News Amazon unterliegt: BGH stoppt Prime-Preiserhöhung

Kuristina schrieb:
Was die Leute so alles angeben. Wenn ich mir die Kommentare unter mancher Ware anschaue, wundert es mich, dass die überhaupt in der Lage waren den Bestellknopf zu drücken.
Da geht es weniger um die ganzen Fake Kommentare die für oder gegen das Produkt sprechen, sondern um Ermittlungen der Polizei wegeN Betrug die dann im Amazon Lager oft endeten, da bei Amazon niemand nachvollziehen konnte woher oder wie die Ware ins Amazon System gekommen war. Und obwohl das Amazon dadurch bekannt sein hat müssen, ging das Jahrelang so weiter.

Um genau zu sein ging das bei März 2026 so. Also knapp 2 Jahrzehnte ging das so. Aber du warst zufrieden, auch wenn deine Taktik den Fälschungen auszuweichen komplett ineffektiv war. Ist doch super!
 
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Was passiert mit denen die monatlich zahlen?

Habt ihr auch ne Mail bekommen von Amazon?
 
Apocalypse schrieb:
da bei Amazon niemand nachvollziehen konnte woher oder wie die Ware ins Amazon System gekommen war
Also war von Amazon aus gar nicht so gedacht. Hätte mich auch gewundert.

Apocalypse schrieb:
auch wenn deine Taktik den Fälschungen auszuweichen komplett ineffektiv war
Mit Ineffektivität zu 100% Erfolg. Könnte ein Buchtitel sein. :)
 
@Windell
Alle durchgängige(!) Kunden werden auf den alten Preis zurückgesetzt. Also auch die mit der Monatsmitgliedschaft. Vorausgesetzt die Mitgliedschaft bestand bereits vor der Preiserhöhung und das durchgängig bis heute.
Zwischenzeitlich die Mitgliedschaft beendet und neu abgeschlossen? Dann ist der Zug abgefahren.

(Ins Klageregister für die Kostenerstattung kann man sich aber trotzdem eintragen, um zumindest für den Zeitraum bis zur Beendigung nach der Preiserhöhung das Geld zurückzubekommen)
 
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Kuristina schrieb:
Mit Ineffektivität zu 100% Erfolg. Könnte ein Buchtitel sein. :)
Ja, könnte es... gibt es glaube ich sogar schon. Glück ist halt für Erfolg oft viel wichtiger als wir wahrhaben wollen.

Und naja "so gedacht" ist so ne Sache, wenn man von jedem Verkauf profitiert und einem das Problem einfach Jahrzehnte aussitzt, obwohl es bekannt und gut dokumentiert ist und auch einfach zu lösen wäre. Angenehme Mitnahmeeffekte nennt man das glaube ich. ;-)
 
Man könnte natürlich an eine organisierte Banditerei denken. Macht ja viel mehr Spaß, immer gleich das Schlimmste anzunehmen. Aber ab und an gibts auch einfach Mitarbeiter die Mist bauen. Kennen wir auch alle. Und Amazon ist ja sehr kulant, da werden nicht alle auf dem Schaden sitzen geblieben sein.

Apocalypse schrieb:
Glück ist halt für Erfolg oft viel wichtiger als wir wahrhaben wollen.
Müsste man genau analysieren, ob der Erfolglose wirklich alles getan hat, um Erfolg zu haben. Und das nicht nur aus seiner Sicht. Aber einige haben auch von Haus aus gleich gute Chancen, das stimmt. Und einige haben von Haus aus keine. Aber Extrembeispiele sind da sowieso außen vor. Interessant sind die Leute dazwischen und was die aus ihrem Leben machen. Mal von der Frage ganz abgesehen, wie man Erfolg definiert. Oder ob man da überhaupt scharf drauf ist. Kostet ja auch Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin grundsätzlich kein Fan davon, Preiserhöhungen oder wesentliche Vertragsänderungen nach dem Prinzip „Wir informieren dich, und wenn du nichts tust, gilt das als Zustimmung“ durchzudrücken.

Untätigkeit sollte meiner Meinung nach keine Zustimmung ersetzen.

Was mich dabei wundert: Im Bankensektor hatten wir die Diskussion im Grunde schon vor Jahren. Seit dem BGH-Urteil von 2021 funktionieren solche weitreichenden Zustimmungsfiktionen bei Preis- und wesentlichen Vertragsänderungen so nicht mehr. Banken holen dafür heute in der Regel aktiv die Zustimmung ein.

Der Amazon-Fall ist juristisch nicht exakt dasselbe, weil es hier um eine Preisanpassungsklausel ging. Das Grundproblem ist aber sehr ähnlich: Ein wesentlicher Vertragsbestandteil soll geändert werden, ohne dass der Kunde dieser konkreten Änderung aktiv zustimmt.

Warum Unternehmen aktive Zustimmung nicht mögen, dürfte ziemlich offensichtlich sein: Die meisten Kunden sind träge. Auch der Sammelklage wird sich nur ein Bruchteil der betroffenen Kunden anschließen.

Eine Mail mit „Prime wird teurer“ wird gelesen, überflogen oder ignoriert – und das Abo läuft einfach weiter. Muss der Kunde dagegen aktiv zustimmen, passiert bei einem Teil erst einmal gar nichts.

Will Amazon dann nicht zum alten Preis weiterliefern, bleibt irgendwann nur der unbequeme Weg: Vertrag zum zulässigen Termin beenden und sagen: Zu diesen Konditionen geht es künftig weiter.

Und plötzlich muss der bisher passive Kunde tatsächlich überlegen:

„Ist mir Prime den neuen Preis überhaupt noch wert?“

Genau das dürfte aus Unternehmenssicht deutlich unangenehmer sein als eine automatische Preiserhöhung für Millionen Bestandskunden. Die Trägheit der Kunden ist schließlich wirtschaftlich ziemlich wertvoll.

Gerade deshalb sollte sie aber kein Ersatz für eine Willenserklärung sein.

Was man aus dem Urteil allerdings genauso wenig ableiten sollte, ist: „Amazon darf seine Preise jetzt nicht erhöhen.“

Natürlich darf ein Unternehmen grundsätzlich entscheiden, zu welchem Preis es seine Leistung künftig anbietet.

Ein unwirksames einseitiges Preisänderungsrecht bedeutet nicht, dass Amazon Prime für Bestandskunden bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag zum alten Preis anbieten muss. Wenn eine Preisanpassung im bestehenden Vertrag nicht möglich ist, bleibt eben der normale Weg: zum zulässigen Termin kündigen und eine Fortsetzung zu neuen Konditionen anbieten.

Das Ergebnis kann am Ende sogar dasselbe sein: Wer Prime weiterhaben will, zahlt mehr.

Der Unterschied ist der Weg dorthin:

„Wir verlangen jetzt mehr und dein Schweigen reicht uns“

ist etwas anderes als

„Zu diesem Preis bieten wir den Vertrag künftig nicht mehr an. Willst du zu den neuen Konditionen weitermachen?“

Ersteres nutzt die Passivität des Kunden. Zweiteres zwingt beide Seiten zu einer echten Entscheidung.

Und genau deshalb würde ich mir wünschen, dass der Gesetzgeber hier endlich eine klare, branchenübergreifende Regel schafft:

Jegliche einseitige Änderung eines laufenden Vertrags – egal ob Preis, AGB oder sonstige Vertragsbedingungen – sollte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden unwirksam sein.

Das würde Unternehmen nicht daran hindern, ihre Preise zu erhöhen oder Services zu verändern. Es würde nur klarstellen, dass ein bestehender Vertrag nicht einfach einseitig umgeschrieben werden kann.

Wer neue Konditionen möchte, muss sie anbieten. Der Kunde kann zustimmen oder nicht. Und wenn das Unternehmen den Vertrag zu den bisherigen Konditionen nicht weiterführen möchte, kann es ihn im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten beenden.

Eigentlich ziemlich simpel.
 
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leipziger1979 schrieb:
Das hätte das BGH miterledigen können das allen Kunden in Deutschland das ergaunerte Geld zum 1.11.2026 zurückgezahlt werden muss plus 100% Entschädigung oben drauf, Urteil Ende.


kann dem nur zustimmen... gab ja zb auch mal von facebook 50€ geschenkt... aber bei dem was der anwalt brauchte... dachte ich mir... "ne danke... das ist meine zeit nicht wert"...

Aber das ist halt deutschen Unrecht... Staat hält immer die Hand auf. Wehe du versäumst etwas. Und jeder darf dich Abziehen, wen er nur die besseren und teureren Anwälte hat, um damit bis zur dritten Instanz zu gehen.

Selbst dann, musst du dann deinem Geld noch hinterherlaufen... aber wehe man versäumt mal ne Frist... Banenstaat Deutschland halt... Immerhin macht die Verbraucher Zentrale was... aber das ist halt auch wie der tropfen auf den sein... 2022... wir haben jetzt 2026... selbst wen jede Firma das als Signal nimmt, anders zu machen... hat der Verbraucher, bei jedem anderne Abo einfach mal 4 jahre drauf gezahlt... und die meisten können dafür nciht klagen gehen.... ist ein Zeit und Geld aufwand... den viele nicht aufbringen können oder wollen... als Konsument aber auch als Kleinunternehmer bist du in diesem Land fast immer auf der Verliererseite.
 
Windell schrieb:
Was passiert mit denen die monatlich zahlen?

Habt ihr auch ne Mail bekommen von Amazon?
Ja, wir haben die Mail auch bekommen. Im Klageregister sind wir auch eingetragen. Denn diesen Denkzettel brauchen die.
 
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@lynx007
So funktioniert das halt nicht. Das BGH hat eben nur die Frage geklärt, ob die AGB-Klausel rechtmäßig ist. Die Folgen aus der nun nicht rechtmäßig erfolgten Preiserhöhung müssen halt an anderer Stelle eingefordert werden. Das sind halt höchstpersönliche Ansprüche. So ist unser Rechtssystem halt gestrickt.
 
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Ja hab auch das Angebot bekommen. Ab heute kostet es wieder nur 7.99€ pro Monat statt 8.99€.

Was ich jetzt nur nicht verstanden habe, ob man dann die bisherige Differenz zurück gezahlt bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass Amazon die Preise zwar korrigiert, die Erstattung zu viel errichteter Beiträge aber in dem "gesonderten Verfahren" verzögern (verhindern lässt sich das wohl kaum) will, sagt alles über die Gesinnung aus.

Deren Kundendienst ist 1A, deren Rechtsabteilung aber...
 
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Windell schrieb:
Was ich jetzt nur nicht verstanden habe, ob man dann die bisherige Differenz zurück gezahlt bekommt.
Trag dich ins Klageregister der Klage vor dem OVG Hamm ein. Es ist davon auszugehen, dass das OVG Hamm aufgrund des Urteils des BGH ziemlich sicher im Sinne der Kunden urteilt. Nur dann hast du aber auch die Garantie, die Erstattung zu bekommen. Es ist nicht davon auszugehen, dass Amazon freiwillig ALLEN betroffenen Kunden die Differenz erstattet.
Ergänzung ()

Einhörnchen schrieb:
Dass Amazon die Preise zwar korrigiert, die Erstattung zu viel errichteter Beiträge aber in dem "gesonderten Verfahren" verzögern (verhindern lässt sich das wohl kaum) will, sagt alles über die Gesinnung aus.
Warum sollte man das Rechtssystem nicht für sich nutzen? Natürlich könnte Amazon jetzt "freiwillig" allen betroffenen Kunden die Differenz erstatten. Aber warum sollte Amazon das tun? Sie sind mit dem BGH-Urteil ja eigentlich nicht einverstanden und könnten aus der Sache noch günstig rauskommen, weil nur ein Bruchteil der Betroffenen die Ansprüche auch durchsetzen wird.
 
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Den meisten hier ist wohl nicht bewusst, dass Firmen generell (und nicht nur Amazon), wenn sie über einen Weg ihr Geld nicht wie geplant verdienen, sich über andere Wege das Geld wieder reinholen. Dann werden halt die Produkte teurer oder der Service schlechter oder Leute arbeitslos. Sorry, Gewinn reduzieren ist nie eine Lösung, denn Aktionäre (die Inhaber der Firmen) wollen genau das Gegenteil, nämlich Gewinn maximieren.
Die Preissteigerung bei Amazon ist absolut betrachtet über die letzten 10 Jahre relativ hoch, von 49€ auf 89,90€. Wenn ich aber bedenke, dass ich heutezutage mehr als doppelt so viele Lieferungen wie vor 10 Jahren bekomme, dann kann ich nicht wirklich behaupten, dass die Preise ungerechtfertigt sind.
Allerdings sehe ich bei Abos generell das Problem, dass nahezu alle nach Zeit berechnet werden und nicht nach Nutzung. Egal ob Netflix, Prime, Strava, ... es wird kein Unterschied zwischen dem Vielnutzer und dem Wenignutzer gemacht. Ob ich nun 1 oder 100 Filme pro Monat schaue oder 1 Paket oder 100 Pakete pro Jahr schicken lasse, die Kosten bleiben die gleichen, was eigentlich nicht fair ist.
 
So richtig weiß ich nicht was ich jetzt machen muss; müsste Amazon mir nicht mitteilen das die zu viel berechneten Beiträge verrechnet oder erstattet werden?
 
Nachdem der BGH in diesem Verfahren nun final entschieden hat - im Sinne der Verbraucher -, habe ich mich der Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem OLG Hamm auch mal angeschlossen und mich soeben ins Klageregister eingetragen. Die Chance auf eine Rückzahlung der zuviel bezahlten Beträge ist ja nun recht hoch :]
 
Houzebomb schrieb:
So richtig weiß ich nicht was ich jetzt machen muss; müsste Amazon mir nicht mitteilen das die zu viel berechneten Beiträge verrechnet oder erstattet werden?
Nein. Amazon muss dir gar nichts mitteilen. Du musst deinen Anspruch selbst anmelden - idealerweise trägst du dich in das Klageregister der anhängigen Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem OLG Hamm ein.
Hier ist es im Grunde: Wo kein Kläger, da kein Richter. Amazon wird sehr wahrscheinlich nur Personen, die sich der Klage angeschlossen haben, nach dem Urteil die zu viel berechneten Beträge erstatten ;)
(Vorausgesetzt, dass OLG urteilt im Sinne der Verbraucher. Nach dem BGH-Urteil wäre alles andere aber eine absolute Überraschung)
 
leipziger1979 schrieb:
Was soll der Quatsch?
Bezos ergaunert sich hier Millionen und der Kunde muss dem jetzt noch hinterher rennen?

Das hätte das BGH miterledigen können das allen Kunden in Deutschland das ergaunerte Geld zum 1.11.2026 zurückgezahlt werden muss plus 100% Entschädigung oben drauf, Urteil Ende.

Nein, hätte er nicht...
https://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage
 
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Fika schrieb:
Toll, gestern wurde abgebucht / ein Jahr verlängert, ab heute wäre es günstiger 🤣
Eben die Quittungen gecheckt. Widererwarten hat Amazon gestern schon nur den reduzierten Preis genommen. 🥳
 
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