Zahlungsaufforderung troz Nicht Lieferung

hallo7 schrieb:
Wenn der Händler keine echte Unterhaltung mit ihm führen will, [...]

Genau das zweifle ich ja gerade an. Wir haben vom TE lediglich folgende Aussage:

[...]da man auch nicht mit dem Händler reden kann und die auf Ihre Zahlung bestehen.

Das sagt für mich nicht aus, dass der Händler von vorn herein sich um gar nichts kümmern wollte, sondern mglw liegt die Sachlage so, dass dieser einfach keinen für den TE positiven Bescheid entäußert hat. Ich gehe davon aus, dass durchaus Prüfungen der Sachlage durch den Händler angestellt wurden. Ohne Angabe von Gründen wird in aller Regel kein Begehren eines Kunden einfach so abgeschmettert.

Genau deshalb gehe ich auch davon aus, dass der Händler etwas in der Hand hat (-> Unterschrift einer Paketannahme), worauf sich seine Entscheidung stützt.
 
DrecksSau schrieb:
Aus der Info@xyz.com wurde ein Nachname@xyz.com aber nix mit noreply.
Telefonisch werde ich abgewiesen, nachdem ich meinen Nachnamen und KD-Nr. nenne.

@Dominion Ja, klingt total danach, dass das Unternehmen Kontakt halten will... Ich glaube du hast hier ein paar Posts überlesen.

Die Unterschrift bringt dem Händler aber nix, wenn er dem Kunden nicht mitteilt was zu tun ist. Der Kunde ist hier nicht in der Bringschuld. Er hat ja sogar nach einem Beweis gefragt - wenn der Händler sowas hat, warum teilt er es nicht mit?
Warum macht er keinen Nachforschungsantrag mit dem Versanddienstleister der dem Kunden eine klare Stellungnahme abverlangt?
 
@hallo7
Das stimmt, das habe ich wirklich nicht gelesen.
Hier ist nun fraglich, was im Vorfeld überhaupt passiert ist, dass sich der Händler nun so verhält.
Immerhin dürften auch diesem die vielen Probleme mit den Versanddienstleistern bekannt sein.

Kein Unternehmen weist einen Kunden, der mit dem Wunsch nach Klärung Kontakt aufnimmt, einfach grundlos ab. Das wäre das mit Abstand dümmste, was der Händler tun könnte. Immerhin möchte er eine Zahlung des TE erreichen.

Es hat somit im Vorfeld bereits Kontakt gegeben.

Der Sachverhalt dürfte vorliegend zumindest nicht so einfach darstellbar sein, dass dieser Händler einfach nur fordert und jegliche Klärungsversuche von vorn herein unterbindet.
 
Möglich. Aber wie Idon immer so schön sagt, wir haben hier nur die Infos des TEs und müssen auf diesen unsere Antworten aufbauen. Ansonsten wird es ein Ratespiel und alles ist möglich ;)

Ein TE der nicht alles erzählt, bekommt auch keine ordentlichen Ratschläge.

Wie gesagt, ein Szenaria a la Kundenservice storniert zwar setzt aber Fall auf erledigt, statt storniert, Abteilung für Rechnungen sieht das ein Fall abgeschlossen wurde bei dem noch ein Betrag offen ist und fordert den nun ein. Kunde ruft Kundenservice, der nur erledigten Fall sieht und nicht weiß was er will...

Ich habe ähnliche Erfahrungen mit einem ehemaligen Stromanbieter gehabt, der mich gemahnt hat obwohl ich bezahlt habe. Am Telefon war immer alles ok, der Buchungsfehler von deren Seite wurde erkannt und wurde mir gesagt, dass es erledigt wird. Dann kam wieder eine Mahnung usw. Das ging 3 mal bis es mir zu bunt wurde und ich einen Brief an die Geschäftsführung gesendet hab (inkl. Zahlungsnachweis).
Ich bekam zwar keine Antwort, aber mir wurde das Geld nicht abgebucht und es kam auch keine Mahnung mehr.

Abteilungen reden nicht miteinander, wenn sie nicht gezwungen werden - schon gar nicht die Mitarbeiter beim Kundenservice ;)
 
@hallo7
Naja, ich erlaube mir bei der Interpretation eines Sachverhaltes schon die Freiheit, meine Lebenserfahrung in die Sachverhaltsinterpretation einfließen zu lassen. ;)
Wenngleich die Aussage von Idon völlig richtig ist, dass man nicht einfach nach Belieben Dinge in einen Sachverhalt hineininterpretieren darf.

Wäre ich an der Stelle des TE, so würde ich einfach eine abschließende email an den Händler schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Schreiben vom XXXX forderten Sie mich zur Zahlung eines Betrages von XXXX aufgrund der Bestellung XXXX auf.

Diese Bestellung habe ich telefonisch am XXXX bei Ihnen storniert.

Zudem versichere ich hiermit an Eides statt, keinerlei Lieferung von Ihnen erhalten zu haben.
Eine Zahlungsverpflichtung meinerseits besteht mithin nicht.

Bitte erkundigen Sie Sich selbst bei dem von Ihnen beauftragten Versanddienstleister, wo Ihre Sendung verblieben ist.

Ich fordere Sie auf, zukünftige Mahnungen an mich zu unterlassen und verweigere endgültig jegliche Art von Zahlungen aus diesem besagten Rechtsgeschäft.

MfG


Dies dürfte mE ausreichend sein, und vllt meldet sich der Händler daraufhin sogar und gibt Informationen preis.

Nach einer solchen Mail würde ich allerdings ebenfalls auf nichts mehr reagieren, bis ggf ein Mahnbescheid oder ein anwaltliches Schreiben kommt.
 
Idon schrieb:
warum sollte er den Zugang eines Schreibens nachweisen können sollen, nicht aber den Inhalt?
Das man eine Kopie des Schreiben aufbewahrt, sollte sich von selbst verstehen, erst recht wenn man unterstellt, dass sowieso auch jeder telefonischer Kontakt protokolliert wurde. Den Inhalt des Schreibens wird ein Gericht kaum anzweifeln, sonst könnte man sich jegliches Einschreiben mit Rückschein ja auch sparen und müsste alles über Notare abwickeln, damit der Inhalt des Schreibens sicher beweisbar ist. Gott sein Dank sind wir noch nicht so weit gekommen.
Idon schrieb:
Warum sollte er eine Klage anstreben? Der Händler will etwas von ihm.
Um die Sache vom Tisch zu bekommen, sonst kommt man Ende der gerichtliche Mahnbescheid während man nicht da ist und man verpasst die Widerspruchsfrist etc.

Wenn der TE schon um des lieben Friedens willen bereit ist die Rechnung zu begleichen, dann scheint er keine Lust zu haben sich damit noch ewig befassen zu wollen. Da ist der Aufwand auch nicht so groß man einen Brief als Einschreiben mit Rückschein zu schicken damit man was in der Hand hat um den Händler nicht durch die Hintertür des § 93 ZPO aus der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten zu lassen. Wenn man dem schon mit der negativen Feststellungsklage unerwartet eine reinwürgen will, dann sollte das auch richtig gemacht werden, schon um einen Lerneffekt beim Händler zu bewirken und dafür muss man eben etwas Munition sammeln. Die Kosten des Einschreibens mit Rückschein sind also gut investiert, denn dann mindert man die Chancen des Händler bei seiner Niederlage an der Übernahme der eigenen Anwalts- sowie der Gerichtskosten vorbeizukommen.

DrecksSau, natürlich kannst Du auf ein weiteres Schreiben vom Händler oder dessen Anwalt warten, das zieht die Sache nur in die Länge. Ich würde jetzt ein Schreiben an den Händler aufsetzen und darin der Forderung widersprechen, gerne mit dem Hinweis das die Bestellung telefonisch storniert wurde und auch nie eine Lieferung eingegangen ist. Weiterhin zur Vorlage eindeutiger Dokumentation aufordern die die Rechtmäßigkeit seiner Forderung belegen und natürlich eine angemessene Frist setzen, 14 Tage sollte es mindestens sein.

Kommt nichts als wieder eine Mahnung oder Rechnung von ihm oder seinem Anwalt, so gehst Du zum Anwalt, legst ihm alles vor und besprichst die negative Feststellungsklage mit ihm, die sollte dann kein Problem sein und auch die Chancen auf Erstattung Deiner Kosten sollten gut stehen.

Wichtig ist natürlich, dass der Händler auch wirklich in Deutschland sitzt und nicht aus dem Ausland kommt.
 
@Holt

Die Kopie hilft dir nicht. Inhalte von Schreiben zweifelt die Gegenseite an, das Gericht muss dann Beweise aufnehmen. Die gibt es, wenn z. B. ein Zeuge das Dokument gelesen und dann dessen Verbringung in den Briefkasten lückenlos beobachtet hat.

Als deutschem Verbraucher kann es dem TE weiterhin relativ egal sein wo der Händler sitzt. Außerhalb der EU wäre u. U. bei der Durchsetzung kritischer. Aber ganz ehrlich, wer reicht bei sowas eine negative Feststellungsklage ein. Oo
 
Das Schreiben ist nur damit der Verkäufer in der Güteverhandlung nicht einfach so sagen kann, er habe nicht gewusst das die Forderung bestritten wird und verstehe gar nicht wieso der Käufer nun auf negative Feststellung klagen würde, denn hätte er gewusst das der Kunden die Bestellung storniert / die Ware nicht erhalten hat, hätte er die Forderung ja gleich fallen lassen, die Klage sei also unnötig. Dann freut sich der Richter und der Verkäufer freut sich auch, nur der TE muss dann eben die Kosten für seinen Anwalt und das Gericht tragen, weil es so aussieht als haben er den Verkäufer unnötig auf negative Feststellung der Nichtigkeit der Forderung verklagt.

Kommt nun aber in der Güteverhandlung die Gegenseite und bestreitet den Inhalt des Schreibens, so kann sich der TE die Hände reiben, sein Anwalt dürfte die Sache dann nämlich sofort mit dem Argument beenden können, dass mit dem Verkäufer ja nicht vernünftig zu reden sein und man diesen Fall in einer ordentlichen Verhandlung geklärt sehen möchte. Dort spielt es dann keine Rolle mehr was in dem Schreiben stand, da muss dann einzige der Verkäufer zweifelsfrei nachweisen das seine Forderung berechtig ist, eben genau was auch passiert wenn man dem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht und wenn dies dem Verkäufer nicht gelingt, dann muss er auch noch die Gerichtskosten und die Kosten des Anwaltes der TE tragen.

Der Vorteil ist, dass man selbst das Handeln in die Hand nimmt und damit mehr Kontroller auch über den zeitlichen Ablauf hat, statt warten zu müssen was die Gegenseite wann macht, dies kann sich ja ziehen. Dazu kommt, dass es eben kaum jemand macht, also rechnen auch nur die wenigsten die unberechtigte Forderungen stellen überhaupt damit das jemand den Spieß umdreht und sie am Ende auch noch die Kosten der Anwälte und Gerichtsverfahren tragen müssen. Alleine für den Gesichtsausdruck der Gegenseite wenn der Richter den Satz ausgesprochen hat der mit "Die Kosten des Verfahrens trägt" anfängt, dürften die Sache wert sein.

Kennt der Verkäufer die Vorgehensweise schon, so wird er bei dem Schreiben wohl schon hellhörig und seine Forderungen selbst noch mal intern prüfen, dabei hoffentlich feststellen, dass diese unberechtigt ist, sie also fallen lassen statt weiter zu versuchen sie einzutreiben, was ja das Ziel der Sache ist.
 
Normalerweise hat doch jeder Store für etwaige Fälle eine separate Abteilung, die eben für solche Fälle mehr Zeit investieren kann, als der eigentliche Kundenservice.
Wenn ich persönlich nie was angenommen habe, dann würde ich mich jetzt auch wehren, egal ob 1 Cent oder Millionen, denn hier geht es ja wirklich in gewisser Weise auch um Betrug, vielleicht auch um erschleichen von Leistungen etc.
Da hört der Spaß dann allmählich auf. Ich hätte schon längst die Geschäftsführung angeschrieben und wenn das nichts bringt, einfach mal zum Bürgermeister in der Stadt wo man lebt. Oh doch, das hilft auch. Denn wenn der TE wirklich sauber ist, dann ist die Gegenseite das eben nicht.
 
Wonder Boy schrieb:
Normalerweise hat doch jeder Store für etwaige Fälle eine separate Abteilung
Nur scheint der Händler ja an einer direkten Kommunikation nicht mehr interessiert zu sein, wie seine Reaktionen zeigen. Daher muss man eben den Holzhammer rausholen, wenn man nicht einfach nur aus das reagieren möchte, was von der Gegenseite kommt.
Wonder Boy schrieb:
vielleicht auch um erschleichen von Leistungen
Nein, denn das ist im § 265a StGB klar definiert:
Da fällt der Versuch eine unberechtigte Forderung einzutreiben, also nicht darunter.

Auch Betrug ist wohl kaum nachweisbar, denn der erfordert Vorsatz und kann sich ein Händler in so einem Fall dann leicht mit einem Irrtum rausreden.
Außerdem sehe ich nicht, wo der Händler hier einen Irrtum erregt, der TE ist sich ja doch darüber im Klaren, dass er die Lieferung nicht erhalten hat. Dem Vorwurf des Betruges setzt sich in so einem Fall eher der Käufer aus, nämlich wenn er wahrheitswidrig behauptet eine Ware nicht erhalten zu haben, um diese nicht bezahlen zu müssen.
Wonder Boy schrieb:
Ich hätte schon längst die Geschäftsführung angeschrieben
Wie die Post im Hause verteilt wird, wissen wir ja nicht, aber wenn der TE schon am Telefon abgewiesen wird, nachdem er identifiziert wurde, dann dürfte es im Hause bekannt sein:
DrecksSau schrieb:
Telefonisch werde ich abgewiesen, nachdem ich meinen Nachnamen und KD-Nr. nenne.
Vermutlich ist es also ein kleinere Händler. Da würde ich es einfach den Verantwortliche beim Händler überlassen wer das Einschreiben erhält und bearbeitet.
Wonder Boy schrieb:
wenn das nichts bringt, einfach mal zum Bürgermeister in der Stadt wo man lebt.
Wozu? Da sehe ich keinen Sinn drin, zumal der Händler, sofern es in der selben Stadt ansässig ist, wohl der größere Steuerzahler und dazu noch ein Arbeitgeber ist und daher von der Lokalpolitik auch mehr Rückendeckung bekommen wird.
 
@Holt

Den rechtlichen Hintergrund verstehe ich, ich verstehe nur nicht, warum der rechtlich unbedarfte TE das durchziehen sollte. Ihm fehlt es wohl an der perversen Freude, welche den einen oder anderen Juristen zur Durchführung derlei Aktionen erfüllt.

Selbst wenn ein Mahnbescheid käme - was soll's? Klar, wenn der TE jetzt mehrfach für mehrere Monate am Stück nicht erreichbar sein sollte und auch keine Postvertretung arrangiert hätte, dann wäre das nachteilig, aber das ist ja nun nicht der Regelfall.
Im Regelfall sind die Menschen postalisch halbwegs erreichbar und können einem Mahnbescheid - ohne Zwang, aber freiwillig - auch begründet widersprechen. Mit einem vernünftigen Einlass zum Sachverhalt sehe ich dann nicht, wie aus diesem Mahnbescheid eine fruchtbare Klage erwachsen sollte.

Den Aufwand sehe ich bei diesem Vorgehen als um Welten geringer an.
 
Was auch effektiv sein kann ist,
dass man sich auf der Facebook Seite vom Händler über deren Inkompetenz und Vorgehen sachlich aber bestimmend äußert

Da knicken die meisten Händler ein!
 
Idon schrieb:
für mehrere Monate am Stück
Es reichen 2 Wochen.
Idon schrieb:
auch keine Postvertretung arrangiert hätte
Auf die man sich dann auch verlassen können muss und wenn diese Postvertretung Mist baut und der Widerspruch verschlafen wird, dann ist der Aufwand hoch um einen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu kommen, wenn das schiefgeht, kostet es den TE dann schon deutlich mehr als 400€.
Idon schrieb:
Den Aufwand sehe ich bei diesem Vorgehen als um Welten geringer an.
Da bin ich anderer Meinung, einen Brief aufzusetzen und per der Einschreiben mit Rückschein zu versenden, ist doch nun wirklich kein übertriebener Aufwand und wenn nach der Frist wieder eine Mahnung kommt, dann ab zum Anwalt, der regelt dann den Rest. Ist doch allemal entspannter als immer abzuwarten was die Gegenseite macht. Da hat sicher jede eine eigene Meinung dazu, aber wenn jemand schon bereit ist die Rechnung zu bezahlen nur um die Sache vom Tisch zu bekommen, dann kann ich mir nicht vorstellen das der auch einfach ggf. jahrelang abwarten möchte ob noch etwas kommt.
 
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