Das ist reine Logik, aber auch rechtlich durchaus umstritten.
Zuerst einmal sind Paketdienste (DHL) zu drei Zustellversuchen verpflichtet (Selbstverpflichtung). Fast nie werden diese tatsächlich unternommen. UPS hat sowas wohl nicht. Nur DHL und Hermes. Aber bitte selbst nachprüfen, falls sich da etwas geändert haben sollte. Soweit in Erinnerung kann UPS eine Zustellung auch vollkommen ausschließen. Dann gibt es nur die Abholung in eines ihrer Versandzentren, die weit verteilt und mancherorts schlecht bis gar nicht mit Öffis zu erreichen sind. Dann wird aber wohl zugleich eine kostenlose Rücksendung angeboten. Es gab da schon sehr seltsame Vorkommnisse: Wir können nicht zustellen, holen Sie ab, oder wir senden zurück.
Einerseits besteht die Möglichkeit, dass die Versandunternehmen eine Lieferung an Nachbarn in ihren AGBs inkludieren. Andererseits muss das mit einem Opt-Out versehen werden. Ohne diesen Opt-Out gilt der Nachbar als Paketstation und das Paket muss beim Nachbarn abgeholt werden.
Empfänger können zudem selbst die Option "an Nachbarn liefern" wählen. Dann verhält es sich wie bei einer Lieferung an eine Paketstation. Der Empfänger muss das Paket selbst abholen. Aber, der Nachbar muss der Sache zugestimmt haben, das Paket anzunehmen. Der Nachbar ist in diesem Fall von einer Zustellung befreit.
Solange nichts weiter vereinbart wurde und der Paketdienst dass Paket aus freien Stücken an einen Nachbarn ausliefert, oder sogar gegen den Willen des Empfängers, übernimmt der Nachbar die Aufgabe der Zustellung. Der Paketbote übergibt sozusagen seinen Job an den Nachbarn. Der Empfänger bekommt meist dennoch wie in den beiden ersten Fällen eine Zustellkarte, auf der die Adresse des Nachbarn oder Paketstation steht. Dann gehen die meisten Empfänger fälschlicherweise davon aus, dass sie zur Abholung verpflichtet wären. Das ist aber in einigen Szenarien nicht logisch nachvollziehbar.
Die Logik hinter letztem Absatz ist: Wenn der Paketbote das Paket beim Nachbarn abliefert, der Empfänger (warum auch immer) darüber nicht informiert wird, weiß der Empfänger nichts von einer alternativen Zustellung und geht davon aus: nicht zugestellt. Anders verhält es sich, wenn der Empfänger irgendwie einer Zustellung an den Nachbarn zugestimmt hat. Dann ist im Extemfall sogar der Empfänger dazu verpflichtet, den Nachbarn ausfindig zu machen, falls er über dessen Adresse nicht informiert wurde. Aber, solange keine Zustellung an den Nachbarn irgendwie vereinbart wurde und dem Empfänger der Name und die Adresse des Nachbarn unbekannt bleibt, ist logischerweise der Nachbar zur Zustellung verpflichtet.
Die weitere Logik dahinter ist, dass der Nachbar das Paket auch einfach für sich behalten könnte, wenn der Inhalt des Pakets zum Beispiel eine seltene GraKa oder teurer RAM ist. (ist schon vorgekommen).
Ein Nachbar, der ein Paket annimmt, ist nicht nur zur Herausgabe des Pakets an den korrekten(!) Empfänger verpflichtet, sondern auch zur Gewährleistung der Abholung/Zustellung:
Es gibt Fälle, bei denen Nachbarn ein Paket angenommen haben und am selben Tag 4 Wochen in Urlaub gefahren sind.
Es gibt Fälle, da haben Kriminelle all ihre im Internet bestellten Pakete an einen Nachbarn liefern lassen. Bis eines Tages die Polizei all diese Pakete abholte. Der Nachbar wusste nicht was in den Paketen war und hat es auch nie erfahren.
Es gibt Fälle, bei denen Fremde die Zustellkarten entwendet und die Pakete bei den Nachbarn abgeholt haben. Der Nachbar ist also zudem verpflichtet das angenommene Paket nur dem korrekten Empfänger auzuhändigen. Der Nachbar sollte immer die Zustellkarte einbehalten, als Nachweis der Zustellung, und zudem die das Paket abholende Person anhand des Persos überprüfen, insoweit sie ihm unbekannt ist.
Es gibt Fälle, bei denen Paketboten ein Paket bei irgendeinem Nachbarn zugestellt haben ohne sich dies quitiert haben zu lassen und ohne deren Name und Adresse zu notieren, geschweige den an den Empfänger zu übermitteln. Wenn der Nachbar dann nicht selbst tätig wird, gilt das Paket als nicht zugestellt sowie als verschollen.
Es gibt noch unzählig viele mehr Fälle ...
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und dies ist keine Anleitung zu kriminellen Handlungen.
Ein paar weitere Infos gibt es zB hier:
https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/logistik/pakete-beim-nachbarn-das-gilt-rechtlich