mental.dIseASe
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 676
Guten Abend liebe Foristen,
ich habe jüngst eine neue Wohnung bezogen und habe dabei zwei Einrichtungsgegenstände übernommen bzw. gedenke, dies gegen eine Ablösezahlung an den Vormieter zu tun. Interessant wird es nun bei der Höhe dieser Zahlung. Konkret geht es um ein Küchengroßgerät für 753,95€ (Gerät 625€ + Lieferung, Altgerätemitnahme etc. 64€ + 3 Jahren Garantie nach Ablauf der gesetzl. Gewährleistungsfrist 64,95€) und eine Sanitärmaßanfertigung und -Installation für 2177,47€. Macht zusammen 2931,42€. Angeschafft wurde beides vor etwa 2 Jahren und ist nach meinem laienhaften Dafürhalten recht gut in Schuss.
Der Vermieter hatte mir bei Anbahnung des Mietvertrages eine grobe (Pi-mal-Daumen-)Schätzung im Bereich zwischen 700 und 900€ gegeben, ohne dass eine solche Summe oder überhaupt eine Ablösezahlung in irgendeiner Weise Vertragsbestandteil geworden wäre. Er trat lediglich (kontakt-)vermittelnd auf und überlässt die Einigung ansonsten mir und dem Vormieter.
Der Vormieter hatte nun in einem ersten Schritt eine Zahlung von 2000€ vorgeschlagen, was doch recht deutlich von der unverbindlichen Schätzung abweicht. Ich denke, dass das ein bisschen zu hoch gegriffen ist und hätte hierzu gerne Meinungen.
Meine Rechnung für das Küchengroßgerät wäre bspw. gewesen, dass ich hier sieben Jahre Lebensdauer ansetze und von einem jährlichen Wertverfall von 25% ausgehe (diese beiden Parameter habe ich aus dem Internet). Wenn ich das auf die 625€ + 3 Jahre Garantie 64,95€ = 689,95€ anwende, komme ich auf 689,95 * (0,75^2) = 388,10€.
Unsicher bin ich mir jetzt bei der Sanitärinstallation, denn dafür habe ich keine Zahlen gefunden. Ich will den Vormieter nicht übers Ohr hauen, aber meine Argumentation wäre jetzt, dass der Rückbau den Vormieter noch Geld kosten würde, wenn ich die Installation nicht übernähme. Ich wäre allenfalls bereit, hierfür noch 700 bis 800€ zu geben, weil die Installation zwar ganz schön ist, ich aber nicht darauf angewiesen wäre, sondern auch mit dem rückgebauten Zustand gut klarkäme. Damit läge ich dann bei einer Gesamtsumme zwischen 1100 und 1200€, was eingedenk der unverbindlichen Schätzung immer noch entgegenkommend wäre.
Kann man die Rechnung für das Küchengroßgerät so ansetzen? Und wie würdet ihr die Sanitärinstallation einordnen? Hat jemand dazu ähnliche Parameter wie die beiden, die ich zum Küchengroßgerät gefunden habe? Wie würdet ihr einen Standpunkt vertreten, der darauf abzielt, möglichst wenig Kohle auf den Tisch zu legen? Würdet ihr Rechnungen wie hier vortragen oder einfach eine Zahl in den Raum werfen?
schönen Abend
mental
ich habe jüngst eine neue Wohnung bezogen und habe dabei zwei Einrichtungsgegenstände übernommen bzw. gedenke, dies gegen eine Ablösezahlung an den Vormieter zu tun. Interessant wird es nun bei der Höhe dieser Zahlung. Konkret geht es um ein Küchengroßgerät für 753,95€ (Gerät 625€ + Lieferung, Altgerätemitnahme etc. 64€ + 3 Jahren Garantie nach Ablauf der gesetzl. Gewährleistungsfrist 64,95€) und eine Sanitärmaßanfertigung und -Installation für 2177,47€. Macht zusammen 2931,42€. Angeschafft wurde beides vor etwa 2 Jahren und ist nach meinem laienhaften Dafürhalten recht gut in Schuss.
Der Vermieter hatte mir bei Anbahnung des Mietvertrages eine grobe (Pi-mal-Daumen-)Schätzung im Bereich zwischen 700 und 900€ gegeben, ohne dass eine solche Summe oder überhaupt eine Ablösezahlung in irgendeiner Weise Vertragsbestandteil geworden wäre. Er trat lediglich (kontakt-)vermittelnd auf und überlässt die Einigung ansonsten mir und dem Vormieter.
Der Vormieter hatte nun in einem ersten Schritt eine Zahlung von 2000€ vorgeschlagen, was doch recht deutlich von der unverbindlichen Schätzung abweicht. Ich denke, dass das ein bisschen zu hoch gegriffen ist und hätte hierzu gerne Meinungen.
Meine Rechnung für das Küchengroßgerät wäre bspw. gewesen, dass ich hier sieben Jahre Lebensdauer ansetze und von einem jährlichen Wertverfall von 25% ausgehe (diese beiden Parameter habe ich aus dem Internet). Wenn ich das auf die 625€ + 3 Jahre Garantie 64,95€ = 689,95€ anwende, komme ich auf 689,95 * (0,75^2) = 388,10€.
Unsicher bin ich mir jetzt bei der Sanitärinstallation, denn dafür habe ich keine Zahlen gefunden. Ich will den Vormieter nicht übers Ohr hauen, aber meine Argumentation wäre jetzt, dass der Rückbau den Vormieter noch Geld kosten würde, wenn ich die Installation nicht übernähme. Ich wäre allenfalls bereit, hierfür noch 700 bis 800€ zu geben, weil die Installation zwar ganz schön ist, ich aber nicht darauf angewiesen wäre, sondern auch mit dem rückgebauten Zustand gut klarkäme. Damit läge ich dann bei einer Gesamtsumme zwischen 1100 und 1200€, was eingedenk der unverbindlichen Schätzung immer noch entgegenkommend wäre.
Kann man die Rechnung für das Küchengroßgerät so ansetzen? Und wie würdet ihr die Sanitärinstallation einordnen? Hat jemand dazu ähnliche Parameter wie die beiden, die ich zum Küchengroßgerät gefunden habe? Wie würdet ihr einen Standpunkt vertreten, der darauf abzielt, möglichst wenig Kohle auf den Tisch zu legen? Würdet ihr Rechnungen wie hier vortragen oder einfach eine Zahl in den Raum werfen?
schönen Abend
mental