News ASRock: Radeon RX 5700 XT Challenger erhält 3 Lüfter

JogaBaer schrieb:
Ich brauche ne leise Graka mit max Dual-Slot. Leistung in der Spitze ist nicht so wichtig. Warum kriegt das kein Hersteller hin, ohne dass man frickeln muss? Und selbst mit Gefrickel ist leise kaum drin.
Oder hab ich was im roten/grünen Lager übersehen?

XFX Radeon RX 5700 XT Triple Dissipation -> Dual Slot, ob das deinen Ansprüchen bei "Leise" entspricht kann ich nicht sagen.
 
210 Watt müssen halt erstmal umgewandelt werden.
Vielleicht ist ne 5700XT ja schlichtweg ne Nummer zu hoch gegriffen für 2 Slot und leise und ne non XT oder gar ne 5600XT die passendere Wahl.
 
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Dr.Pawel schrieb:
Da schon lange klar ist das die RDNA1 Karten noch lange am Markt bleiben und "höchsten" umgelabbelt werden ist es mMn eine positive Entwicklung.
Das sagte Lisa Su letzte Woche dazu:
We are on track to launch RDNA 2 or as you call it big Navi late this year. We're excited about the RDNA 2 architecture. I think it's a full refresh for us from the top of the stack through the rest of the stack. And so I think that will be more of a contributor here as we go into later this year and into next year.
Es wird also auch die 5700XT ersetzt, nur eben erst später.
 
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MaverickM schrieb:

Vermutlich das hier:

Für Radeon™ Grafikkarten

Grundsätzlich gelten für alle SAPPHIRE-Produkte zuerst die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bitte wenden Sie sich für RMA oder Gewährleistungsfragen daher an Ihren Händler bzw. den ursprünglichen Kaufort. Dieser benötigt im Normalfall einen Kaufnachweis (Originalrechnung oder entsprechende Unterlagen).


SAPPHIRE gewährt gegenüber dem Distributor (Großhändler) eine eingeschränkte Garantie. Die Garantiezeit ist in verschiedenen Ländern/Regionen und von Distributor zu Distributor unterschiedlich. Der Kunde muss bitte direkt bei seinem Wiederverkäufer oder bei SAPPHIRE direkt prüfen, woher das Produkt bezogen wurde und welche Ansprüche in Bezug auf RMA oder Gewährleistung geltend gemacht werden können.



Du hast als Käufer keine Grantieansprüche gegen Sapphire sondern nur die normale Gewährleistung.
Du kannst nur versuchen, dass der Großhändler tätig wird, den Du erst mal finden musst.
Bei der Gewährleistung hast Du ja nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

Cunhell
Ergänzung ()

Darknesss schrieb:
Kann schon Sinn machen, wenn die Einstiegskarten noch einige Zeit bis zum Release brauchen.

Sorry, die 5700XT mag vieles sein, aber keine Einstiegskarte.
Cunhell
 
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cunhell schrieb:
Du hast als Käufer keine Grantieansprüche gegen Sapphire sondern nur die normale Gewährleistung.

Sehe ich prinzipiell kein Problem darin, denn Gewährleistung > Garantie.

Dass Sapphire allerdings generell keine Garantie anbietet ist schon ein wenig traurig.

cunhell schrieb:
Bei der Gewährleistung hast Du ja nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

Immer dieser Urban Legend. Die Händler können nicht automatisch ohne Grund nach 6 Monaten plötzlich die Gewährleistung verweigern. Die Beweislastumkehr heißt nur, dass bei Fällen, in denen der Verdacht besteht, die Karte wurde vom Nutzer unsachgemäß behandelt, die Beweislast eben beim Käufer liegt.
 
rasenschach schrieb:
XFX Radeon RX 5700 XT Triple Dissipation -> Dual Slot, ob das deinen Ansprüchen bei "Leise" entspricht kann ich nicht sagen.

Ich habe die THICC III. Im normalen BIOS ist sie schon ok. Mit Kopfhörern im Prinzip lautlos, auch wenn mal kurz kein Ton kommt. Im OC-BIOS allerdings ist das ein Fön.
 
@JogaBaer die SC Ultra hat einen Vbios Patch bekommen mit dem man dann statt 175 Watt 215 Watt durchjagen kann. Damit rennt die nicht laufend ins Power Limit beim Boost.
 
In Sachen Lautstärke könnt ihr alle nicht mithalten.Ich habe eine 5700XT Mech OC.Wenn ich die Karte nicht undervolten würde,dann könnte man denken hier fliegt ein Tornado durchs Zimmer :D
 
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Gradenkov schrieb:
Wird auch mal Zeit. Ist ja schon fast zu spät. Hab die bei nem Freund verbaut gehabt und trotz Lüfterkurve brüllt die Karte unter Last trotz gut belüftetem Gehäuse. War halt gut & günstig.
UV ?


Viele Grüße,
stolpi
 
incurable schrieb:
Das heißt dann wohl, dass es für die 5700er Serie in absehbarer Zukunft keine Ablösung geben wird.

Könnte mir auch vorstellen, dass AMD in der Leistungsklasse erst mal auf neue Chips verzichtet und die Dickeren RDNA2 Chips zuerst raus haut.
Ich persönlich rechne erst mit RDNA3 mit einem komplett neuen Lineup in allen Leistungsklassen.
 
MaverickM schrieb:
Sehe ich prinzipiell kein Problem darin, denn Gewährleistung > Garantie.

Dass Sapphire allerdings generell keine Garantie anbietet ist schon ein wenig traurig.



Immer dieser Urban Legend. Die Händler können nicht automatisch ohne Grund nach 6 Monaten plötzlich die Gewährleistung verweigern. Die Beweislastumkehr heißt nur, dass bei Fällen, in denen der Verdacht besteht, die Karte wurde vom Nutzer unsachgemäß behandelt, die Beweislast eben beim Käufer liegt.

Nein, es heisst, dass DU nachweisen musst, dass der Schaden schon bei der Auslieferung vorhanden war.

In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Nachweispflicht, dass der Schaden noch nicht von anfang an vorhanden war, wenn er es ablehnen will Dir z.B. einen Austausch zu gewähren.
Nach 6 Monaten hat der Kunde dem Händler gegenüber die Nachweispflicht, dass der Schaden schon von anfang an vorhanden war. Und dies ist im Normalfall nur mit irrsinnigen Aufwand machbar, der den Wert der Ware oft um ein vielfaches übersteigt.
Das hat nichts mit dem zu tun, was Du da geschrieben hast. Wenn Du nämlich selbst an der Karte fummelst, ist selbst in den ersten 6 Monaten Essig mit Gewährleistung.

Bei den Garantieleistungen kann dagegen der Hersteller der Ware eigene Regeln aufstellen z.b. den Kühlertausch unter bestimmten Vorraussetzungen erlauben oder den Zeitraum deutlich erhöhen oder ähnliches.

Und bei Sappphire hat aber eben nicht der Endkunde die Garantie, sondern der ERSTE Händler der von Sapphire gekauft hat.

Cunhell
 
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cunhell schrieb:
Nein, es heisst, dass DU nachweisen musst, dass der Schaden schon bei der Auslieferung vorhanden war.

Nur, wenn es überhaupt Anzeichen dafür gibt, dass der Schaden potentiell durch Fremdeinwirkung entstanden ist. (Offensichtliche mechanische Schäden, OC etc.)

Steht so auch eindeutig im Gesetzestext.
 
MaverickM schrieb:
Nur, wenn es überhaupt Anzeichen dafür gibt, dass der Schaden potentiell durch Fremdeinwirkung entstanden ist. (Offensichtliche mechanische Schäden, OC etc.)

Steht so auch eindeutig im Gesetzestext.

NEIN!

In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Ware: Es wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Er muss also nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil der Käufer etwas gemacht oder nicht gemacht hat.


Nach Ablauf der ersten sechs Monate bis zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache: Hier muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorlag.

Cunhell
 
Captain Mumpitz schrieb:
Abgesehen davon hat sich AsRock bislang nicht als wirklich empfehlenswerter GPU-Hersteller hervorgehoben, die Karten waren meistens warm und laut.
der Unzensierte schrieb:
Selbst beim Start waren die Produkte schon recht konkurrenzfähig in punkto temps und dB und haben ja teilweise sogar besser ausgesehen als bei den etablierten Marktbegleitern.
So viel zum Thema anekdotische Evidenz :D
 
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MaverickM schrieb:
Hast Du eine Quelle, die deine Auslegung belegt!?

Ich lege gar nichts aus. Das sind die Regeln. Wenn sich der Händler nach den 6 Monaten nicht querstellt und auf einen Nachweis verzichtet, ist das Kulanz seinerseits. Meist greift hier vermutlich oft die Garantie der Hersteller, so dass es wohl nicht zu Problemen kommt. Aber das ist dann eben nicht mehr Gewährleistung sondern Garantie. Blöd nur, wenn der Hersteller der Ware keine oder z.B. nur ein Jahr Garantie gibt. Die Garantie kann der Hersteller im Gegensatz zu der Gewährleistung des Händlers ziemlich frei handhaben, da es eine freiwillige Leistung ist.

Aber für Dich hier mal zwei Links, wenn Du nicht selber suchen willst:

https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057

Cunhell
 
cunhell schrieb:
Ich lege gar nichts aus.

Doch, tust du. Der Gesetzestext ist hier relativ eindeutig.

Ich zitiere auch deinen eigenen Link:
Wenn sich beide darüber einig sind, dass der Mangel von Anfang an bestand, braucht man übrigens keine Beweise.

Solange kein Grund für den Händler vorliegt, zu vermuten, es wäre unsachgemäße Handhabung im Spiel, hat der Händler keinen Grund auf die Beweislastumkehr zu pochen. Auf keinen Fall sollte/kann er generell darauf verzichten.
 
cunhell schrieb:
Sorry, die 5700XT mag vieles sein, aber keine Einstiegskarte.
Derzeit noch nicht. Das kann sich aber ändern, wenn uns die 5700XT noch etwas länger erhalten bleibt.

Da kann die durchaus noch in den Einstiegsbereich rutschen (200-250€), je nachdem wie schnell und teuer die High-End Modelle sind und je nachdem wann die "Low-End" Nachfolger erscheinen.
Könnte mir (ähnlich wie bei der 7970) vorstellen, dass es die 5700XT nächsten Sommer für 230-270€ zu kaufen gibt. Ob das dann tatsählich zutrifft ist natürlich ne andere Frage. Habe leider keine Glaskugel um das mal schnell zu überprüfen.
Bei 350€ für ein "brauchbares" Costum-Design waren wir letzte Woche bereits (Sapphire Pulse bei MF), bin daher zuversichtlich dass die Preise wenigstens noch etwas fallen.

Wenn bei dir eine Einstiegskarte bei 100€ liegt, sieht das natürlich anders aus. Bei mir liegt der Einstiegsbereich bei 200€+X für ein ordentliches Costumdesign. In der 100€ Klasse werden nämlich langsam die (übertakten) APU´s recht gefährlich.
 
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