Ampelblitzer + Probezeit

@Marvin_X
das mit deiner 3-monatigen Verjährung stimmt nicht so ganz (kann man >hier< genauer nachlesen)
kurz gesagt: die 3-monatige Verjährung beginnt zwar mit dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde
allerdings wird sie unterbrochen und beginnt von vorne, wenn z.Bsp. ein Anhörungsbogen zugeschickt wird
somit funktioniert der Trick mit den Kumpels leider nicht...
mal abgesehen davon: wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann die Polizei auch das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen
 
@ Iwan

jaja halbwissen und so, die Verjährungsfrist gegen den Vater wird selbstverständlich unterbrochen, da er der erste Beschuldigte ist. Das gilt aber nicht für die Verjährungsfrist gegen den TE, die wird erst unterbrochen wenn gegen ihn ermittelt wird. Deswegen ist es ja auch wichtig, dass der Vater nach 3 Monaten schreibt, dass er es weiß wer gefahren ist, damit das verfahren gegen ihn eingestellt wird, aber gegen den Sünder nicht aufgenommen werden kann.

Aber man kann hier in einem Forum soviel schreiben wie man will, selbst das man es selber so durchzieht und es klappt, manche wissen es halt immer noch besser, weil sie mal was gehört haben.
 
ich habe nie gesagt, das ich es besser weiss oder das du die Unwahrheit erzählst
mir war es nur wichtig zu ergänzen, das die Verjährung auch unterbrochen werden kann

wenn das bei dir geklappt hat, dann freu dich, aber ich glaub nicht, das es bei jedem klappt
 
Doch du erzählst, dass der Trick mit den Kumpels nicht geht, weil ja angeblich die Verjährung gehemmt wird, was einfach nicht stimmt.
 
So geil wie hier alle auf Moralapostel tun. Als ob ihr selbst dann die Strafe aufnehmen würdet :D Einfach nur lächerlich!
 
@ Partizan

Warum nicht? Wenn man Scheisse baut, kann man auch dazu stehen. Was hat das mit Moralapostel zu tun?

Wenn Dir jemand einen Kratzer in den Lack Deines geparkten Autos macht und einfach wegfährt (so, wie eine Sau es kürzlich bei mir gemacht hat -- hey, Mann, vielen Dank auch!!), ist das dann auch OK? Ist es Moralapostelei, sich darüber zu ereifern?

Kommt mal wieder 'runter, Ihr Verfechter der persönlichen Freiheiten. Ihr tut gerade so, als wäre das alles Pillepalle und organisierte Abzocke. Wer zu schnell fährt und Regeln missachtet, darf gerne blechen, denn eine unangenehme Erfahrung bleibt einfach deutlich besser hängen, und, wie mehrfach ausgeführt wurde -- diesmal ist nichts passiert (Gott sei Dank!), beim nächsten Mal könnte eben doch jemand zu Schaden kommen. Lieber mal fünfhundert Mücken blechen, als damit leben müssen.
 
DDM_Reaper20 schrieb:
Wenn Dir jemand einen Kratzer in den Lack Deines geparkten Autos macht und einfach wegfährt (so, wie eine Sau es kürzlich bei mir gemacht hat -- hey, Mann, vielen Dank auch!!), ist das dann auch OK? Ist es Moralapostelei, sich darüber zu ereifern?

Klar, das ist eine Sauerei, aber ich denke in so einem Fall werden die Moralapostel auch das Weite suchen.

Übrigens ist die Dauer der Gelbphase nicht gesetzlich geregelt (meistens sind Ampeln mit Blitzer schneller ro:ot), was dann doch den Verdacht der Abzocke aufkommen lässt.

Zudem ist meines Erachtens das Strafmaß für Rotlichverstöße unter 1 sec zu hoch.
 
@DDM_Reaper20

Genau meine Meinung!!


@TE

Du fährst über Rot, noch dazu in der Probezeit und willst dich jetzt rausreden???

Warum stehst du einfach nicht zu deinem Fehler..?? Wegen der Strafe?? Dann hättest du dir das vorher überlegen müssen......

@Marvin_X

Dein Tipp ist ja nett gemeint, aber meinst du dass dies der RICHTIGE WEG ist??
Ergänzung ()

@Athlonscout

"Zudem ist meines Erachtens das Strafmaß für Rotlichverstöße unter 1 sec zu hoch."

Das ist nicht dein Ernst oder???

Ist ja nicht so dass die Ampel von Grün auf Rot umschaltet, sondern noch auf Gelb und wer über Rot fährt sei es auch unter 1 Sec, macht dies Bewusst.....deswegen ist es irrelevant....ob es unter 1 sec war oder nicht.....

Was wäre wenn er jemanden getroffen hätte....würdest du da auch sagen es war aber unter 1 Sec....nach dem es Rot geworden ist...

Jetzt bitte nicht sagen, es ist nichts passiert.....oder muss immer etwas passieren um einen Regelverstoß zu bestrafen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Was wäre wenn er jemanden getroffen hätte....würdest du da auch sagen es war aber unter 1 Sec....nach dem es Rot geworden ist...

Hätte, wenn, wäre... Ist ja wie in der Bibel: Wer von euch ohne Schuld ist werfe den ersten Stein!

Auf jedem Fall macht der Gesetzgeber auch bei einem Rotlichtverstoß mit Unfallfolge eine Unterscheidung >1sec oder nicht.
Zudem wie bei anderen Verstößen auch sich das Strafmaß zurecht deutlichst erhöht wenn ein Sach- oder gar Personenschaden zu beklagen ist.
 
Ich bitte alle ach so heiligen User sich aus dem Thread fern zu halten und ihre unnötigen Kommentare woanders preiszugeben .... Das tut absolut nix zur Frage und mich interessiert auch nciht was ihr darüber denkt wenn ihr nix produktives beizutragen habt.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Jap, deswegen wäre ja die Nutzung des Aussageverweigerungsrechts ne Möglichkeit ... eigentlich wurde mittlerweile alles gesagt und ich werde warten ob was kommt ...
 
#.kFk schrieb:
Ich bitte alle ach so heiligen User sich aus dem Thread fern zu halten und ihre unnötigen Kommentare woanders preiszugeben .... Das tut absolut nix zur Frage und mich interessiert auch nciht was ihr darüber denkt wenn ihr nix produktives beizutragen habt.

mfg

Dann hoffe ich mal dass die dich schön kriegen......weil durch so eine Aussage sieht man ja dass du nicht deinen Fehler ausbaden willst bzw. es gelernt hast, sondern einfach schnell aus dieser Situation rauskommen willst......

Ich finde es immer Lustig, wenn in den Medien eine Straftat veröffentlicht wird und ein Großteil der Bürger in Deutschland, somit auch einige User in diesem Thread, die andere als Moralapostel, heiligen User beschimpfen, dann aber im gleichen Atemzug, die Höchststrafe für den Straftäter verlangen....aber sobald es einen selber trifft, versucht man sich aus dieser Situation rausreden zu können.....schöne Doppelmoral von einigen hier......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
#.kFk schrieb:
Jap, deswegen wäre ja die Nutzung des Aussageverweigerungsrechts ne Möglichkeit ... eigentlich wurde mittlerweile alles gesagt und ich werde warten ob was kommt ...

Bist du dir auch sicher das du geblitzt wurdest an der Ampel?
 
Jap ich bin rechts abgebogen und dabei hat es 1x geblitzt.

@ Ribery88 ... du musst es ja wissen. Wie gesagt spar dir einfach weitere Kommentare hier ...
 
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Normal bitzt es bei einem Rotlichtverstoß 2x. Dadurch können die Verwaltungsbehörden feststellen ob man die Kreuzung überfahren hat oder nur die Haltelinie üund dann stehen geblieben ist (auch das wird übrigens geahndet).
oft wird aber auch an Kreuzungen die Geschwindigkeit gemessen dann blitzt es nur 1x.
 
Geschwindigkeit kann es nicht sein, hatte nur 20km/h drauf.

Kann es sein, dass ich für das Überfahren der Haltelinie bei rot geblitzt wurde, der 2. Blitz aber nur kommt wenn man die Kreuzung gradeaus überquert ?
Ich bin ja rechts abgebogen und habe das damit vielleicht garnicht ausgelöst ?

mfg
 
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das könnte sein, denn der Blitzer steht ja nur in einer Richtung und rechts rum, wird keiner stehen... meistens gibt man ja Gas um Grade so noch die Kreuzung zu schaffen und das ist ja meistens geradeaus
 
Athlonscout schrieb:
Übrigens ist die Dauer der Gelbphase nicht gesetzlich geregelt (meistens sind Ampeln mit Blitzer schneller ro:ot), was dann doch den Verdacht der Abzocke aufkommen lässt.

Dies ist zwar strenggenommen Richtig, allerdings gibt es eine Verwaltungsvorschrift, welche die Dauer der Gelbphase vorschreibt. Da Verwaltungsvorschriften Ungenauigkeiten von Gesetzen definieren und sie den Behörden als Interpretations- und Entscheidungshilfe dienen, ist die Aussage von Athlonscout zumindest teilweise zu revidieren.

§ 37 Punkt 17 XI. VwV zur StVO schrieb:
Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt. In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4 s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h.
Quelle

Athlonscout schrieb:
Zudem ist meines Erachtens das Strafmaß für Rotlichverstöße unter 1 sec zu hoch.

Wieso ist dieses Strafmaß zu hoch? Man darf nicht vergessen, dass vor dem Rotlicht auch immer ein Gelblicht ist. Das Gelblicht leuchtet ca. 3 Sekunden (in der Stadt) und bietet genug Zeit um das Fahrzeug zum stehen zu bringen. Es gibt keine Verkehrssituation (sofern man sich an die StVO hält und seine Fahrweise den Gegebenheiten anpasst), in der 3 Sekunden (innerorts) nicht reichen um sein Fahrzeug zum Stillstand zu bringen.
Das die Bestrafung von Rotlichtverstößen <1sek zu gering ist kann ich persönlich daher nicht nachvollziehen.
 
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