Wo ist mein Paket? AliExpress, Simgrity Store, DHL, PayPal und ich mit meinem lustigen Anwalt

Metaxa1987 schrieb:
Ich kann als Empfänger nicht ohne weiteres eine Nachforschung beauftragen
Und das verstehe ich nicht. Mein Paket war auch mal weg. Ich habe dann von DHL Unterlagen zum ausfüllen bekommen. Die haben dann dafür gesorgt das - zusammen mit dem Versender - nachgeforscht wird. Nach einer Woche war mein Paket dann da.
 
ThomasK_7 schrieb:
Wie man es dreht und wendet, es geht um den Verbleib der Ware und da kann nur dhl Licht ins Dunkel bringen.
Das Geld ist auf jeden Fall schon mal weg und kommt aus Singapur auch nie wieder zurück.

Selbst wenn er irgendwelche Titel erwirkt, gegen wen will er den vollstrecken?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Gerade kam nochmal eine e-Mail in der DHL mich daruaf hinweist, dass Schadenersatz nur dem Versender und damit dem Auftraggeber/Vertragspartner erstattet werden könne.

DHL ist also auch mehr oder weniger raus, weil die behaupten nachweisen zu können, wer das Paket hat.

Ich lese aus den von Froki genannten Paragraphen zwar heraus, dass ich da mitspielen darf, aber im Endeffekt fahre ich immer gegen eine Wand.

Die schriftliche "Beschwerde" von der hier immer Geredet wird, habe ich bereits einige male eingelegt. Passiert ist seitens DHL nichts!

Und somit ist es neben meiner Naivität einfach "Typisch Deutschland", dass wenn etwas mal nicht so läuft wie geplant, sucht man sich immer das schwächste Glied in der Kette und haut eben da drauf.
 
Metaxa1987 schrieb:
, weil die behaupten nachweisen zu können, wer das Paket hat.
Wenn das so ist, sollen se das machen und du bist ein Schritt weiter. Dann hast du einen Beweis, wer das Paket hat und kannst einen Herausgabeanspruch an denjenigen formulieren.

Und ja es ist korrekt, dass DHL nur an den Versender entschädigen kann. Der hätte dann dein Geld und deine Ware (in Form der Ersatzleistung der DHL). Du hast kein Geld mehr und keine Ware. Du bist den Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag nachgekommen, der Versender nicht. Die Rechtslage dazu ist sehr klar und du hast dann sogar Beweise vorliegen, die den Stand der Dinge belegen.
 
Metaxa1987 schrieb:
Ich lese aus den von Froki genannten Paragraphen zwar heraus, dass ich da mitspielen darf, aber im Endeffekt fahre ich immer gegen eine Wand.
Hast du denn jetzt die Schnittstelle für Compliance-Beschwerden genutzt?
Ergänzung ()

Metaxa1987 schrieb:
DHL ist also auch mehr oder weniger raus, weil die behaupten nachweisen zu können, wer das Paket hat.
Und wer hat das Paket?
 
@Siebenschläfer

Damit beschäftige ich mich dieses Wochenende.

Das Paket hat ein "Fernando" in der Ludwig-Erhard-Str. 57 in Bremen

Leider sind da mehrere Firmen "Zuhause"
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
Du hast kein Geld mehr und keine Ware. Du bist den Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag nachgekommen, der Versender nicht.
Nur hat er Geschäfte mit dem Unternehmen Alibaba in Singapur gemacht. Nachdem jetzt auch das Geld weg ist, sind die Chancen auf eine Durchsetzung ziemlich aussichtslos.

Denn zur erfolgreichen Durchsetzung einer Rechtsforderung braucht es auch einen solventen Schuldner. Der wohnt aber nicht der Wirtschaftswunder-Straße in Bremen, sondern sitzt unerreichbar im Ausland.
 
Metaxa1987 schrieb:
@Siebenschläfer

Damit beschäftige ich mich dieses Wochenende.

Das Paket hat ein "Fernando" in der Ludwig-Erhard-Str. 57 in Bremen

Leider sind da mehrere Firmen "Zuhause"
warum, an der Adresse scheints ja nur die Firma 4PX zu geben und Google spuckt da folgendes aus

4PX liefert Pakete aus China nach Deutschland nicht selbst aus, sondern übergibt sie nach der Zollabfertigung in Europa (z.B. in Amsterdam) an lokale Partner wie die Deutsche Post (DHL) oder Hermes
oder
4PX Bremen ist ein großes chinesisches Logistikzentrum im Güterverkehrszentrum (GVZ) Bremen, das der Logistikdienstleister 4PX seit 2021 für seine e-Commerce-Operationen in Europa nutzt, um Sendungen aus China effizient zu verwalten und zu verteilen, mit Fokus auf Fulfillment für Online-Händler, insbesondere Amazon-Verkäufer.

Scheint also die "richtige" Adresse zu sein ;)

http://intl.4px.com/Home/Depot/detail/id/31

Vielleicht kontaktierst du die mal per Mail mit der Schilderung deines PRoblems. Versuch macht Klug.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Alibaba betreibt offiziell registrierte Gesellschaften in mehreren EU-Ländern. Dazu gehören unter anderem:
  • Alibaba (Netherlands) B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (zuständig u. a. für Belgien)
  • Alibaba (France) SASU mit Sitz in Paris, Frankreich
  • Alibaba (Germany) GmbH mit Sitz in München, Deutschland
  • Alibaba (Italy) S.r.l. in Mailand, Italien
  • Alibaba E-Commerce (Spain) S.L. in Madrid, Spanien
 
Metaxa1987 schrieb:
Die schriftliche "Beschwerde" von der hier immer Geredet wird, habe ich bereits einige male eingelegt. Passiert ist seitens DHL nichts!
Hast Du rechtlich gesehen nicht.
Du hast einen 0815 Nachforschungsauftrag gestellt und ein paar Mails zur beabsichtigten Klärung geschrieben und Dich allgemein beschwert/erkundigt.
Das ist alles keine formelle schriftliche Beschwerde.

Das Du eine Anschrift + Namen von dhl bekommen hast, wurde bislang von Dir verschwiegen.
Das ist nicht gerade hilfreich für sachdienliche Antworten.
 
ThomasK_7 schrieb:
Das Du eine Anschrift + Namen von dhl bekommen hast, wurde bislang von Dir verschwiegen.
Das Problem ist, dass er keinen Zahlungsabwickler hat, der den Fall überhaupt versteht. Und das Geld ist bereits weg.

Nehmen wir mal an, wir lassen bei einem internationalen Geschäft einen Kreditkarten-Chargeback über die eigene Hausbank durchführen. In diesem Fall spricht man hoffentlich irgendwann mit einem deutschen Kundenberater und legt dann vor, was man von DHL bekommen hat: nämlich dass die Sendung an einen anderen zugestellt wurde und nicht an den Empfänger.

Der Themenersteller hat jedoch eine Verkaufsplattform in Singapur, einen amerikanischen Zahlungsdienstleister und einen chinesischen Dropshipping-Dienstleister kombiniert. Wenn das schiefgeht, sind Geld und Ware weg.

Wenn man international einkauft, dann nur mit Kreditkarte und nur direkt bei der jeweiligen Partei. Das kann amerikanischer CD-Shop sein, ein britischer Kleidungsladen oder ein digitales Gadget direkt aus Japan.

Aber eben nicht der Shop für AI-Slop aus Singapur.

Denn es ist immer noch klar, ob da überhaupt rechtmäßig etwas schiefgelaufen ist, oder der Themenersteller einfach nur gescammt wurde und Polizei und Staatsanwaltschaft die richtigen Ansprechpartner wären.
 
Ich danke Euch erneut vielmals für die rege Beteiligung! Wirklich!

Ich lese auch immer aufgeregt eure Postings.

Jetzt muss ich aber wohl einen Fehler eingestehen. Ich dachte immer, dort ist das DHL Zentrum, weil ich da mit Google street-view war. Das ist aber auf der anderen Seite, oder der "Dot" hat falsch gezeigt, wie auch immer. Ich habe eine bisher noch nicht genannte Firma dort gefunden und mit denen telefoniert. Die hatten natürlich keine Zeit für "Privatkunden", aber meine freundliche bestimmende Art hat mich auf alle Fälle weiter gebracht und ich soll mich in 2h nochmal melden. Dann würden die sich wohl in der Zwischenzeit beim Team von "Fernando" erkundigen, der ihr Lager-Teamleiter ist...

Die haben aber auch wieder versucht zu argumentieren "aber wieso tut da AliExpress nichts"...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Suchender007, vanni727, cartridge_case und eine weitere Person
na viel Glück, vlt. hilfts.
 
Viel Erfolg wünsche ich!

Alex8 schrieb:
Am Ende wird es also viel Geld kosten und vermutlich liegt dein Paket irgendwo bei einem Nachbar oder jemand hat es mitgenommen, weil ein Batterie Symbol drauf war. Dies ist Alltag und warum die grundsätzliche Empfehlung ist, immer an Packstationen liefern zu lassen.
Auch wenn das jetzt nichts zum Fall im Thread hier beiträgt, muss ich an dieser Stelle etwas loswerden:
Immer an Packstationen liefern lassen ist kein Allheilmittel. Die Auslieferung an irgendeinen Nachbarn fällt zwar weg, aber wenn die Sendung bei einem anderen Paketdienstleister als DHL landet, dann kann sie nicht ausgeliefert werden und geht wieder Retour.

Das hatte ich so selbst erlebt bei einer Bestellung von Kleidung einer französischen Marke, die von Frankreich aus versendet hatte und trotz der Angabe im Online-Shop mit DHL zu versenden, einen anderen Paketdienst mit der Auslieferung beauftragt hatte. Natürlich konnte so nichts an die DHL-Packstation-Adresse zugestellt werden. Immerhin galt somit das Paket ganz offiziell als nicht zugestellt und ich musste mich nicht mit einem Händler in China wegen der Rückzahlung herumschlagen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Metaxa1987 und ThomasK_7
Deren Lagerleiter Fernando hat also dein Paket angenommen und dafür bei DHL unterschrieben. Jetzt hast du ja einen Anspruchsgegner, den du nicht ins China-Gulag jagen musst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: RedPanda05
@Avatoma das kann noch interessant werden... Der ZUSTELLER hat dafür unterschrieben.

Die Dame am Telefon meinte "Die DHL Zusteller kennen Fernando"

Kann also sein, dass Fernando das Paket noch nie gesehen hat.

Aber nach allem was ich mach neuer Kenntnislage herausgefunden habe, muss ich mich wieder an den Versender wenden...
 
ThomasK_7 schrieb:
Leider alles falsch.

Aber klar doch. :D

ThomasK_7 schrieb:
Der Verkäufer wird mit der Zustellbestätigung von dhl seine Lieferverpflichtung nachweisen.
Das Paket wurde dem TO ja, so seine Aussage, nie zugestellt.

Der TO hat geschrieben, dass das Paket an die Adresse zurückgesandt worden ist, von der es aus zu ihm versandt worden sein soll.

Damit ist der Verkäufer mitnichten seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachgekommen.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf, insbesondere im Online-Handel, hat der Käufer spezifische Rechte. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern. Im Fall von Unstimmigkeiten über die Lieferung oder mangelhafter Ware hat der Käufer das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware zu reklamieren.

Ob es einen Zustellversuch bei dem TO gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis, weil der geschilderte Sachverhalt das nicht her gibt.

Beim Online-Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr (das Risiko für Verlust oder Beschädigung) erst mit der
tatsächlichen Übergabe der Ware an den Verbraucher über, nicht schon bei Übergabe an das Transportunternehmen wie bei B2B-Geschäften.

Der Verkäufer trägt bei Widerruf zudem die Gefahr der Rücksendung der Waren.

ThomasK_7 schrieb:
Warum man nach einem von Dir empfohlenen erfolgten Widerruf ohne Warenrücksendung, erfolgreich gegenüber dem Verkäufer oder Paypal auf Rückzahlung des Kaufpreises klagen sollte, bleibt mir unerklärlich.

Paypal hat den Anspruch auf Käuferschutz , IMO in Verkennung der Sach- und Rechtslage, fehlerhaft zurückgewiesen.

PayPal hat möglicherweise die Ansprüche des Käuferschutzes nicht korrekt beurteilt, wenn sie die Auffassung vertreten, der Verkäufer hätte mit Versand des Warenpaketes und der Übergabe des Warenpaketes an den Transportdienstleister DHL alles erforderliche unternommen, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Ein Widerruf hätte zur Folge, dass der Käufer die Ware nicht bezahlen muss und der Verkäufer die bereits erhaltenen Zahlungen zurückerstatten muss, sofern die Ware nicht ordnungsgemäß geliefert wurde, oder die Lieferung an den Käufer gar nicht stattgefunden hat, oder der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Rufen wir uns in Erinnerung: Lt. der Aussage des TO hat er keine Warensendung erhalten.

Grundsätzlich kann jeder online geschlossenen Kaufvertrag nach Erhalt der Ware widerrufen werden. Zulässig ist der Widerruf auch vor Erhalt der Ware. Kommt die Ware nicht an, kann der Widerruf auch erklärt werden, mit allen Rechten, die aus dem Widerruf herrühren. Damit sind die Ansprüche des Käufers gemäß § 346 BGB betroffen – der Verkäufer muss die gezahlte Summe zurückerstatten, auch wenn die Ware nicht geliefert wurde. Der Käufer kann also, sofern der Widerruf korrekt erklärt wurde und die Ware nicht angekommen ist, die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Sollte PayPal den Käuferschutz zu Unrecht abgelehnt haben, könnte der Käufer klagen, um seinen Anspruch auf Käuferschutz geltend zu machen. Hierfür wäre eine fundierte Argumentation wichtig, um nachzuweisen, dass der Widerruf wirksam und die Lieferung nicht erfolgt ist.

ThomasK_7 schrieb:
Wie man es dreht und wendet, es geht um den Verbleib der Ware und da kann nur dhl Licht ins Dunkel bringen.
Das hat DHL doch gemäß den Ausführungen des TO gemacht. DHL hat ihm doch mitgeteilt, wohin sein Warenpaket geliefert worden ist.
Metaxa1987 schrieb:
dass Schadenersatz nur dem Versender und damit dem Auftraggeber/Vertragspartner erstattet werden könne.
Das ist falsch.

Lies Dir doch bitte den von mir hier bereits zitierten § 421 HGB Absatz I Satz 2 durch, in dem es wortwörtlich heißt:

"... Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt."

Offensichtlich ist diese gesetzliche Regelung dem DHL-Mitarbeiter gänzlich unbekannt.

Nach § 34 PostG kannst Du, entgegen der rechtsirrigen Auffassung eines hier Einzelnen, die Bundesnetzagentur als Schlichtungsstelle anrufen zur Beilegung von Streitigkeiten mit dem Anbieter DHL über Rechte und Pflichten bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen.

Metaxa1987 schrieb:
Ich lese aus den von Froki genannten Paragraphen zwar heraus, dass ich da mitspielen darf, aber im Endeffekt fahre ich immer gegen eine Wand.
Klar. Die lassen Dich auflaufen.

Wenn Du weder die Verbraucherzentrale einschalten, noch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen beauftragen möchtest, solltest Du Dich wenigstens mittels Briefpost (Einwurfeinschreiben) direkt an die Geschäftsführung von DHL wenden und dort Deinen Fall ausführlich schildern.

https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/impressum/vertragspartner-impressum.html

Allerdings muss ich gestehen, dass ich momentan keine Anspruchsgrundlage erkenne, um hier von DHL Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises zu fordern. Entscheidend für einen etwaigen Schadensersatzanspruch ist, warum das Paket an den jetzigen Empfänger zurückgeschickt wurde. Nur wenn der Grund im Zustellprozess lag und DHL dafür verantwortlich ist, könnten Schadensersatzansprüche gegenüber DHL geltend gemacht werden. Wenn die Rücksendung beispielsweise aufgrund einer falschen Adresse auf Seiten des Verkäufers oder des Käufers erfolgte, wäre DHL in der Regel nicht haftbar. Um einen Schadensersatzanspruch gegenüber DHL erfolgreich durchzusetzen, benötigst Du Beweise, die darlegen, dass die Paketzustellung fehlerhaft gehandhabt wurde und DHL somit in der Pflicht ist. Ist dies nicht der Fall, ist es schwierig, eine Anspruchsgrundlage zu finden.

Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale kostet in der Regel € 25,00, welches IMO gut angelegtes Geld ist

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

Mehr Hilfe zur Selbsthilfe vermag ich nicht zu leisten.

Viel Glück, @Metaxa1987 , bei der Verfolgung Deiner Ansprüche.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM, Suchender007 und Pym
Zurück
Oben