Amazon Rückerstattung

Mirlo

Lt. Junior Grade
Registriert
Feb. 2025
Beiträge
403
Gibt es verschiedene Vorgehensweisen seitens Amazon bei Rücksendung/Rückerstattung?

Habe schon ein paar mal etwas zurückgesandt. Jedesmal ein anderer Grund. Rücküberweisung auf Konto wurde nach Prüfung des Artikels veranlasst, dauerte also ein paar Tage. Diesmal kam die Email, dass nach erfolgter Absendung sofort rücküberwiesen wurde, aber falls was sein sollte, das Konto wieder belastet wird. Rücksendegrund war ein Defekt an einem Zubehörteil zum Artikel.

Deine Erstattung wurde veranlasst.

Der Betrag in Höhe von xx € wurde auf das XXX mit den Endziffern xxx rückerstattet.

Wenn dein zurückgesandter Artikel nicht dem ursprünglichen Rücksendeantrag entspricht, eine andere Menge hat oder sich nicht in einem neuen/unbenutzten Zustand befindet, belasten wir dein/e ursprüngliche Zahlungsart oder eine andere gültige Zahlungsart deines Kontos.

Wie groß ist das Risiko den Artikel im Nachhinein bezahlen zu müssen, aber nicht wiederzubekommen? Besteht die Pflicht, dass Amazon den defekten und erneut bezahlten Artikel neu zustellen muss?
 
Je schlechter der zustand des artikels den du zurueck sendest, desto hoeher das risiko.
Folie nicht aufgeschnittzen -> Sehr gering
offensichtlich benutzt -> Sehr hoch
 
Ist schon relativ unwahrscheinlich. Ob Amazon direkt oder erst bei Erhalt erstattet, hängt auch so ein wenig von der Ware ab.
 
madmax2010 schrieb:
offensichtlich benutzt -> Sehr hoch
da haben wir ja schon ein erstes Problem. Erst durch das Benutzen ist aufgefallen, dass das Zubehörteil defekt ist, weil es in so einem Zustand war, dass der Defekt nicht gesehen wurde, sondern erst in Benutzung. Der Defekt war verdeckt und erst durch Benutzung wurde er ersichtlich.
 
Das sind aber Standard Texte und ja manchmal kommt das Geld sofort zurück und manchmal dauert es etwas länger. Und genauso dieser Text das es zu einer erneute Belastung kommt wenn x oder y eintrifft.
 
Meine Vermutung ist, dass es bereits ein Rückläufer-Artikel war. Der Defekt ist ein gebrochenes Plastikteil. Wie auch immer dies gebrochen ist - vermutlich durch falsche Bedienung. Der vorherige Käufer wird es nicht als defekt, sondern einfach so zurückgesandt haben, weil der Defekt versteckt ist. Er wurde also verheimlicht. Amazon hat diesen bei der Prüfung nicht gesehen, weil er versteckt ist, und den Artikel wieder in den Verkauf. Und hätte ich diesen Defekt nun nicht angegeben, würde der Artikel wohl ewig hin und her gesendet werden.
 
Und Du hast es aber als Defekt zurück gesendet? Wenn ja, dann einfach ruhig abwarten.

Und um was für einen VK reden wir hier?
 
Mirlo schrieb:
Der Defekt war verdeckt und erst durch Benutzung wurde er ersichtlich.
defekt geliefert ist defekt geliefert.
Da muss sich selbst amazon an Gesetze halten. Austausch, nachbesserung oder innerhalb von 14 tagen geld zurueck

gibt es denn ein akutes problem, oder machst du dir gedanken welche probleme es theoretisch geben koennte
 
Eine von den drei "oder" Bedingungen erfüllt dein Artikel doch bestimmt? Dann brauchst dir keine Sorgen machen.
 
Also mir wurde bis jetzt immer alles anlasslos erstattet, selbst als ich es selbst geschafft habe, den USB-C-Port meines Monitors zu schrotten, und ich eigentlich nur eine Reparatur auf eigene Kosten wollte. Wurde mir der Preis zurückerstattet. Ich denke mal, die wollen sich nur absichern.
 
madmax2010 schrieb:
defekt geliefert ist defekt geliefert.
Da muss sich selbst amazon an Gesetze halten
Den Nachweis musst Du als Käufer aber notfalls erbringen, kann ja auch sein, dass es bei der Benutzung zerbrochen ist.
 
@Incanus Und genau dafür haben wir die Beweislastumkehr. Wie soll ich als Kunde nachweisen, dass der Gegenstand bereits defekt bei mir angekommen ist?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Syagrius, Mirlo und Der Spezialist
Das gilt für einen Mangel, der im Gerät auftritt. Nicht für zerbrochene Zubehörteile.
 
kachiri schrieb:
@Incanus Und genau dafür haben wir die Beweislastumkehr. Wie soll ich als Kunde nachweisen, dass der Gegenstand bereits defekt bei mir angekommen ist?

Deswegen wird geraten bei Hochwertigen das auspacken zu filmen , gilt auch wenn man was zurücksendet immer filmen
Ergänzung ()

Incanus schrieb:
Das gilt für einen Mangel, der im Gerät auftritt. Nicht für zerbrochene Zubehörteile.


Alles, was zum Lieferumfang gehört.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Syagrius
Smockil schrieb:
Deswegen wird geraten bei Hochwertigen das auspacken zu filmen , gilt auch wenn man was zurücksendet immer filmen
Das "filmen" bringt dir nichts. Weder das aus- noch das einpacken. Es gilt im ersten Jahr die Beweislastumkehr. Der Händler muss nachweisen, dass du den Mangel/Defekt verursacht hast. Genau aus dem Grund, dass es hier tendenziell immer auf "Aussage gegen Aussage" hinausläuft, sagt der Gesetzgeber im B2C-Geschäft: Händler muss in den ersten 12 Monaten nachweisen, Käufer in den letzten 12 Monaten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Syagrius und CountSero
@kachiri Es bringt immer was zu filmen, und bei Beweislastumkehr hilft es oft, selbstbewusst aufzutreten. Und wenn sie sagen, sie sind schuld, einfach mal pokern und sagen: „Okay, lass ich halt ein Gutachten erstellen, prozesieren wir, hab Rechtschutz."

Meistens lassen sie das dann nicht eskalieren weil ein Prozess teurer ist als Kulanz (kommt auf denn wert an)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cartridge_case
Ein Gutachten würde dir in dem Moment halt auch nicht helfen. Es gibt genug Schäden und Defekte, die können gleichzeitig Produktionsfehler aber eben auch Anwendungsfehler sein.
Deswegen kann man ja froh sein, dass man auch im zweiten Jahr in der Regel nichts nachweisen muss, weil die allermeisten Gegenstände, die man in Deutschland kaufen kann, ohnehin mindestens zwei Jahre Garantie haben. Da zeigen sich die Händler in aller Regel auch im zweiten Jahr sehr kulant.
Wird dann meist eh über Garantie und nicht Gewährleistung abgewickelt. Weil die Gewährleistung bezieht nur den Zustand bei Übergabe ein. Und dort nachzuweisen, dass ein Defekt bereits bei Übergabe bestand, ist halt extrem schwer.
Deswegen wie gesagt ja eigentlich die geteilte Beweislast, wo man den Verkäufer zuerst in die Pflicht nimmt (weil er eben die Ware liefert und damit der Ausgangspunkt ist)

Das Filmen hat in aller Regel keine Beweislast, wenn du nicht lückenlos filmst. Heißt quasi vom Moment in dem der Paketbote klingelt, du das Paket entgegen nimmst und ununterbrochen, bis du es auspackst. Viel Spaß dabei. Ist aber wie gesagt auch einfach nicht notwendig.

Kein seriöser Händler fängt mit dir an zu diskutieren. Amazon sowieso nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Der Spezialist
Zubehör gehört dazu.

Grundsätzlich ist es völlig egal, was Amazon in AGBs oder sonst wo behauptet, um Laien abzuschrecken. Man kann alles ignorieren. Klopapier ist wertvoller als AGBs. Als Verbraucher ist man besonders geschützt nach §§ 474 I 1, 476 BGB

Wichtig ist einzig und alleine das Gesetz.

Wenn man eine Sache kauft, muss die Sache frei von Sachmängeln sein! § 433 I 2 BGB
Zum Sachmangel gehört Zubehör. § 434 I, II 1 Nr. 3 BGB
Falls man Zweifel daran hat, ob etwas Zubehör ist, weil es nicht eindeutig beschrieben wird, ist es Zubehör! § 311c BGB

Die Rechte als Käufer ergeben sich auf § 437 ff BGB:
Man kann die Sache also inkl. Zubehör zurückschicken und bekommt sein Geld zurück.

Außerdem darf man eine Sache immer vollständig auspacken, weil man nicht wie im Handel sie in die Hand nehmen kann bzw. ansehen.
Wenn die Verpackung total blöd gemacht wurde, sodass man sie zerstören muss, dann ist es nur das Problem der Hersteller/Händler! Diese Verpackung muss man natürlich nicht ersetzen!
Ansonsten würden die Händler es wie damals ausnutzen und absichtlich Verpackungen verwenden, um den Kunden für den Rückversand "zu bestrafen".

Im Zweifel einfach an einen Rechtsanwalt wenden.
Solche Dinge sind total easy Routine und leicht verdientes Geld für ihn, was man als Kläger natürlich erstattet bekommt, sobald Amazon verliert. Höchstwahrscheinlich gibt Amazon aber beim ersten Brief des Rechtsanwalts auf, weil es sich nicht lohnt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kachiri und Der Spezialist
Der Spezialist schrieb:
Nach meinen Gusto wäre dies auch ein Mangel.
Um Geschmack geht es hier aber nicht ;).

Ich bin ja völlig bei Euch, wenn es darum geht, dass z.B. ein Fernseher bei Inbetriebnahme funktioniert und wenn er nach drei Monaten dunjükle bleibt, der Gesetzgeber den Käufer schützt indem angenommen wird, dass dieser Fehler schon bei Ausliferung dem Gerät innewohnte.

Aber wenn ich nach drei Monaten erst ‚bemerke‘, dass das Gehäuse der Fernbedienung einen riesigen Riss hat oder durch gebrochen ist, ist das meiner Auffassung nach davon nicht abgedeckt, denn dann kann ich auch zwischenzeitlich mit dem Bürostuhl drübergerollt sein.
 
Zurück
Oben