News Amazon unterliegt: BGH stoppt Prime-Preiserhöhung

Schlechte Begründung von Amazon,denn ein Kunde der Prime bezahlt hat in Deutschland, hat ein Recht auf Meinungsfreiheit, und das heißt egal was Prime alles anbietet, ist es dem Kunden überlassen, was er/sie davon überhaupt nutzt und gebrauchen kann, das nennt man Freiheit!
 
leipziger1979 schrieb:
Was soll der Quatsch?
Bezos ergaunert sich hier Millionen und der Kunde muss dem jetzt noch hinterher rennen?

Das hätte das BGH miterledigen können das allen Kunden in Deutschland das ergaunerte Geld zum 1.11.2026 zurückgezahlt werden muss plus 100% Entschädigung oben drauf, Urteil Ende.
 
Kundenvertrauen und Transparenz stehen für uns an erster Stelle
Und warum wird eine Serie im Prime Abo, die zuvor ohne Paywall verfügbar war, plötzlich nach drei Folgen und drei Tagen mit einer Paywall versehen?

Oder warum werden die letzten Staffeln einer Serie ohne Ankündigung mit einer Paywall blockiert, obwohl zu Beginn alle Staffeln verfügbar waren?
 
Sorry, Doppelpost
 
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PastaSchuta schrieb:
Man sollte also auch mal die Vorteile von Amazon zu schätzen wissen und dankbar sein, anstatt hier von „Abzocke“ zu sprechen.
Das ist jedenfalls meine Meinung zum Thema „Prime-Preiserhöhung“.
Ich verstehe solche Fan Boys wie dich immer nicht. Im Grunde geht es hier doch nicht um Abzocke, es geht darum das große internationale Konzerne sich nicht einfach alles raus nehmen können und dir auf der Nase, oder unserem Recht Rumtanzen. Es gibt Regeln und die gelten für alle, auch für Amazon. Selbst wenn du dein ganzes Leben allem geholfen hast, was nicht bei drei auf dem Baum war, wenn du dann einen Diebstahl begehst, ist es Diebstahl.

Ich will nicht sagen das Amazon was geklaut hat, aber die einseitige Preis Erhöhung hat in Deutschland noch nie funktioniert und das bestätigen nun Mal wieder die Gerichte. Ganz einfach. Amazon Prime kann dir und mir noch so gefallen, was Amazon hier tut ist nicht rechtens und ich hole mir meine 100€ zurück, ganz einfach. Es ist toll das soviel Leistung in Prime ist, das gibt Amazon trotzdem nicht das Recht das Gesetz zu umgehen und nen scheiß auf uns Kunden zu geben.

So blinde Lemminge werde ich nie verstehen, auf das eigene Recht verzichten, für jemanden den man bezahlt und der einen verarscht. Intel Degradation, VW Abgasskandal, usw. Überall kommen danach die Fan Boys aus den löchern gekrochen und finden immer nochmal ein paar gute Worte für die Liebe Firma deren einziges Ziel es ist Geld zu verdienen, dein Geld, mein Geld, unser Geld, was wir ihnen geben um eine Leistung zu bekommen. Und die verarschen uns, schädigen uns, das verdient Gerechtigkeit und Strafe, keine Lobhudelei... Das sind keine Samariter
 
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piccolo85 schrieb:
Jegliche einseitige Änderung eines laufenden Vertrags – egal ob Preis, AGB oder sonstige Vertragsbedingungen – sollte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden unwirksam sein.
Würde ich mir für so einige gesetzliche Abgaben auch wünschen ;)
 
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Hallo zusammen,

@Kassenwart
Kassenwart schrieb:
Wann habt ihr damals euer Prime Abo abgeschlossen ?
Das ist ewig her. Schau doch mal meinen Beitrag # 81. Der erste auf der Seite. Genauso wie es da steht, hab ich die Mail bekommen. Ist komplett einkopiert 1 : 1.

So long....
 
Zomb2k schrieb:
Ich will nicht sagen das Amazon was geklaut hat, aber die einseitige Preis Erhöhung hat in Deutschland noch nie funktioniert und das bestätigen nun Mal wieder die Gerichte.
Falsch. Die einseitige Preiserhöhung funktioniert! Das was die Gerichte inzwischen alle Nase lang bestätigen ist, dass das WIE nicht egal ist.
Vor allem geht es häufig darum, dass die Gerichte sagen: Ein Schweigen ist bei einer einseitigen Vertragsänderung, was eine Preiserhöhung ist, keine adäquate Zustimmung. In diesem speziellen Fall. In vielen Fällen kommt tatsächlich ein Vertragsabschluss durch konkludentes Verhalten zustande. Das klassische Beispiel ist die Fahrt mit Bus und Bahn: Wenn du in einen Bus einsteigst, schließt du einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen.

Zurück zu der "Vertragsänderung": In solchen Fällen wie bei Amazon setzen die Gerichte in Deutschland inzwischen voraus, dass der Kunde einer Preiserhöhung aktiv zustimmen muss.
Im Grunde so wie es Netflix und Co. inzwischen machen - oder Crunchyroll Anfang des Jahres. Sie informieren den Kunden über den neuen Preis und sagen: Wenn du dem neuen Preis nicht zustimmst, endet das Abo automatisch zur nächsten Abrechnungsperiode.
Das ist rechtlich absolut fein. Keine Zustimmung, kein Abo mehr.
Was rechtlich eben nicht fein ist und das Urteil letztlich wieder bestätigt: Man wird über den neuen Preis informiert und wen man nicht reagiert, läuft der Vertrag mit dem neuen Preis einfach weiter. Das funktioniert nur in einem ganz klaren Korsett.
Nämlich dann, wenn die AGB eine Preisanpassungsklausel vorsehen. An diese Klausel sind aber wiederum auch hohe rechtliche Hürden geknüpft:
  • Transparenzgebot - das heißt die Klausel muss klar und verständlich formuliert sein
  • Zweiseitigkeit - die Klausel darf nicht einseitig sein. Heißt: Wenn die Kosten für den Anbieter steigen, darf er die Preise erhöhen. Gleichzeitig muss er aber auch zusichern, dass wenn die Kosten für den Anbieter sinken, er die Kostenersparnis an den Kunden weitergibt
  • Preisanpassungen zur reinen Gewinnmaximierung sind nicht zulässig

Das ist das, was sich aus der Rechtsprechung aktuell herleiten lässt. Denn das Vertragsrecht ist rechtlich ziemlich offen gestaltet. Es gibt ein paar bestimmte Sachen, wie bspw. Gewährleistung oder Widerruf, die inzwischen recht klar geregelt sind. Aber insgesamt deckt die "Vertragsfreiheit" sehr viel ab.
Im Endeffekt bleibt jedes Verfahren eine "Einzelfallbetrachtung". Es ist zwar häufig so, dass sich Beschlüsse gerne auf andere Urteile beziehen. Es kann in Zukunft aber durchaus sein, dass andere Entscheidungen gefällt werden, weil die Richter eine andere Auffassung vertreten und das Recht anders "auslegen".
Wie gesagt: Das BGB ist im Vertragsrecht vage. Richter sind nicht an bisherige Urteile gebunden, sondern nur an das Gesetz.
Dazu gibt es in der Vergangenheit auch durchaus Beispiele. Und auch im hier und jetzt kommt es eben immer mal wieder vor, dass gerade Vorinstanzen - also Amts- und Landgericht - erstmal anders urteilen, weil sie zu einem anderen Ergebnis kommen.

"Klarheit" kann nur der Gesetzgeber schaffen. Er könnte, wenn er wollte, die Verbraucherrechte klar und deutlich ins BGB schreiben. Er hat es bisher nicht getan und wird es vermutlich auch in Zukunft nicht tun. So das wir auch in Zukunft solche Verfahren haben.

Nicht, weil Unternehmen wie Amazon bewusst unrechtmäßig handeln, sondern weil die Vertragsfreiheit ein extrem "elastischer Rahmen" ist.



Kurz: Der BGH hat nicht die Preiserhöhung an sich beanstandet. Er hat das Zustandekommen beanstandet.
 
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