auf Steam Betrug reingefallen

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rfcy schrieb:
Er ist 15 Jahre alt und hat das Geld selbst von seinem Sparkonto abgehoben.

Alleine sowas seh ich schon als Freigabe der Eltern wenn Ich selber mir Geld abheben darf.
Hier ist deine Sparkassen Karte mach was du willst^^

Ich finde aber Schlimmer das ein 15 jähriger der heutzutage aufwächst auf so eine Masche reinfällt obwohl man an jeder Ecke gewarnt wird^^
 
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@Affenzahn: Die Summen die im Taschengeldparagraph genannt werden, sollen nur dazu dienen um ein Gefühl dafür zu kriegen was in etwa OK und normal ist. Also was jedes Kind eh zur freien Verfügung haben sollte, also somit unterhalb des Betrags hast nochmal deutlich schlechtere Karten.
Hast du aber stinkreiche Eltern die dir eben tausende Euro jeden Monat zur freien Verfügung geben, kannst du damit altersgerecht einkaufen soviel du lustig bist. Da hat auch kein Kassierer sich dann zu beschweren oder abzulehnen (wobei man zugute halten muss, dass die die Verhältnisse einzelner Personen ja nicht kennen, weshalb da durchaus gefragt wird hin und wieder. Was ok ist. Im Zweifel können die natürlich trotzdem nein sagen und es muss erst geklärt werden.).

Es braucht also auch beim 50€ Schokoladenkauf keinen Ausweis oder kritisches Nachfragen. (Dass man trotzdem fragt, bei der Menge, ist aber normal. Das würden da Kassierer sogar bei Erwachsenen.)
Abgelehnt würde das (richtigerweise) in der Regel aber nicht. Auch wenn derjenige dann nur antwortet "Hab halt Lust auf soviel Schoki". (Im Sinne von Altersgerecht natürlich schon. Kommt also auf Alter und Ware an.)
Entscheidend sind 2 Dinge: 1. Altersgerecht und 2. Über welche Summe darf die jeweilige Person (der Minderjährige) frei verfügen.

Gibt also eigentlich nur 2 Fragen hier: 1. War das Sparbuch zur freien Verfügung freigegeben? und 2. Zählen Steam Guthabenkarten als Altersgerecht.


Von viel weinen und dass Eltern dann nachträglich (fälschlicherweise) stur behaupten, das Geld wäre ja nicht zur freien Verfügung gewesen, mal abgesehen. ;)
(Das widerrum zu beweisen bzw. widerlegen ist ja auch nicht einfach. Aber über die Betrügerei reden wir ja nicht.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da der Händler nichts über die Verfügung weiß und sich Absprachen zwischen Eltern und Kindern eh nicht nachweisen lassen, wird er wohl Ausweise kontrollieren müssen.

Ich sehe auch keine unbegrenzte Freigabe. Im Gegenteil, dann würde das Geschäft ja problemlos von den Eltern für wirksam erklärt werden.
 
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Das sehe ich genauso und kann aus der Praxis berichten, dass es für mich als Jugendlicher kein Problem darstellte, bei unserem lokalem Händler auch mal über 100 DM auszugeben. Nun, fast 30 Jahre später, konnten meine Kinder im selben Geschäft keine Steam Karten kaufen oder andere Sachen über 50€. Dieses Geschäft wurde anscheinend oft genug (gerichtlich?) auf die Situation, wie sie sein wollte, aufmerksam gemacht, so dass nun, gegenüber minderjährigen, eine gänzlich andere Verhaltensweise an den Tag gelegt wird. Ohne Eltern bekommst du nix über 50€. Wenn kein Ausweis vorgelegt werden kann gehen nur 20€. Alk und Zigaretten gehen gar nicht unter 18J.
 
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Silverangel schrieb:
Von viel weinen und dass Eltern dann nachträglich (fälschlicherweise) stur behaupten, das Geld wäre ja nicht zur freien Verfügung gewesen, mal abgesehen. ;)

Das mag auf manche Eltern zutreffen, wobei bei den Familien so ein Betrag in der Regel einfach als Lehrgeld abgeschrieben wird. Der Rest gibt sehr wohl zu verstehen, dass man das Geld nicht einfach verpulvern darf...

Zusätzlich gibt es hier ja schon im Vorfeld die Manipulation des Minderjährigen. Das sollte ja nicht vergessen werden. Hier wurde nicht einfach nur ein Produkt gekauft, sondern gezielt manipuliert.
Deswegen gibt es ja den Jugendschutz, da man Jugendliche einfacher manipulieren kann.
Somit kann man nicht davon ausgehen, dass das Geld zur Verfügung steht - denn für Betrug wird wohl kaum jemand Geld zur Verfügung stellen.
 
mein Vorschlag an den TE, bitte Anwalt einschalten und hier weiter berichten wie es ausgegangen ist.
das wird bestimmt so 1-2 Jahre dauern, aber mich würde das interessieren
 
Wenn das solange dauert hat man aber wieder mehr Stress und Auslagen die man nicht zurückbekommt.
Da wär die Frage lohnt sich das dann überhaupt noch^^
 
@hallo7: Durchaus richtig. Dafür ist die Grundlage aber nicht der Taschengeldparagraph (und auf den wollte ich nur hinaus). Da müsste der Ansatzpunkt ja schon der Betrug und die Manipulation eines Minderjährigen sein. Ob das dann als Folge auch ergibt, dass der Kauf der Steamkarten rückgängig gemacht wird, weiss ich nicht.

@Samurai76: Und was will er mit dem Ausweis? Damit kannste nur nachweisen, dass du alt genug bist Ware XY zu kaufen, also nicht unter die Altersbeschränkung fällst.

Ob du über Summe X frei verfügen kannst, zeigt dir der Ausweis absolut nicht. Kann also nicht sein, dass da "gerichtlich" drauf aufmerksam gemacht wurde.
Das entscheiden einzig die Erziehungsberechtigten, über wie viel Geld das Kind frei verfügen kann.
Auch nicht der Kassierer.

Haben vielleicht paar mal Probleme mit Minderjährigen und ihren Eltern gehabt (oder anderen generell ängstlichen Marktleiter bekommen) und das jetzt für ihr Geschäft festgesetzt. Können sie ja machen. Hat aber nichts mit gesetzlichen Vorgaben zu tun.
 
Nein, ohne Zustimmung der Eltern darf ein Minderjähriger keine Verträge abschließen - außer jene die über den Taschengeldparagraphen abgedeckt sind. Dafür benötigt es aber die Zustimmung der Eltern.
Die Zustimmung der Eltern wird hier doch die Steam Manipulation sicherlich nicht gegeben sein und das lässt sich dadurch relativ einfach aufzeigen.

Weiters spielt die Höhe des Betrages immer eine Rolle und ist zu berücksichtigen, selbst wenn es frei verfügbare eigene Mittel sind. Das ist nicht ausjudiziert und im Zweifel wird wohl für den Verbraucher entschieden werden (vor allem wenn man da die Manipulation noch in den Korb wirft).
 
Und genau darum geht es im Taschengeldparagraphen. Der bestimmt aber NICHT die Höhe.
Fang ich jetzt nicht nochmal an das zu erklären.
Theorie und Praxis gehen aber, wie so oft, nicht Hand in Hand. Siehe dahingehend im speziellen was du von mir zitiert hattest.

Die Manipulation fusst doch schon auf ner ganz anderen Basis (ergibt das Wort alleine doch schon). ;)
 
Im Prinzip sagt § 110 BGB schon alles. Der Rest unterfällt wie so vieles einer Einzelfallentscheidung. Vorliegend könnte möglicherweise unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes ein Erfolg über § 812 I S. 1 BGB erzielt werden. Mich würde der Ausgang ebenfalls interessieren. Könnte auch ein nicht uninteressanter Fall in den juristischen Fächern werden^^
 
Achso, deswegen stehen bei uns immer so viele Eltern rum, die machen im Geschäft nur die Höhe der Freigabe klar...
Das macht absolut keinen Sinn, die Höhe des erlaubten Betrages an die Lebnssituation anzupassen, das können die Händler nicht leisten. Also in die LIste schauen, was gibt der Rahmen vor, ab dann Freigabe der Eltern. Völlig irrelevant für den Händler, es sei denn, wir drehen den Spiess um und der Händler kann im Streitfall beweisen, wieviel das Kind regelmässig zur Verfügung hat.
 
Als Elternteil würde Ich hier trotzdem sagen "Tja Junge Pech gehabt denk nächstes mal mehr nach" ^^

So war das bei mir mit meinem Geld damals auf dem Konto, Ich hab mich nur nicht bescheißen lassen.
Tut weh aber man sollte draus die Lehre ziehn und fertig^^
 
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Silverangel schrieb:
[...]Ob du über Summe X frei verfügen kannst, zeigt dir der Ausweis absolut nicht. Kann also nicht sein, dass da "gerichtlich" drauf aufmerksam gemacht wurde.
Das entscheiden einzig die Erziehungsberechtigten, über wie viel Geld das Kind frei verfügen kann.
Auch nicht der Kassierer.
[...]

Es ist das einzig sinnvolle Mittel, um Verluste zu begrenzen oder auszuschließen, sofern das im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung effizienter ist, oder wenn aufgrund von Geschäftspolitik Diskussionen mit Eltern ausgeschlossen oder weitestgehend vermieden werden sollen.

Die dahinterliegende Überlassung weiß der Händler im Grundsatz nicht; deshalb ist sein Standard der stets schwebend unwirksame Vertrag, der nachträglich nicht durch den gesetzlichen Vertreter wirksam bewirkt wird.

Zu beachten ist aber auch, dass selbst bei einer vorbehaltlosen Überlassung der Mittel in aller Regel keine völlige Freiheit in der Verwendung beabsichtigt ist - sondern eine "vernünftige Verwendung". Damit wären wir hier also in aller Regel ebenfalls über dem Willen der Erziehungsberechtigten.


Da Eltern ihren Kindern kaum völlig bewusst den Totalverlust von EUR 500,00 erlauben wollen, ist das eine Scheindiskussion. In der Praxis würde das bei mir so ablaufen: Der Bub bekommt einen Anschiss oder ein paar hinter die Ohren, dann wird zum Laden gewackelt und dort findet der nächste Anschiss statt, á la welches Organisationsversagen herrscht hier eigentlich, dass für Betrug bekannte Guthabenkarten und Alternativwährungen (z. B. für Drogen und Waffen) in quasi unbegrenzter Höhe an Kinder verteilt werden.

Was wir damals tatsächlich im Innenverhältnis vereinbart hatten, würde nie jemand erfahren.



Fair? Nein. Deshalb sollten Händler sich genau überlegen, mit wem sie welche Geschäfte machen (wollen).
 
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Idon schrieb:
la welches Organisationsversagen herrscht hier eigentlich, dass für Betrug bekannte Guthabenkarten und Alternativwährungen (z. B. für Drogen und Waffen) in quasi unbegrenzter Höhe

das muss der Händler wissen, dass ich mit Steamkarten auch Drogen kaufen kann? Das halte ich für Realitätsfern
 
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So rein aus Interesse: Was wurde dem Bruder denn als Gewinn versprochen, was ihn dazu verleitet 500€ raus zu ballern?
Ich meine 500€ waren für mich als 15 jähriger ne Stange Geld, da musste ich damals 3 Wochen dafür Arbeiten/Jobben, das gibt man ja nicht einfach so raus.
 
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SpookyFBI schrieb:
das muss der Händler wissen, dass ich mit Steamkarten auch Drogen kaufen kann? Das halte ich für Realitätsfern

Ein ehrbarer Kaufmann (https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrbarer_Kaufmann) beschäftigt sich mit seinen Produkten.


Dass das heute schwieriger ist, wo der Filialleiter vielleicht nur angestellt ist und das Sortiment immens im Vergleich zu früher, ist eben so. In der Juristerei wird eben oft auf den "Idealautofahrer", den "Idealkaufmann" etc. abgestellt.

Dazu das, was @Mustis gesagt hat. Er trägt das Risiko von Wissen und Nichtwissen.
 
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