Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses - wie läuft sowas ab.

Checker1992

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Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, das 1996 gebaut wurde und habe mir dort eine Eigentumswohnung gekauft.

Irgendwann ist es ja soweit, dass ein Gebäude auch mal wieder komplett abgerissen und neu gebaut werden muss, weil einfach die Bausubstanz zu alt ist.

Wie wird sowas bestimmt?
Durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft?

Was ist jetzt, wenn selber z.B. gerade 80 Jahre alt bin.
Dann würde ich für mich selber natürlich denken, die paar Jahre, die ich noch zu leben habe, geht die Wohnung schon noch.
Ich will nicht, dass hier mein Wohneigentum abgerissen wird und ich habe auch nicht das Geld, um einen Neubau zu finanzieren.

Bei vielen Wohnungen wird es wahrscheinlich immer einen Treffen, dem es so geht.

Wie wird sowas dann tatsächlich gelöst?
 
warum sollte man ein haus von 1996 abreissen?
so marode kann das garnicht sein.
wir wohnen in einem haus aus 1990 und das steht absolut top da.
 
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Als Gemeinschafts Projekt ist völlig unmöglich es allen recht zu machen. Am einfachsten ist es wenn einer die ganze Hütte kauft und das dann nach eigener Hutschnur durch zieht. Finanzierbar ist das nur wenn es an allen Ecken und Enden bröckelt und der Preis dem entsprechend ist. Oder wenn dreimal so teuere Luxus Wohnungen entstehen die den Preis wieder herein bringen.

Aber eigentlich sollte, für die Ewigkeit gebaut werden, Altbauten findet man heute noch und ohne Krieg wären das noch ein paar viel mehr davon
 
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Ich glaube wenn das relevant wird, ist das nicht mehr dein Problem. Außer Wartung und Instandhaltung wird vollkommen vernachlässigt.
 
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Wahrscheinlich wäre wohl eher eine Naturkatastrophe wie Hochwasser, oder ein großer Wasserschaden, oder ein Brandereignis was zum Abriss führen würde.
 
Sollte der Fall aber eintreten, dann ist die Wohnung erst mal weg und die ehemaligen Eigentümer, die ja noch einen Anteil am Grundstück haben, müssen neu bauen, mit allen Kosten die da anfallen.
 
kieleich schrieb:
Als Gemeinschafts Projekt ist völlig unmöglich es allen recht zu machen. Am einfachsten ist es wenn einer die ganze Hütte kauft und das dann nach eigener Hutschnur durch zieht. Finanzierbar ist das nur wenn es an allen Ecken und Enden bröckelt und der Preis dem entsprechend ist. Oder wenn dreimal so teuere Luxus Wohnungen entstehen die den Preis wieder herein bringen.

Aber eigentlich sollte, für die Ewigkeit gebaut werden, Altbauten findet man heute noch und ohne Krieg wären das noch ein paar viel mehr davon

Das ist tatsächlich die Frage, was eben dann passiert.

Du kannst es natürlich nicht jeden Recht machen.
Denn, wenn ein 80ig jähriger in dem Haus wohnt, dann hat der keine Lust darauf, dass es neu gebaut wird.
Ein 40ig jähriger hingegen wahrscheinlich schon.

Aber einfach abreißen und neubauen geht ja vermutlich auch nicht so einfach.
Du kannst ja nicht jemanden einfach auch die Straße setzen.

Daher eben die Frage, wie man sowas dann rechtlich in den Griff kriegt.

Klar ist es am einfachsten, wenn jemand alles kauft. Aber was ist, wenn das nicht der Fall ist?
 
Das hängt wohl maßgeblich von den internen Verträgen der jeweiligen Eigentümern ab.
 
Alles, was mit der Eigentümergemeinschaft zu tun.


Also welche Mehrheiten wofür notwendig sind etc.
 
Dafür gibt es keine Verträge bei uns.
Die brauchts wohl auch nicht, da ja alles der Gesetzgeber regelt.
 
Das Ding heißt Teilungserklärung. Wie kommt man auf die Idee eine Wohnung zu kaufen, ohne das gelesen zu haben?
 
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Guter Stichpunkt. Muss ich mal schauen, wo ich das Teil habe.

Nur gehe ich aber trotzdem davon aus, dass dort meine eigentliche Frage nicht beantwortet wird.
 
Das würde ich jetzt eben auch so vermuten.

Denn sonst würde man ja jemanden einfach Zwangsenteignen und und auf die Straße setzen.

Wo wird sowas denn eigentlich genau geregelt?
Gibts da ein Gesetz dafür?
 
Du musst aber dran denken, dass selbst wenn es immer Einstimmig beschlossen werden muss, das in der Realität auch nochmal etwas anderes ist. In Mannheim gab es mal einen ähnlichen Fall wo dann einfach immer mal wieder Strom / Wasser usw. abgestellt wurde, um Druck auszuüben. Das Ende vom Lied war, dass man das Haus dann "aus Versehen" teilabgerissen hatte, als die Bewohner im Urlaub waren. Da gab es mal eine Podcast Folge von Zeit dazu. Also normalerweise wird man sich bei sowas dann schon immer einig (auch wenn das nur durch äußerlichen Druck entsteht) oder bis dahin hat ein einzelner Eigentümer alle Wohnungen aufgekauft und kann alleine entscheiden.
 
So was ist normal im Wohneigentumsgesetz geregelt interressant sind da erstmal §9/11/22

Auch im BauGB findet man im Fünften Teil das Thema Enteignung.

Was auch noch reinspielen kann ist Artikel 14 GG sowie die Infrastrukturgesetze.
 
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