Wo ist mein Paket? AliExpress, Simgrity Store, DHL, PayPal und ich mit meinem lustigen Anwalt

Metaxa1987 schrieb:
Ganz ehrlich ich bin Euch wirklich dankbar, aber das hochnäsige "Ich bin raus" ist unnötig. Soll es einem doch nur aufzeigen dass der Intellekt des Gegenüber nicht mehr für die eigene Aufmerksamkeit reicht.
Das ist einfach Deine Interpretation. Ich kenne Dich nicht, also wieso sollte ich Deinen Intellekt bewerten und das auch noch anhand von einem ganzen Thread? Ja, ich hätte zugegebenermaßen niemals mich in die Situation versetzt Geld weg und Ware weg, aber ich hab hier schon mehrfach geschrieben, dass es dazu ja geteilte Ansichten gibt.

Das "Ich bin raus" bedeutet einfach, dass ich nichts mehr beizutragen habe. Der Thread ist jetzt hier seit 1.12. aktiv und so Leid es mir für Dich tut, es ist nicht wirklich was voran gegangen, wofür ich Dir aber nicht mal die Schuld geben will.

Fakt ist, dass wir uns im Kreis drehen und immer und immer wieder das Gleiche schreiben, darum hab ich geschrieben "Ich bin hier raus". Ich halte Dich weder für doof oder bin Dir böse. Wieso auch? Ist doch Dein Geld und Deine Entscheidung.

Du darfst aber auch anderen nicht böse sein oder Dinge unterstellen, wenn sie irgendwann nichts Neues mehr beizutragen haben oder sich verabschieden weil Du einen anderen Weg gegangen bist, was völlig legitim ist.
 
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Verstehe ich. Ich habe es auch nicht nur wegen Dir geschrieben, ein Posting vorher steht das gleiche. Heißt so viel wie "Ich sag nix mehr, du machst eh nicht das was ich sage" und im weiteren Sinne das was ich vorher geschrieben habe. Hilft nicht sonderlich und frustriert eher.

Ich habe hier immer binär zu entscheiden. Und kann nicht alles gleichzeitig machen, was mir empfohlen wird. Muss da immer schauen, dass die chronologische Reihenfolge Sinn ergibt.

Gerade auf dem Nachhauseweg ist mir auch aufgefallen, dass ich nicht mal verstehe, wie man eine Klageschrift verfassen würde/müsste. Dann muss ich Gerichtskostenvorschuss leisten u.s.w.

Wenn das Gericht die Klage nicht zulässt, bliebe ich auf dem nächsten Batzen Geld sitzen.

Ich kenne das nur über den Anwalt. Und wenn der tätig wird, hält der die Hand auf.

Ich möchte ohne weiteres Kostenrisiko versuchen mein Recht bzw. Geld zu bekommen.

Würde ich jetzt mit Klagen um mich werfen und erfolglos bleiben, wäre das nur Genugtuung für die Täter.

Das weitere, was ich mir gedacht habe ist: Ich gehe davon aus, dass DHL mit der Ludwig-Erhard-Str. in Bremen automatisch ihr Verteilerzentrum verknüpfen. Vielleicht ist das nicht so und DHL ist auch dazu nicht im Stande. Ich habe nämlich auf meinen Nachforschungsauftrag eben nur die Auswertung bekommen, dass es von der Ludwig-Erhard-Str. zur Ludwig-Erhard-Str. ging. Was aber, wenn DHL verdrängt (oder nicht auf dem Schirm hat), dass das ihre eigene Adresse ist!?

Da muss ich nochmal nachhaken...
 
Ja, ich habe die Rechtsschutz.

Nach dem Telefonat mit der zuständigen Schadenstelle erklärte man mir, dass zuerst mal ein Anwaltschreiben raus geht (wahrscheinlich außergerichtliche Einigung) und das sind um die 90€.

Auf denen bliebe ich schon mal sitzen im Fall des Falles. Weil wenn das nicht erfolgreich ist könne erst geklagt werden. Und dann ist die Frage ob das Gericht die Klage zulässt. So ist mein aktueller Kenntnisstand.

Ich bin da leider kein Fachmann und weiß dadurch auch nicht, wie das ganze abzulaufen hat und welche Risiken dabei an mir haften bleiben.
 
Meine Recherche. Die hat man anscheinend zu leisten, damit das Gericht überhaupt tätig wird!?
 
cartridge_case schrieb:
Du hast doch die Rechtsschutz, oder nicht?!
Gut, nun drehen wir uns auch im Kreis. Ich verstehe, dass das Thema sicher nicht einfach ist. Allerdings scheint mir hier von deiner Seite eine Menge Wissen zu fehlen. Am besten liest du dir mal den Vertrag mit deiner Versicherung durch, was, wie, wo, wann abgedeckt wird.

Ansonsten könntest du sie auch direkt kündigen.
 
So wie ich das verstanden habe am Telefon (und das ist auch nachvollziehbar), wird mich meine RSV nur bei Aussicht auf Erfolg abdecken. Wen also genau soll ich verklagen? Direkt AliExpress? DHL oder PayPal? Simgrity-store?

Sicherlich bin ich kein Fachmann, aber ich habe mich so weit informiert, dass ich ohne Anwalt beim Amtsgericht Klage einreichen kann. In Ausnahmefällen ist KEIN Gerichtskostenvorschuss zu leisten (Arbeits und Sozialgericht u.s.w.) aber das ist eben zuständig für bis zu einem Streitwert von 5.000€. wenn ich das Ohne Anwalt machen sollte muss auch ich das zuständige Gericht ausfindig machen, welches für den Beklagten zuständig ist.

Wenn du einen höheren Kenntnisstand hast als ich, hast du bestimmt auch schon mal mitbekommen, dass dir RSVs auch einfach kündigen. Ich denke, dass sie das in erwägung ziehen könnten, wenn ein kleines Licht wie ich ankommt und sagt "So Jungs und Mädels, morgen verklagen wir AliExpress und wenn das nicht klappt gleich noch DHL... Und wenn alle Stricke reißen, knöpfen wir uns PayPal vor, da sind meine 150€ SB"

Ich bin Willens das zu machen, aber ich brauche einen guten Plan mit wenig finanziellem Risiko für mich. Denn auch ein etwaiger Anwalt möchte mit Aussichten auf Erfolg gefüttert werden.
 
Also rufe ich morgen nochmal bei der RSV an und sage denen, dass ich mein Geld zurück haben möchte und sie sich darum kümmern sollen? Steht mir das so zu?

Das ist jetzt nicht schnippisch, sondern ganz emmotionslos und ehrlich gefragt.
 
Klar steht dir das so zu. Die RSV ist DEIN Dienstleister, den DU bezahlst. Wenn die dir kündigen wollen, weil du für deine Leistungen mal eine Gegenleistung verlangst, dann sag denen, dass sie sich mal hart ins Knie fantasieren können, und packe die gesparten Beiträge auf die Seite, damit du davon einen Rechtsanwalt bezahlen kannst.

Genau das hat eine Bekannte jetzt bei der DEVK gemacht. Die weigern sich zu regulieren, gut, können sie tun, dann wird eben gekündigt und zur ARAG, ÖRAG oder was auch immer gewechselt oder man zahlt die paar Euro halt selbst. Man verklagt ja nicht ständig jemanden und der Streitwert ist meistens nicht enorm.


Ich habe letztens so eine polnische Drecksbutze verklagt, die Schuhe verkauft. Bzw. deren deutsche (Briefkasten-)Tochter. Bei einem Streitwert von EUR 120 waren die Gerichtskosten ähnlich hoch, einen Rechtsanwalt habe ich nicht bemüht. Gibt dafür aber Rechner im Internet.


Aber warum in die Ferne wenden, wenn die DPAG so nah ist...
https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=MC4pxM&c=de&language=ger
Das ist mein persönlicher Kummerkasten für alles, was ich mit der DPAG privat klären möchte. Wenig davon sind tatsächliche Hinweisgeberfälle, aber das ist ja nicht mein Problem. :D Da ich weiß, wie das intern bei denen aufgehängt ist, passieren auch wirklich Dinge. Da sitzen also nicht die letzten Krümel wie im Call Center.
"Bitte beachten Sie, dass wir über dieses System keine Beschwerden im Zusammenhang mit Sendungslieferungen bearbeiten. Beschwerden zu Sendungen richten Sie bitte an die jeweiligen Kontakt-Center der Deutschen Post" Das ist Unsinn und du solltest es genau so ignorieren wie ich es tue. Das steht da nur, weil die natürlich weiterhin harte Claim Abwehr durch Billigkräfte durchführen wollen und die Compliance-Meldungen ja tatsächlich nachgehen müssen...
 
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Metaxa1987 schrieb:
AliExpress bietet nur einen App-Service an
Okay. Ich habe da noch nie etwas gekauft.

Ich bin davon ausgegangen, dass die eine E-Mail-Adresse haben.

Aber Dein erster Ansprecherpartner ist der shop, bei dem Du gekauft hast. Kannst Du denen eine E-Mail schicken?
Ergänzung ()

Metaxa1987 schrieb:
Gerade auf dem Nachhauseweg ist mir auch aufgefallen, dass ich nicht mal verstehe, wie man eine Klageschrift verfassen würde/müsste. Dann muss ich Gerichtskostenvorschuss leisten u.s.w.
Kein Problem.

Du könntest Dich an die Rechtsantragsstelle Deines örtlich zuständigen Amtsgerichts (Wohnsitz) wenden. Dort kannst Du die Klage mündlich zu Protkoll geben. Die Rechtspfleger helfen Dir bei der Abfassung der Klageschrift.

Die Gerichtskosten müsstest Du vorlegen.
 
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Was soll das denn bringen Froki?
Der shop wird nach Widerruf auf die Rücksendung der Ware warten, bevor er sich zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet fühlen müsste und das zu Recht.

Ich sehe mit einem jetzigen Widerruf keine Verbesserung der Rechtslage für den TE.
 
ThomasK_7 schrieb:
Was soll das denn bringen Froki?
Er verbessert mit dem Widerruf in einem möglichen Streitfall seine Rechtsposition gegenüber Paypal, insbesondere wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist oder es Unstimmigkeiten bezüglich der Lieferung gab, denn eine Klage in China oder Singapur dürfte nicht erfolgversprechend sein. Klar, er könnte DHL auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, aber er hat ja den Kaufpreis sich schon zurückgeholt.

Wir sprechen ja hier von einem Verbrauchsgüteronlinekauf.

Der Verkäufer trägt in diesem Kontext das Risiko, dass die Ware beim Käufer ankommt. Hierfür trägt der Verkäufer die Beweislast.

Wenn der Käufer nun von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, stellt dies eine Möglichkeit dar, seine Rechte zu wahren und den Kaufvertrag zu beenden und er kann dann auch den Käuferschutz von PayPal in Anspruch nehmen, denn PayPal irrt, wenn sie die Auffassung vertreten, der Verkäufer hätte mit Versand des Warenpaketes alles erforderliche unternommen, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Der Widerruf hat nämlich zur Folge, dass der Käufer die Ware nicht bezahlen muss und der Verkäufer die bereits erhaltenen Zahlungen zurückerstatten muss, sofern die Ware nicht ordnungsgemäß geliefert wurde. Letzteres ist, so der TO, ja nicht geschehen.
Ergänzung ()

@Metaxa1987 ,

Probiere diese E-Mail mal:

dataprotection.ae@aliexpress.com

Zum Simgrity Store, Deinem Vertragspartner, habe ich nur folgenden KI-Hinweis gefunden:

"Auf der Store-Seite finden Sie eine Option, um eine Nachricht direkt an den Verkäufer zu senden (oft als "Shop-Nachricht" oder "Contact Seller" gekennzeichnet)."
https://www.aliexpress.com/store/1104401546
 
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Metaxa1987 schrieb:
@Avatoma das Defizit bei PayPal wurde durch mich ausgeglichen um höhere Kosten durch Inkasso zu vermeiden.
Leider jetzt erst gelesen.

Dann ist PayPal raus aus der Nummer? :confused_alt:
 
Metaxa1987 schrieb:
Meine Recherche. Die hat man anscheinend zu leisten, damit das Gericht überhaupt tätig wird!?
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen,

aber juristisch ist es in der Tat so, das ein Gericht nur dann tätig werden kann, wenn es angerufen wird. Im Zivilrecht reden wir von einem Anspruch, den du durchsetzen willst. Dieser liegt in der Lieferung deiner Sache zu Grunde, d.h. du kannst auf Herausgabe klagen, da musst du aber wissen wer dein Paket hat, oder du kannst von deinem Vertragspartner Schadenersatz fordern, oder vom Vertrag zurücktreten.

Bei deinem Streitwert brauchst du im übrigen keinen Anwalt, allerdings kann ich dir jetzt schon sagen das die Gegenseite einen haben wird und du gnadenlos auf die Nase fallen wirst ohne.

So wie ich es verstanden habe, hast du durch deine Bank von Paypal Geld zurückgebucht, was natürlich nicht sehr schlau war, da Paypal dir keinen Schaden zugefügt hat und du somit den Vertrag gebrochen hast ohne Rechtsgrund. Sollte Paypal klagen, wirst du verlieren und richtig nette Prozesskosten + deren Anwalt zahlen.

Du solltest dich diesbezüglich schnell einigen, sonst wird es teuer.

Auch DHL ist nicht dein Vertragspartner, sie sind nur Gehilfe deines Vertragspartners um dir deine Lieferung zuzustellen. Sollte DHL aufgrund von einem Versäumnis dein Paket verloren haben, kann sich dein Vertragspartner an DHL wenden und entsprechenden Schadenersatz oder die Herausgabe fordern.

Du musst also entsprechend deinen Vertragspartner kontaktieren, was natürlich wenn dieser im Ausland sitzt, eine nicht so einfache Sache darstellt. Hierbei kann dir ein Anwalt helfen, aber das kostet eben eine Gebühr, die 90 Euro sind so der untere Standard, aber es kann auch höher gehen.

Wichtig wäre, das dies jemand aus dem Handelsrecht ist, der sich auch im Ausland in deinem Fall Asien gut auskennt. Ich gehe davon aus das dein RSV Anwalt sich dort nicht spezialisiert hat und halt so ein typischer Angestellter in einer Großkanzlei ist, der halt das macht was auf dem Tisch liegt.

Am Ende wird es also viel Geld kosten und vermutlich liegt dein Paket irgendwo bei einem Nachbar oder jemand hat es mitgenommen, weil ein Batterie Symbol drauf war. Dies ist Alltag und warum die grundsätzliche Empfehlung ist, immer an Packstationen liefern zu lassen.

Diese Sache mit vor die Tür ist zwar praktisch, aber mit hohem Risiko behaftet für den Endkunden.

Klär die Sache mit Paypal so schnell wie möglich, sonst wird es teuer und ungemütlich für dich. Danach kannst du dich entscheiden ob du den Weg gehen willst über den Verkäufer oder ob du einfach daraus lernst und in Zukunft an eine Packstation liefern lässt.

Wenn du Glück hast, bekommst du eine neue Ware vom Verkäufer aus Kulanz, damit er keine negative Rezension bekommt. Soll schon vorgekommen sein...
 
@Alex8 das ist genau mein Empfinden. Mit PayPal habe ich mich bereits geeinigt.

Alles was du schreibst ist leider Fakt.

Ich habe den Simgrity Store per Email kontaktiert und DHL gebeten, mir irgendwas offizielles in die Hand zu geben, in dem wortwörtlich steht dass das Paket ZURÜCK ging und eben NICHT erfolgreich zugestellt wurde.

Ich habe jetzt 2 Wochen Urlaub. Ich denke ich mache mir den Spaß und fahre mal in der Ludwig-Erhard-Str. 57 in Bremen vorbei, Versuche mir Zutritt zu verschaffen (legal, also klingeln) und nach FERNANDO zu fragen.

Ansonsten hilft mir vielleicht "Achtung Abzocke" 🫣
 
Hier findet man alle rechtlichen Informationen zu Alibaba: https://terms.alicdn.com/legal-agre...ocol/20230928165112460/20230928165112460.html

Das ist wohl ein klassischer Fall von "Lehrgeld".
Ergänzung ()

Metaxa1987 schrieb:
Wenn du einen höheren Kenntnisstand hast als ich, hast du bestimmt auch schon mal mitbekommen, dass dir RSVs auch einfach kündigen.
Deshalb habe ich keine. Eine "Versicherung", die im Leistungsfall bloß kündigt und nicht zahlt, ist komplett überflüssig.
 
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Froki schrieb:
Er verbessert mit dem Widerruf in einem möglichen Streitfall seine Rechtsposition gegenüber Paypal, insbesondere wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist oder es Unstimmigkeiten bezüglich der Lieferung gab, denn eine Klage in China oder Singapur dürfte nicht erfolgversprechend sein. Klar, er könnte DHL auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, aber er hat ja den Kaufpreis sich schon zurückgeholt.

Wir sprechen ja hier von einem Verbrauchsgüteronlinekauf.

Der Verkäufer trägt in diesem Kontext das Risiko, dass die Ware beim Käufer ankommt. Hierfür trägt der Verkäufer die Beweislast.
Leider alles falsch.
Der Verkäufer wird mit der Zustellbestätigung von dhl seine Lieferverpflichtung nachweisen.
Gleiches gilt für Paypal, welche sich ja schon darauf berufen + entschieden haben.
Den Kaufpreis hat sich der TE noch nicht zurück geholt.

Warum man nach einem von Dir empfohlenen erfolgten Widerruf ohne Warenrücksendung, erfolgreich gegenüber dem Verkäufer oder Paypal auf Rückzahlung des Kaufpreises klagen sollte, bleibt mir unerklärlich.
Vielleicht stellt sich im Prozess heraus, wo die Ware tatsächlich abgeblieben ist, falls dhl in den Zeugenstand berufen wird. Aber ich sehe hier ein absolut hohes Prozesskostenrisiko, denn Verkäufer + Paypal durften auf die erteilte Zustellbestätigung vertrauen.
Wie man es dreht und wendet, es geht um den Verbleib der Ware und da kann nur dhl Licht ins Dunkel bringen.
Bevor man im Ausland gegenüber dem Verkäufer oder Paypal klagt, ist doch eine Auskunftsklage gegenüber dhl in Deutschland der preiswerteste und wohl auch schnellste Weg und vor einer Klage die formelle schriftliche Beschwerde bei dhl der preiswerteste und ebenfalls schnellste Weg um zu erfahren, wer die Ware quittiert hat.
Wer weiß, vielleicht bekommt man einen unleserlichen Krakel mit dem Namen des TE von dhl + Empfängernamen des TE präsentiert?
Wie wird dann ein Gericht entscheiden?
 
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