Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Hallo allerseits,
Ich bin erstaunt, dass hier so viele Gesetzestreue sich im Forum tummeln und alles für Gut heissen was die Filmindustrie der Gesetzgebung aufdiktiert.
Doch wie heisst es so schon: Beurteile nie einen Menschen nach seinen Reden, sondern nach seinem Handeln.Viele Reden vorzüglich und Handeln schlecht.
Ich möchte Den sehen, der noch nichts geladen hat!

Dsl 2000 und mehr, brauchen wir für den Wetterbericht ...

Gruß Bugs:evillol:
 
Hehe die Reden habe ich damals auch geschwungen. Man gewöhnt es sich irgendwann ab und denkt sich seinen Teil ;)
 
Eigentlich gehe ich davon aus, dass der großteil aller hier bereits seine Meinung gebildet hat, trotzallem möchte ich nochmals entschieden gegen ein paar wesentliche Teile von Natans Aussagen ankämpfen :)

Es wird in diesem Fall eine Klage geben und das heißt dann blechen. Es gibt schon unzählige Referenzfälle.
Es kann eine Verurteilung geben, es könnte aber auch aus Mangel an Beweisen zu Gunsten des Users ausgehen. Schließlich kann der User behaupten er war nicht zuhause und seine Wohnung war versperrt, niemand hatte Zutritt. Das sog. sichere Logfile stünde im Widerspruch zu denAussagen des Users -> es kommt zur freien Beweiswürdigung durch den Richter.
Als Pünktchen auf dem i präsentiert der User bereitwillig einen PC, welcher keinerlei "böse" Daten beinhaltet.

Überdies wären die beschafften Logfiles der seltsamen Fa. Logistep im Lichte des Datenschutzgesetzes zu beleuchten - schließlich darf doch niemand den Datenverkehr mitschneiden - aus aus Gründen der nationalen Sicherheit (CIA :)) oder mit einem Gerichtsbeschluss.

Ein No-CD Patch ist eine Umgehung des Kopierschutzes und DIESES IST Strafbar.
Da fehlt mir noch was: Die Verwendung und das öffentliche in Umlauf bringen ist strafbar.
Das aus dem Netz ziehen und ohne Weitergabe verbundene speichern einer Datei, welche zumindest aus dem Wortlaut eine Umgehungsmöglichkeit des Kopierschutzes anmuten lässt, ist bis zur Verwendung keinesfalls strafbar. Es kann aus dem Namen nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass es sich um eine funktionstüchtige Datei handelte bzw. diese auch zur Anwendung gelangte.

Wir hatten schon einige Diskussionen zu diesem Thema (in Ö) mit Kollegen aus dem Richteramt, die jüngeren davon sind fast einstimmig der oben genannten Meinung.
In Deutschland sieht man es vielleicht anders, aber ich glaube fest daran, dass ausschließlich geldgierige Anwälte und Pseudofirmen dahinter stehen, welche in Wahrheit keinerlei Interesse am echten Urheberrechtsschutz haben.
Meist gehen sie mit voller Drohgewalt an die User und verkaufen ihre Seifenblase als die einzig richtige Sache!

@ Nossi
Auch der Versuch einer Straftat ist strafbar.
Wenn also jemand eine Datei namens Spiel X NoCD runterlädt versucht er offensichtlich, einen Kopierschutz zu umgehen.
Wenn wir uns im Bereich des Strafrechts befinden würden, dann hättest du Recht.
Aber das Urheberrecht als Teil des Privatrechts (spreche wiedermal von Ö) kennt das Institut "Versuch" nicht. Es gibt in den Strafbestimmungen dezidiert genannte Fälle, ein Versuchstadium wird nicht erwähnt.
Was es jedoch gibt ist die Strafbarkeit von Personen, welche Mittel in Verkehr bringen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung technischer Mechanismen zum Schutz von Computerprogrammen zu erleichtern.

Ich sehe wir gleiten immer mehr vom Thema ab ;)

Aber ich bin nunmal ein entschiedener Gegner von Firmen die glauben sie haben eine Gelddruckmaschine erfunden, indem sie unhaltbare Drohungen gegen Mitmenschen richten!

EDIT #1 - @Bugs - gut gesprochen ...
 
@ Law:

Habe grade keine Zeit dediziert auf einzelne Punkte bei Dir einzugehen, aber ganz kurz:

Das österreichische Recht mag sich in wesentichen Punkten vom deutschen Recht unterscheiden. Urheberrechtsverstöße landen - wenn der Staatsanwalt die Sache wegen "Geringfügigkeit" schließt - dann vor dem Zivilgericht.

Soweit ich weiß, wird der Staatsanwalt aber in jedem Falle zunächst einmal ermitteln.

Ausreden wie, "Das war nicht ich, sondern mein kleiner Bruder", "W-Lan war nicht geschützt" etc. haben keinen großen Einfluß auf die richterliche Entscheidung, denn hier gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schütz nicht vor Strafe" und "die Verantwortlichkeit des eigenen Anschlußes".
Man muß heute ja auch nicht zu Hause sein, um bestimmte Dinge downzuloaden.

Also solche Argumentation "zieht" erfahrungsweise nicht.

Abschließend, Law:

Du (und viele andere leider auch) mußt dich nun einmal mti der Tatsache anfreunden, daß es sich auch bei Software und Musik um ein Gut, eine Ware handelt.
Die Hersteller dieser Ware wollen und müssen rechtmäßig entlohnt werden. Es ist eine Ware wie jede ander auch und normalerweise prellt man nicht den Verkäufer/Dienstleister, oder?

Produzenten leben auch nicht von heißer Luft und daher sind Delikte gegen das Urheberrecht keine Kavaliersdelikte, sondern in der Tat strafbar. (Und auch sehr teuer...)

Mit "Gelddruckmaschinerie" hat das nichts zu tuen. Es geht hier um die Interessenswahrung der Urheber.
Im Gegenteil, man könnte behaupten daß sich diverse P2P-User seit Jahren an fremdem Eigentum und Inhalten bereichern, denn sie entlohnen die Urheber ja nicht. Also auf welcher Seite wird denn nun Unrecht begangen, und das alltäglich, millionenfach und mit einer Selbstverständlichkeit des Schnorrens und Prellens, die einem gewissenhaften Bürger das Messer in der Hosentasche aufgehen läßt.

Auch bringen getrickste Auslegungen nichts. In Deutschland ist der Download (und alleine der Download) von No-CD Cracks bereits ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Ob diese Cracks nun angewendet werden oder nicht, spielt keine Rolle, Law. Ich bin mir ziemlich sicher, daß es in Österreicht genauso ist, denn wir sprechen über EU Recht.

Du liegst mit deiner Behauptung, "es sei nicht strafbar, bevor es zur Anwedung komme", völlig daneben. (Blauäugigkeit?)

Und "Ankämpfen gegen Aussagen von mir" mußt Du nicht. Die juristische Praxis ist nunmal so und die Auslegung der Urheberechtsgesetze ist eigentlich schon seit Jahren (seit 2002) dieselbe.
Da kannst du noch so schöne Wortspielereien benutzen, die tägliche Prozeßhistorie aber ist ganz eindeutig nicht deiner Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein endgültiges Schlusswort meinerseits:

Lieber Natan, ich weiß, dass du von von deinen künstlerischen Werken lebst und daher sehr entschieden gegen Produktpiraterie vorgehen willst.

Trotzdem kann ich aus juristischer Sicht allen nur raten eine kaum haltbare Klage auszustehen, als einfach klein beizugeben. Schließlich werde ich von Mandaten auch über die Chancen einer Vorgehensweise befragt. Wie diese sich dann entscheiden ist ihre Sache.
Genauso habe ich es hier dargelegt.

Deine Aussagen sind ja aus sozialer Sicht sehr opportun, aber rechtlich schlichtweg unhaltbar. Würdest du mit der österreichischen Gesetzeslage recht behalten, müsste ich (und einige meiner Kollegen) wohl oder übel den Beruf an den Nagel hängen :)

Leitspruch: Das Gesetz darf man nicht biegen, den Sachverhalt kann man aber aus vielen Blickwinkeln sehen ;)

Bevor ich der Diskussion nun meinerseits ein Ende setze, will ich noch anmerken, dass es mir untunlich erscheint, mich immer wieder zu deinen rechtlich falschen Aussagen zu äußern.
Selbstverständlich würde ich mir nie erlauben dich mit meinen musikalischen/künstlerischen Halbweisheiten zu konfrontieren und damit deine sachverständige Meinung unzweckmäßig in Frage zu stellen.

Damit habe ich nun meine sachverständige Meinung zu genüge kundgetan und wünsche dir (Natan) auch weiterhin eine gutbezahlte Zunkunft auf deinem künstlerischen Weg.

PS: Es soll auch Leute geben, die nur durch die freie & grenzlose Verbreitung ihrer Inhalte erst berühmt geworden sind - aus diesem Grund schätze ich das Inet, es repräsentiert die freihe Meinungsäußerung in reinster Form.

Ciao & nichts für ungut ;)
 
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Also ich finde ja, wenn ich für Software bezahl, sollte der Hersteller sich vielleicht auch mal darüber im Klaren sein, dass sein Produkt noch lange nicht ausgereift ist. Und was ist, wenn es nun Software gibt, ich davon aber keine Testversion runterladen kann? Oder ich lade mir eine Testversion runter, die mir gleichzeitig den so genanten Star Force Kopierschutz installiert, obwohl es ein Demo ist? Das habe ich hier im Forum jedenfalls schon gelesen. Und berechtig es Spiele Hersteller ein Spiel zu einem Preis von mindestens 45 € auf den Markt zu schmeißen? Sicher für Hardware zahle ich auch deutlich mehr Geld aber davon habe ich auch länger was.

Bei Spielen kauft man es sich, spielt es durch und schmeißt es in die Ecke. Genauso macht man es mit mancher Software. Und was ist mit Musik? Einerseits sind dort Kopierschütze vorhanden und anderer Seits ist es weiterhin erlaubt bis zu 6 Kopien an Freunde weiter zu geben. Damals hat man es mit der Kasette gemacht und keinen hat es gestört. Irgendwie wiedersprechen die sich doch selber. Und sie machen ja sooooo viel Verlust. Woher nehmen die sich die Zahlen? Trotz allem wurden letztes Jahr mehr Musik CD's verkauft als vor 10 Jahren. Wie kommt dann so etwas zu stande?

Gruß Andy
 
andy4 schrieb:
Bei Spielen kauft man es sich, spielt es durch und schmeißt es in die Ecke.
Ein Kinobesuch kostet so um die 10,-- Euro... Für 2 Stunden "Unterhaltung"...
Eine Film DVD kostet im Schnitt 19,-- bis 29,-- Euro, dafür bekommt man 1,5 bis 2,5 Stunden Unterhaltung.
Eine Spiel kostet im Schnitt 40,-- bis 50,-- Euro, dafür bekommt man aber (mit etwas Glück) so zwischen 30 und 60 Stunden Spass...
Das Preis/Leistungsverhältnis ist damit deutlich besser als bei Filmen... Ob das nun den Verkaufspreis von 40,-- Euro rechtfertig, sei mal dahingestellt.

andy4 schrieb:
anderer Seits ist es weiterhin erlaubt bis zu 6 Kopien an Freunde weiter zu geben. Damals hat man es mit der Kasette gemacht und keinen hat es gestört.
Nein, darfst Du genau genommen auch nicht (genau genommen "damals" auch schon nicht, hat nur keinen interessiert); und ab 1.1.2007 ist das sogar genauso strafbar wie für "Tauschbörsen" bereitstellen... Es gibt dann keinen "Eigenbedarf" oder "Bagatellmengen" mehr...

Edit: Der wirtschaftliche "Schaden" durch Kopieren ist sicherlich gross, allerdings (da muss ich Andy4 zustimmen) muss das Gejammer von Seiten der Industrie nun wirklich nicht sein, sooo schlecht geht's denen wirklich nicht... Und 1990 war bei mir auch schon mal Hausdurchsuchung (noch zu C64 Zeiten), ich weiss also wovon ich rede ;)
 
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Das ist die (natürlich absolut richtige) Einstellung einiger Anwälte, laut Gesetz entscheidet aber trotzdem der Staatsanwalt... Und ab 2007 gibt's keine Privatkopie mehr, nicht mal für Dich persönlich... Ausser natürlich das Ding ist nicht kopiergeschützt, dann darfst Du Dir 'ne Kopie für Dich selbst machen, aber für sonst keinen...

Schaust Du hier: https://www.computerbase.de/news/netzpolitik/keine-bagatellklausel-im-urheberrecht.15775/
 
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Bugs schrieb:
Ich möchte Den sehen, der noch nichts geladen hat!
Ich :D
War noch NIE irgendwo am Saugen, hab' kein eMule, kein BitTorrent, kein sonstwas... :freak:
Kaufe mir so gut wie alles was ich haben will (halt net immer gleich wenn's rauskommst, aber dann so nach 1/2 Jahr bei der Software Pyramide)
 
Letztendlich geht es halt immer um die Preishöhe des Produktes.

Und Schüler, Studenten, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben schlichtweg nicht die Mittel sich softwaretechnisch auf dem neusten Stand zu halten.
Gleichzeitig wird aber in Dtl. vorausgesetzt , dass genannte Gruppen (die über 10 Mio Bürger umfassen) eine funktionierende EDV Anlage zu Hause haben (oder schreibt jemand seine Bewerbungen, Hausarbeiten noch mit der Schreibmaschine oder unter Windows 3.1).

Da ich kein schweizer Hochschullehrer bin und damit auch keine 190 000 € jährlich einstreiche, sondern nur ein Student mit niedrigster BAföG Stufe und deshalb streng haushalten muss, geh ich schon länger folgendermaßen vor:

- Film DVDs kaufe ich nur, wenn sie höchstens noch 7 € kosten oder bei 2-3 € Magazinen in der Heft DVD dabei sind (wie jüngst "OUT OF TIME" oder "Akte X Der Film" bei Pc Go).

- Das Gleiche bei Spielen (X 2 gibt’s jetzt auch als Heftbeilage für ca. 4 €).

- Bei Anwendersoftware schau ich auch immer zuerst bei E-Bay oder am Kiosk nach (ersteigerte jüngst bei E-Bay BitDefender9 I.Security für 15 € und Ulead Photo Impact 11 für 10 € und WinRar 3.42 deutsch war als Vollversion in der PcGo dabei).

Meine Studiumsarbeiten erledige ich immer noch mit dem älteren Office XP 2002 SSL.
- Zuletzt war ich vor ca. 2 Jahren im Kino (kann’s mir einfach nicht leisten), aber in der Uni werden die aktuellen Kinofilme mit geringer Zeitverzögerung dann im Hörsaal gezeigt für 2 € Eintritt (natürlich mit entsprechender Rechteeinholung für die Vorführungen)

Ich denke, dass es sich so auch mit einem dünneren Geldbeutel noch gut leben lässt und man nicht ständig Angst haben muss, dass diverse Männer mit HDB an der Tür klingeln und einem mit zig Jahren Haft oder mit Strafen über Hunderttausende von EURO drohen (das man gleichsetzen kann mit lebenslangem Ruin).
Solche (bestrafte) Bürger hätten dann auch für Dtl. keinen volkswirtschaftlichen Nutzen mehr.
MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
also leute, um nochmal aufs eigentliche thema zurückzukommen.

ich hab heute ein ausführliches gespräch mit einer rechtsanwaltgehilfin von schutt & waetke geführt. da der auf meinen namen gemeldete anschluß ausschließlich von meinen bruder genutzt wird machte man mir das angebot einfach meinen namen aus der unterlassungserklärung zu streichen und den von meinen bruder einzufühgen. der soll diese dann unterschrieben zurück schicken und sich auf eine ratenzahlung einigen weil er arbeitslos ist.

so soll der auf meinen namen gemeldete anschluß auch nicht aktenkundig werden, versicherte mir die gehilfin.


meiner meinung nach stinkt die ganze geschichte nach abzocke.
 
andy4 schrieb:

Hast du den Artikel auch wirklich gelesen? Wie so oft steckt der Teufel im Detail:

Bis zu sieben Kopien von DVDs oder Audio-CDs für Nachbarn und Freunde sieht ein Fach-Jurist für IT-Recht aus Schleswig-Holstein weiterhin als legal an, solange nicht absichtlich ein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.

Tja, das ist wohl auch der Knackpunkt, den unser Freund "law" hier immer iweder anspricht (und dessen Bedeutung auch immer gerne mal sehr weit ausgelegt wird).

@bluntman:

Ich kann natürlich falsch liegen, aber ich sag mal: Mit 99.9999% Wahrscheinlichkeit hast du oder dein Bruder (ist an sich egal) oder die verstorbene Nichte Deiner Tante, etwas schwarz gesaugt. (Dann habt ihr wirklich wenig Mitleid von mir, ehrlich gesagt.)
Somit habt ihr gegen ein Gesetz verstoßen.

So etwas kann und wird in Deutschland verfolgt. Das heißt nicht "Abzocke", sondern Justizgerechtigkeit.

Auch wenn man wenig Geld zur Verfügung hat (wie Dein Bruder vielleicht) nimmt man sich nicht einfach mal so etwas, was einem vielleicht gefällt. Ich verstehe diese Argumentation einfach nicht. "Hatte kein Geld, konnte es mir nicht kaufen." Ja und? Wenn du ein paar Lebensmittel mitgehen läßt, weil du es nicht bezahlen kannst hagelts auch gleich 'ne Anzeige.

Auf jeden Fall handelt es sich dann - wie gesagt, wenn einer von Euch downgeloadet hat - nicht um Abzocke, sondern nur um Wahrung der Interessen der Urheber, die auch von etwas leben müssen.

Was ich auch immer sagte, berwahrheitet sich ja doch: Sprecht doch einfach mit den Leuten. Immerhin gestatten sie Dir (oder Deinem Bruder) Ratenzahlung. Vielleicht kann man sich ja auch bei den Gebühren einigen. Wiedergutmachung an die Urheber muß aber sein. Allein aus Prinzip.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich hat das Verhalten der Unterhaltungs-Industrie viele Parallelen zur Pharma-Industrie.
--> "Bekämpfe die Symptome und nicht die Ursachen. So machst du mehr Geld."

Würde die Musik- und (eigentlich auch) die Film-Industrie die Preise senken, dann würde auch die Zahl der illegalen Fälle zurückgehen.
Dass das funktionieren kann, wurde ich den USA und Frankreich bewiesen.
Nach Rückgang der Preise, ist auch das Filesharing zurückgegangen.
Eine Studie der OECD 'bewies' auch, das der Umsatzrückgang nicht auf das Filesharing zurückzuführen ist (Meldung dazu).

Das Ganze hat aber auch seine Konsequenzen...


Aber ob das alles der Weisheit letzter Schluss ist, kann und will ich nicht beurteilen.


-oSi-
 
@Natan, die Situation mit dem Kopierschutz habe ich auf jeden Fall gelesen und auch so wahrgenommen. Deswegen habe ich auch geschrieben, dass es sich widerspricht. Ich sehe es so, dass die Methode früher oder später ausstirbt, weil immer ein Kopierschutz vorhanden sein wird. Um es aber auch mal anders zu sagen: Auch mit Nero wird ein Kopierschutz unbemerkt geknackt. Kannst du gerne mal Testen.

Was ich an deinen Aussagen aber nicht immer abkann: Du scheißt die Leute immer zusammen. Permanent ist das zu lesen. Aber selber überlegen tust du nicht, warum es zu der und der Situation kommt. Was soll das denn?

Gruß Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Andy:

Ich möchte niemanden "anscheißen" oder "von oben herab" wirken.

Was hier bei mir zum Ausdruck kommt ist einfach pures Entsetzen und Sprachlosigkeit, das müßte man doch verstehen können, oder?
Ich meine, es ist mir einfach gänzlichst schleierhaft, wie die "Internet-generation" einfach selbstverständlich davon ausgeht, daß Musik, Filme, Programme zum allgemeinen Volkswohl unentgeldlich im Internet erhältich sein Müsse.
Und dann auch noch äußerst aggressiv reagieren, wenn sie darauf hingewiesen werden (durch Abmahnungen oder Verdeulichung in der Rechtssprechung), daß das, was sie tagtäglich tuen, eigentlich Unrecht ist.

So nach dem Motto: "Frechheit, ich will aber meine Software umsonst haben, ist ja schließlich mein gutes Recht, schließlich hab ich DSL MEGA 100000000000 und alle machen das doch so seit Jahren. Pöse Industrie.".

Bin einfach manchmal nur fassungslos.
 
@natan

was ich mit meinen posting sagen wollte ist das es den damen und herren eigentlich scheiß egal ist wer was gesaugt hat. die hauptsache ist es das die 300€ bezahlt werden.

erst hieß es das der inhaber des anschlusses dafür haftbar gemacht wird aber jetzt, nach einen ausführlichen gepräch, kann man namen von irgendwelchen dritten personen in die unterlassungserklärung einfühgen und den betroffenen anschluß uneingeschränkt weiter nutzen.



ps: ich denke du hast auch schon fehler gemacht. seis mit drogen, alkohol oder anderen sachen die nicht ganz dem gesetzt entsprechen.;)
 
umgehung kopierschutz nicht strafbar (nach aktuellen recht)

Fakt ist: Die Umgehung eines Kopierschutzes ist für Privatpersonen keine Straftat, wenn sie dies für den Eigengebrauch erledigen.
Lediglich Zivilrechtlich (Schadenersatz) kann der Private Kopierschutzumgeher belangt werden.

Und es wurde der Kopierschutz umgegangen
es wird der Kopierschutz umgangen
Und dies geschieht auch in Zukunft, und dies Finde ich richtig,denn im Gegensatz zum Herunterladen von (c) geschützten Inhalten , ist dies nicht rückverfolgbar.

Und Schwarzkopieren ist nichts schlimmes, machen 90 Prozent der PC Nutzer , von Raubkopieren rede ich bewusst nicht.

Und wenn ich lese , Es ist richtig Kopierer und Downloader zu bestrafen, da faß ich mir an den Kopf , denn es gibt schlimmeres als Schwarzkopierer.

Aber Geldwerte haben in diesem Land nun mal mehr Bedeutung, als körperliche Unversehrtheit etc
 
AW: umgehung kopierschutz nicht strafbar (nach aktuellen recht)

masteruser schrieb:
Und Schwarzkopieren ist nichts schlimmes, machen 90 Prozent der PC Nutzer , von Raubkopieren rede ich bewusst nicht.

Um mit Dir zu sprechen: Fakt ist, es ist schlimm für den Urheber. Daß es viele machen heißt nicht, das es richtig ist.
Laß mal sehen... alle Knacken Autos und verkloppen alte Omis, dehalb ist das jetzt nichts "schlimmes" oder wie?

Aber Geldwerte haben in diesem Land nun mal mehr Bedeutung, als körperliche Unversehrtheit etc
Und wovon sollen die Urheber leben? Spendest du, oder wie?

Und übrigens: Körperverletzung wird noch immer - oder träume ich? - in Deutschland geahndet.
 
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