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möchte beim arbeitsgericht klage einreichen,wegen einer abfindung.sollte ich vorher mit dem arbeitgeber reden wegen der abfindung oder direkt zum arbeitsgericht?
Schaue nach, ob du Abfindungsberechtigt bist und wenn ja, wieviel du bekommen würdest.
Zuerst würde ich dann beim (noch) Arbeitgeber diesen Betrag fordern.
Erst wenn die Abfindung unberechtigt abweisen wird, sollte man das Arbeitsgericht einschalten.
Abfindungen werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Bist du wirklich so hilflos, dass du dir deine gesamten Ratschläge in einem Computerforum holen musst? Es gibt eine Menge anderer Stellen, die für solche Dinge zuständig sind und die dir mit Sicherheit diesbezüglich weitaus besser helfen können. Ich bin ja wirklich hilfsbereit, und man kann hier durchaus auch solche Fragen stellen, aber du schießt meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus. (Davon abgesehen hättest du alle Fragen in deinem ersten Thread "Kündigung" stellen können).
... und wieso willst du eigentlich ständig klagen? Hast du keinen Mund um dies auf friedlichem Wege zu klären?