X850pro 49€?

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Dell hatte doch mal diesen Praktikanten oder Azubi der Festplatte n für 4 Dollar im Shop falsch eingegeben hatte.

Dell hat damals versucht das abzublocken, aber ohne Erfolg. Alle in Europa gemachten Bestellungen mußten bedient werden. ABER : Nur die Kunden die per Kreditkarte bezahlt haben wurden beliefert. Das rechtsgeschäft war bereits abgeschlossen weil der kunde bezahlt hat. Die rechnungs und Vorkassenkunden gingen leer aus.

Der Grund war : Ein so großer Anbieter könne sich solche Fehler nicht erlauben und müsse zu einem Fehler stehen. Das Rechtsgeschäft mußte aber zustande gekommen sein und das war eben nur beim sofortigen zahlen via Kreditkarte.

Grüße
Sascha
 
Ich wollte Sie halt eben nicht bei eBay verkloppen.....sondern mich selbst drann erfreuen!!!
 
naja warum auch nicht ist ja eigentlich ne ganz schicke graka:cool_alt:
 
hab auch mal gelesen, da hat jemand bei Alternate 3x 6600GT für jeweils 35€ gekauft. war ne fehlausschreibung. er hat aber alle 3 bekommen:D glückspilz, die kann man so schön verkaufen
 
Gratualation zu deinem Schnäpchen! Ich hätte aber so um die 5 Stück bestellt:D
 
Dana_X schrieb:
Der Grund war : Ein so großer Anbieter könne sich solche Fehler nicht erlauben und müsse zu einem Fehler stehen. Das Rechtsgeschäft mußte aber zustande gekommen sein und das war eben nur beim sofortigen zahlen via Kreditkarte.

Eher nicht der große Anbieter, sondern die Tatsache das die Zahlung des Kaufpreises eine Pflicht aus dem Kaufvertrag ist, der man ohne diesen ja garnicht nachkommen kann oder? Und wozu ist Dell dann wohl verpflichtet....:)
 
Eine Frage noch an den Threadersteller onemesis6.

Wie hast du die Bezahlung abgewickelt? Kreditkarte, Bar-Nachnahme oder Vorkasse (Bei Amazon auch auf Rechnung möglich)?
 
Ralf B. schrieb:
Eine Frage noch an den Threadersteller onemesis6.

Wie hast du die Bezahlung abgewickelt? Kreditkarte, Bar-Nachnahme oder Vorkasse (Bei Amazon auch auf Rechnung möglich)?

Ich weiss nur das man auch mit Einzugsermächtigung bezahlen kann ;)

@threadersteller Würd mich auch interessieren!
 
Also ich bestell ja immer bei Amazon auf Rechnung, deshalb weiß ich das ja auch. ;)
 
Ralf B. schrieb:
Eine Frage noch an den Threadersteller onemesis6.

Wie hast du die Bezahlung abgewickelt? Kreditkarte, Bar-Nachnahme oder Vorkasse (Bei Amazon auch auf Rechnung möglich)?

Hallo,


....habe per Rechnung gezahlt!Bisher bei Amazon ohne Probleme,mann muß nur mgl. schnell überweisen da sonst immer eine Nerv-Mail kommt!

LG
 
Naja dann freu dich, wenn es für 49€ geklappt hat! ;)

Ich selber hatte einen ähnlichen Fall, nur nicht im Internet, sondern direkt im Media Markt.
Wollte mir vor ca. 1 Woche 'ne neue Graka kaufen, habe ich auch fast gemacht, die X850XT PE für 209€ (online... - ist ja meist billiger)... aber bin dann doch mal zum Media Markt und habe da mal geschaut.
Jap und da sah ich die Sapphire X850XT PE für sage und schreibe 98€. Natürlich war mir sofort klar, dass das ein Fehler ist, aber ich habe trotzdem mal mein Glück versucht. Der Verkäufer hat erst komisch geguckt und nochmal nachgefragt und es stellte sich tatsächlich als Fehler raus. Der Preis wurde daraufhin sofort geändert, nur ich bestand darauf die Karte für 98€ zu bekommen. Nach ewigem hin und her sollte ich mit dem Fillialleiter reden. Der wollte mir das natürlich alles abschlagen, doch ich habe alles verneint und letzten Endes, hatte ich an diesem Tag verdammt viel Glück... und dazu war ich einer der glücklichsten Menschen in Deutschland, vielleicht sogar der ganzen Welt, weil ich die Graka für 98€ bekam! :D :lol:
So ein Erlebnis könnte man ruhig öfter haben! ;)
 
Japp, der ganze "Irrtum vorbehalten"-Scheiß der AGBs zählt ziemlich wenig. Gesetz vor AGBs, Punkt.

Wenn so große Ketten zu blöd sind zum Preise richtig ausschreiben haben sie die Suppe auch auszulöffeln. Weh tut denen das sowieso kaum.


Bye, Feyamius...
...sich wegen des kleinen Stiches gegen MediaMarkt freuend. Kackladen. ;)
 
hallo zusammen wollte nur kurz mal hierzu Beitragen, das unsere ganze Firma da mindestens 25 Karten bestellt hat zu 49 € und die haben prommt am nächsten Tag geliefert :-)

sowas geiles gab es schon lange nicht mehr ! :D

3 Std. später war aber die Karte draußen und später wieder drin für 249,-- !

i love Amazon
 
Soll keine Rechtsberatung sein, aber in der c't gab's dazu mal einen ausführlicheren Artikel von deren Anwalt, der da auch eine Kolumne hat.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist mir dem Versand einer Auftragsbestätigung ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Das Problem dabei ist, dass automatische Bestätigungen im Sinne des Gesetzes KEINE Auftragsbestätigungen darstellen. Wenn dir also ein Mitarbeiter von Amazon den Preis bestätigt hätte (am besten schriftlich, denn Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Dinge), dann wärst du fein raus. Liefern sie zu dem Preis, dann ist das ebenfalls Glück. Aber mit der automatischen Bestätigung lassen sich Händler nicht festnageln, selbst wenn so etwas nicht in den AGB steht.
Zumindest in Deutschland ist das so.

Im Zweifelsfall würde ich Heise mal eine Anfrage mailen :) oder einen spezialisierten Anwalt fragen (was aber Geld kosten könnte).

Grüße,
Rangar
 
Feyamius schrieb:
Japp, der ganze "Irrtum vorbehalten"-Scheiß der AGBs zählt ziemlich wenig. Gesetz vor AGBs, Punkt.

Wenn so große Ketten zu blöd sind zum Preise richtig ausschreiben haben sie die Suppe auch auszulöffeln. Weh tut denen das sowieso kaum.

Nein, haben sie nicht, denn im "Gesetz" steht ganz klar, dass normale Preisauszeichnungen nicht bindend sind, da sie sich nicht an eine bestimmte Person sondern die Allgemeinheit richten (siehe das im Thread schonmal erwähnte invitatio ad offerendum). Wenn man den Kram dann doch für den Preis kriegt, ist es Glück oder Kulanz.
 
Jop... Ich sag nur glück gehabt. Hätte auch gerne davon eine gehabt :-(
 
Nur um das hier nochmal klar zu stellen. Der Einzelhandel hat die Pflicht verbindlich Preise anzugeben. Sollte also eine Graka die 500€ kostet plötzlich falsch ausgeschrieben worden sein und sie haben die dort für 50stehen und du kaufst sie, dann ist das das Problem des Einzelhandels. Du als Käufer bist dann gut weg gekommen :D
 
TheDevilMurdock schrieb:
Nur um das hier nochmal klar zu stellen. Der Einzelhandel hat die Pflicht verbindlich Preise anzugeben. Sollte also eine Graka die 500€ kostet plötzlich falsch ausgeschrieben worden sein und sie haben die dort für 50stehen und du kaufst sie, dann ist das das Problem des Einzelhandels. Du als Käufer bist dann gut weg gekommen :D

Ebend nicht. Der Einzelhandel macht Dir ein Angebot. Erst wenn die Ware über die Kasse gelaufen ist, ist der Vertrag bindend. Vorher kann jeder verhandeln oder ablehnen oder was weis ich.

Gruß Wolf
 
in dem Fall aber Thema erledigt !
Die haben nunmal geliefert !
 
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