Arbeitszeugnis bei unbezahlter Tätigkeit?

Smash32

Lt. Commander
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Jan. 2008
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1.854
Hey Communiety,

ich habe eine ganz kurze und knappe Frage.
Ich habe einem bekannten im Rahmen einer Unternehmensgründung ca. 1 1/2 Monate in diversen Bereichen kostenlos ausgeholfen.
Darf dieser Bekannte mir für den Zeitraum ein Arbeitszeugnis ausstellen, oder gibt es da irgendwelche Bedenken?

Danke schon einmal für eure Antworten.
 
Man darf auch seiner eigenen Ehefrau ein Arbeitszeugnis ausstellen, wenn sie "nur" im Haushalt gearbeitet hat. Stellt sich nur die Frage, ob dies jemanden interessiert?

Auch für unentgeltliche Praktika darf man ein Arbeitszeugnis verlangen.

Es gelten hier jedoch die gleichen Vorgaben wie für andere Arbeitszeugnisse: Es muß der Wahrheit entsprechen, der Aussteller verpflichtet sich auch hier.
 
Bei der Hausfrau interessiert es wahrscheinlich niemanden, mich interessiert das schon.
Habe sehr viele aufgaben aus meinem beruflichen Bereich übernommen, daher finde ich das Arbeitszeug sehr hilfreich.

Danke für die Antwort ;)
 
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