Twostone
Rear Admiral
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florian. schrieb:Gab da vermutlich irgend ne Gesetzesänderung.
Es ist abhängig von dem, was Du tust. Wenn Deine Tätigkeit das tragen spezieller Arbeitskleidung erfordert, oder aber Du in einem Bereich mit speziellen Anforderungen an Sauberkeit, Hygiene, oder ähnlichem arbeitest, zählt das Anlegen der Arbeitskleidung in den speziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bereits zur Arbeitszeit, da Du keine andere Wahl hast. Anders wäre es, wenn Du die Arbeitskleidung bereits zu Hause anlegen könntest oder aber keine spezielle Arbeitskleidung tragen bräuchtest.
Wenn es allerdings triftige Gründe gibt, warum Arbeitskleidung erst ab einer bestimmten Räumlichkeit oder bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit getragen werden darf, ist die Zeit, die zum Anlegen dieser Schutz- oder Arbeitskleidung benötigt wird, auch Arbeitszeit und muß entsprechend vergütet werden. Das war auch schon im letzten Jahrhundert so, es hat sich meines Wissens (zum Glück und trotz vielseitiger Bemühungen) immer noch nicht geändert.
Ferner kann es tarifvertragliche Absprachen geben, daß auch das Anlegen "normaler" Arbeitsschutzkleidung als Arbeitszeit zu vergüten ist, zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich fordert, daß die Arbeitskleidung am Standort verbleibt. Das allerdings ist Sache der Tarifparteien und von Fall zu Fall unterschiedlich.
In jedem Falle aber gilt: Persönliche Schutzausrüstung (sofern aus Gründen der Arbeitssicherheit benötigt) wird, ebenso wie die zum Ausüben der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten benötigten Hilfsmittel, vom Arbeitgeber gestellt. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung.
Deswegen muß ich oftmals schmunzeln, wenn manche Unternehmen in ihren Stellenausschreibungen damit werben, daß sowohl Arbeitskleidung als auch Werkzeug gestellt werden würden.
In jedem Falle aber gilt: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Da Unternehmen alles andere sind als Wohltätigkeitsorganisationen, sollte man sich schon selber sehr genau über seine Rechte und Pflichten informieren, denn die Unternehmensführung hat genug damit zu tun, Gewinne zu erwirtschaften. Jedes bischen zählt.