Arbeitslosengeld nach Zivildienst?

-=|Vegeto|=-

Rear Admiral
Registriert
März 2004
Beiträge
5.209
Hi !

Immoment mache ich Zivi, dieser ist am 31.05 zu Ende und dann bin ich bis zum 1.10 arbeitslos. Glaube zumindest dass am 1.10 das WS beginnt.
Kann ich mich dann melden und Arbeitsgeld beanspruchen bzw. mich als Arbeitssuchend anmelden. Falls ja drängen die mir dann eine Arbeit auf?
 
wenn du kein weiteres geld bekommst, dann such dir arbeit oder melde dich arbeitslos beim amt, denn ohne geld is nun mal schlecht würe ich sagen!

was auch immer ws ist, die werden jedenfalls versuchen dir zu verklickern das du dir arbeit zur überbrückung suchen sollt. und musst evtll. eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben, wo drin steht das du jeden monat einmal zum amt musst und dich evtll. bewerben sollst, eine gewisse anzahl im monat.
 
jenachdem wo du zivi machst würde ich fragen ob du weiter machen kannst
und wenn du beim arbeitsamt anrufst und dann werden dir die schon sagen was sache ist
und das mit sicherheit besser als hier, die sollten dir dann schon sagen welche möglichkeiten du hast etc
 
Also wenn du vorher gearbeitet hast, dann wird dir das Zivi als Zeit angerechnet. D.h. wenn du 2 Jahre gearbeitet hast vorher und nun 9 Monate Zivi machst. Dann kriegst du 60% deines Einkommens aus der vorherigen Arbeit.

Ansonsten wenn du nicht Arbeitstätig warst ( kein Mini-Job, die zählen net dazu ), dann hast du keine Anspruch auf Arbeitslosengeld...
 
Ohje, vielleicht hätte ich mal dazu schreiben sollen dass ich zum WS(Wintersemester) dann anfange zu studieren.

Klar werde ich mich auch mal bei Arbeitsamt informieren, dachte mir nur vllt. hat hier jemand schon paar Erfahrungen mit.

Soweit ich jetzt den letzten Post hier richtig verstanden habe, werde ich kein Geld bekommen oder wie?
Habe nach dem Abi dann zum 1.09 mit Zivi angefangen und in der Zeit nichts gemacht mit Arbeitslos melden etc. und da ich vor dem Zivi nicht gejobbt habe gibts nun auch kein Geld für die ca. 4 Monate?
 
Nun gut ich werds überleben :)
 
Also, ich würde versuchen für das Studium bischen Geld zusammen zu jobben. Wenn Du nichts bekommst, dann auf jeden Fall arbeitslos / arbeitssuchend melden. Solche Zeiten sind dann auch für die spätere Rente wichtig.

Gibt dann nicht unbedingt mehr Geld, aber Anrechnungszeiten. Angenommen Du willst später aus irgendeinem Grund (gesundheitliche Probleme, Ruhestand geniessen, was auch immer) früher in Rente, zählt das.

Auf jeden Fall beraten lassen!
 
Von wem solltest Du denn Geld bekommen, Du hast ja keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und auch nicht die Mindestvorraussetzungen erfüllt, dann bekommst Du evtl etwas vom Sozialamt/Hartz4, wenn Du aber noch zuhause wohnst, wird das wohl auch nix geben. Arbeitssuchend kannst Du Dich auf jeden Fall melden, weiss zwar nicht als was, aber evtl geben sie Dir ja trotzdem Stellenangebote, bei denen Du Dich bewerben kannst um an Geld zu kommen.

@Toecutter
Gibt dann nicht unbedingt mehr Geld, aber Anrechnungszeiten. Angenommen Du willst später aus irgendeinem Grund (gesundheitliche Probleme, Ruhestand geniessen, was auch immer) früher in Rente, zählt das.
Das zählt nur dann etwas, wenn auch die Vorraussetzungen erfüllt werden, was bei jemandem der noch nie gearbeitet hat, wohl nicht zutrifft.
 
Naja... Vielleicht hat sich ja in den letzten paar Jahren was geändert, keine Ahnung, aber ich war in genau der gleichen Situation.
Ich habe mich dann für die vier oder fünf Monate arbeitssuchend gemeldet und ALG II bekommen. Arbeit haben die mir in der Zeit nicht besorgt, wobei das schon hätte passieren können. Und ich musste auch zwei oder drei mal zum Amt in der Zeit, das weiß ich noch. Aber ist ja alles besser, als bis Oktober kein Geld zu haben!
 
Quatsch gehe zum Arbeitsamt, da Zivildienst als arbeit angesehen wird, steht dir wenigstens ALG2/Harz4 zu. Also wird man dir die Wohnung, sofern du eine hast bezahlen und 356€ monatlich zukommen lassen. Solltest du bei deinen Eltern noch wohnen bekommst du nur die 356€.
 
Ok danke euch vielmals Leute.

Das kann man dann nun wirklich lassen, denn ich suche keinen Job und Geldnöte habe ich auch nicht, wollte das nur mal so wissen, weil mir das mein Vorgesetzter mitgeteilt hat, das ich da was bekomme nach dem Zivildienst.
Jedoch mit meinen Umständen gibt es da nichts zu holen (anscheinend) und hätte mich auch überrascht. Noch nie gearbeitet und wohne zu Hause. Da gibts glaub ich auch kein Hartz IV.

Habs auch nochmal auf Zivildienstseite nachgelesen:

http://www.zivildienst.de/cln_030/l...losenversicherung_20ZDL_20Stan.html__nnn=true

Alleine durch Zivildienst gibt es kein Arbeitslosengeld.

Rufe Sicherheitshalber da nochmal an.
 
Solltest du bei deinen Eltern noch wohnen bekommst du nur die 356€.
Wenn die Bedürftigkeit geprüft worden ist. Was ja, wenn er bei seinen Eltern wohnt, eine Bedarfsgemeinschaft ist.
 
Ist auch richtig so, das Geld liegt ja nicht auf der Straße sondern kommt vom Steuerzahler und sollte nur an die gehen die es wirklich nötig haben;) Finde es ehrlich gesagt zum K*****, wenn die Leute versuchen auch noch den letzten Cent aus dem Staat zu pressen...
 
Und was spricht dagegen, sich einen Job für die Übergangszeit zu besorgen?
 
werkam schrieb:
Das zählt nur dann etwas, wenn auch die Vorraussetzungen erfüllt werden, was bei jemandem der noch nie gearbeitet hat, wohl nicht zutrifft.

Warum kann man dann Ausbildungszeiten wie Abitur anrechnen lassen? Man kann ja eine sogenannte Kontenklärung für die Rente machen. Dazu lässt man sich ein Formular schicken und trägt dort auch Zeiten wie Schule nach dem 17. Lebensjahr, Bundeswehr / Zivildienst, Studium ein. Die Kontenklärung kann man bis irgendwann Anfang 40 machen.

Bin jetzt sicherlich kein Experte auf dem Gebiet, aber ich meine als ich meine Kontenklärung gemacht habe, haben sich diese Zeiten auf die Anrechnungsjahre ausgewirkt.

Edit: http://de.wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit
 
Zuletzt bearbeitet:
Schulausbildung zählt ja auch dazu, aber keine Arbeitslosigkeit, wenn man kein Geld bekommt.

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte

3. wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende
gemeldet waren und eine öffentlichrechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des
zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,
 
Zurück
Oben