Vormieter blockiert die Internetleitung

scooter010 schrieb:
Die Leitung ist Bestandteil der Mietsache. Und deren Vorhandensein eine vertragsrelevante EIgenschaft der Wohnung. Wenn diese nun nicht verfügbar ist, entspricht die Mietsache nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand. Damit kann eine Mietminderung oder ggf. Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten für eine andere Zugangsart (z.B. LTE) nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Wenn ich den ersten Beitrag richtig lese, dann sagt die Telekom schon, dass sie schalten kann. Nur eben nicht 100k, sondern 16k. Insofern: Wofür soll der Vermieter haftbar gemacht werden. Der kann da absolut nichts machen, weil das Vertragsverhältnis zwischen Vormieter und o2 besteht. Der Vormieter muss sich kümmern!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: [ACE].:SHARK:. und brainDotExe
KartoffelBüchse schrieb:
Weil der Vertrag den sie hatte, weit teurer ist als den den wir anderswo für die Hälfte bekommen würden. Die Leistung wäre ebenfalls nur ein Viertel.

Was wäre deine Alternative?

Die Langsame.

Prinzipiell bist Du doch in der Lage die Situation zu überbrücken und Dir auch schon vor Ablauf des Zeitraums ein anderes Angebot einzuholen... Letzten Endes geht es Dir doch darum, nicht ohne Internet zu sein.
 
KartoffelBüchse schrieb:
Der Vermieter sichert uns auch kein Internet zu, glaube das ist nirgends so.

Ein funktionierender Telefonanschluss muss nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen werden, denn er gehört einerseits zum erwartbaren Standard und andererseits wird ja wohl schon zur Wohnungsbesichtigung eine Telefondose an der Wand gehangen haben.

Es ist tatsächlich so, dass nun rechtlich der Vermieter mit drin hängt. Der Telefonanschluss ist nicht nutzbar. Ob da eine Maus das Kabel durchgeschnitten hat oder der Vormieter (sinnbildlich) nen Vorhängeschloss dran gemacht und den Schlüssel mitgenommen hat, ist unerheblich.
Nur wirst du dir vermutlich keine Freude machen schon kurz nach dem Einzug dem Vermieter mit einer Mietminderung an die Karre zu fahren.

Zeigt sich der Vormieter komplett uneinsichig, ist der Vermieter vielleicht nett und lässt gegenüber dem Vormieter anklingen, dass die Kosten für die Bereitstellung eines Zweitanschlusses in Rechnung gestellt werden?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Schaby und gschulde
kachiri schrieb:
Wenn ich den ersten Beitrag richtig lese, dann sagt die Telekom schon, dass sie schalten kann. Nur eben nicht 100k, sondern 16k.
Die Aussage der Telekom (wahrscheinlich ein Vertriebler gewesen, im Sinne "16k schaffen wir in dem Ort überall ") ist technisch bullshit. DSL ist immer eine Punkt zu Punkt Verbindung auf einer physischen Leitung. Wenn diese Leitung belegt ist, kann kein weiterer Zugang, egal mit welcher Geschwindigkeit, geschaltet werden. Somit erübrigt sich auch dein Gegenargument zur Vermieter-Verantwortung. Siehe
Sumpfmolch schrieb:
Ein funktionierender Telefonanschluss muss nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen werden, denn er gehört einerseits zum erwartbaren Standard und andererseits wird ja wohl schon zur Wohnungsbesichtigung eine Telefondose an der Wand gehangen haben.
Im Mietvertrag werden auch seit einigen Jahren auch nicht mehr Wasser, Strom oder Wärmeversorgung als Solches aufgeführt, höchstens Details zu deren Abrechnung/Messung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dasbene, Der Lord und gschulde
KartoffelBüchse schrieb:
Weil der Vertrag den sie hatte, weit teurer ist als den den wir anderswo für die Hälfte bekommen würden. Die Leistung wäre ebenfalls nur ein Viertel.

Was wäre deine Alternative?
ich würde Ihr sagen, dass sie 2 Möglichkeiten hat.
1. Ihr zahlt ihr 10€ und dürft die leitung nutzen.
oder 2. Sie hat bei O2 anzumelden, dass Sie dort nicht mehr wohnt, sonnst wird das mit dem Vermieter geklärt.

Würde da nicht lange rummachen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: piepenkorn und Xechon
Nach meinem Verständnis hat der "alte" Anschluss des Vormieters nichts mit dir zu tun. Der Vormieter ist umgezogen und muss den Vertrag mitnehmen. Ob er den nutzen kann oder nicht ist irrelevant für dich.
Du solltest dann den Anschluss komplett frei nutzen können.
Würde den Vormieter bitten den Vorvertrag korrekt umzuziehen. Falls er das nicht möchte, hast du ggfs. die Möglichkeit deinen Einzug mit Nachweisen bei o2 zu melden, und den Vormieter "zu entfernen"/"umziehen zu lassen".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: maxik, Xes, brainDotExe und eine weitere Person
Ok. Danke Männers und Damen. Wir versuchen mal und schauen was möglich ist. Ich melde mich hier spätestens heute Abend. Lg
Ergänzung ()

diamdomi schrieb:
Nach meinem Verständnis hat der "alte" Anschluss des Vormieters nichts mit dir zu tun. Der Vormieter ist umgezogen und muss den Vertrag mitnehmen. Ob er den nutzen kann oder nicht ist irrelevant für dich.
Du solltest dann den Anschluss komplett frei nutzen können.
Würde den Vormieter bitten den Vorvertrag korrekt umzuziehen. Falls er das nicht möchte, hast du ggfs. die Möglichkeit deinen Einzug mit Nachweisen bei o2 zu melden, und den Vormieter "zu entfernen"/"umziehen zu lassen".
Machen wir so. Danke!
 
Sumpfmolch schrieb:
Es ist tatsächlich so, dass nun rechtlich der Vermieter mit drin hängt. Der Telefonanschluss ist nicht nutzbar. Ob da eine Maus das Kabel durchgeschnitten hat oder der Vormieter (sinnbildlich) nen Vorhängeschloss dran gemacht und den Schlüssel mitgenommen hat, ist unerheblich.
das ist einfach nur sowas von falsch...

1. ist der telefonanschluss nutzbar
2. liefert der telefonanschluss auch internet
3. ist das einzige was unerheblich ist , deine komplett falsche aussage hier.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: icetom, [ACE].:SHARK:. und brainDotExe
Ich grätsche hier mal rein, für eine etwas generelle Frage.

Warum ist das hier anders, als z.B. beim Stromanbieter? Die Rahmenbedingungen sollten identisch sein. Ich musste beim Umzug den Namen des Vormieters angeben, sowie eine Meldebescheinigung einreichen und damit war das erledigt. Wieso klappt das in diesem Fall nicht genau so oder ähnlich?
 
Hier ist eine Aussage von der Telekom aus dem Telekomforum:
In der Regel greift das Sonderkündigungsrecht, wenn der Anschluss an der neuen Adresse nicht mitgenommen werden kann, dies beläuft sich auf 3 Monate. In der Regel hat man bei einem Mietvertrag auch 3 Monate Kündigungsfrist, sodass ab dem Zeitraum geklärt werden kann, ob der Vertrag bei Umzug mitgenommen werden kann, damit es eben nicht zu dieser Situation kommt.
 
Die "Schuld" liegt hier eindeutig beim Vormieter.
Auch wenn in der neuen Wohnung schon ein Vertrag vorhanden ist, hätte er den bestehenden Anschluss umziehen müssen.

Sumpfmolch schrieb:
Ein funktionierender Telefonanschluss muss nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen werden, denn er gehört einerseits zum erwartbaren Standard
Ein funktionierender Telefonanschluss ist aber auch ein analoger Anschluss ohne DSL.
Sumpfmolch schrieb:
Der Telefonanschluss ist nicht nutzbar.
Die Telekom selbst sagt doch dass ADSL machbar ist, er ist also anscheinend nutzbar.
 
Nilson schrieb:
Kabelinternet keine Option? Oft gibt es da auch Angebot das die kostenlos sind, solange noch parallel ein DSL-Vertrag läuft.

Das Angebot würde in dem Fall aber nichts nützen, weil ja gar kein DSL-Vertrag besteht. Der Vertrag läuft auf den Vormieter und höchstens der könnte so ein Angebot nutzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: brainDotExe
En3rg1eR1egel schrieb:
das ist einfach nur sowas von falsch...

1. ist der telefonanschluss nutzbar
2. liefert der telefonanschluss auch internet
3. ist das einzige was unerheblich ist , deine komplett falsche aussage hier.
Ich würde die Aussage der Telekom Hotline nicht unbedingt für bare Münze nehmen. Wenn der Anschluss noch vom Vormieter belegt ist, wird kaum ein zweiter DSL Anschluss plötzlich mit aus der Leitung kommen.

Aber klar, sinnvoll wäre es nochmal bei der Telekom anzurufen und zu fragen, wie das genau funktionieren wird, wenn ein Dritter da weiter seinen Anschluss drauf laufen hat. ;)

Offensichtlich hat die Wohnung aber DSL-Anschluss bis 100mbit. Leider derzeit aufgrund eine mangelhaften Übergabe der Mietsache des Vormieters nicht mehr möglich.



Conqi schrieb:
Das Angebot würde in dem Fall aber nichts nützen, weil ja gar kein DSL-Vertrag besteht. Der Vertrag läuft auf den Vormieter und höchstens der könnte so ein Angebot nutzen.

Es besteht doch ein DSL Vertrag für diesen Anschluss auf den man den alleinigen Zugriff hat. Steht da irgendwo explizit, dass der Anschluss auch auf einen selbst laufen muss? :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Der Lord
Sumpfmolch schrieb:
Wenn der Anschluss noch vom Vormieter belegt ist, wird kaum ein zweiter DSL Anschluss plötzlich mit aus der Leitung kommen.
Man müsste halt klären was genau durch den Vormieter belegt ist.
Leitung von APL zur Wohnung? Unwahrscheinlich, die sind in der Regel als zwei Doppeladern ausgeführt.
Leitung von KVz zum Haus? Kann sein.
(V)DSL Port im MSAN? Würde erklären warum nur ADSL (aus der Vermittlungsstelle) möglich ist.
 
Ach Leute es kommt darauf an was im Mietvertrag steht, auf Rechte pochen die man vielleicht garnicht hat ist nutzlos.
Meine Mieter haben zB freie Wahl des Telefon- und Internetanbieters und dementsprechend sind die Rechte und Pflichten im Mietvertrag geregelt. Würde ein Mieter auziehen, wie hier, und der Vertrag noch weiterlaufen, stelle ich dem Neumieter eine Übergangslösung zur Verfügung.
 
Warum auch immer deine Vormieterin das macht ist das Eine! Auch bei der Telekom kommt SIe nach Umzug aus dem Vertrag (....). ich würde da anders reagieren und mich nicht von irgendwelchen Callcenter nichtblickern einschüchtern lassen. Als Alternative bis dahin könnte ich dir FreenetFunk empfehlen. Das ist eine LTE Flatrate (ungedrosselt und wirklich Flatrate) für ca. 22€ im Monat und je nach Handy und standort bis zu 225Mbits möglich. Ich hab mit meinem Cat4 LTE auch einigermaßen Ergebnisse erzielen können. (Monatlich kündbar, kein Vertrag etc.)
 
onetwoxx schrieb:
Ach Leute es kommt darauf an was im Mietvertrag steht, auf Rechte pochen die man vielleicht garnicht hat ist nutzlos.
Meine Mieter haben zB freie Wahl des Telefon- und Internetanbieters und dementsprechend sind die Rechte und Pflichten im Mietvertrag geregelt. Würde ein Mieter auziehen wie her, und der Vertrag noch weiterlaufen, stelle ich dem Neumieter eine Übergangslösung zur Verfügung

Was sagt denn dein Mietvertrag genau dazu, wenn ich als Mieter bei dir ausziehe und aus Spaß dauerhaft das DSL mit meinem laufenden Vertrag blockieren würde? ;)
 
Es ist völliger Quatsch dass wegen dem Vormieter nur ADSL geschaltet werden kann.
Die einzig technisch korrekte Möglichkeit für den geschilderten Fall ist Portmangel im Verteiler.
Und da kannst du den Vormieter zu garnix zwingen.
Da ADSL bestellbar/schaltbar ist, ist offensichtlich ein Leitungsweg zu dir frei.

Was im Mietvertrag steht ist hier völlig latte.

Mein Tipp:
Wende dich in freundlichem Ton und sachlich(!) an das Telekom Unterforum im Onlinekostenforum!
Dort sind Leute die schauen können an was es wirklich liegt, z.B. Portmangel.


Die Vormieterin kommt natürlich nur dann aus dem Vertrag, wenn der Anschluss am neuen Wohnort nicht realisierbar ist. Solange sie keinen Umzug meldet, blockt sie eine der Leitungen im alten Haus. Wenn sie sich weigert die Leitung frei zu machen (bzw. ihr möglichstes dafür zu unternehmen) kannst du von ihr Schadenersatz fordern für eine teure LTE Flat o.ä. -> Das ist hier aber scheinbar nicht der Fall.

Unabhängig davon finden ich dass es so langsam an der Zeit wäre diese Fälle des Leitung blocken gesetzlich zu regeln und zwar so dass ein neuer Mieter den alten Anschluss abklemmen lassen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: brainDotExe, Aduasen und B3CKS
Zurück
Oben