Zahlungsaufforderung troz Nicht Lieferung

DrecksSau

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Hallo lIebe CB-Community,

ich brauche mal eure Hilfe.

Ich habe im September zwei Bestellungen bei Händler X getätigt (Kauf auf Rechnung). Die erste Bestellung kam relativ schnell an.
Nachdem man mir einen Monat später immer noch keinen Liefertermin für die zweite Bestellung geben konnte, habe ich beim Kundensupport (Telefonisch) die zweite Bestellungen storniert, was auch bestätigt wurde.

Nun kriege ich eine Mahnung ins Haus, dass ich bitte zum 23.01.2019 zahlen soll für die zweite Bestellung. Diese hat mich aber bis dato nie erreicht.

Leider wurde die stornieren telefonisch getätigt, sodass ich keinen Nachweis habe. Wie kann ich weiter vorgehen?
Muss der Händler mir nicht nachweisen können das die Bestellung verschickt wurde und bei mir angekommen bzw. von mir angenommen wurde?

Habe auch schon einige Paragraphen gesucht aber nicht wirklich was gefunden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da man auch nicht mit dem Händler reden kann und die auf Ihre Zahlung bestehen. Möchte aber ungerne für 400€ einen Anwalt einschalten.

Vielen Dank im Voraus!

LG
DrecksSau
 
Warum fragst du den Händler nicht einfach, warum er sich für etwas anmahnt, was du weder erhalten noch immer noch bestellt hast?
 
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Ups, das habe ich unterwegs auf dem Handy überlesen.

Nach Hinweis auf die Sachlage per E-Mail und eventuell Briefpost unter Zeugen würde ich das vielleicht einfach erstmal aussitzen.
 
Idon schrieb:
Warum fragst du den Händler nicht einfach, warum er sich für etwas anmahnt, was du weder erhalten noch immer noch bestellt hast?
Habe ich ja und wie bereits geschrieben, kam vom Händler die Aussage, dass die zweite Bestellung angeblich versandt wurde und ich dementsprechend zahlen soll.

FrankenDoM schrieb:
Was heißt das konkret?
Hast Du die nach der Mahnung angeschrieben? Angerufen? Was haben die gesagt/geschrieben?
Das der Händler trotzig auf sein Geld besteht….weder Trackingnummer noch irgendeinen Nachweis will man mir geben.
Ja auch nach der mittlerweile 4 Mahnung per Mail habe ich das gleiche zurückgeschrieben wie bei den anderen zuvor. Das ich gerne eine Trackingnummer hätte.

Meist bleibt es dann 3-4 Wochen still und dann kommt wieder die gleiche Mail von wegen „Bitte zahlen Sie bis zum“.

Deswegen suche ich aktuell nach Paragraphen die Eindeutig sagen, dass Verkäufer verpflichtet ist nachzuweisen, dass der Käufer das Paket angenommen hat. Oder ist es möglich das Geld zu verlangen ohne den Zustellnachweis liefern zu können?

Danke schon mal für eure Hilfe!
 
Gehe zum Anwalt und lasse dir über diesen vom Händler, der es anscheinend nicht anders will, einen Zustellnachweis über die zweite Sendung.
 
Den Anwalt müsste er (erstmal) selbst zahlen.

Nachdem er jetzt mehrfach darauf hingewiesen hat, kann er ja einfach alle weiteren E-Mails mit dem Inhalt ignorieren.

Eine so gewünschte Norm gibt es nicht. Das ergibt sich alles aus anderen Normen, also zum Beispiel Gefahrenübergang, vertragliche Nebenpflichten, Zu und Glauben...


Ganz ehrlich, ich würde mir da meine Zeit sparen. Der Verkäufer will etwas, also soll er auch machen.
 
Hägar Horrible schrieb:
Gehe zum Anwalt und lasse dir über diesen vom Händler, der es anscheinend nicht anders will, einen Zustellnachweis über die zweite Sendung.
Wie Idon schon sagte, da bliebe ich erstmal auf den Kosten sitzen.

Da zahle ich lieber die ~400€ und habe meine Ruhe. Mir würde es ja nicht mal unbedingt aufs Geld ankommen.
Nur finde ich es sehr frech einfach nur Mahnungen und Forderungen zu schicken, ohne Beleg der Zustellung.

Finde leider auch nichts genaues im BGB/HGB und wie Sie alle heißen, worauf ich mal hinweisen kann bzw. worauf ich mich stützen kann, dass ich im Recht bin.
 
Das ist beim Händler ein Mechanismus in der Buchhaltung. Kein Zahlungseingang = Forderung raus schicken
Genauso stoisch würde ich dem Mails entsprechend behandeln. Vielleicht wird irgendwann einmal jemand wach und kümmert sich persönlich darum.
 
solche Kunden wünscht man sich.
Da ist man als Unternehmer zu blöd sein Buchhaltungssystem zu bedienen und der Kunde sagt sich:
"Find ich zwar frech, aber hier Bitte nehmt mein Geld"

In der Mail Adresse steht aber nicht zufällig "noreply"?
Die Stornierung ging ja Telefonisch, nochmal da angerufen? was sagen die Support Mitarbeiter?
 
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Also ich würde erstmal schriftlich Widerspruch einlegen, am Besten per Einschreiben mit Rückschein. Wirklich reagieren musst Du aber erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, dem muss unbedingt korrekt und fristgerecht (zwei Wochen) widersprochen werden, dann muss der Händler seine Forderung begründen. Vorher könntest Du Dich an die Verbraucherzentrale wenden, für die ist sowas Alltag und man kann natürlich auch eine negative Feststellungsklage erheben (wäre auch noch billiger als die 400€), wobei der Prozessgegner diese Kosten zu tragen hat, wenn er denn unterliegt.
"Eine negative Feststellungsklage darf nur dann abgewiesen werden, wenn der Anspruch, dessen sich der Feststellungsbekl. berühmt, feststeht. Bleibt hingegen unklar, ob die streitige Forderung besteht, dann muß der auf Negation gerichteten Feststellungsklage ebenso stattgegeben werden wie wenn feststeht, daß der streitige Anspruch nicht besteht. Das folgt daraus, daß bei der negativen Feststellungsklage der Bekl. die Beweislast für das Bestehen des von ihm behaupteten Anspruchs trägt."
(BGH, VI ZR 74/92)


Da schon mehrere Mahnung erfolgt sind, ist das Risiko nach § 93 ZPO auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben hier wohl auch eher gering, aber es wäre dafür hilfreich wirklich belegen zu können, dass diese Mahnung auch widersprochen wurde, mit beweisbarer Zustellung (wie eben Einschreiben mit Rückschein). Darin sollte der der Forderung widersprochen und zur Vorlage eindeutiger Dokumentation die die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen, aufgefordert werden. Dies kann man selbst aufsetzen, es muss nicht vom Anwalt sein. Wenn dies nichts fruchtet und weiter gemahnt wird, dann kann man mit dem Anwalt und der negativen Feststellungsklage zuschlagen. Denn wenn der Forderungssteller Kenntnis von der Streitigkeit der Forderung gehabt hat und zur Klärung und Vorlage der Dokumentation aufgefordert wurde, aber weiterhin mahnt, dann kommt der auch nicht so einfach über die gütliche Einigung aus der Übernahme der Prozess- und Anwaltskosten raus.

Sollte der Anwalt der Firma sich melden und mit einer Anzeige drohen, würde ich sogar noch bei der Polizei eine Anzeige wegen Nötigung machen, unter Berufung auf BGH Az. 1 StR 162/13.
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
In der Mail Adresse steht aber nicht zufällig "noreply"?
Die Stornierung ging ja Telefonisch, nochmal da angerufen? was sagen die Support Mitarbeiter?
Aus der Info@xyz.com wurde ein Nachname@xyz.com aber nix mit noreply.
Telefonisch werde ich abgewiesen, nachdem ich meinen Nachnamen und KD-Nr. nenne.

Idon schrieb:
Warum solltest du das tun.
Mir tut der Aufwand mehr "weh" als die Rechnung über 400€ - Aber da der Händler scheinbar eindeutig in der Beweislast ist, werde ich hier auf mein Recht bestehen

@Holt

Danke für die ausführliche Antwort. Das bestätigt mir erst recht standzuhalten und mich durchzuboxen.
Falls die Tage ein Schreiben vom Anwalt ankommt (wovon ich ausgehe), werde ich mich an deine Tipps halten.


An alle nochmal vielen Dank für die Hilfe! :-)
 
@Holt

Warum sollte der TE das alles tun?

Warum sollte er zusätzlich zu den E-Mails, die er sicher gespeichert hat, noch Geld für Porto aufwenden? Er wird sich ja zusätzlich wohl die Zeiten und Daten notiert haben, zu denen er dort anrufen hat und womöglich sogar die Namen der Kontakte.

Und warum sollte er den Zugang eines Schreibens nachweisen können sollen, nicht aber den Inhalt?

Warum sollte er eine Klage anstreben? Der Händler will etwas von ihm.


Ich habe ja wahrlich Freude an Juristerei auch auf einfachsten Niveau. Aber in diesem Fall würde nicht mal ich mir noch Aufwand machen.
Einem Mahnbescheid kann man auch unbeschadet grundlos widersprechen. In diesem Fall würde ich dann aber dort nochmal meine Argumente aufführen.
 
@DrecksSau
War Deine Bestellung denn privater oder gewerblicher Natur?
Ich frage deshalb, weil in der Praxis im Privatkundenbereich die Bestellung auf Rechnung eher unüblich (wenngleich selbstverständlich trotzdem möglich) ist.

Sollte es sich um eine rein private Bestellung handeln und (wovon ich ausgehe) Deine Angaben hier im Thread der Wahrheit entsprechen, würde ich dem Händler die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung anbieten bzw sogar unaufgefordert zukommen lassen.
Ich verzichte an dieser Stelle auf eine umfassende Erklärung, weshalb diese eidesstattliche Versicherung in Wahrheit gar keine ist; vielmehr hat der Händler nun etwas Schriftliches in der Hand, um seinerseits gegen den Versanddienstleister vorzugehen, was Dir wiederum eine schnellere und vor allem positive Bearbeitung Deines Falles einbringen könnte.

Im Privatkundenbereich ist es zumindest so, dass der Händler für Vorkommnisse beim Transport zu haften hat, ihn trifft das sog. Versendungsrisiko. Dies bedeutet, dass er im Streitfall nachweisen muss, dass Dir die Ware auch tatsächlich zugestellt wurde. Wenn Du nichts erhalten hast, wird ihm dieser Nachweis nicht gelingen.
 
@Dominion

Auch an dich die Frage: Warum gegenüber dem nicht kooperativen Händler gegenüber mit eigenem Geld und Aufwand aktiv werden?
 
@Idon
Deinen Einwand kann ich natürlich nachvollziehen, zumal sich der Händler angeblich unkooperativ zeigt.

Wenn wir den Sachverhalt jedoch aus Händlersicht betrachten, so stellt sich die Situation wie folgt dar:
Ware ist weg, Käufer behauptet, sie nicht erhalten zu haben, und es liegt eine Unterschrift einer Paketannahme vor. Dem Händler fehlen nun sämtliche praktikablen Möglichkeiten, überhaupt nachzuvollziehen, was passiert ist bzw wer dieses Paket angenommen hat.

Der Händler ist insoweit auf die Kooperationsbereitschaft des Käufers angewiesen. Darüber hinaus möchte ich einwerfen, dass viele Kunden bereits eine freundliche Ablehnung der gestellten Ansprüche als "unkooperativ" empfinden. Vorliegend sagt der Händler jedoch nur, dass seinen Informationen zufolge das Paket den Käufer erreicht haben müsste.

Viele Fälle sind nun denkbar, weshalb es so gekommen ist. Der DHL-Bote hat das Paket bspw bei einem Nachbarn abgegeben, welcher sich nun einfach bgar nicht rührt. Oder der DHL-Bote hat den Inhalt selbst gestohlen und eine Unterschrift gefälscht. Kommt leider alles sehr häufig vor, weshalb betroffene Händler auch mitunter genervt reagieren können, was natürlich einen Falschen, nämlich einen ehrlichen Kunden, treffen kann. Dies soll das Verhalten eines Händlers nicht entschuldigen, jedoch macht es dies nachvollziehbar.

Zu guter Letzt könnte der Sachverhalt durch Kooperationsbereitschaft mglw deutlich schneller geklärt und aus der Welt geschafft werden. Das ist angenehmer, als täglich mit irgendwelchen Schreiben, Mahnungen oder gar Mahnbescheiden rechnen zu müssen.
 
Ich denke der TE war kooperativ genug... Wenn der Händler keine echte Unterhaltung mit ihm führen will, dann würd ich entsprechend gleich reagieren.
Woher hast du eig. die Info das der Händler eine Unterschrift hätte? Die haben das wsl falsch storniert und einfach auf abgeschlossen gestellt. Im System ists somit als ausgeliefert drinnen. Da schaut dann niemand nach ob tatsächlich was weggeschickt wurde oder angekommen ist.

Wenn der Händler kooperieren wollen würde, hätte er doch schon lange einen Nachforschungsantrag beim Versanddienstleister stellen können und der TE hätte dann dem schildern können, dass nichts angekommen ist.
 
@Dominion

Klar, sehe ich grundsätzlich auch so. Der Händler sollte jedoch etwas vom TE fordern, blockt jedoch alle Gespräche ab.

Das eingesetzte Porto etc wird der TE wohl nicht wieder sehen.
 
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