Ablösezahlung an Vormieter

mental.dIseASe

Lieutenant
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Dez. 2008
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Guten Abend liebe Foristen,

ich habe jüngst eine neue Wohnung bezogen und habe dabei zwei Einrichtungsgegenstände übernommen bzw. gedenke, dies gegen eine Ablösezahlung an den Vormieter zu tun. Interessant wird es nun bei der Höhe dieser Zahlung. Konkret geht es um ein Küchengroßgerät für 753,95€ (Gerät 625€ + Lieferung, Altgerätemitnahme etc. 64€ + 3 Jahren Garantie nach Ablauf der gesetzl. Gewährleistungsfrist 64,95€) und eine Sanitärmaßanfertigung und -Installation für 2177,47€. Macht zusammen 2931,42€. Angeschafft wurde beides vor etwa 2 Jahren und ist nach meinem laienhaften Dafürhalten recht gut in Schuss.

Der Vermieter hatte mir bei Anbahnung des Mietvertrages eine grobe (Pi-mal-Daumen-)Schätzung im Bereich zwischen 700 und 900€ gegeben, ohne dass eine solche Summe oder überhaupt eine Ablösezahlung in irgendeiner Weise Vertragsbestandteil geworden wäre. Er trat lediglich (kontakt-)vermittelnd auf und überlässt die Einigung ansonsten mir und dem Vormieter.

Der Vormieter hatte nun in einem ersten Schritt eine Zahlung von 2000€ vorgeschlagen, was doch recht deutlich von der unverbindlichen Schätzung abweicht. Ich denke, dass das ein bisschen zu hoch gegriffen ist und hätte hierzu gerne Meinungen.

Meine Rechnung für das Küchengroßgerät wäre bspw. gewesen, dass ich hier sieben Jahre Lebensdauer ansetze und von einem jährlichen Wertverfall von 25% ausgehe (diese beiden Parameter habe ich aus dem Internet). Wenn ich das auf die 625€ + 3 Jahre Garantie 64,95€ = 689,95€ anwende, komme ich auf 689,95 * (0,75^2) = 388,10€.

Unsicher bin ich mir jetzt bei der Sanitärinstallation, denn dafür habe ich keine Zahlen gefunden. Ich will den Vormieter nicht übers Ohr hauen, aber meine Argumentation wäre jetzt, dass der Rückbau den Vormieter noch Geld kosten würde, wenn ich die Installation nicht übernähme. Ich wäre allenfalls bereit, hierfür noch 700 bis 800€ zu geben, weil die Installation zwar ganz schön ist, ich aber nicht darauf angewiesen wäre, sondern auch mit dem rückgebauten Zustand gut klarkäme. Damit läge ich dann bei einer Gesamtsumme zwischen 1100 und 1200€, was eingedenk der unverbindlichen Schätzung immer noch entgegenkommend wäre.

Kann man die Rechnung für das Küchengroßgerät so ansetzen? Und wie würdet ihr die Sanitärinstallation einordnen? Hat jemand dazu ähnliche Parameter wie die beiden, die ich zum Küchengroßgerät gefunden habe? Wie würdet ihr einen Standpunkt vertreten, der darauf abzielt, möglichst wenig Kohle auf den Tisch zu legen? Würdet ihr Rechnungen wie hier vortragen oder einfach eine Zahl in den Raum werfen?

schönen Abend
mental
 
Möchtest du den Krempel haben?
Was macht der Vermieter, wenn du den Krempel nicht haben willst?

Danach würde ich entscheiden, wieviel mir das Wert ist. Ansonsten: Behalt doch deinen Krempel, ich brauch den nicht ;)
 
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Ich würde deinen Standpunkt an deiner Stelle vertreten, indem ich dem Vormieter, wie du es hier getan hast, mitteilen würde, dass du ihn nicht übervorteilen willst, die Sanitärinstallation dir aber eben einfach nicht so viel wert ist (bzw. max. X wert ist) und er sie ansonsten eben ausbauen soll.
 
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Hallo

Der Vormieter hat die Küche und das Bad umgebaut, wo sind die Sachen die vorher drin waren ?
Wie wird das geregelt wenn du die Sachen kaufst und dann wieder ausziehst ?
Dein Nachmieter kann sagen das er die teuren Sachen nicht will und was dann ?
Darfst du dann den Rückbau in den ursprünglichen Zustand von vor dem Vormieter bezahlen ?
Ich würde so etwas nicht mitmachen, da wären mir zu viele Fragezeichen.

Grüße Tomi
 
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Wenn die ganze Geschichte mit der Übernahme keinen Einfluss auf den Vermieter hat. Zahl was es dir wert ist sonst soll er alles mitnehmen!

Der ehemalige Mieter hat eine denkbar schlechte Position um seine Vorstellung durchzudrücken :) .

Deine Rechnung ist absolut ok, aber halt auch unnötig da ihr in keine gleichwertigen Position seit, er will was von dir und du naja wenig von ihm.
 
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bei Elektrogeräten kannst eigentlich immer jährlich 70% ansetzen.
Alle kosten für Lieferung/Rückbau darfst du nicht auf den Kaufpreis aufschlagen, dass musst du abziehen. Maßanfertigungen mindern ebenfalls den Verkaufspreis, schließlich passt das Teil nicht überall. Wenn der ausbau der Sanitäreinrichtung 300€ kostet, dann ist das 2000€ teil keine 2300€ wert, sondern nur noch 1700€.

Ohne zu wissen worum es genau geht, würde ich sagen das zeug hat noch einen Restwert von ca. 1000€. Jetzt musst du nur noch überlegen, ob dir die teile auch so viel wert sind.
 
Zahl das, was es Dir wert ist. Das ist bei so 'nice to have' Sachen ja oft auch immer eine persönliche Geschichte.

Grundsätzlich wäre der Vormieter verpflichtet, die Sachen, wenn es von ihm getätigte Umbauten sind, vor Deinem Einzug auf eigene Kosten zurück zu bauen.
Interessant wäre nämlich noch :
Solltest Du in zwei Jahren ausziehen müssen dann wirst DU es sein, der diese Installation zurück bauen muss.
Deswegen auch die Kalkulation von @florian. wonach sich der Preis um die Kosten des Ausbaus mindert, denn die musst Du dann in Zukunft tragen.
 
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Man kann ins Übernahmeprotokoll mit dem Vermieter auch den Ist-Zustand als Soll ansetzen - dann muss man beim Auszug auch nichts zurückbauen...
Würde ich auf jeden Fall versuchen.
 
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Hallo zusammen,

sorry, dass ich mich nicht zurückgemeldet habe. Eure Hinweise haben mir geholfen, vor knapp zwei Wochen eine für mich einigermaßen zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Ich habe nicht so gut gepokert, wie mein Blatt es erlaubt hätte und manch anderer das wahrscheinlich getan hätte, aber für 1200€ habe ich jetzt keine langen Diskussionen mehr und habe meine Ruhe.

zum Gruße
mental
 
ich finde es nicht schlecht gepokert. Habe gelernt, lieber Ruhe denn wegen 200 Euro "streitereien".
 
Klingt doch nach einer super Lösung :)
Ich hab es mit meinem Vermieter z.B. so geregelt (Neubau, Erstbezug), dass ich für alle Dinge die ich an der Wohnung ändere den Materialpreis bekomme, was bei mir folgende Dinge wäre, eine Duschtrennwand für die begehbare Dusche (was meiner Ansicht nach auch gleich hineingehört hätte, da man sonst immer das halbe Bad flutet...) und an der Terasse ein festmontiertes Fliegenschutzgitter.
Da man ja auch einen Aufwand mit Informationsbeschaffung, mehrere Läden anfahren, einbauen usw. hat, fand ich das eine faire Lösung die wir getroffen haben :)
Von daher würde ich sowas auch prinzipiell immer mit dem Vermieter absprechen, nicht dass du dann nach deinem Auszug zum Rückbau verdonnert wirst, am besten auch alles immer schriftlich.
 
@Bärenmarke
Behalte aber alles an Dokumentation darüber, sofern es nicht schon festgehalten ist. Meine Frau und ich haben bei unserer ersten Wohnung auch die "Sanierungs"arbeiten erstattet bekommen. Beim Auszug kam die Verwaltung auf einmal auf die Idee, uns dieses von der Kaution abzuziehen. Die Begründung fällt mir gerade nicht mehr ein, aber ein Gang zum MV hat es dann geregelt.
 
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