Auslieferungspauschale Neuwagen

Todesstern85 schrieb:
Beispiel Samsung TV:
Hier gibts ja auch keine Überführungspauschale, aus Taiwan, keine Verpackungspauschale für den Karton, in dem er geliefert wird, etc.
Es gibt einen Gesamtpreis für den Endkunden.
Wenn dein TV mehrere Tonnen wiegen würde, hätte der TV ähnlich hohe Versandkosten.

Wenn du die Versandkosten pro Kilo runterrechnest, wird dir auffallen das 10€ Versand für den TV wucher sind. 🤔
 
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Todesstern85 schrieb:
und deshalb darf man das Ganze dann auch nie wieder in Frage stellen?

Doch, das war aber halt nicht Aussage deines Eröffnungsposts.

Es gibt in den Leasingverträgen aber halt auch noch ganz andere Hämmer. Die sind halt weniger offensichtlich.
 
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Todesstern85 schrieb:
Bitte den Thread einfach mal aufmerksam durchlesen.
Dann verstehst du, um was es mir bei der Pauschale tatsächlich geht.

Borderland hat die Problematik erkannt und auch schon schön ausführlich erläutert.

Problem ist einfach, dass hier Leute mitschreiben, die sich vermutlich noch nicht mal einen gebrauchten PKW selber gekauft haben.
Die verstehen gar nicht, um was es dir geht.
 
Borderland555 schrieb:
Problem ist einfach, dass hier Leute mitschreiben, die sich vermutlich noch nicht mal einen gebrauchten PKW selber gekauft haben.
Die verstehen gar nicht, um was es dir geht.
Und du hast keine Ahnung, was Überführungskosten ausmachen und warum sie berechnet werden
 
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Borderland555 schrieb:
Problem ist einfach, dass hier Leute mitschreiben, die sich vermutlich noch nicht mal einen gebrauchten PKW selber gekauft haben.
Die verstehen gar nicht, um was es dir geht.

Was hat GebrauchtwagenKAUF mit NeuwagenLEASING zu tun?
 
Vor allem ist hier sowieso alles erklärt:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/ueberfuehrungskosten/
Das sollten dann hoffentlich auch @TE und @Borderland555 verstehen. Und wie hier schon öfter im Thread geschrieben wurde auch der obligatorische Hinweis:
"Der ADAC empfiehlt, Überführungskosten vor der Unterschrift des Kaufvertrages zu verhandeln"
Borderland555 schrieb:
Problem ist einfach, dass hier Leute mitschreiben, die sich vermutlich noch nicht mal einen gebrauchten PKW selber gekauft haben.
Das Problem ist, dass @TE und du offensichlicht nicht verstehen, was es mit den Überführungskosten auf sich hat. Ich empfehle euch beiden dringend, den gesamten Leasingvertrag von jemandem gegenlesen zu lassen, der sich, anscheinend im Gegensatz zu euch, damit auskennst. Denn sonst könnten zum Ende des Leasings noch viel bösere Überraschungen kommen als die initialen Überführungskosten.
 
Todesstern85 schrieb:
Wie kann das eigentlich sein, dass ein Autohersteller bei einem Neuwagenverkauf eine "Auslieferungspauschale" verlangen darf,
Doch darum geht es seit 4 Seiten....
 
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Richtig.

Aber eben darum und nicht um eine Überführung.
Das eine Überführung was kosten darf, steht doch gar nicht zur diskussion
 
Borderland555 schrieb:
Es geht doch nicht um eine Überführungspauschale...
Doch, genau um die geht es. Der TE hat lediglich ein selten gebräuchliches Synonym verwendet.

Borderland555 schrieb:
Aber eben darum und nicht um eine Überführung.
Das eine Überführung was kosten darf, steht doch gar nicht zur diskussion
Zitat bzw. Frage des TE:
Todesstern85 schrieb:
eine "Auslieferungspauschale" verlangen darf, wenn man das Fahrzeug am Werk abholen darf.
Zitat aus meinem ADAC Link zu den Überführungskosten:

Selbst wenn Käufer ihr Auto beim Hersteller abholen, müssen sie zahlen. Bei VW liegen die Kosten zwischen 100 und 400 Euro, bei BMW sind es rund 515 Euro, bei Porsche zwischen 400 bis 800 Euro. Nur bei Mercedes ist die Werksabholung kostenlos; bei Ford und Opel gibt es sie gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Hinzugefügt)
Und wieso darf überführen etwas kosten, ein Fahrzeug zur Abholung vorzubereiten aber nicht?
 
Borderland555 schrieb:
[...]
Die verstehen gar nicht, um was es dir geht.

Der TE hat ja auch enorme Probleme damit, sich auszudrücken. Sein Eingangspost wurde jedenfalls umfassend beantwortet.

Die vermeintlich einschlägigen Normen wurden benannt; dort wurde aber wohl nichts gefunden, was der gängigen Praxis entgegensteht.
 
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Die Summe der Kosten, Kaufpreis und alle anderen anfallenden Kosten werden doch ausführlich besprochen!
Sagt dir der Preis nicht zu oder die Zusammenstellung, kein Problem sag es dem Händler und man findet meist eine Lösung.
 
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Und auch der ADAC schreibt, dass die im Endpreis drin sein müssen.

Der TE will sein Leasingfahrzeug entsprechend der Überführungskosten günstiger. Und das wird er unter keinen anderen Umständen erreichen als mit dem Händler zu verhandeln, dass dieser sie streicht.

Daher halte ich die aktuelle Lösung auch für besser. Hier kann ich konkret verhandeln mit Verweis auf die Rechtslage. Bei einem Endpreis, in dem die Pauschale bereits eingepreist ist, wird das schwerer fallen, da man dann nur einen generellen Rabatt verhandeln kann ohne konkreten Ansatzpunkt.
 
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