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Beispiel Samsung TV:
Hier gibts ja auch keine Überführungspauschale, aus Taiwan, keine Verpackungspauschale für den Karton, in dem er geliefert wird, etc.
Es gibt einen Gesamtpreis für den Endkunden.
Problem ist einfach, dass hier Leute mitschreiben, die sich vermutlich noch nicht mal einen gebrauchten PKW selber gekauft haben.
Die verstehen gar nicht, um was es dir geht.
Problem ist einfach, dass hier Leute mitschreiben, die sich vermutlich noch nicht mal einen gebrauchten PKW selber gekauft haben.
Die verstehen gar nicht, um was es dir geht.
Problem ist einfach, dass hier Leute mitschreiben, die sich vermutlich noch nicht mal einen gebrauchten PKW selber gekauft haben.
Die verstehen gar nicht, um was es dir geht.
Das Problem ist, dass @TE und du offensichlicht nicht verstehen, was es mit den Überführungskosten auf sich hat. Ich empfehle euch beiden dringend, den gesamten Leasingvertrag von jemandem gegenlesen zu lassen, der sich, anscheinend im Gegensatz zu euch, damit auskennst. Denn sonst könnten zum Ende des Leasings noch viel bösere Überraschungen kommen als die initialen Überführungskosten.
Zitat aus meinem ADAC Link zu den Überführungskosten:
Selbst wenn Käufer ihr Auto beim Hersteller abholen, müssen sie zahlen. Bei VW liegen die Kosten zwischen 100 und 400 Euro, bei BMW sind es rund 515 Euro, bei Porsche zwischen 400 bis 800 Euro. Nur bei Mercedes ist die Werksabholung kostenlos; bei Ford und Opel gibt es sie gar nicht.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(Hinzugefügt)
Die Summe der Kosten, Kaufpreis und alle anderen anfallenden Kosten werden doch ausführlich besprochen!
Sagt dir der Preis nicht zu oder die Zusammenstellung, kein Problem sag es dem Händler und man findet meist eine Lösung.
Und auch der ADAC schreibt, dass die im Endpreis drin sein müssen.
Der TE will sein Leasingfahrzeug entsprechend der Überführungskosten günstiger. Und das wird er unter keinen anderen Umständen erreichen als mit dem Händler zu verhandeln, dass dieser sie streicht.
Daher halte ich die aktuelle Lösung auch für besser. Hier kann ich konkret verhandeln mit Verweis auf die Rechtslage. Bei einem Endpreis, in dem die Pauschale bereits eingepreist ist, wird das schwerer fallen, da man dann nur einen generellen Rabatt verhandeln kann ohne konkreten Ansatzpunkt.