bluescript
Ensign
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 161
Durch das reine Flashen mit DD-WRT geht keine Gewährleistung verloren. Sonst wär dasselbe ja auch bei jedem PC von der Stange so, wenn der Kunde irgendwann ein neues Windows draufspielt oder gar, Gott bewahre, ein Linux ;-)
Sollte das Gerät während der Gewährleistungszeit einen Defekt erleiden und noch DD-WRT droben sein, muss der Händler schon nachweisen, dass das ursächlich für den Defekt war. Die bloße Existenz oder das Draufspielen erlaubt keinen Gewährleistungsausschluss.
Der Hersteller selber ist da etwas freier in seinen Garantiebestimmungen, denn die sind ja freiwillig. Wie das konkret bei Linksys aussieht weiß ich nicht auswendig. Aber wer schickt seinen Router schon direkt zu Linksys statt einfach in den Laden zu laufen?
Sollte das Gerät während der Gewährleistungszeit einen Defekt erleiden und noch DD-WRT droben sein, muss der Händler schon nachweisen, dass das ursächlich für den Defekt war. Die bloße Existenz oder das Draufspielen erlaubt keinen Gewährleistungsausschluss.
Der Hersteller selber ist da etwas freier in seinen Garantiebestimmungen, denn die sind ja freiwillig. Wie das konkret bei Linksys aussieht weiß ich nicht auswendig. Aber wer schickt seinen Router schon direkt zu Linksys statt einfach in den Laden zu laufen?