G
Green Mamba
Gast
AW: @FireTiger
Wenn Rechtschutz besteht würde ich zum Anwalt gehen, und mich dort beraten lassen. Ich denke nicht dass der Rechner als Beweismittel notwendig ist. Es gibt da sicherlich Log-Dateien, die als Beweise genügen. Wenn du die Datei tatsächlich drauf hattest, wird die Versicherung die Auslagen zurück fordern, da du absichtlich eine Straftat begangen hast, und in dem Fall zahlen die nicht.
Falsch, du allein bist für deinen Anschluss verantwortlich.masteruser schrieb:Zumal selbst wenn die Datei von deinen Internetanschluss angeboten wurde, das beweist noch gar nichts. Denn das es dein Internetzugang ist, heißt noch lange nicht das dieser von dir benutzt wurde.
Super, dann kommt eben eine Anzeige, was das wohl kostet?masteruser schrieb:Ansonsten nicht zahlen, könnte sonst u.U. als Schuldanerkenntnis gelten, und dann wird es ggf. noch teurer.
Wenn Rechtschutz besteht würde ich zum Anwalt gehen, und mich dort beraten lassen. Ich denke nicht dass der Rechner als Beweismittel notwendig ist. Es gibt da sicherlich Log-Dateien, die als Beweise genügen. Wenn du die Datei tatsächlich drauf hattest, wird die Versicherung die Auslagen zurück fordern, da du absichtlich eine Straftat begangen hast, und in dem Fall zahlen die nicht.