ASRock B550 Taichi

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Gut das der Deal nicht geklappt hat hier, hab mir nun dennoch was von Caseking und dem pöhsen Bauer gegönnt (aber über Umwege)^^ Asus ROG Maximus X Hero und I7-8700k pre Testet 5,0 GHz Version von Caseking.
Hab dafür ca den Neupreis des Taichi Boards gezahlt. Haue den RAM auf 4600MHz und gut ist^^
 
So mal Butter bei die Fische

Es ist eine ungeheuerliche Umgangsform sonder Gleichen seitens CK solch eine Formulierung in ihrer Aufhebung des Kaufvertrages, mir als Kunde zu schicken (die Anderen werden sicherlich auch solch ein Schreiben mit gleichem Wortlaut und angesprochenem, aber nicht vorhandenem Angebot über Keiner weiß es so genau bekommen haben) !

Zitat seitens CK : "Wir fechten hiermit unsere irrtümliche Willenserklärung über einen Kaufvertrag des von ihnen zum inkorrekten Preis bestellten Artikels "ASRock B550 Taichi...."

Denn nicht ich als Kunde habe den Fehler gemacht und auch nicht vorsätzlich versucht CK Schaden zu zufügen!

Mit einem quentchen Anstand hätte dort stehen müssen: "Das von uns zum inkorrekten Preis angebotene....."

Des Weiteren mal gleich komplett alle Register bzgl. Anfechtung der Aufhebung inkl. Paragraphen aus dem Hut zu ziehen, als wollten alle Kunden jetzt wegen eines popeligen Mainboards den Anwalt einschalten und Ck bis in die Steinzeit verklagen..... Ich gehöre jedenfalls nicht dazu und verbitte mir aufs allerschärfste solche Umgangsformen.
Herr Mike , denken sie mal darüber nach, was sie mit solch einer Unformulierung auslösen.

Ich bin nicht sauer, dass ich so ein Mainboard nicht bekommen habe, denn Fehler sind menschlich und können auftreten, jedoch sich so beleidigen zu lassen muss man sich nicht...

Ich werde jedenfalls keine Ware mehr bei CK ordern und auch meinen Bekannten und Fragenden definitv davon abraten, da man sich anhand solcher Schreiben schon mal vorstellen kann, wie man bei diesen Leuten im Garantie oder sonstwie Servicefall behandelt werden könnte, falls da nicht noch ein paar freundliche Worte seitens CK folgen.

Nochmal ausdrücklich: Sauer bin ich ausschliesslich über die Art und Weise und nicht über das nichtzustande Kommen des Kaufes
 
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Leute nur mal kurz noch was zu meiner Aussage mit der Sammelklage. Es ist doch wohl klar, dass das ein Scherz war, kein Mensch macht solch einen Aufriss wegen nem verka... Board. Das sich das im Endeffekt hochgeschaukelt hat, weil einige User hier für Stunk gesorgt haben, obwohl sie nix mit der Thematik zu tun haben, ist eine andere Geschichte + das alle Schuld haben nur CK nicht hat dem ganzen dann die Krone aufgesetzt + dem wie hier von vielen kritisierten Verhalten bzw Umgang mit dem Kunden. Langer Rede kurzer Sinn, unnötig Arbeit für den Mod gemacht, bei dem ich mich explizit dafür entschuldige. Für mich persönlich gab es wenigstens ein mehr als geiles Happy End :D
Der Thread lief gesittet ab, bis es auf Seite 2 dann los ging, könnt ihr ja selbst nochmal Revue passieren lassen.
 
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@Zeitzeuge Das ist eine normale juristische Formuleirung. Und ja es wird einige geben die den Rechtsweg einschlagen(wollen). Man kann sich auch wegen allem aufregen. Wo soll da eine Beleidigung gestanden haben? Ich habe in dem Zitat keine gefunden.
 
Natürlich. Aber die Logik gebietet, dass ein Artikel, der neu auf dem MArkt ist, der eine beaknnte UVp von 299$
Zeitzeuge schrieb:
Es ist eine ungeheuerliche Umgangsform sonder Gleichen seitens CK solch eine Formulierung in ihrer Aufhebung des Kaufvertrages,
Das ist keine ungeheuerliche Umgangsform sondern sachlich richtig. Warum? Weil in DE es rechtlich so aussieht, dass ein Preis in einem online Shop üblicherweise keine verbindliche Offerte seitens des Verkäufers an den Kunden darstellt sondern nach dem invitatio ad offerendum verfahren wird, im Gegensatz zu Preisauszeichnungen in einem Schaufenster. Das Angebot macht der Kunde an den Verkäufer mit seiner Bestellung. Daher die Formulierung von CK. Bedeutet auch nicht, dass der Fehler beim Kunden liegen soll oder das dieser CK gar schaden wollte.

Würde man die von dir verwendete Formulierung verwenden, hätte CK ein Angebot dem Kunden gemacht und das wäre sachlich falsch.
 
Gsr997 schrieb:
@Zeitzeuge Das ist eine normale juristische Formuleirung. Und ja es wird einige geben die den Rechtsweg einschlagen(wollen). Man kann sich auch wegen allem aufregen. Wo soll da eine Beleidigung gestanden haben? Ich habe in dem Zitat keine gefunden.
Dir liegt die Mail nicht im ganzem vor halt dich einfach raus, 2 bis 3 Sachen hätten sie durchaus anders formulieren können. Mich stört es nicht wirklich aber mir war klar das einige Kunden die vlt auch künftige Kunden bleiben sollen/wollen nicht ganz glücklich über die Formulierung sind. Mir ist aber auch klar, dass diese Formulierung unter Umständen reingerutscht ist weil auch Kunden sich vermutlich im Umgang mit CK so verhalten haben, da sollte man aber mMn drüber stehen als großer bekannter Händler.
 
Mustis schrieb:
Natürlich. Aber die Logik gebietet, dass ein Artikel, der neu auf dem MArkt ist, der eine beaknnte UVp von 299$
Die war weder mir noch anderen bekannt, auch stellt die UVP nicht die Berechnungsgrundlage für den Händler dar.

Mustis schrieb:
Das ist keine ungeheuerliche Umgangsform sondern sachlich richtig. Warum? Weil in DE es rechtlich so aussieht, dass ein Preis in einem online Shop üblicherweise keine verbindliche Offerte seitens des Verkäufers an den Kunden darstellt sondern nach dem invitatio ad offerendum verfahren wird, im Gegensatz zu Preisauszeichnungen in einem Schaufenster. Das Angebot macht der Kunde an den Verkäufer mit seiner Bestellung. Daher die Formulierung von CK. Bedeutet auch nicht, dass der Fehler beim Kunden liegen soll oder das dieser CK gar schaden wollte.

Würde man die von dir verwendete Formulierung verwenden, hätte CK ein Angebot dem Kunden gemacht und das wäre sachlich falsch.
Der Preis wird aber spätestens bei Bezahlung verbindlich, unabhängig davon ob Caseking in den AGB auf Lieferung verweist. Ein "inkorrekter" Preis an sich stellt wie bereits mehrfach dargelegt keinen gültigen Anfechtungsgrund dar – dafür müsste Caseking bei der Einstellung oder bei der Übermittlung an den Kunden ein Fehler unterlaufen sein. Das ist hier nicht der Fall, Caseking wollte (und hat) den Artikel zu dem Preis verkauft. Der Rückzug kam erst nachdem der Lieferant einen abweichenden Preis mitgeteilt hatte. Ergo verdeckter Kalkulationsirrturm und kein Anfechtungsgrund.

@Caseking-Mike
Rückerstattung habe ich gestern Abend erhalten, aber nach wie vor keine Mail. Auch nicht im Spam-Filter (providerseitig deaktiviert). Es scheinen hier mehrere Leute keine Mail erhalten zu haben und nicht jeder Käufer kennt/liest hier mit. Könnt ihr die Mail - auch in eurem eigenen Interesse - nochmal rausschicken?
 
Ja die Mail liest sich wirklich etwas befremdlich.
Was mich aber eher stört, ist dass ich jetzt hier die Arbeit des Stornos, Bankdaten extra schicken etc leisten soll, obwohl CK hier eigentlich Mist gebaut hat. Sowas sollte normalerweise mit ein paar Klicks gegessen sein.
Der Ablauf der Kommunikation ist auch... naja lassen wir das. Storniert, einen Tag später kommen diese ganzen sinnfreien (weil längst storniert) Mails rein, Stornobestätigung? Bis jetzt (fast 2 Tage später) keine Spur davon, auch nicht im Kundenkonto.
 
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Ich habe ebenfalls immer noch keinen Mucks gehört. Spam gecheckt, nix. Ansonsten sind alle Emails wie die Bestellbestätigung sowie Lagerbestand auch angekommen.

Ich werde jetzt aber einfach von mir aus stornieren, dann wird das hoffentlich seine Wege gehen und das Geld kommt zügig über PayPal zurück.
 
Viper_86 schrieb:
dafür müsste Caseking bei der Einstellung oder bei der Übermittlung an den Kunden ein Fehler unterlaufen sein. Das ist hier nicht der Fall, Caseking wollte (und hat) den Artikel zu dem Preis verkauft. Der Rückzug kam erst nachdem der Lieferant einen abweichenden Preis mitgeteilt hatte. Ergo verdeckter Kalkulationsirrturm und kein Anfechtungsgrund.
1. Für den Sachverhalt auf dem ich hierbei geantwortet habe ist das irrelavant. Die Formulierung entspringt der Tatsache, dass ein Preis in einem Onlineshop entgegen einem Preis in einem Schaufenster kein Angebot an den Kunden darstellt in aller Regel. Daher geht alles vom Kunden aus in einem solchen Fall und das reflektiert diese Formulierung.
2. Das behauptest du! Du weißt es aber nicht, da du den Sachverhalt nicht detailliert kennst. Wenn sich der Lieferant von CK bei Preis vertippt hat oder der Preis falsch durchs Sytem an CK übermittelt wurde bricht deine ganze Argumentation zusammen. Es ist nicht zwingend schlüssig, dass es ein Kalkulationsirrtum darstellt. Es fehlen Details zur Beurteilung, die weder dir noch mir vorliegen. Aslo tu nicht so, als wäre es unwiederbringlich ein Kalkulationsirrtum und damit eine Anfechtung u.U. nicht möglich. Denn auch schon aus der Tatsache, dass der Preis in einem Onlineshop kein Angebot an den Kunden darstellt, sondern dessen Bestellung das Angebot an den Verkäufer, hat massive Auswirkungen auf deine Argumentation. Vor allem, da die "Annahme" seitens Ck automatisiert geschieht. Ob bei diesem Ablauf ein falsch im System stehender Preis dann noch ein Kalkulationsirrtum sein kann, stelle ich in Frage und das beantwortet auch alle Quellen, die dazu bisher genannten wurden, nicht.
 
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@Hejo Wenn man sich von deutsch in Rechtsform angegriffen fühlt und das hier so aufbauscht sorry das ist einfach sinnlos. Da es hier nunmal um einen Vertrag geht kann man nicht einfach schreiben "Hey wisst ihr, vergessen wir den Vertrag einfach".
 
BlubbsDE schrieb:
Was hat PayPal damit zu tun? Ein Kaufvertrag setzt eine eindeutige Willenserklärung beider Seiten voraus. Wenn PayPal Geld einzieht bevor dieses statt fand, dann ist das toll für PayPal. Aber ist keine Grundlage für das zustande kommen eines Kaufvertrages.
Erst informieren, dann reden.
Bei einer Bezahlung über PayPal ist es rechtlich so, dass der Händler sofort das Geld verlangt und PayPal es sofort bereitstellt. Damit ist automatisch ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Dies ist eine Gefahr deren man sich als Händler bewusst sein sollte.
Das kannst du übrigens überall im Internet nachlesen. Das ist mittlerweile schon Allgemeinwissen und kein spezielles Rechtswissen mehr, welches zumeist nur Juristen bewusst ist.
 
Leute....lernt einfach daraus und meidet den Laden. Ihr wißt jetzt, sollte es zu Problemen kommen, wie ihr behandelt werdet. Alle anderen haben Schuld, nur nicht Caseking. Wie es dort um die IT bestellt ist, zeigt doch, das etliche überhaupt keine der hier zitierten Mails je bekommen haben. Auch der Verweis auf Spamfilter ist gelinde gesagt lächerlich. Denn die Bestellbestätigungen kamen ja problemlos an. Und die Kunden, die den Fred hier nicht kennen und ebenfalls keine Mails bekommen, stehen völlig im Regen.

Dieser weiter oben zitierte Text aus der Anfechtungsmail ist wirklich völlig daneben (um es mal vorsichtig auszudrücken). Solche Texte finden in der Regel Anwendung, wenn man schon im Rechtsstreit liegt. Aber kein seriöses Unternehmen wirft solche Texte schon im Vorfeld den Kunden um die Ohren. Denn wer sowas von seinem potentiellen Vertragspartner bekommt, ist als Kunde für das Unternehmen für immer verloren.

Wenn es zu solchen Fällen wie hier beim B550 Taichi kommt, wo durch fehlerhafte Großhandelspreise eine fehlerhafte Kalkulation auftritt, dann läuft es im Allgemeinen so, das man als Unternehmen den betroffenen Kunden ein Angebot macht, wo man sich in der Mitte trifft. Soll hier heißen, der Kunde zahlt ca 50€ mehr und die anderen 50€ gehen zu Lasten von CK. Damit hätte vermutlich hier niemand ein Problem gehabt und CK hätte zufriedene Kunden gehabt. Aber diesen Weg wollte CK halt nicht gehen und hat die harte Schiene gewählt. Nun gut. Das ist ihr gutes Recht. Aber dann müssen sie auch mit den Konsequenzen leben.
 
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DaBas schrieb:
dann läuft es im Allgemeinen so, das man als Unternehmen den betroffenen Kunden ein Angebot macht, wo man sich in der Mitte trifft.
Aha. So läuft das also angeblich. Komisch, wenn man mydealz verfolgt, ist es regelmässig nicht so, wie es hier beschreibst sondern fast immer wird storniert. Ausnahmen gibt es davon antürlich und sollte Ware bereits verschickt sein, bevor der Fehler bemerkt wird, wird in aller Regel auch nicht zurück gefordert, da zu aufwendig. Aber das es üblich ist, dass man sich in der Mitte trift, ist wohl vielmehr die Traumwelt manches Mydleaerz als Realität.

PS: Übrigens storniert auch Amazon regelmässig bei Preisfehlern.
 
@Nick8888

nicht wirklich. Im Streifall muss das im Einzelfall geklärt werden. Und welchen Ausgang es dann nimmt, ist nicht so klar.
 
BlubbsDE schrieb:
@Nick8888

nicht wirklich. Im Streifall muss das im Einzelfall geklärt werden. Und welchen Ausgang es dann nimmt, ist nicht so klar.
Falsch.
Ohne Kaufvertrag keine Zahlung.
Eine Zahlung besiegelt juristisch den Kaufvertrag. Unumgänglich.
Wie gesagt, Händler sollten dies wissen.
Und du kannst es nachlesen oder nen Anwalt fragen.
Oder von mir aus es auch bestreiten so viel du willst, es ändert an den Fakten nichts.
Selbst CK ist dies nun bewusst geworden, weshalb sie die Anfechtung umformuliert haben bzw. nun tatsächlich anfechten und nicht einfach nur stornieren.
Ohne Vertrag keine Anfechtung.
CK fechtet an, also ist denen nun bewusst, dass mit einigen ihrer Kunden ein Vertrag vorliegt.
Wieviel mehr Anhaltspunkte brauchst du noch?
Ne, vergiss es, antworte nicht.
Ich storniere jetzt und klinke mich aus.

Wenn ich so die Situation mal überblicke... ist ja doch ne ordentliche Zahl an Kunden die CK bereit war zu verprellen.
Erstaunlich.
 
Eine Stornierung ist im Vertragsrechtr synonym für Anfechtung. Auch das ist allgemein bekannt.
 
Das ist einfach Unfug. Und das kannst Du hier ja gut sehen. Deine Aussage bedeutet, ein Händler muss liefern. Egal was ist. Nehmen wir einen deutlich gravierenden Preisfehler. Im Onlineshop wurde vorne eine Zahl vergessen. Artikel steht dort für 9.999€, kostet aber 19.999€. Nun kommt der clevere Schnäppchenfuchs, kauft per PayPal.

Da kam kein Vertrag zu Stande. PayPal spielt da keine Rolle. Und ich würde sagen, es gäbe wenig Richter, die dem Kunden recht geben würden. Und im Grunde ist es eben egal. Preisfehler ist Preisfehler. Händler muss nicht liefern.

Dieses PayPal konstrukt erschwert nur die Sichtweise. Wenn das Angebot nur beim Angebot blieb und der Händler nicht seinen Willen explizit kund tat, dann kam kein Vetrag zu Stande. Und wen freuts, den Anwälten.
 
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