Acer Notebook Garantie nur 1 Jahr

Fackelschein

Cadet 4th Year
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Okt. 2008
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Mahlzeit zusammen, ich hoffe das passt hier rein, habe aber sonst nix dazu gefunden. Ich habe mir im April 2009 einen Acer Aspire 6530G gekauft bei Ebay, der war damals 1 Woche alt von privat, Rechnung lag bei vom 06.04.2009 nun will ich ihn bei Ebay wieder verkaufen weil ich einen neuen habe, ich dachte immer es wären 2 Jahre Garantie drauf weil es ja schon ne wichtige Rolle spielt was ich bei Ebay jetzt angebe ob Garantie drauf ist noch 10 Monate oder nicht, jedenfalls ist nen Handbuch dabei wo nur etwas von 1 nem Jahr steht, genau steht da drin

1 Jahr Mail-in (1)/Carry-in (2)

Technischer Support (nur Hardware) 1 Jahr

Software Support 180 Tage

Zubehör 6 Monate Mail-in (1)

(1) Mail-in: Der Kunde schickt das Produkt an die Fackwerkstatt von Acer. Nach erfolgter Reparatur schickt Acer das Produkt zum Kunden zurück.

Carry-in: Der Kunde übernimmt selbstständig den Transport des Produkts zu einer Vertragswerkstatt von Acer. Nach erfolgter Reparatur holt der Kunde das Produkt selber wieder ab.

Aber ich müsste doch die 2 gesetzlichen Jahre drauf haben, Rechnung ist ja wiegesagt vom 06.04.2009 nur um sicher zu gehen ob es denn auch so ist, frage ich hier lieber nochmal nach, nicht das es bei Ebay nachher mecker gibt *g*
 
soweit ich weiß ist die garantie immer 2 jahre (vom gesetz her)
lasse mich aber gern berichtigen
 
Gesetzlich gibt es nur Gewährleistung, keine Garantie...

Die Gewährleistung läuft 2 Jahre mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten und ist ein Anspruch den man gegenüber dem Händler hat.

Garantie ist eine freiwillige Leistung die der Händler oder Hersteller einem geben kann (aber nicht muss).
 
Danke für die Antworten, was soll ich in meinem Angebot bei Ebay denn nun angeben!?
 
beim weiterverkauf ist garantie angeblich friewillig
Gesetzlich gibt es nur Gewährleistung, keine Garantie
mein ich ja
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-eine-gesetzliche-garantie-bei-elektroartikeln
Deutsches Gewährleistungsrecht
Nach § 438 Abs. 1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre.
Nur bei einem Privatverkauf (privat an privat) kann sie komplett ausgeschlossen werden; für gebrauchte Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) sowie bei Verkauf von „Business to Business“ (B2B) kann die Gewährleistung gemäß § 475 Abs. 2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf zwölf Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich
 
Thank you very much:) also am besten einfach angeben die Rechnung liegt bei vom 06.04.2009 und nichts von Garantie erwähnen, oder!?
 
genau;)
 
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