50free ... Ein seriöser Handyvertrag Anbieter?

Hallo Cor,

niemals "Widerruf" und "Kündigung" durcheinanderbringen:

Je nach AGB eines Anbieters genügt für den "Widerruf" zu einem VertragsANGEBOT meist eine E-Mail oder ein Brief per Post. Ein Einschreiben mit Rückschein ist dann sinnvoll, wenn nur eine Postfachadresse verfügbar ist. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Belehrung über "Haustürgeschäfte", ansonsten verlängert sie sich ggf. auf (meines Wissens bis zu 6) Monate.

Eine "Kündigung" ist erst erforderlich, wenn ein Vertrag bereits besteht und evtl. schon Leistungen entgegengenommen wurden. Hierfür greift dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 30 Tagen bis 3 Monaten. Meistens sollte eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, vor allem gegenüber dubiosen Anbietern, welche es mit der Redlichkeit nicht so genau nehmen und unliebsamen Kunden gerne einen Strick aus geringsten Versäumnissen drehen.

Diese 5,-- € Gebühr solltest du dir für einen regulären Widerruf wirklich sparen, denn du würdest Wo?-Davon! für's Nichtstun löhnen (=> vgl. "Vertrag ist noch nicht bearbeitet". D.h. die Subalterne muss nur deine Daten aus der Kundendatenbank entfernen und gut ist es).
 
Hallo!

Ich habe auch einen Vertrag abgeschlossen, am 08.07. Am selben Abend habe ich noch eine Email hingeschrieben,wovon bis heute ich keine Antwort erhalten habe. Laut dem Vertrag(ich zitiere: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform per Brief,Email,Fax oder durch Rücksendung der Sache wiederrufen.) wäre wohl auch ein Widerruf per Email möglich.

Welche weiteren Schritte würdet ihr mir vorschlagen? Noch ein Einschreiben hinschicken? Bei Vodafon kündigen? Oder einfach nur abwarten und nichts mehr, da ich ja eigentlich alles richtig gemacht habe?

LG
 
Hallo,

in der Regel erhält man von seriösen Anbietern eine Bestätigung des Widerrufs. Ansonsten wird ein solcher zur Kenntnis genommen, und es passiert nichts mehr.
Man sollte lediglich sein Konto besonders aufmerksam überwachen, damit ungerechtfertigte Lastschriften zurückgebucht und die auftraggebende Bank benachrichtigt werden kann. Bei fortgesetzten Fehlbuchungen mit den Bankunterlagen zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Dann ist in der Regel Schluss mit lustiger Abzocke.
 
Okay,dankeschön.

Was wenn sich Cosma-Plus erst nach ende der Widerrufsfrist meldet und einen Widerruf abstreitet?

LG
 
Hallo Daenore,

hast du eine Belehrung über den Widerruf bei Haustür-/Bahnhofs-/Einkaufszentrum-Geschäften erhalten? Wenn nicht, verlängert sich die Widerrufsfrist und eine Unterstellung durch den Anbieter bringt gar nichts.
Du hast doch die E-Mail unter "Gesendete Objekte" gespeichert? Dort ist auch noch das Erstelldatum festgehalten. Eine gesendete E-Mail, die keine Fehlermeldung zurückgibt, ist auf jeden Fall in der Mailbox bzw. auf dem Server des Providers gelandet.
Künftig solltest du von der Möglichkeit einer Empfangsbestätigung Gebrauch machen, bei Windows Live Mail z.B. als Option unter Extras/Bestätigungen: Lesebestätigung anfordern.
 
Belehrung direkt keine,die Verkäuferin hat mir nur gesagt ich könne noch heute Abend widerrufen, wenn ich eine Email schreibe mit meinem Namen und das ich gerne Widerrufen möchte. Angabe von einem Grund wäre auch nicht erforderlich.

Also würdest du/ihr mir empfehlen,einfach abzuwarten?Die Pakete Annahme ablehnen,oder?

vielen Dank,

Daenore/patrick
 
Richtig! Abwarten und Tee trinken. Aber kein Paket von diesem Anbieter annehmen, sonst nimmst du eine Leistung entgegen und hast automatisch deinen Widerruf widerrufen. Nun würden nur noch die Kündigungsbestimmungen mit entsprechender Zahlungspflicht bis zur Auflösung des Vertrages gelten.
Also, Annahme verweigern und auf den erfolgten Widerruf verweisen. Basta.
 
Danke für die schnelle Antwort :)
Ich werd jetzt den Widerruf noch per Einschreiben hinschicken. Ich denk dann bin ich wirklich abgesichert. Scheint als wüsste man bei denen nich ob sie einen nich doch noch abzocken wollen...
 
Heute kam die Email:

Werter Kunde,



ihre E-Mail haben wir erhalten.



Für eine Widerrufsbestätigung / Kündigungsbestätigung gilt § 8 der AGB`s der

COSMA PLUS GmbH.



Für Fragen steht Ihnen gern einer unserer Mitarbeiter zur Verfügung.



Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag in der Zeit

von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.



HOTLINE: 03966 211 80 - 0

FAX: 03966 211 80 - 20

E-Mail: info@cosmaplus.de



§8 Besagt,das 5€ Bearbeitungsgebühr gezahlt werden müssen. Dem werde ich wohl nachkommen,lieber 5€ als 2 Jahre in dem Vertrag festzusitzen.

LG
 
Glückwunsch! Die 5,-- €Gebühr als Lehrgeld zu betrachten, ist das Beste, was dir passieren konnte.
Und künftig eben einen großen Bogen um physische oder virtuelle Abo-Abzock- oder sonstige "Wir-wollen-nur-Ihr-Bestes - nämlich-Ihr-Geld"-Fallen machen. Dann lebt es sich gleich viel friedlicher und sorgloser.
 
@Daenore: hast du cosmaplus nur eine email geschrieben?

bin gestern mittag auch dummerweise reingefallen und habe am abend direkt eine widerrufsmail losgeschickt. sicherheitshalber wollte ich aber noch einen widerruf per einschreiben hinterher schicken, werde jetzt auch gleich mal zu vodafone und verbraucherschutzzentrale marschieren... hoffe, dass ich ganz schnell aus der sache raus bin...
 
Meine erste Email war eine höfliche Bitte,bei der Zweiten, die ich mit Empfangsbestätigung losgeschickt habe,drohte ich 1. mit Einschreiben, 2. mit dem Gang zur Verbraucherschutzzentrale. Also bei mir hat eine Email gereicht. Hat zwar 4-5 Tage gebraucht bis eine Antwort kam, aber bei meinem Kollege,der das selbe am Münchener HBF abgeschlossen hat, funktionierte es auch per Email.

Bei meinem Vertrag steht auch unter den Angeboten das ein Widerruf in Textform u. A. als Email reicht.

Wünsche dir viel Glück das es gleich Einfach geht wie bei mir in diesem Fall ;)

LG
 
ah ok danke :)
mir bleibt dann wohl nichts anderes uebrig als zu warten O.o
war grade eben noch mal am stand gewesen und hab die leute da noch mal richtig genervt, aber die haben ja keine ahnung, bis auf den auswendiggelernten text, mit dem sie jeden anquatschen...

hattest du einfach nur deinen namen und adresse angeben? hat das gereicht? :( maaan, ich hab echt keine ahnung von dem ganzen zeug und lass mir sowas anschwätzen :heul:
 
Bei der nächsten Anmache einfach sagen:

"Meine Oma ist soeben gestorben, und ich muss noch den Sarg bestellen."

Oder:

Fäuste schwingen und fragen: "Kennen Sie schon ihre Umlaufbahn um den Mond?"

Oder:

"Friss doch deine Prospekte selber!"

Mit zynischen und hirnverbrannten Grüßen

Seymur
 
Habe auch diesen Scheiß unterschrieben- die Kündigung bzw. Stornierung an Cosma Plus und an Vodafone per Einschreibung rechtszeitig geschickt.

Heute kam ein Anruf von der Cosma plus gmbh und die meinten trotz der rechtzeitigen eingeschickten Kündigung - kann ich aus dem Vertrag nicht mehr raus und das nur weil ich die Sim-karte aus der Karte rausgebrochen hatte und ein Feld, wo die Pin steht, freigerubbelt habe!

Wer hat hier Recht??? Die oder ich??? Was kann ich noch machen?

Danke für euren Rat.
 
Hallo mrs.bibi,

Recht haben stets die AGB! Dort steht drin, unter welchen Bedingungen ein Widerruf oder eine vorzeitige Kündigung des Vertrags möglich ist.

Dass du sowohl die SIM-Karte ausgebrochen als auch die PIN freigerubbelt hast, ist fatal. Daraus kann der Anbieter die "Inanspruchnahme einer Leistung" ableiten und dafür Kosten in Rechnung stellen. Am einfachsten ist es für ihn natürlich, auf Einhaltung des Vertrags zu pochen.

Sollte dir jedoch keine Belehrung über den Rücktritt von diesem Haustürgeschäft ausgehändigt worden sein, würde ich einen Anwalt aufsuchen, der sich mit der Abwägung von Rechten und der Stornierung arglos abgeschlossener Verträge auskennt.

Mutmaßlich steht irgendwo auf der Verpackung oder im Begleitschreiben (sinngemäß): Mit dem Öffnen des Umschlags stimmen Sie dem Vertrag und den AGB zu.

Sorry, aber dann sieht's gar nicht gut für dich aus. Aber wie gesagt, sollten da - z.B. bei einer Laufzeit von 24 Monaten - erhebliche Gebühren anfallen, verhilft der Anwalt zumindest zu einem Vergleich. Bei vollmundigen Werbeversprechungen (auf dem Prospekt/Antragsformular), die evtl. nicht eingehalten wurden, besteht die Chance, den Anbieter wegen arglistiger Täuschung dranzukriegen.

Bei dieser Sachlage kann ich dir nur Glück und Erfolg wünschen!
 
Guten Abend,

ich verfolge die Einträge in diesem Forum schon etwas längere Zeit, denn meine Töchter haben Anfang März, wie andere hier auch, einen Vodafone Vertrag bei der Cosma Plus GmbH abgeschlossen. Lesen Sie bitte auf Seite 7 dieses Forumthreads.

Nach meiner Bitte hier im Forum die versteckte Abzocke aufzuzeigen erhielt ich leider keine Antwort. Dies fand ich sehr schade, denn die Unsicherheit meinerseits war recht groß. Nun ein Quartal später, gehöre ich/meine Töchter noch immer zu den Kunden dieser angeblichen Abzocker-Firma. Ich schreibe "angeblich", weil ich auch zum heutigen Zeitpunkt keine Abzocke nachvollziehen kann. Nach Einhaltung der vereinbarten Pflichten beiderseits, zähle ich mich deshalb mehr zu den glücklichen, denn zu den geprellten Kunden.

Es mag meinem Gerechtigkeitssinn geschuldet sein dass ich diesen Eintrag heute verfasse, aber ich denke das Internet bietet in 90 von 100 Fällen nur eine einseitige Sicht auf Fakten und Tatsachen unserer Gesellschaft, geschuldet durch Äußerungen die eher dem innerem Bachgefühl, dem vorherrschendem Gemüht oder der Profilierung des Einzelnen, denn nachweisbaren Fakten zu Grunde liegen. Dies ärgert mich enorm, weil eine objektive Meinungsbildung im Internet so nicht möglich ist. Dies versuche ich meinen Töchtern stets zu vermitteln, obwohl die durch mich verbrachte Zeit im Internet eher gering einzuschätzen ist. Und wenn ich Inhalte lese wie „Sollte dir jedoch keine Belehrung über den Rücktritt von diesem Haustürgeschäft ausgehändigt worden sein, würde ich einen Anwalt aufsuchen…“ (Herr Seymur) bestätigt mich dies in meiner Auffassung. Ein Blick auf die Rückseite des unterschriebenen Vertrages zeigt mir sofort die geforderte Belehrung. Die Rechtsanwälte der Cosma Plus GmbH hätten auch sehr ungenau gearbeitet, wären entsprechende Klauseln fehlerhaft oder nicht vorhanden. Ebenfalls halte ich es zur Evaluierung rechtskräftiger Aussagen für notwendig, geprüfte, sichere Quellen anzugeben, aus welchem das erworbene Wissen stammt. In diesem Falle bezieht sich die Aussage schätzungsweise auf § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB.

Allen Jugendlichen die Rechtsgeschäfte abschließen, deren Inhalte sie nicht oder nur teilweise verstehen möchte ich beruhigend ans Herz legen, vertrauen Sie sich Ihren Eltern an, telefonieren Sie mit den Hotlines oder lassen Sie Ihre Eltern telefonieren. Fehler oder in diesem Fall suggerierte Fehler lassen sich so sehr schnell revidieren.

W. Schröder
 
Vater57 schrieb:
... Dies ärgert mich enorm, weil eine objektive Meinungsbildung im Internet so nicht möglich ist. Dies versuche ich meinen Töchtern stets zu vermitteln, obwohl die durch mich verbrachte Zeit im Internet eher gering einzuschätzen ist. Und wenn ich Inhalte lese wie „Sollte dir jedoch keine Belehrung über den Rücktritt von diesem Haustürgeschäft ausgehändigt worden sein, würde ich einen Anwalt aufsuchen…“ (Herr Seymur) bestätigt mich dies in meiner Auffassung. Ein Blick auf die Rückseite des unterschriebenen Vertrages zeigt mir sofort die geforderte Belehrung.

Hallo Vater57,

da ich mich von derlei "Schießbuden" geflissentlich fernhalte, habe ich auch tunlichst den Konjunktiv verwendet:"Sollte dir ... keine Belehrung ... ausgehändigt worden sein, ..." - Ist diese Bedingung erfüllt, gilt das 14tägige Widerrufsrecht, wenn einem ein per Gelegenheit beantragter Vertrag doch nicht zusagt.
Wer zufrieden ist mit einem Vertragsabschluss, muss sich um Beschwerden über Abzocke o.ä. nicht aufregen - das hängt eben von der Perspektive und von der persönlichen Einstellung zu "Haustürgeschäften" am Bahnhof oder an anderen öffentlichen Plätzen ab (z.B. Eingangsbereich von Supermärkten u.ä.).

Was Beschwerdeführer/innen zuweilen verschweigen: Sie haben bereits einen Handyvertrag und waren eigentlich nur scharf auf die kostenlosen Handys und sonstige Zugaben, die sie natürlich bei einem Widerruf zurückgeben müssen, da sie sonst laut AGB vertragsbrüchig werden würden.

Btw.: Den Konflikt zwischen zufriedenen Kunden, Mitarbeiterschaft und sich abgezockt oder belästigt Fühlenden kann man sogar in Foren der Verbraucherzentrale oder in Foren miterleben, die sich mit unerlaubten und unerwünschten Werbeanrufen befassen (z.B. WhoCallsMe, Wer ruft an? u.a. Portale).

Nix für ungut, aber meine Worte pflege ich in der Regel sorgfältig u.v.a. ohne provokante Untertöne abzuwägen, da sie ja öffentlich zugänglich sind und mir die Administration auf die Füße träte, wenn ich gegen Nettikette oder Sachlichkeit verstieße.
 
hi, also mir passierte es auch heute, aber als ich dann vom hbf nach hause fuhr, dachte ich erstmal genauer nach und forschte direkt zu hause mal nach, aber da entdeckte ich diese Page, nun habe ich direkt nen Brief geschrieben und werde nochmal ne mail schrieben, wegen mein widerrufsrecht, da wollt ich jetzt mal wissen, ob mir noch was passieren kann und ob die das Paket trz los schicken werden, bin so voller zorn auf mir selbst, das ich so ein Esel bin und sowas gemacht habe


grüße alex
 
Hallo helltrain,

der Widerruf kann dir klar noch auf dem Heimweg einfallen und ohne Angabe von Gründen per Brief, per Mail oder per Fax, besser per Einschreiben mit Rückschein eingelegt werden.

Sollte dennoch das Handypaket zugesandt werden, am besten gar nicht öffnen, sondern die Annahme mit Hinweis auf den Widerruf verweigern. Sollte es in Abwesenheit angeliefert worden sein, einfach unfrei an den Absender zurückschicken - und fertig.
 
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