ASRock B550 Taichi

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superrocko schrieb:
Caseking: Könnt ihr alternativ nicht für das MSI Topmodell einen guten Preis machen? Würde ich alternativ nehmen, aber da seid ihr aktuell der teuerste Anbieter :/

Asrock zahlt kein cashback, und für B550 ist selbst das entgegenkommende Angebot zuviel.

Was ist das denn für eine Logik? ^^ Es wird übrigens voraussichtlich ab Montag Abend (bzw. sobald ich dazu komme) auch eine Cashback-Aktion mit Steam-Guthaben zu MSI B550-Boards geben, die ab 16.06. in Kombination mit einem Ryzen (oder anderen MSI-Produkten) bestellt worden sind.

[Updated]
 
Hoffe nicht mit Steam Guthaben^^ Ja die 30€ Rabatt die ihr fürs Taichi gewähren wollt, hätte ich gerne beim ROG Board genutzt, aber wird wohl nicht möglich sein :D
Der Ösi Shop hat einen 10€ Gutschein (auf alles anwendbar) gegeben, ihr hingegen nur 30€ Rabatt beim Taichi, was für die meisten leider trotzdem viel zu teuer ist.
 
Doch mit Steam-Guthaben und nur in Kombination mit einer CPU (oder anderen MSI-Produkten). Ich wollte es nur trotzdem mal ankündigen.

Und nein, es wird hier natürlich nicht möglich sein, irgendwelche Rabatte auf andere Produkte zu übertragen.
 
Schade um die Stornierungen, jedoch verständlich, schließlich kann man nicht verlangen daß CK wegen uns einiges an Verlust macht.

So ist jedoch meine Hoffnung fürs erste dahin, daß daß entarten der Mainboardpreise endlich ein Ende gefunden hat (momentan sind alle B550 Boards 30-80€ teurer als akzeptabel, selbiges bei den Intel 1200er Boards).
 
Ja das ist auch nicht so der Bringer, weil man dazu halt eine Ryzen CPU kaufen muss.
Bei ASUS bekommt man ca denselben Wert an Cashback und muss keine CPU dazu nehmen.
 
Caseking-Mike schrieb:
Hallo Leute,

wir haben uns dazu entschieden, allen Vorbestellern den Kauf des Motherboards "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zu einem Preis von 279,90 Euro anzubieten. Der korrekte Shoppreis bei uns liegt bei 309,00 Euro und damit sind wir der günstigste Anbieter. Jeder Besteller erhält dazu in Kürze eine E-Mail.

Das ist ein faires Angebot mit 30€ Rabatt auf das Board. :)
Glaube aber für die meisten Schnäppchen- und Preisfehlerjäger wird das dennoch zu teuer sein...
 
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Caseking-Mike schrieb:
Hallo boarder-winterman und alle anderen,

es ist in dieser Situation offensichtlich und nicht zu leugnen, dass es sich um einen Preisfehler handelt. Das ist auch den Nutzern von Mydealz und ähnlichen Foren/Dealseiten bewusst sowie den Kunden, die bei uns anfragen, während sie auf die deutlich höhere UVP des Herstellers verweisen.

Grundsätzlich stellt die Präsentation von Waren in unserem Onlineshop kein verbindliches Angebot an den Kunden dar, sondern nur einen unverbindlichen Onlinekatalog. Ein Bestellangebot des Kunden ist deshalb auch für uns unverbindlich und kann anschließend von uns angenommen oder abgelehnt werden. Ein Vertragsschluss erfolgt gemäß unserer AGBs Punkt 2.5 erst durch den Versand der Ware. Eine Bestellung des Artikels ASRock B550 Taichi (MBAR-333) hat daher bis dato den Charakter einer für beide Seiten unverbindlichen Vorbestellung. Im Falle eines Preisirrtums ist es darüber hinaus theoretisch auch bei anderslautenden AGBs möglich, eine irrtümliche Willenserklärung seitens des Händlers aufgrund eines technischen Fehlers einhergehend mit menschlichem Versagen gemäß § 119 BGB anzufechten.

Wir sind aktuell dabei, mit dem für den Preisfehler verantwortlichen Lieferanten sowie dem Hersteller ASRock das weitere Vorgehen zu klären, da eine Bedienung der enormen Anzahl an eingegangenen Bestellungen einen massiven wirtschaftlichen Schaden zur Folge hätte. Wir bitten deshalb aktuell noch um etwas Geduld, bis wir hier eine Lösung finden oder Entscheidung treffen können. Abschließend möchte ich auch noch Bezug darauf nehmen, dass wir über unseren Kundenservice zunächst erklärt haben, dass es keinen Preisfehler gab. Dieser ist uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht sofort bewusst gewesen, weshalb es mittlerweile zu einer Neubewertung gekommen ist.

Liebe Grüße,
Mike

Für Leute wie mich war dieser Preis absolut nicht als fehlerhaft erkennbar. Bei geizhals.de hattet ihr sowie ein österreichischer Retailer das Board für um die 170 - 180 EUR drin, zwei Konkurrenten für um die 300 EUR. Tatsächlich ging ich davon aus, dass die beiden anderen Retailer mal wieder (wie so oft) für neue bzw. (noch) nicht lieferbare Ware völlig überzogene Preise verlangen und 180 EUR der tatsächlich angemessene Preis ist.
Ich war an diesem Abend dabei Mainboards zu vergleichen und dachte, das B550 Taichi für 180 EUR sei einfach nur ein gutes Angebot seitens ASRock und Caseking. Der österreichische Retailer lag ja tatsächlich nochmals ca. 10 EUR unter eurem Angebot. Ich hätte ich Leben nicht erwartet, dass die UVP bei 299 USD liegt. Tatsächlich standen sogar in einem Review 175 EUR als erwarteter Preis.
Ich bin direkt von geizhals.de auf eure Seite und habe bestellt.

Erst einige Zeit später, nachdem ich über das Board im Internet weitere Artikel las, stieß ich auf ein Review, das einen Preis von 299 USD erwähnte. Erstaunt suchte ich nach weiteren Infos und stieß erst dann auf mydealz. Und selbst dort war man sich nicht sicher, welcher Preis nun tatsächlich der fehlerhafte ist.

Was will ich damit sagen?
Es war ganz klar kein offensichtlicher Preisfehler. Ich meine, gerade ihr hättet es wissen müssen und selbst ihr seid auf Nachfrage (und entsprechender Prüfung) zunächst von einem korrekten Preis ausgegangen.
Dies ist ein rechtlich gesehen ein sehr wichtiger Fakt.

Wo wir jetzt bei rechtlichen Dingen sind, hier ein Zitat aus meiner Bestellbestätigung:

2. Vertragsabschluss
2.1. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern nur ein unverbindlicher Onlinekatalog.
2.2. Die Absendung der Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar.
2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.

Woher soll der Kunde wissen, welche Version eurer AGBs nun gilt? Zumal in den AGBs auf eurer Website Punkt 2.5 null und nichtig ist, wenn ihr den Kunden zu einer Zahlung auffordert und dieser dann auch sofort bezahlt. Dies ist der Fall, wenn man wie ich per PayPal bezahlt hat. Euer Bestellbutton sagt (zumindest wenn man die Zahlungsoption PayPal auswählt) wortwörtlich:
"Zahlungspflichtig bestellen"
Danach habe ich mit PayPal gezahlt und damit ist sehr wohl ein rechtskräftiger Kaufvertrag entstanden. Denn ohne Kaufvertrag - keine Zahlung. Eine Zahlung kann nur dann stattfinden, wenn ein rechtskräftiger Kaufvertrag existiert. Das ist für euch Händler eine "Gefahr", der ihr euch bewusst sein solltet.
Jeder Kunde, der mit PayPal oder ähnlichen Zahlungsmethoden bezahlt hat, die die Zahlung sofort an euch schicken, hat mit euch einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen.

Ja, ihr könnt tatsächlich auch in einem solchen Fall nach § 119 BGB den Kaufvertrag anfechten. Allerdings hat dann der Käufer grundsätzlich das Recht auf Schadensersatz (Stichwort: Vertrauensschaden). Beispielsweise wäre denkbar, dass jemand weitere Komponenten für ein System basierend auf dem Mainboard aus dem Kaufvertrag mit euch bestellt hat. Er hat darauf vertraut, dass der ihr den Kaufvertrag einhalten werdet und er für diesen Preis ein Board mit diesen Eigenschaften erhält. Nun hat er u.U. Geld für gebraucht von Privatpersonen erworbene Systembestandteile, die er mit einem anderen Board nicht verwenden kann. Weil ihr - auf deutsch gesagt - Mist gebaut habt und nun den Kaufvertrag via Anfechtung auflöst, muss er woanders ein Board mit ähnlichen Eigenschaften kaufen - und dafür wahrscheinlich aber mehr Geld ausgeben. Dadurch ist der Person in unserem Beispiel ein von euch verursachter Nachteil entstanden.
So könnten u.U. durchaus Schadenersatzforderungen auf euch zukommen - natürlich über den Imageschaden hinaus.
Auch dieser könnte signifikant werden, denn soweit ich weiß gab es schon einmal ähnliche Probleme und klar ist, dass der Fall nun öffentlich ist und anscheinend ist ja auch eine größere Anzahl an Kunden betroffen.

Ich muss sagen, ich bin ziemlich verärgert. So verärgert, dass ich mich extra hier angemeldet habe, um diesen Beitrag zu verfassen. Ich persönlich bin bereit auf euch zuzukommen und bereit einen Kompromiss einzugehen. Aber dieses mal erwarte ich mehr als ein kleines Tütchen Haribo Gummibärchen ...


PS:

Hier ein Zitat aus der Email bezüglich der Verfügbarkeit vom 17.6.20
1x MBAR-333 - ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4
Voraussichtlicher Liefertermin: Heute (Im Zulauf)

Zudem stand bei der Bestellung, die Ware sei ab dem 18.6.20 verfügbar.
 
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Windell schrieb:
Das ist ein faires Angebot mit 30€ Rabatt auf das Board. :)
Glaube aber für die meisten Schnäppchen- und Preisfehlerjäger wird das dennoch zu teuer sein...

Wenn es nur so wäre Bro, es ist aber für 99,9% der User zu teuer für ein ASRock B Board^^
Muss man eigentlich für das MSI Cashback CPU und Board vom selben Shop kaufen, ich frage weil Mindfactory einige super Ryzen Angebote im Mindstar gestartet hat + kostenloses Game oben drauf.
 
Caseking-Mike schrieb:
Hallo Leute,

wir haben uns dazu entschieden, allen Vorbestellern den Kauf des Motherboards "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zu einem Preis von 279,90 Euro anzubieten. Der korrekte Shoppreis bei uns liegt bei 309,00 Euro und damit sind wir der günstigste Anbieter. Jeder Besteller erhält dazu in Kürze eine E-Mail.

Bei allen Vorbestellern, die damit nicht einverstanden sind, werden wir das Bestellangebot mit Verweis auf unsere AGBs wie bereits erwähnt ablehnen und die Bestellung stornieren müssen. Abschließend kann ich, auch stellvertetend für den Distributor, nur noch einmal um Entschuldigung dafür bitten, dass es zu diesem Preisirrtum gekommen ist.

Es gilt weiterhin zu beachten, dass der Artikel nicht lagernd ist und ASRock uns weiterhin keinen voraussichtlichen Liefertermin nennen kann.

Liebe Grüße,
Mike
Wenn ihr anstelle des Preisnachlasses auf Wunsch auch einen 30 EUR Caseking Einkaufsfgutschein ausstellt, dann wäre ich damit einverstanden.
Nicht glücklich, aber einverstanden.

Für 279 EUR möchte ich dieses Board definitiv nicht haben - erwarte aber dennoch einen Ausgleich für den Ärger und die Enttäuschung.



280 EUR ... das ist der reguläre Preis des Gigabyte B550 Master, welches 1:1 die gleichen VRMs besitzt wie das Gigabyte X570 Extreme für 700+ EUR ...
 
Lass gut sein Nick8888, Caseking Mike hat weiter oben ja was dazu geschrieben und zwar:
" Was ist das denn für eine Logik? ^^ " Also kannst du es vergessen mit dem 30€ Gutschein, wenn die es so gemacht hätten, hätte ich da auch ein anderes Board für bestellt, was auch 200€ kostet, aber nicht das Taichi.
 
Caseking-Mike schrieb:
Hallo Leute,

wir haben uns dazu entschieden, allen Vorbestellern den Kauf des Motherboards "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zu einem Preis von 279,90 Euro anzubieten. Der korrekte Shoppreis bei uns liegt bei 309,00 Euro und damit sind wir der günstigste Anbieter. Jeder Besteller erhält dazu in Kürze eine E-Mail.

Bei allen Vorbestellern, die damit nicht einverstanden sind, werden wir das Bestellangebot mit Verweis auf unsere AGBs wie bereits erwähnt ablehnen und die Bestellung stornieren müssen. Abschließend kann ich, auch stellvertetend für den Distributor, nur noch einmal um Entschuldigung dafür bitten, dass es zu diesem Preisirrtum gekommen ist.

Es gilt weiterhin zu beachten, dass der Artikel nicht lagernd ist und ASRock uns weiterhin keinen voraussichtlichen Liefertermin nennen kann.

Liebe Grüße,
Mike

Kann man natürlich nichts machen aber selbst mit dem Rabatt sind 279€ noch zuviel.

Wäre immerhin klasse gewesen einen kleinen allgemeinen Gutschein von eventuell 10€ auszugeben oder verzicht auf Versandkosten für eine Bestellung damit die Vorbesteller auf ein anderes B550 Produkt wechseln könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nick8888 schrieb:
Für Leute wie mich war dieser Preis absolut nicht als fehlerhaft erkennbar. Bei geizhals.de hattet ihr sowie ein österreichischer Retailer das Board für um die 170 - 180 EUR drin, zwei Konkurrenten für um die 300 EUR. Tatsächlich ging ich davon aus, dass die beiden anderen Retailer mal wieder (wie so oft) für neue bzw. (noch) nicht lieferbare Ware völlig überzogene Preise verlangen und 180 EUR der tatsächlich angemessene Preis ist.
Ich war an diesem Abend dabei Mainboards zu vergleichen und dachte, das B550 Taichi für 180 EUR sei einfach nur ein gutes Angebot seitens ASRock und Caseking. Der österreichische Retailer lag ja tatsächlich nochmals ca. 10 EUR unter eurem Angebot. Ich hätte ich Leben nicht erwartet, dass die UVP bei 299 USD liegt. Tatsächlich standen sogar in einem Review 175 EUR als erwarteter Preis.
Ich bin direkt von geizhals.de auf eure Seite und habe bestellt.

Erst einige Zeit später, nachdem ich über das Board im Internet weitere Artikel las, stieß ich auf ein Review, das einen Preis von 299 USD erwähnte. Erstaunt suchte ich nach weiteren Infos und stieß erst dann auf mydealz. Und selbst dort war man sich nicht sicher, welcher Preis nun tatsächlich der fehlerhafte ist.

Was will ich damit sagen?
Es war ganz klar kein offensichtlicher Preisfehler. Ich meine, gerade ihr hättet es wissen müssen und selbst ihr seid auf Nachfrage (und entsprechender Prüfung) zunächst von einem korrekten Preis ausgegangen.
Dies ist ein rechtlich gesehen ein sehr wichtiger Fakt.

Wo wir jetzt bei rechtlichen Dingen sind, hier ein Zitat aus meiner Bestellbestätigung:



Woher soll der Kunde wissen, welche Version eurer AGBs nun gilt? Zumal in den AGBs auf eurer Website Punkt 2.5 null und nichtig ist, wenn ihr den Kunden zu einer Zahlung auffordert und dieser dann auch sofort bezahlt. Dies ist der Fall, wenn man wie ich per PayPal bezahlt hat. Euer Bestellbutton sagt (zumindest wenn man die Zahlungsoption PayPal auswählt) wortwörtlich:
"Zahlungspflichtig bestellen"
Danach habe ich mit PayPal gezahlt und damit ist sehr wohl ein rechtskräftiger Kaufvertrag entstanden. Denn ohne Kaufvertrag - keine Zahlung. Eine Zahlung kann nur dann stattfinden, wenn ein rechtskräftiger Kaufvertrag existiert. Das ist für euch Händler eine "Gefahr", der ihr euch bewusst sein solltet.
Jeder Kunde, der mit PayPal oder ähnlichen Zahlungsmethoden bezahlt hat, die die Zahlung sofort an euch schicken, hat mit euch einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen.

Ja, ihr könnt tatsächlich auch in einem solchen Fall nach § 119 BGB den Kaufvertrag anfechten. Allerdings hat dann der Käufer grundsätzlich das Recht auf Schadensersatz (Stichwort: Vertrauensschaden). Beispielsweise wäre denkbar, dass jemand weitere Komponenten für ein System basierend auf dem Mainboard aus dem Kaufvertrag mit euch bestellt hat. Er hat darauf vertraut, dass der ihr den Kaufvertrag einhalten werdet und er für diesen Preis ein Board mit diesen Eigenschaften erhält. Nun hat er u.U. Geld für gebraucht von Privatpersonen erworbene Systembestandteile, die er mit einem anderen Board nicht verwenden kann. Weil ihr - auf deutsch gesagt - Mist gebaut habt und nun den Kaufvertrag via Anfechtung auflöst, muss er woanders ein Board mit ähnlichen Eigenschaften kaufen - und dafür wahrscheinlich aber mehr Geld ausgeben. Dadurch ist der Person in unserem Beispiel ein von euch verursachter Nachteil entstanden.
So könnten u.U. durchaus Schadenersatzforderungen auf euch zukommen - natürlich über den Imageschaden hinaus.
Auch dieser könnte signifikant werden, denn soweit ich weiß gab es schon einmal ähnliche Probleme und klar ist, dass der Fall nun öffentlich ist und anscheinend ist ja auch eine größere Anzahl an Kunden betroffen.

Ich muss sagen, ich bin ziemlich verärgert. So verärgert, dass ich mich extra hier angemeldet habe, um diesen Beitrag zu verfassen. Ich persönlich bin bereit auf euch zuzukommen und bereit einen Kompromiss einzugehen. Aber dieses mal erwarte ich mehr als ein kleines Tütchen Haribo Gummibärchen ...


PS:

Hier ein Zitat aus der Email bezüglich der Verfügbarkeit vom 17.6.20


Zudem stand bei der Bestellung, die Ware sei ab dem 18.6.20 verfügbar.

Hi, auf der Webseite steht was anderes:

2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Zugang dieser E-Mail-Bestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.

Link

Aber in der Email von CK steht:

2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.

Ich glaube da ist Euch ein kleiner Fehler unterlaufen ;)
 
Duvar schrieb:
Wenn es nur so wäre Bro, es ist aber für 99,9% der User zu teuer für ein ASRock B Board^^
Muss man eigentlich für das MSI Cashback CPU und Board vom selben Shop kaufen, ich frage weil Mindfactory einige super Ryzen Angebote im Mindstar gestartet hat + kostenloses Game oben drauf.
Bro nur ganz nebenbei,ich wollte dich hier nicht angreifen oder so. Ich drück dir die Daumen das du das Board das du möchtest zum besten Preis bekommst!
 
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Crayten schrieb:
Kann man natürlich nichts machen aber selbst mit dem Rabatt sind 279€ noch zuviel.

Wäre immerhin klasse gewesen nen kleinen allgemeinen Gutschein von eventuell 10€ auszugeben oder verzicht auf Versandkosten für eine Bestellung damit die Vorbesteller auf ein anderes B550 Produkt wechseln könnten.

Könnte man schon was machen.
Caseking könnte was machen.
Wenn es so bleibt und man die 30 EUR nicht zumindest als allgemeingültigen Einkaufsgutschein anbietet, bin ich stinksauer. Dies ist meine 2. Bestellung bei Caseking und die 1. war ebenfalls mit einer Enttäuschung verbunden.
Dass die 30 EUR nur auf das B550 Taichi gelten sollen sagt mir, dass dies nicht von Caseking, sondern von ASRock/dem Distributor kommen.
Allerdings trägt Caseking ganz klar eine Mitschuld an der ganzen Sache. Was das Rechtliche zwischen den Kunden und Caseking angeht, trägt tatsächlich Caseking die gesamte Verantwortung.

Falls ihr z.B. mit PayPal bezahlt habt, ist m.E.n. ein rechtskräfter Kaufvertrag zustande gekommen. Von daher würde ich nicht einfach so stornieren und komplett ohne Ausgleich die Sache vergessen.
Ergänzung ()

Rabynowitz schrieb:
Hi, auf der Webseite steht was anderes:

2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Zugang dieser E-Mail-Bestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.

Link

Aber in der Email von CK steht:

2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.

Ich glaube da ist Euch ein kleiner Fehler unterlaufen ;)
Jap, ich weiß.
Aber für den Kunden ist vollkommen unklar, welche AGBs die aktuellen sind.
Zumal - wie schon gesagt - wer mit PayPal zahlt, bei dem kommt auf jeden Fall ein Kaufvertrag zustande, da können die AGBs sagen was sie wollen.
Zwar kann CK dann immer noch nach § 119 BGB "anfechten", allerdings sieht die Gesetzgebung dann eine Möglich vor, Schadenersatz geltend zu machen. Bedingungen siehe entsprechende Absätze.
CK macht sich die Sache hier zu einfach wie ich finde.
 
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Dein Argumentation ist nicht zwingend nachvollziehbar @Nick8888

Fängt damit an, dass nur weil für dich der Preisfehler nicht offensichtlich war, er es genrell nicht gewesen sein kann. Deine individuelle Sicht darauf ist irrelevant. Wie du selber schreibst, gab es Reviews mit dem richtigen Preis. Dass du die erst danach gelesen hast, ist dein Problem. Und es geht mit der Schadensersatzforderung weiter. Regelmässig wird da versucht zu argumentieren wie du es tust und das scheitert regelmässig als Begründung. Ein Schaden wäre dir dann entstanden, wenn du Folgekosten hättest, die nur durch diesen Kauf entstanden wären. Dadurch das du bereits durch ein anderes Mainboard hier in den Eigenschaften ein selbes Produkt für den Preis kaufen könntest, verfängt das in meinen augen nicht. Du hast auch niemanden den Weiterverkauf versprochen zu einem Preis, der nun nicht mehr die von dir ursprünglich kalkulierten Gewinn erbracht hätte bzw. du sogar drauf legen müsstest. Denn Mehrpreis für das exakt selbe BOard hättest du so oder so zahlen müssen bei der Konkurrenz, die den Preisfehler nicht hatte. Du hättest das Board nirgends für den Preis von Caseking bekommen und da sie jetzt ein Angebot machen, der günstiger ist, als alle anderen Anbieter musst du auch hier nicht mehr zahlen als du es hättest wenn nicht bei Caseking bestellt hättest, ergo auch hier entsteht dir kein wirklicher sondern nur ein scheinbarer Schaden (scheinbar deshalb, weil du als Relation den niemals wirklich existenten falschen Preis heranziehst).

Du kannst das natürlich anders sehen, aber dann müsstest du der Anfechtung Casekings widersprechen und das ganze gerichtlich durchziehen. Und der Erfolg dabei wäre alles andere als gesichert.
Übrigens glaube ich nicht, dass dir Caseking ein Angebot machen wird, das über das hier genannte hinausgeht. Das würde nämlich dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.
Nick8888 schrieb:
Falls ihr z.B. mit PayPal bezahlt habt, ist m.E.n. ein rechtskräfter Kaufvertrag zustande gekommen.
Bei einer Anfechtung ist immer ein rechtskräftiger VErtrag zustande gekommen. Sonst müsste ich nicht anfechten. Durch die Anfechtung geht dieser aber unter und war nie existent.
Ich verstehe deine VErärgerung nicht. Selbst wenn dir anfänglich der Preisfehler nicht klar war bei Bestellung, so war er dir doch klar noch bevor Mike es hier geschrieben hat laut deiner eigenen Schilderung.
 
Hab mit Paypal bezahlt und direkt storniert, keine Gnade und werde da auch nicht hinterher rennen.
Hol dir einfach ein ASUS Board und kassiere die 55€ Cashback und fertig, da zahlst du 145€ für.
Hätte Caseking ein 30€ Gutschein gegeben, wäre das natürlich Bombe gewesen für 115€ dann effektiv.
 
Nur verdient Caeking noch was wenn du das Asus Board kaufst, mit den von dir dargestellten Rahmen beim Taichi aber nicht. Du verstehst worauf ich hianus will?
 
Nick8888 schrieb:
Wenn es so bleibt und man die 30 EUR nicht zumindest als allgemeingültigen Einkaufsgutschein anbietet, bin ich stinksauer.

Wäre nice aber bedenke, es gab viele die mehr als eins bestellt haben, teilweise 2-5 soweit ich gesehen habe! ( wofür die mehr als eins brauchen, naja da kann sich jeder was dazu denken) Aber für jedes bestellte Board 30€ Gutschein zugeben, würde den Rahmen sprengen.
 
Mustis schrieb:
Dein Argumentation ist nicht zwingend nachvollziehbar @Nick8888

Fängt damit an, dass nur weil für dich der Preisfehler nicht offensichtlich war, er es genrell nicht gewesen sein kann. Deine individuelle Sicht darauf ist irrelevant. Wie du selber schreibst, gab es Reviews mit dem richtigen Preis. Dass du die erst danach gelesen hast, ist dein Problem. Und es geht mit der Schadensersatzforderung weiter. Regelmässig wird da versucht zu argumentieren wie du es tust und das scheitert regelmässig als Begründung. Ein Schaden wäre dir dann entstanden, wenn du Folgekosten hättest, die nur durch diesen Kauf entstanden wären. Dadurch das du bereits durch ein anderes Mainboard hier in den Eigenschaften ein selbes Produkt für den Preis kaufen könntest, verfängt das in meinen augen nicht. Du hast auch niemanden den Weiterverkauf versprochen zu einem Preis, der nun nicht mehr die von dir ursprünglich kalkulierten Gewinn erbracht hätte bzw. du sogar drauf legen müsstest. Denn Mehrpreis für das exakt selbe BOard hättest du so oder so zahlen müssen bei der Konkurrenz, die den Preisfehler nicht hatte. Du hättest das Board nirgends für den Preis von Caseking bekommen und da sie jetzt ein Angebot machen, der günstiger ist, als alle anderen Anbieter musst du auch hier nicht mehr zahlen als du es hättest wenn nicht bei Caseking bestellt hättest, ergo auch hier entsteht dir kein wirklicher sondern nur ein scheinbarer Schaden (scheinbar deshalb, weil du als Relation den niemals wirklich existenten falschen Preis heranziehst).

Du kannst das natürlich anders sehen, aber dann müsstest du der Anfechtung Casekings widersprechen und das ganze gerichtlich durchziehen. Und der Erfolg dabei wäre alles andere als gesichert.
Übrigens glaube ich nicht, dass dir Caseking ein Angebot machen wird, das über das hier genannte hinausgeht. Das würde nämlich dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.
Bei einer Anfechtung ist immer ein rechtskräftiger VErtrag zustande gekommen. Sonst müsste ich nicht anfechten. Durch die Anfechtung geht dieser aber unter und war nie existent.
Ich verstehe deine VErärgerung nicht. Selbst wenn dir anfänglich der Preisfehler nicht klar war bei Bestellung, so war er dir doch klar noch bevor Mike es hier geschrieben hat laut deiner eigenen Schilderung.
Ist der Preis als Preisfehler sofort offensichtlich erkennbar, kann man als Kunde nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Warum, solltest du wissen, wenn du dich mit Recht etwas auskennst.

Bzgl. Kaufvertrag ja oder nein:
Das ist genau das Problem: CK tut so als sei nie ein Kaufvertrag zustande gekommen. Denn nur dann kommen sie problemlos aus der Sache.
Ist ein Kaufvertrag entstanden, hat der Käufer grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz. Um einen solchen geltend zu machen braucht man nicht gleich zum Anwalt zu rennen. Es gibt entsprechende Schlichtungsstellen bei denen man eine Beschwere einreichen kann - kostenlos und unkompliziert. Das mit dem Schadenersatz ist dann von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Aber allein mit einer Reihe offizieller Beschwerden konfrontiert zu werden zu denen man Stellung nehmen muss, plus der Imageschaden ... ich kann mir nicht vorstellen, dass CK Lust darauf hat.
 
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