass er sein Windows 7 nur zusammen mit dem Original PC weiterverkaufen darf - auch wenn das in der EULA so steht.

Außerdem: Microsoft könnte den Endkunden nicht "verklagen". Denn es geht hier nicht um die die "Nutzung", sondern um den "Kauf". Und gekauft wurde diese Version von Amazon - nicht von Microsoft. Microsoft könnte also höchstens Amazon wegen des Verkaufs verklagen. Aber dann greift wieder das OEM-BGH-Urteil.
 
genau so ist es sagte ich ja weiter oben hatte mir die Ct auch so gesagt .

du verkaufst oder kaufst ja nicht die Lizenz an 3.sondern nur das Nutzungsrecht der Lizenz an 3.daran war auch noch nie was illegales, genauso darf man auch die Lizenz von dem einem PC auf den anderen übertragen wenn man auf dem 1. PC diese stillt legt also da Windows de installiert,

oder eben die DVD die zum 1. PC gehört wo man dann den Key vom 2. PC eingeben muss
wenn z.b. auf dem 1. und 2. PC die gleiche Windows Version ist 7 Home 32/64.
geht da nur um den Installations Datenträger das ist ja völlig egal wo zu diese Win 7 DVD gehört, man muss halt nur die Produkt Aktivierung Neu durchführen auf dem 2. PC.

ich habe hier überall Win 7 32 Home darf die DVD die beim 1. PC mit dabei war eine 32 Bit Version die bei den anderen PCs seit einer weile installiert ist , da war mal Windows 64 7 Home vorinstalliert ohne das diese PCs einen Win DVD bei lag.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Schildkröte09: Guter Hinweis. Bei der zuerst verlinkten Home-Version steht nichts von einem gebrauchten COA.

Gerade komme ich ins Straucheln mit den verschiedenen EULAs. Auf einem Notebook mit vorinstalliertem Windows 7 Pro OA heißt es:

17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.
...
18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt. Der erste Nutzer ist verpflichtet, die Software zu entfernen, bevor er sie separat vom Computer überträgt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zurückzubehalten.

Auf den ISOs befindet sich nur Punkt 17 und dieser in anderer Form:

17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.

Die erste EULA-Ausführung sollte einwandfrei sein. Bei der zweiten könnte man sagen, wenn die Lizenz nie einem Rechner zugeordnet war, gibt es keinen lizenzierten Computer. Oder bei einer gebrauchten Lizenz wird der Computer verschrottet. Es ist nicht geregelt, was bei einem defekt des Rechners geschieht. Es wird nicht wie in der ersten EULA-Ausführung eine Übertragung an einen anderen Computer beschrieben. Es wird allerdings nicht untersagt. Man könnte also einzelne Komponenten tauschen, bis man einen neuen Rechner hat.

Meine Vermutung, man darf übertragen. Microsoft hat die EULA durch die BGH-Urteile gerade so angepasst, wie sie müssen. Auf den ersten Blick darf laut zweiter EULA eine einem Computer zugeordnete Lizenz nur mit diesem übertragen werden. Es wird aber nicht ausgeschlossen, die Lizenz bei Verschrottung zu übertragen. Die Tatsache, dass Amazon- und Ebay-Verkäufer diese Lizenzen verkaufen und Microsoft nichts dagegen unternimmt, spricht für sich.
 
Und dieser Punkt stößt bei mir auf Skepsis.
18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt. Der erste Nutzer ist verpflichtet, die Software zu entfernen, bevor er sie separat vom Computer überträgt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zurückzubehalten.
Ist AMAZON nun der erste Nutzer dieser Software ?
Die angebotene Version ist gelabelt und wird sicherlich bei Erstverwendung mit vorinstalliertem Windows 7 PRO gekommen sein. Somit dürfte dieser Lizenzpunkt auch diese Version betreffen.

Viele Grüße
 
Einmal übertragen darf man. Mehrmals nicht. So verstehe ich den Abschnitt. In der Amazon-Beschreibung steht "gebrauchtes COA". Ich könnte mir auch gut unbenutzte COA vorstellen. Ein Computerhersteller plant tausend Rechner zu bauen. Dazu bestellt er tausend mal die Hardware und tausend COA. Aus irgendeinem Grund werden die Rechner nie fertiggestellt. Die COA liegen also unbenutzt rum und werden über Amazon oder Ebay verkauft. Jetzt wissen wir als Endbenutzer nicht, unter welchen Vertragsbedingungen der Hersteller die tausend COA bekommen hat. Bricht er einen Vertrag? Laut BGH-Urteil dürfen OEM-Lizenzen entbündelt verkauft werden.

Kompliziert, kompliziert. :)

PS: Nur zur Info, Amazon selbst verkauft diese Versionen nicht. Das sind nur Händler, die über Amazon verkaufen. Amazon stellt die Verkaufsplattform. (Reine Info, es ist ja egal, wie der Händler heißt.)
 
Uns als Käufer kann es eigentlich egal sein. Oder etwa nicht ?
Wie @unawave schreibt, kann nur der Händler bei rechtswidrigem Handeln verklagt werden.
Wenn der Händler aber verklagt wird und Microsoft gewinnt, was passiert mit den bereits auf diese Art verkauften Lizenzen ?
Bleiben sie gültig ?

Das alleine dürfte uns als Käufer interessieren.
Ich möchte jetzt nicht hier die "Mittäterschaft" aus unserem Strafrecht ansprechen wollen. Oder Hehlerware.
Hehlerware muss der Käufer auch zurückgeben, die er in gutem Glauben gekauft hat.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wilhelm14 schrieb:
Gerade komme ich ins Straucheln mit den verschiedenen EULAs. Auf einem Notebook mit vorinstalliertem Windows 7 Pro OA heißt es ...
Auf den ISOs befindet sich nur Punkt 17 und dieser in anderer Form ...
Diese beiden Formen bzw. deren Bezeichnung ("von vorinstalliertem Notebook", bzw. von "ISO" - welche "ISO" ?) sollte man ignorieren - die kann man erst lesen, wenn man den PC in Betrieb nimmt.

Aussagekräftiger sind die beiden Fassungen, die man aus dem Internet bei Microsoft downloaden kann.
  • Deine erste Fassung ist die Retail-Version
  • Deine zweite Fassung ist die OEM- oder SB-Builder-Version
Wilhelm14 schrieb:
Microsoft hat die EULA durch die BGH-Urteile gerade so angepasst, wie sie müssen.
Ich glaube nicht, dass da irgendeine Anpassung stattgefunden hat. Selbst Passagen für "Vereinigte Staaten" sind nicht entfernt worden:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
24. ANWENDBARES RECHT.
a. Vereinigte Staaten. Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten erworben haben, .....
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.

Wilhelm14 schrieb:
Auf den ersten Blick darf laut zweiter EULA eine einem Computer zugeordnete Lizenz nur mit diesem übertragen werden.
Und genau diese Passage sollte nach dem OEM-BGH-Urteil ungültig sein.

Schildkröte09 schrieb:
Ist AMAZON nun der erste Nutzer dieser Software ?
Nein, Amazon ist nicht Nutzer, sondern Wiederverkäufer.

Schildkröte09 schrieb:
Wie @unawave schreibt, kann nur der Händler bei rechtswidrigem Handeln verklagt werden.
Wenn der Händler aber verklagt wird und Microsoft gewinnt, was passiert mit den bereits auf diese Art verkauften Lizenzen ?
Hehlerware muss der Käufer auch zurückgeben, die er in gutem Glauben gekauft hat.
Das sollte kein Problem sein: Rechtswidrig angeeignetes müsste zurückgegeben werden - in dem Falle an Microsoft. Der Kaufpreis dafür müsste dann von Amazon zurückgefordert werden.
 
unawave schrieb:
...die kann man erst lesen, wenn man den PC in Betrieb nimmt.

  • Deine erste Fassung ist die Retail-Version
  • Deine zweite Fassung ist die OEM- oder SB-Builder-Version

Die erste Fassung ist, wie ich schon schrieb, von einem Notebook mit vorinstalliertem Windows 7. Es ist die lincense.rtf im Ordner System32. Oder man tippt in der Windows-Hilfe Lizenz ein. Das wird mir im Betrieb gezeigt. Es ist für mein Rechtsverständnis genau der Vertrag, der die Windows-Nutzung dieses Notebooks regelt. Und da steht, dass man übertragen darf. Genau da rüber stolper ich. Denn eigentlich müsste bei einem vorinstalliertem Notebook die zweite Fassung gültig sein. Wurde das Notebook mit falscher EULA geliefert? ...Es ist unglaublich kompliziert...

PS: Microsft will bestimmt schon seit Jahren klagen, findet aber keine Worte für eine Klageschrift. ;)
 
Wilhelm14 schrieb:
Die erste Fassung ist, wie ich schon schrieb, von einem Notebook mit vorinstalliertem Windows 7. Es ist die lincense.rtf im Ordner System32.
Denn eigentlich müsste bei einem vorinstalliertem Notebook die zweite Fassung gültig sein.
Genauso ist es bei mir auf einem Notebook - dort steht in der lincense.rtf im Ordner "System32" die zweite Fassung. Kann man auch sehr schnell zu Beginn der Lizenzbestimmungen nachlesen:
Lizenzbestimmungen Retail schrieb:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (oder einer anderen Microsoft-Konzerngesellschaft, wenn diese an dem Ort, an dem Sie leben, die Software lizenziert).
Lizenzbestimmungen OEM SB schrieb:
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und
• dem Computerhersteller, der die Software mit dem Computer vertreibt, oder
• dem Softwareinstallationsunternehmen, das die Software mit dem Computer vertreibt.

Wilhelm14 schrieb:
Wurde das Notebook mit falscher EULA geliefert?
Schon möglich, dass der OEM eine Retail-Version installiert hat und dadurch die "falschen" Lizenzbestimmungen auf den Computer installiert wurden.

Wilhelm14 schrieb:
Es ist für mein Rechtsverständnis genau der Vertrag, der die Windows-Nutzung dieses Notebooks regelt. Und da steht, dass man übertragen darf.
Das kann ich nicht sagen, ob die lincense.rtf im Ordner "System32" irgendwie rechtsverbindlich ist. So eine Datei könnte der Anwender schließlich auch selbst in den Ordner "System32" kopieren.
 
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