Wo ist mein Paket? AliExpress, Simgrity Store, DHL, PayPal und ich mit meinem lustigen Anwalt

Metaxa1987 schrieb:
Vielen Dank für die Richtigstellung/Erinnerung!

Das alles schreit für mich nach einer sofortigen formellen schriftlichen Beschwerde bei dhl!
Eine Bestellung/Lieferung ungefragt und lediglich mit Eigenbestätigung an Dritte ausliefern und dem Auftraggeber (und damit auch paypal) als erfolgreich zugestellt zu deklarieren, geht ja mal gar nicht!

Ich sehe dadurch und ohne Richtigstellung nach Beschwerde sogar berechtigte Schadenersatzansprüche gegenüber dhl (OLG Urteil aus 2014).
 
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ThomasK_7 schrieb:
Ich sehe dadurch und ohne Richtigstellung nach Beschwerde sogar berechtigte Schadenersatzansprüche gegenüber dhl (OLG Urteil aus 2014).
Dass der Paketzusteller bei Fehlverhalten sich schadensersatzpflichtig machen kann, steht außer Zweifel.

Bei dem verlinkten Urteil ging es aber um eine Amtspflichtverletzung eines Briefzustellers der Deutschen Post. Das OLG hat den Briefzusteller der Deutschen Post AG bei dem von ihm beurkundeten Zustellungsvorgang als Beamter im Sinne des § 839 BGB angesehen, da die Zustellung eines zu beurkundeten Schriftstückes an den Empfänger ein hoheitliches Handeln darstellen würde.

Die Auslieferung bzw. Nichtauslieferung eines Paketes durch einen DHL-Zusteller ist ganz gewiss kein hoheitliches handeln.

Evtl. subsumierst Du den Fall mal.

https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht)


@Metaxa1987 , hole bitte unverzüglich Rechtsrat ein, bevor Du Dich im vorliegenden Fall auf ein gerichtliches Abenteuer gegen die DP AG einlässt.

Metaxa1987 schrieb:
Und das Ganze hat an die DP AG zu erfolgen, nehme ich an?
Viel Glück dabei. Das wirst Du brauchen. ;) ;)

Hole bitte unverzüglich Rechtsrat ein, bevor Du Dich im vorliegenden Fall auf ein gerichtliches Abenteuer gegen die DP AG einlässt.

Ich bin damit jetzt auch raus aus diesem Faden. :schluck:
 
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Mein Informationsstand ist seit Jahren, dass diejenige Person, die ein Paket einer anderen Person annimmt, zugleich eine Verpflichtung eingeht, dieses Paket innerhalb von 3 Wochen dem Empfänger zuzustellen. Das wissen die wenigsten, die Pakete von Nachbarn annehmen und dann warten, bis dieser das Paket bei ihnen abholt. Wird ein Paket innerhalb dieser Frist nicht zugestellt, gilt es als nicht zugestellt - also Geld zurück. Da fangen dann die Probleme an. Anders verhält es sich, wenn der Empfänger irgendeiner anderen Art der Zustellung zugestimmt hat.

Zusatz: Die Zustellkarte gilt als Nachweis, dass das Paket zugestellt wurde. Paketannehmende Nachbarn verzichten gerne auf den Papierkram, haben dann aber möglicherweise ein Nachweisproblem, dass das Paket tatsächlich an den Empfänger zugestellt wurde und sie es nicht haben einfach verschwinden lassen.
 
Metaxa1987 schrieb:
Ich Versuche aktuell DHL davon zu überzeugen, dass mein Versender nicht tätig wird, so lange der Sendungsstatus auf "erfolgreich zugestellt" steht
Soweit ich das Verstanden habe, wird Aliexpress nicht tätig.
Aliexpress ist aber nicht der Versender, sondern der deutsche Mittelsmann.
Metaxa1987 schrieb:
sucht man sich immer das schwächste Glied in der Kette und haut eben da drauf.
Und warum machst du das nicht?
Das schwächste Glied in der Kette bist nicht du. Das ist der Versender. Mach dem Druck.
 
Mirlo schrieb:
Mein Informationsstand ist seit Jahren, dass diejenige Person, die ein Paket einer anderen Person annimmt, zugleich eine Verpflichtung eingeht, dieses Paket innerhalb von 3 Wochen dem Empfänger zuzustellen.
Quelle?!
Mirlo schrieb:
Das wissen die wenigsten, die Pakete von Nachbarn annehmen und dann warten, bis dieser das Paket bei ihnen abholt.
Das ist doch aber normal. Ich bin kein Zusteller und der Empfänger wurde durch das Unternehmen informiert.

Wir sprechen hier ja nicht von Sheldon.
 
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Mirlo schrieb:
Mein Informationsstand ist seit Jahren, dass diejenige Person, die ein Paket einer anderen Person annimmt, zugleich eine Verpflichtung eingeht, dieses Paket innerhalb von 3 Wochen dem Empfänger zuzustellen.
Woher stammt diese Einschätzung? Eine kurze Recherche meinerseits hat nichts dazu ergeben, nur das der Empfänger informiert wird und die Pflicht hat, es beim Nachbarn abzuholen.
 
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Das ist reine Logik, aber auch rechtlich durchaus umstritten.

Zuerst einmal sind Paketdienste (DHL) zu drei Zustellversuchen verpflichtet (Selbstverpflichtung). Fast nie werden diese tatsächlich unternommen. UPS hat sowas wohl nicht. Nur DHL und Hermes. Aber bitte selbst nachprüfen, falls sich da etwas geändert haben sollte. Soweit in Erinnerung kann UPS eine Zustellung auch vollkommen ausschließen. Dann gibt es nur die Abholung in eines ihrer Versandzentren, die weit verteilt und mancherorts schlecht bis gar nicht mit Öffis zu erreichen sind. Dann wird aber wohl zugleich eine kostenlose Rücksendung angeboten. Es gab da schon sehr seltsame Vorkommnisse: Wir können nicht zustellen, holen Sie ab, oder wir senden zurück.

Einerseits besteht die Möglichkeit, dass die Versandunternehmen eine Lieferung an Nachbarn in ihren AGBs inkludieren. Andererseits muss das mit einem Opt-Out versehen werden. Ohne diesen Opt-Out gilt der Nachbar als Paketstation und das Paket muss beim Nachbarn abgeholt werden.

Empfänger können zudem selbst die Option "an Nachbarn liefern" wählen. Dann verhält es sich wie bei einer Lieferung an eine Paketstation. Der Empfänger muss das Paket selbst abholen. Aber, der Nachbar muss der Sache zugestimmt haben, das Paket anzunehmen. Der Nachbar ist in diesem Fall von einer Zustellung befreit.

Solange nichts weiter vereinbart wurde und der Paketdienst dass Paket aus freien Stücken an einen Nachbarn ausliefert, oder sogar gegen den Willen des Empfängers, übernimmt der Nachbar die Aufgabe der Zustellung. Der Paketbote übergibt sozusagen seinen Job an den Nachbarn. Der Empfänger bekommt meist dennoch wie in den beiden ersten Fällen eine Zustellkarte, auf der die Adresse des Nachbarn oder Paketstation steht. Dann gehen die meisten Empfänger fälschlicherweise davon aus, dass sie zur Abholung verpflichtet wären. Das ist aber in einigen Szenarien nicht logisch nachvollziehbar.

Die Logik hinter letztem Absatz ist: Wenn der Paketbote das Paket beim Nachbarn abliefert, der Empfänger (warum auch immer) darüber nicht informiert wird, weiß der Empfänger nichts von einer alternativen Zustellung und geht davon aus: nicht zugestellt. Anders verhält es sich, wenn der Empfänger irgendwie einer Zustellung an den Nachbarn zugestimmt hat. Dann ist im Extemfall sogar der Empfänger dazu verpflichtet, den Nachbarn ausfindig zu machen, falls er über dessen Adresse nicht informiert wurde. Aber, solange keine Zustellung an den Nachbarn irgendwie vereinbart wurde und dem Empfänger der Name und die Adresse des Nachbarn unbekannt bleibt, ist logischerweise der Nachbar zur Zustellung verpflichtet.

Die weitere Logik dahinter ist, dass der Nachbar das Paket auch einfach für sich behalten könnte, wenn der Inhalt des Pakets zum Beispiel eine seltene GraKa oder teurer RAM ist. (ist schon vorgekommen).

Ein Nachbar, der ein Paket annimmt, ist nicht nur zur Herausgabe des Pakets an den korrekten(!) Empfänger verpflichtet, sondern auch zur Gewährleistung der Abholung/Zustellung:

Es gibt Fälle, bei denen Nachbarn ein Paket angenommen haben und am selben Tag 4 Wochen in Urlaub gefahren sind.

Es gibt Fälle, da haben Kriminelle all ihre im Internet bestellten Pakete an einen Nachbarn liefern lassen. Bis eines Tages die Polizei all diese Pakete abholte. Der Nachbar wusste nicht was in den Paketen war und hat es auch nie erfahren.

Es gibt Fälle, bei denen Fremde die Zustellkarten entwendet und die Pakete bei den Nachbarn abgeholt haben. Der Nachbar ist also zudem verpflichtet das angenommene Paket nur dem korrekten Empfänger auzuhändigen. Der Nachbar sollte immer die Zustellkarte einbehalten, als Nachweis der Zustellung, und zudem die das Paket abholende Person anhand des Persos überprüfen, insoweit sie ihm unbekannt ist.

Es gibt Fälle, bei denen Paketboten ein Paket bei irgendeinem Nachbarn zugestellt haben ohne sich dies quitiert haben zu lassen und ohne deren Name und Adresse zu notieren, geschweige den an den Empfänger zu übermitteln. Wenn der Nachbar dann nicht selbst tätig wird, gilt das Paket als nicht zugestellt sowie als verschollen.

Es gibt noch unzählig viele mehr Fälle ...

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und dies ist keine Anleitung zu kriminellen Handlungen.

Ein paar weitere Infos gibt es zB hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/logistik/pakete-beim-nachbarn-das-gilt-rechtlich
 
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@cartridge_case , ... sagt der Touri. Der Münchner würde Nockherberg sagen.

... du hättest es dir der Einfachheit halber auch einfach mal durchlesen können anstatt hier eine Pseudodiskussion anzufangen.

Nachbar ist deshalb verpflichtet, weil er mindestens dazu verpflichtet ist, dass er zuhause ist und das Paket bei ihm abgeholt werden kann - und eben nicht 4 Wochen in Urlaub fährt. Macht keiner? Du hast keine Ahnung ... aber weißt alles besser. :P
 
Hast du von DHL eine Kopie der Empfangsbestätigung ?
Wenn nein, lass dir eine schicken.
Wenn da nicht deine Unterschrift drauf ist, bist du doch aus dem Schneider.
Das gleiche lass dir vom Leferanten zukommen.
 
cartridge_case schrieb:
Du ignorierst doch hier das Gesetz!
Jein.

Grundsätzlich muss niemand Pakete für seine Nachbarn annehmen. Macht man dies doch, geschieht dies aus reiner Gefälligkeit. Es wird dann aber erwartet, dass man das Paket sorgsam behandelt. Man hat dann die Möglichkeit, das Paket dem Nachbarn persönlich zu übergeben, jedoch besteht keine Verpflichtung dazu. Man kann also darauf warten, dass der Nachbar das Paket abholt.

Jetzt gibt es aber in der juristischen Literatur und bei einigen Gerichten die Mindermeinung, es könne sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag handeln, wenn man freiwillig ein Paket für einen Nachbarn annimmt. In diesem Fall hätte der das Paket für einen anderen Nachbar annehmende Nachbar die Pflicht, das Paket dem eigentlichen Empfänger schnellstmöglich auszuhändigen.

Der BGH und ich teilen diese Mindermeinung übrigens nicht.

Es bleibt somit der Grundsatz bestehen: Es ist eine Gefälligkeit, und der Paketempfänger hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine spezifische Übergabefrist.

In der Praxis sollte jedoch eine zeitnahe Übergabe erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Habe ich ein Glück, dass wir keine direkten Nachbarn haben.

In diesem Sinne: Guten Rutsch ins Jahr 2026! :schluck:
 
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Mirlo schrieb:
... du hättest es dir der Einfachheit halber auch einfach mal durchlesen können anstatt hier eine Pseudodiskussion anzufangen.
Du hättest einfach nur einen Link eines Versanddienstleisters oder des Gesetzgebers verlinken müssen. Hätte ich sofort gelesen. Kommt aber noch immer nicht.
Mirlo schrieb:
Nachbar ist deshalb verpflichtet, weil er mindestens dazu verpflichtet ist, dass er zuhause ist und das Paket bei ihm abgeholt werden kann
Ach, sind wir jetzt plötzlich doch dabei, dass der Empfänger das Paket abholen muss? Wieso der Wandel?

Froki schrieb:
Man hat dann die Möglichkeit, das Paket dem Nachbarn persönlich zu übergeben, jedoch besteht keine Verpflichtung dazu. Man kann also darauf warten, dass der Nachbar das Paket abholt.
Na genau darum ging es doch! Seine Behauptung war aber, dass man als Annehmer verpflichtet wäre, das Paket dem Empfänger zuzustellen.
 
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cartridge_case schrieb:
Seine Behauptung war aber, dass man als Annehmer verpflichtet wäre, das Paket dem Empfänger zuzustellen.
Eine solche Verpflichtung gibt es, wie ich bereits ausgeführt habe, nicht.

Der Adressat eines Pakets wird vom Paketzusteller davon benachrichtigt, dass das Paket beim Nachbarn, im Rahmen einer Ersatzzustellung, abgegeben wurde. Er muss es dort dann selbst abholen. Wenn der Nachbar nicht Zuhause ist, hat er IMO Pech gehabt.
 
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Update:

Nach gefühlt 5* DHL per Mail darauf hinzuweisen, dass ihr Argument "Bitte wenden sie sich an den Versender" nicht funktioniert, so lange das Paket per Sendungsverfolgung als "Erfolgreich zugestellt" deklariert ist, habe ich nun die Info bekommen, dass DHL die Kollegen vor Ort informiert hat und eine erneute Zustellung versucht wird 😱
 
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viel Erfolg ....:daumen:
 
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