kennyalive
Admiral
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@FireTiger
find ich super von deinem anwalt
is nur richtig so
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Hier stand ein überflüssiges Zitat.
Löwenherz schrieb:Hallo, also mein Sohn hat das Originalspiel und sich diesen Crack nur geladen um Zuhause über LAN mit seinem Freund auf zwei PC's zu spielen.
Nun habe ich den selben Brief bekommen da der Anschluß auf meinen Namen läuft und natürlich sofort einen Anwalt eingeschalten.
Man sollte diese Softwarefirmen boykottieren und ich werde jedenfalls nie wieder eine Software dieser Firma kaufen. Ich schenke meinem Sohn ab und zu eine PC-Action und das genügt ihm eigentlich auch und wenn er mehr möchte gibt's haufenweise Freeware im WWW, wer braucht da schon Raubkopien.
Jedenfalls bin ich stinksauer und wenn ich höre dass im Zuge dieser Sache auch noch Hausdurchsuchungen gemacht werden, freue ich mich schon auf den Besuch der Herren in Grün und auf ihr Gesicht wenn ich ihnen das Originalspiel zeige.
Natan schrieb:Kein Mitleid von mir, auch wenn ich mich mit dieser Aussage unbeliebt mache.
Natürlich wird es sein, daß 5% "unschuldig" sind und durch irgendwelche ominösen "Unfälle" auf diese Liste gekommen sind, aber die Erfahrung lehrt doch, daß 95% der angeschriebenen Leute Raubkopierer sind.
Dann kommen Ausreden wie: "Mein kleiner Bruder...", "war ja gar nicht da...", Wußte ich nicht...".
Leute, nicht nur der Automechaniker will bezahlt werden, sondern auch die Urheber GEISTIGEN EIGENTUMES. Dazu gehören die Spielehersteller.
Ja, typisch deutsch mal wieder: Das Auto darf gut und gerne mal so 2000,-EUR im Jahr an Unterhaltkosten verschlingen, aber geistige Inhalte sind ja "free for all".
So, mal detailliert:
Ja, da sitz du in der Tinte, denn das IST in der Tat strafbar! Eine Original-Lizenz pro PC, in der Regel!
Alleine das Laden und Benutzen von Cracks ist schon strafbar, übrigens!
Und noch ein kostenloser Rat: Man darf auch nicht seine legal erworbene MP3 Musik-Lizenz dann in einem Club abspielen, dazu bedarf es spezieller GEMA-Lizenzen, für Veranstaltungen.
Eltern haften für ihre Kinder! Ansonsten: Wie gesagt wie ich diese Ausreden liebe: "Mein Sohn, mein kleiner Bruder, meine verstorbene Großtante..."
Dein Sohn anscheinend. Vielleicht solltest du dich und deinen Sohn aufklären, daß es eben nicht so geht:
Eine Version, 20x auf irgendwlechen PCs installiert. Das läuft nicht.
Dann verstecke besser gleich die anderen Rechner, auf denen du das Spiel auch noch installiert hast, sonst lachst du mämlich hinter Schwedischen Gardinen.
Jesus, und informier dich mal anständig. Ist ja schlimm hier.
Ich glaubs einfach nicht, es herscht in Deutschland NULL-Gerechtigkeitssinn gegenüber den Urhebern geistiger Inhalte. Wieso zahlen dafür? Ist doch downloadbar...
Und dann werden die meisten auch noch "frech", wie man hier ja leider so oft beobachten kann.
Einfach unglaublich. Oder es liegt daran, daß sich hier nur Kids herumtreiben.
Löwenherz schrieb:Mein Sohn ist 13 Jahre alt und wenn man den Kids schon das Internet aufdrängt, muß man auch damit rechnen das die Kinder es mal missbrauchen, ob nun wissentlich oder unwissentlich.
Du redest hier von geistigem Eigentum, darf ich da mal kurz lachen HAHAHA! Keine Software funktioniert zu 100 Prozent und das meiste ist nur Müll für das gutgläubige PC-Besitzer ihr sauer verdientes Geld ausgeben.
Ich bin dafür das jede Software legal erworben werden soll, aber die Hersteller sollen auch für den Schaden haften den ihre Software oft anrichtet, aber darauf kann man wohl bis in alle Ewigkeit warten. Hut ab vor denen die in diesem Geschäft echt was leisten, aber bei den meisten Programmen handelt es sich schlichtweg um "Geistigen Müll"!
Leuten wie denen haben wir in Deutschland es zu verdanken das sich die Gerichte nicht mehr um die eigentlichen Straftaten kümmern können und die meisten Verbrecher wieder frei kommen, dafür klagt man dann 20.000 Kids an wegen geistigen Diebstahl, ganz toll!
allerdings gibts da noch die Speicherung der IPs auf Vorrat...Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist.
eXdreAm schrieb:Hallo!
Ich habe genau wie mein "Vorredner" Post zum Thema:
"Earth_2160_v1.2_Patch_German_Cracked-TNT_for_www.goldesel.to.rar"
bekommen!
Wir haben nen WLAN Router und der war natürlich zum "Tatzeitpunkt" nicht verschlüsselt!
Außerdem ist die Festplatte, die damals in dem PC verbaut war mittlerweile kaputt und entsorgt!
Leider haben wir keinen Rechtschutz!
Was soll ich tuen?
Ich würde gerne den"einfachsten" Weg gehen, d.h. wenig Kosten und keine Anwaltsschlacht!
Psycho Dad 123 schrieb:Hallo!
Ich habe heute auch Post bekommen von dieser schon erwähnten Anwaltskanzlei wegen der oben erwähnten Datei. Ich war erst sehr geschockt! Ich konnte mich gar nicht daran erinnern so eine Datei geladen zu haben. Ich bin Besitzer der Originalversion des Spiels und hatte es mal ein oder zwei Wochent (Juli 2006) einem Kollegen zum Zocken ausgeliehen. So habe ich mir damals dann den erwähnten NOCD-Crack geladen, in der Annahme, dass dieses als Besitzer der Originalversion erlaubt ist. Ich brauche dank des Cracks halt keine Original-CD mehr und konnte somit auch spielen, obwohl das Spiel beim Kollegen lag.
Heute war ich mit dem Schreiben bei meinem Anwalt. Dieser teilte mir mit, dass es leider Verboten ist, ein urheberrechtlich geschütztes Programm auch nur zu verändern durch solche Cracks. Somit bin ich jetzt der gear...te, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das ärgert mich daran am meisten, viele dieser Urheberrechtsverletzungen hätten vor Gericht keine Chance, aber gewiss kann da auch keiner sein, weil die ganze Situation rechtlich nicht eindeutig geklärt ist.
Wegen Urherberrecht sind da auch ganz schnell schon mal dreistellige Beträge fällig. Er meinte auch, dass es mit der Zahlung dann wohl alles gewesen ist. Ich hoffe nicht, dass da noch strafrechtlich was folgt.
ExdreAM schrieb:@Psycho Dad 123
Also mittlerweile habe ich mich auch damit abgefunden, dass ich die 200€ bezahlen muss, aber ich habe noch zwei Fragen :
1. In einigen Foren habe ich gelesen, dass es bei solchen Massenabmahnungen nicht erlaubt sei, dass mein eine Bearbeitungsgebühr von 150€ berechnet. Weiß jemand genaueres? Besteht vielleicht die Möglichkeit, die Strafe auf z.B. 50 oder 100€ zu "drücken"?
2. Ich habe ein Problem damit, die Unterlassungserklärung von meinem Vater unterschreiben zu lassen, da es dann wie ein "Schuldgeständnis" klingt. Ist es möglich die Erklärung "unter Vorbehalt" zu unterschreiben z.B. mit einer Notiz, dass ICH die Datei nicht runtergeladen habe, aber zum Tatzeitpunkt mein WLAN Router unverschlüsselt war und mein alter PC deutliche Sicherheitslücken aufwies, ich mich aber nicht der Verantwortung meines Internetanschlusses entziehe und um weitere Kosten und Konsequenzen aus dem Weg zu gehen das Geld bezahle?
MfG
Stewi schrieb:Was ich nicht so ganz verstehe, ihr verstosst gegen die Vertragsbedingungen, und dann wollt ihr die Firma dafür verantwortlich machen?
Ich glaube, ich lebe in einer anderen Welt. Diese Firmen und deren Familien leben davon, die Spiele zu verkaufen. Wenn ihr sie dann verleiht oder illegal aus dem Netz saugt, dann wollt ihr die Firma auch noch bestrafen, indem ihr sie boykottieren wollt?