Amazon weigert Reklamation

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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849
Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem mit Amazon.

Unszwar habe ich hier ein iPod Touch, welches ich privat mal gekauft habe. Die Rechnung lag bei. Nun das Gerät hat mehrere Pixelfehler und eine Taste funktioniert nicht immer.

Möchte es also zurückschicken und von Gewährleistung Gebrauch machen.
Habe grade mit Amazon Live Support Chat ein Gespräch geführt und dort meinte die nette Dame, dass nur der Erstkäufer die Reklamation abwickeln könne und Übertragungen werden nicht angenommen.

Wie geh ich nun vor?

Ich schicke sicherlich nicht das Gerät an den Erstkäufer, damit er mir das alles abwickelt, vorallem weil er selbst davon nichts hat und vielleicht sogar betrügen könnte, nachdem er das Gerät von mir zugeschickt bekommt.

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten,

Gruß wannabe
 
Natürlich Gewährleistung oder nicht ? (24 Monate gesetzlich festgelegt) ?

Und soweit ich weiß gibt es bei Apple nur 1 Jahr Garantie.
 
Verweigerung berechtigt. Innerhalb der ersten 6 Monate gehts recht einfach. Da du aber selbst anscheinend gar nicht direkt der Käufer bei Amazon bist, sondern dass Gerät nur von einen Dritten gekauft hast, ist die Abweisung von Amazon auch in Ordnung. Schließlich müsstest du dich erstmal an den Verkäufer des Geräts wenden, da du dieses von Ihm hast. Ne?
 
Hatte auch mit Apple deswegen Streit. Seit dem steht für mich fest: Diese Marke kommt mir nicht mehr ins Haus.
 
Soweit, so richtig.

Der Zweitkäufer hat mangels Vertragsverhältnis ggü. amazon ohne weiteres keine Rechte.

Der ursprüngliche Käufer hingegen müsste nachweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, wobei amazon in diesen Fällen oft sehr kulant handeln soll.

Ansprüche des Zweit- gegen den Erstkäufer sind auf den ersten Blick auch nicht erkennbar, dazu fehlen aber INfos.
 
@Invent, hättest mit CareProtection soviel einfacher haben können.
Außerhalb der Garantie läuft halt nichts.
 
Nur zum Verständnniss: Du kaufst von Privat ein defektes Gerät und möchtest das nun von Amazon kostenlos in ein neues umgetauscht haben ?

Die Gewährleistung greift ja meines Wissens nur wenn der Mangel schon beim Kauf, also als der Erstbesitzer das Teil bei Amazon gekauft hat, bestanden hat. Oder liege ich da falsch ?

Wieso hast du den Ipod überhaupt gekauft wenn die Taste defekt und das Display Pixelfehler hatte ?
 
Die Garantie ist sowieso lange abgelaufen, und diese Mängel als Gewährleistungsfall geltend machen...naja. Da müsste Amazon schon seeehr kulant sein, denn du bist in der Beweispflicht nachzuweisen das sie schon von Anfang an vorhanden sind.

Da du auch nicht mal der Erstbesitzer bist: vergiss es. Amazons Weigerung ist rechtlich vollkommen in Ordnung.
 
Amazon ist in der Sache schon kulant (Beweispflicht), aber die Vorgehensweise wegen Erst/Zweitkäufer Verhältniss ist schwierig.
 
digitalangel18 schrieb:
Amazons Weigerung ist rechtlich vollkommen in Ordnung.

Ich finde es nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch vollkommen i. O.. Soviel Kulanz kann man von keinem Shop der Welt erwarten. Das rechnet sich nicht, gar nicht.
 
@wannabe
Warum ist das schwierig? DU hast nicht bei amazon gekauft, also hast DU auch keine Ansprüche gegen amazon - basta.

Gggf. bestehen Ansprüche gegen denjenigen, dem du das Teil abgekauft hast (hier gilt das jeweils zwischen euch Vereinbarte), aber danach war hier ja nicht gefragt ;)

PS: In Zeiten von Rechtschreibprüfungen im Browser hab ich kein Verständnis mehr für eine solch grottige Ausdrucksweise. Klick doch einfach auf den Rechtschreibprüfungsbutton, bevor du den Beitrag abschickst. Ein bisschen Grundrespekt haben wir alle hier verdient... Und selbst wenn du zu den 80% der User gehörst, die hier mit LRS rumrennen (zumindest wird das oft als Ausrede genommen), ist die RS-Prüfung gerade dafür eine super Hilfe ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Uiuiui, hier gibts Emotionen :D Beruhigt euch mal wieder.
Also, im Grunde ist alles gesagt. Was du nochmal versuchen könntest: Chatte nochmal mit jemand anderem. Das wirkt manchmal Wunder:D
Hatte ein ähnliches Problem vor langer Zeit. 1 Support´ler sagte "Geht nicht" 2 Support´ler dann: "Schicken Sie es ein"
Ein Recht darauf hast du aber nicht ! Das wurde hier ja schon vollkommen richtig erklärt.

Ach ja, für alle unwissenden: LRS =Lern-Rechtschreibschwäche :) Musste nämlich auch erstmal überlegen
 
@Heretic Novalis

PS: In Zeiten von Rechtschreibprüfungen im Browser hab ich kein Verständnis mehr für eine solch grottige Ausdrucksweise. Klick doch einfach auf den Rechtschreibprüfungsbutton, bevor du den Beitrag abschickst. Ein bisschen Grundrespekt haben wir alle hier verdient... Und selbst wenn du zu den 80% der User gehörst, die hier mit LRS rumrennen (zumindest wird das oft als Ausrede genommen), ist die RS-Prüfung gerade dafür eine super Hilfe

An wen ist das gerichtet?
 
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