1und1 Sonderkündigungsrecht?

soiz

Lieutenant
🎅Rätsel-Elite ’12
Registriert
Jan. 2011
Beiträge
513
Hallo Forum,

mein 1und1 Vertrag "1&1 DSL 50" läuft noch bis September 2017. Am jetzigen Standort ist wenigstens VDSL 25 verfügbar.
Ich werde Mitte/Ende Januar 2016 umziehen - am neuen Standort ist lediglich 16000er DSL möglich.

Liest man sich nun die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Anschlüsse unter http://dsl.1und1.de/AgbUebersicht -> http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf durch, steht unter Punkt 2.4 :

"1&1 DSL 50er Pakete beinhalten einen DSL-Internet-Zugang mit einer Bandbreite von mindestens 16.700 kBit/s bis zu 51.300
kBit/s (Download) und mindestens 1.600 kBit/s bis zu 10.000 kBit/s (Upload)."

Gerade der Upload lässt mich hoffen, den Vertrag vorab kündigen zu können - was meint ihr?
In einen kleineren Vertrag wie z.B. den "1&1 DSL 16"will ich nicht wechseln.

Gruß
Soiz
 
wenn du Pech hast schaltet dir 1&1 einen Annex J.. dann hast 16/2,4 wenn du Glück hast :)
 
In der Regel ist das kein sonderkündigungsrecht. Ich meine nur wenn überhaupt kein DSL möglich wäre, könnte man kündigen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Nur mal so blöd gefragt:
Warum machst du dir einen neuen Vertrag und ziehst kurze Zeit später um?
 
ich würde 1&1 einfach mal direkt ansprechen. Kann denn überhaupt irgendein Anbieter außer Kabelanbieter, an der neuen Adresse mehr als DSL 16000 anbieten? Könnte ja sein, dass 1&1 die Leitung über einen anderen technischen Anbieter mietet.
 
Wie wäre es mit dem Sonderkündigungsrecht mit dem Grund das du umziehst? Das keiner auf das offensichtliche kommt :freak:
 
jup, wenn vertrag nicht erfüllt werden kann -> sonderkündigung.

ABER am einfachsten wäre es, wenn du bei denen persönlich nachfrägst ^^ email, telefon, kontaktformular, fax … wäre schneller gegangen.. und wenn antwort ned passt von denen, hättest immer noch anderswo meinung herholen können..
Ergänzung ()

TheGhost31.08 schrieb:
Wie wäre es mit dem Sonderkündigungsrecht mit dem Grund das du umziehst? Das keiner auf das offensichtliche kommt :freak:

nope. sofern am neuen ort verfügbar -> nix sonderkündigung.

wenn nicht verfügbar, da langsamer -> wahrscheinlich sonderkündigung, aber wer weiß, evtl ist die geschwindigkeit bist dahin ja soweit ;)
spätestens wenn du speedtest laufen lässt am neuen ort, und nicht ankommt was muss -> rumstreßen/kündigen
 
Einfach mit 1und1 reden. Du zahlst eine kleine "Strafe" und kommst dann aus dem Vertrag raus wenn du willst. Allein das du umziehst ist KEIN Sonderkündigungsgrund denn es ist deine eigene Entscheidung umzuziehen und nicht die Schuld von 1und1.

Die Frage ist was willst du dann machen? Gibt es Kabel da wo du hin ziehst? Ich denke nicht das du ohne Internet leben willst.
 
Dies ist ein etwas "schwieriger" Fall. Nach Leistungsbeschreibung bist du genau mit drin und somit gibt es keine Sonderkündigung nach TKG §46 Abs. 8. Dieser besagt:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Was hier den Upload anbetrifft. Das muss dann am Ende 1&1 entscheiden. In der Regel nutzt man den Upload wesentlich weniger wie den Download und wenn du ein Annex J Profil bekommst, dann bekommt su bis zu 2,4Mbit Upload.

Hier kann man nur auf die Kulanz von 1&1 hoffen, was ich aber eher weniger glaube. Die Frage ist auch, wenn du dann eine Sonderkündigung bekommst, was hast du davon? Gibt es alternative Anbieter die VDSL schalten können?
 
zu viel Werbung geschaut? 1&1 hat gar kein Netz und damit können die auch nichts selbst schalten, sondern sind auf den jeweiligen Vertragspartner (i.d.R. die Telekom) angewiesen. Wenn es Annex J gibt synchronisiert die Fritzbox/der Homeserver zwar mit bis zu 2800 Brutto in Upload, die kann man aber nicht nutzen.
 
@Gleipnir

Bei den 1&1 Business Anschlüssen wird der Höhe Upload freigeschaltet... müßte man also mal mit 1&1 reden
 
angeblich (hat mal jemand im Forum geschrieben) kann man auch als Privatperson gegen einen monatlichen Unkostenbeitrag die volle Bandbreite freischalten, normal wird aber auf die im Vertrag angegeben 1Mbit "gedrosselt"
 
Er hat Vdsl50 und es wird nur dsl16 angeboten. Was daran schwierig sein soll ist mir unklar.
Ganz klar hat man ein Sonderkündigungsrecht, da die Leistung nicht angeboten wird.

Aber du solltest direkt kündigen, denn man hat 3 Monate Kündigungsfrist.
Du wirst also noch bis März zahlen müssen.
 
Guten Morgen,

Warum machst du dir einen neuen Vertrag und ziehst kurze Zeit später um?
Aus privaten Gründen, muss nicht Teil der Diskussion werden.
Ich hatte bereits einen 2-Jahres-Vertrag bei 1&1, der jetzige ist eine Verlängerung mit günstigeren Konditionen.

Kann denn überhaupt irgendein Anbieter außer Kabelanbieter, an der neuen Adresse mehr als DSL 16000 anbieten?
Nein, Kabel gibt es an der neuen Adresse aber mit "bis zu" 200/12 Mbit/s.
DSL gibt es laut Speedcheck von der Telekom mit maximal 16/2,4 Mbit/s.

Ich hätte kein Problem mit einem 16/2,4 Mbit/s Anschluss, aber 1 Mbit/s Upload ist mir zu wenig.
(Noch dazu, wenn ich für das gleiche Geld einen 100 Mbit Kabel Anschluss haben könnte...)

Mal sehen, ob mir die 1&1 Support Menschen Auskunft über die maximale Geschwindigkeit am neuen Standort geben können, ohne dass ich erst umziehen und 60€ Umzugsgebühr berappen muss.


@WhiteShark
Wenn mir 1&1 nur einen normalen DSL 16K anbieten kann (16/1 Mbit/s), dann ja.
Ergänzung ()

Das Sonderkündigungsrecht konnte ich telefonisch problemlos in Anspruch nehmen. :)
Mir wird die Bestätigung per Mail zugesandt.

Hoffentlich nimmt dann alles ein gutes Ende :D

Danke für euren Input!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wundert mich.... es gibt bereits Urteile die eine Kündigung des Vertrages wegen Umzug ausschließen. Man hat schließlich einen Vertrag abgeschlossen, den die eine Seite auch an der bisherigen Adresse erfüllt. Der Provider muss dich daher nicht aus dem Vertrag lassen. Er kann auf die Erfüllung deinerseits bestehen.

Ich bin mir fast sicher, dass 1und1 dir eine Alternative anbietet und mit der Restlaufzeit einen anderen Tarif anbieten wird.

Schreibe bitte hier mal ob du wirklich komplett rauskommst. Wenn ja, hast du Glück.
 
Mal anders gefragt gibt es einen anderen Anbieter am neuen Standort der mehr als 16000er DSL ermöglicht ?

1 und 1 hat fast nirgends eigenes Netz...

Oder möchtest du auf Kabel umsteigen ?
 
Mittlerweile hat man ein Sonderkündigungsrecht wenn die Leistung am neuen Ort nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist keine Kulanz.
 
Das ist nicht richtig! Nur wenn die Geschwindigkeit die vereinbart wurde weniger als 50% beträgt.
 
Das ist schon richtig und hier ist die Sache sogar eindeutig. Er hat VDSL. 1&1 kann aber nur normales DSL liefern, also ein völlig anderes Produkt = Sonderkündigungsrecht.
Aus diesem Grund hat 1&1 der Kündigung ja auch zugestimmt, denn das müssen sie gesetzlich tun.
 
Zurück
Oben