Silverangel schrieb:
[...]Ob du über Summe X frei verfügen kannst, zeigt dir der Ausweis absolut nicht. Kann also nicht sein, dass da "gerichtlich" drauf aufmerksam gemacht wurde.
Das entscheiden einzig die Erziehungsberechtigten, über wie viel Geld das Kind frei verfügen kann.
Auch nicht der Kassierer.
[...]
Es ist das einzig sinnvolle Mittel, um Verluste zu begrenzen oder auszuschließen, sofern das im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung effizienter ist, oder wenn aufgrund von Geschäftspolitik Diskussionen mit Eltern ausgeschlossen oder weitestgehend vermieden werden sollen.
Die dahinterliegende Überlassung weiß der Händler im Grundsatz nicht; deshalb ist sein Standard der stets schwebend unwirksame Vertrag, der nachträglich nicht durch den gesetzlichen Vertreter wirksam bewirkt wird.
Zu beachten ist aber auch, dass selbst bei einer vorbehaltlosen Überlassung der Mittel in aller Regel keine völlige Freiheit in der Verwendung beabsichtigt ist - sondern eine "vernünftige Verwendung". Damit wären wir hier also in aller Regel ebenfalls über dem Willen der Erziehungsberechtigten.
Da Eltern ihren Kindern kaum völlig bewusst den Totalverlust von EUR 500,00 erlauben wollen, ist das eine Scheindiskussion. In der Praxis würde das bei mir so ablaufen: Der Bub bekommt einen Anschiss oder ein paar hinter die Ohren, dann wird zum Laden gewackelt und dort findet der nächste Anschiss statt, á la welches Organisationsversagen herrscht hier eigentlich, dass für Betrug bekannte Guthabenkarten und Alternativwährungen (z. B. für Drogen und Waffen) in quasi unbegrenzter Höhe an Kinder verteilt werden.
Was wir damals tatsächlich im Innenverhältnis vereinbart hatten, würde nie jemand erfahren.
Fair? Nein. Deshalb sollten Händler sich genau überlegen, mit wem sie welche Geschäfte machen (wollen).