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Ich hab ein Akku wischmopp gekauft der neu war und der funktioniert nicht angeschlossen da passiert nicht jetzt hab ich per KS bezahlt über Kleinanzeigen
der Verkäufer sagt ich hab Pech gehabt
Wer ist im Recht ?
Nein ich hatte schon mal so einen man drückt aufn Knopf dann startet er
Ergänzung ()
Hier ist ein Video:
YouTube
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Nutze den Kundenservice von Kleinanzeigen. Ansonsten hole fachkundigen Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale oder bei einer Rechtsanwältin, oder einem Rechtsanwalt ein.
Da das Thema in "Wirtschaft, Recht und Forschung" gepostet wurde, kannst du zur Not noch Forschung mit dem nicht-funktionierenden Wischmop betreiben und das Ergebnis hier veröffentlichen.
Mit n=1 ist die Stichprobengröße dann zwar sehr klein, aber für einen Fallbericht wird es reichen. Als Arzt könnte man mit einem Fallbericht ggf. sogar promovieren, diesbezügliche Anforderungen sind in der Medizin recht niedrig.
Da das Thema in "Wirtschaft, Recht und Forschung" gepostet wurde, kannst du zur Not noch Forschung mit dem nicht-funktionierenden Wischmop betreiben und das Ergebnis hier veröffentlichen.
Mit n=1 ist die Stichprobengröße dann zwar sehr klein, aber für einen Fallbericht wird es reichen. Als Arzt könnte man mit einem Fallbericht ggf. sogar promovieren, diesbezügliche Anforderungen sind in der Medizin recht niedrig.
Da der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) in der Anzeige nicht explizit ausgeschlossen hat, greift sie auch bei einem Privatverkauf in vollem Umfang. Die Behauptung "Pech gehabt" hat rechtlich keinerlei Bestand.
Ein privater Verkäufer darf die Gewährleistung zwar ausschließen, er muss dies aber ausdrücklich und korrekt formuliert tun (z. B. mit dem Satz: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft"). Hat er nur die Garantie ausgeschlossen, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung ganz normal weiter.
Wird ein Kaufgegenstand als neu beschrieben, handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft. Ein defektes Gerät, das gar nicht erst anspringt, besitzt einen erheblichen Sachmangel.
Der Verkäufer haftet bei fehlendem Gewährleistungsausschluss auch dann für Mängel, wenn er selbst gar nicht wusste, dass das Gerät defekt ist. Er darf defekte Sachen niemals einfach als funktionierende Neuware deklarieren.
Da Du ja über den Kleinanzeigen-Käuferschutz bezahlt hast, bist Du zudem optimal abgesichert und solltest sofort handeln.
Ui. Bei Gewährleistung im Privatbereich gibt es keine Beweislastumkehr, somit muß der Käufer beweisen, daß der Mangel VOR Kauf bereits vorhanden war.
Der Käuferschutz von kleinanzeigen.de betrifft jetzt, ohne noch genau nachzulesen, nur den Erhalt der korrekten Ware. Das ist jetzt aber wirklich nur aus der Erinnerung.
Das ist halt immer das Problem mit Kleinanzeigen und Versand. Wenn man es so nutzen würde wie gedacht (beide Seiten) hätte man den vor Ort auch testen können.
letzendlich bleibt nur der Kundenservice oder der Rechtsweg. Kommt halt drauf an was einem das ganze wert ist oder wie das eigene Empfinden bei sowas ist.
So ist Kleinanzeigen vielleicht irgendwann mal gedacht gewesen. Spätestens seit der Möglichkeit Versandkosten anzugeben ist das dahin und allerspätestens seit dem "direkt kaufen inkl. eigenem Treuhandservice".