Renatus
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 653
Hallo Cor,
niemals "Widerruf" und "Kündigung" durcheinanderbringen:
Je nach AGB eines Anbieters genügt für den "Widerruf" zu einem VertragsANGEBOT meist eine E-Mail oder ein Brief per Post. Ein Einschreiben mit Rückschein ist dann sinnvoll, wenn nur eine Postfachadresse verfügbar ist. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Belehrung über "Haustürgeschäfte", ansonsten verlängert sie sich ggf. auf (meines Wissens bis zu 6) Monate.
Eine "Kündigung" ist erst erforderlich, wenn ein Vertrag bereits besteht und evtl. schon Leistungen entgegengenommen wurden. Hierfür greift dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 30 Tagen bis 3 Monaten. Meistens sollte eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, vor allem gegenüber dubiosen Anbietern, welche es mit der Redlichkeit nicht so genau nehmen und unliebsamen Kunden gerne einen Strick aus geringsten Versäumnissen drehen.
Diese 5,-- € Gebühr solltest du dir für einen regulären Widerruf wirklich sparen, denn du würdest Wo?-Davon! für's Nichtstun löhnen (=> vgl. "Vertrag ist noch nicht bearbeitet". D.h. die Subalterne muss nur deine Daten aus der Kundendatenbank entfernen und gut ist es).
niemals "Widerruf" und "Kündigung" durcheinanderbringen:
Je nach AGB eines Anbieters genügt für den "Widerruf" zu einem VertragsANGEBOT meist eine E-Mail oder ein Brief per Post. Ein Einschreiben mit Rückschein ist dann sinnvoll, wenn nur eine Postfachadresse verfügbar ist. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Belehrung über "Haustürgeschäfte", ansonsten verlängert sie sich ggf. auf (meines Wissens bis zu 6) Monate.
Eine "Kündigung" ist erst erforderlich, wenn ein Vertrag bereits besteht und evtl. schon Leistungen entgegengenommen wurden. Hierfür greift dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 30 Tagen bis 3 Monaten. Meistens sollte eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, vor allem gegenüber dubiosen Anbietern, welche es mit der Redlichkeit nicht so genau nehmen und unliebsamen Kunden gerne einen Strick aus geringsten Versäumnissen drehen.
Diese 5,-- € Gebühr solltest du dir für einen regulären Widerruf wirklich sparen, denn du würdest Wo?-Davon! für's Nichtstun löhnen (=> vgl. "Vertrag ist noch nicht bearbeitet". D.h. die Subalterne muss nur deine Daten aus der Kundendatenbank entfernen und gut ist es).