-Iwan-
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 853
@Marvin_X
das mit deiner 3-monatigen Verjährung stimmt nicht so ganz (kann man >hier< genauer nachlesen)
kurz gesagt: die 3-monatige Verjährung beginnt zwar mit dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde
allerdings wird sie unterbrochen und beginnt von vorne, wenn z.Bsp. ein Anhörungsbogen zugeschickt wird
somit funktioniert der Trick mit den Kumpels leider nicht...
mal abgesehen davon: wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann die Polizei auch das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen
das mit deiner 3-monatigen Verjährung stimmt nicht so ganz (kann man >hier< genauer nachlesen)
kurz gesagt: die 3-monatige Verjährung beginnt zwar mit dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde
allerdings wird sie unterbrochen und beginnt von vorne, wenn z.Bsp. ein Anhörungsbogen zugeschickt wird
somit funktioniert der Trick mit den Kumpels leider nicht...
mal abgesehen davon: wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann die Polizei auch das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen