Eigentlich gehe ich davon aus, dass der großteil aller hier bereits seine Meinung gebildet hat, trotzallem möchte ich nochmals entschieden gegen ein paar wesentliche Teile von Natans Aussagen ankämpfen
Es wird in diesem Fall eine Klage geben und das heißt dann blechen. Es gibt schon unzählige Referenzfälle.
Es
kann eine Verurteilung geben, es könnte aber auch aus Mangel an Beweisen zu Gunsten des Users ausgehen. Schließlich kann der User behaupten er war nicht zuhause und seine Wohnung war versperrt, niemand hatte Zutritt. Das sog. sichere Logfile stünde im Widerspruch zu denAussagen des Users -> es kommt zur freien Beweiswürdigung durch den Richter.
Als Pünktchen auf dem i präsentiert der User bereitwillig einen PC, welcher keinerlei "böse" Daten beinhaltet.
Überdies wären die beschafften Logfiles der seltsamen Fa. Logistep im Lichte des Datenschutzgesetzes zu beleuchten - schließlich darf doch niemand den Datenverkehr mitschneiden - aus aus Gründen der nationalen Sicherheit (CIA

) oder mit einem Gerichtsbeschluss.
Ein No-CD Patch ist eine Umgehung des Kopierschutzes und DIESES IST Strafbar.
Da fehlt mir noch was: Die
Verwendung und das öffentliche
in Umlauf bringen ist strafbar.
Das aus dem Netz ziehen und ohne Weitergabe verbundene speichern einer Datei, welche zumindest aus dem Wortlaut eine Umgehungsmöglichkeit des Kopierschutzes anmuten lässt, ist bis zur Verwendung keinesfalls strafbar. Es kann aus dem Namen nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass es sich um eine funktionstüchtige Datei handelte bzw. diese auch zur Anwendung gelangte.
Wir hatten schon einige Diskussionen zu diesem Thema (in Ö) mit Kollegen aus dem Richteramt, die jüngeren davon sind fast einstimmig der oben genannten Meinung.
In Deutschland sieht man es vielleicht anders, aber ich glaube fest daran, dass ausschließlich geldgierige Anwälte und Pseudofirmen dahinter stehen, welche in Wahrheit keinerlei Interesse am echten Urheberrechtsschutz haben.
Meist gehen sie mit voller Drohgewalt an die User und verkaufen ihre Seifenblase als die einzig richtige Sache!
@ Nossi
Auch der Versuch einer Straftat ist strafbar.
Wenn also jemand eine Datei namens Spiel X NoCD runterlädt versucht er offensichtlich, einen Kopierschutz zu umgehen.
Wenn wir uns im Bereich des Strafrechts befinden würden, dann hättest du Recht.
Aber das Urheberrecht als Teil des Privatrechts (spreche wiedermal von Ö) kennt das Institut "Versuch" nicht. Es gibt in den Strafbestimmungen dezidiert genannte Fälle, ein Versuchstadium wird nicht erwähnt.
Was es jedoch gibt ist die Strafbarkeit von Personen, welche Mittel in Verkehr bringen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung technischer Mechanismen zum Schutz von Computerprogrammen zu erleichtern.
Ich sehe wir gleiten immer mehr vom Thema ab
Aber ich bin nunmal ein entschiedener Gegner von Firmen die glauben sie haben eine Gelddruckmaschine erfunden, indem sie unhaltbare Drohungen gegen Mitmenschen richten!
EDIT #1 - @Bugs - gut gesprochen ...