Zweite Sonja
Lt. Junior Grade
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- Jan. 2026
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Das ist wohl ein Fall für die Auslegung bzw. eine Ermessensentscheidung der Richter.
Es hätte ja sein können, dass man drei Monate eine Universalfernbedienung verwendet und danach die Mitgelieferte erst ausgepackt hat.
Ob man es schlüssig darlegen kann und vor allem, ob es der Richter glaubt, ist dann die andere Frage.
Ich persönlich würde wahrscheinlich gegen den Kunden entscheiden, weil es meiner Ansicht nach dazu gehört, dass man die Fernbedienung innerhalb von 3 Monaten grob ansieht und daher einen riesigen Riss erkennen sollte.
Als Richter würde man aber vergangene Rechtsprechungen durchgehen und wenn auffällt, dass dies öfter, besonders beim selben Hersteller oder bestimmten Charge passierte, dann würde man wahrscheinlich für den Kunden entscheiden.
Es hätte ja sein können, dass man drei Monate eine Universalfernbedienung verwendet und danach die Mitgelieferte erst ausgepackt hat.
Ob man es schlüssig darlegen kann und vor allem, ob es der Richter glaubt, ist dann die andere Frage.
Ich persönlich würde wahrscheinlich gegen den Kunden entscheiden, weil es meiner Ansicht nach dazu gehört, dass man die Fernbedienung innerhalb von 3 Monaten grob ansieht und daher einen riesigen Riss erkennen sollte.
Als Richter würde man aber vergangene Rechtsprechungen durchgehen und wenn auffällt, dass dies öfter, besonders beim selben Hersteller oder bestimmten Charge passierte, dann würde man wahrscheinlich für den Kunden entscheiden.