Auslieferungspauschale Neuwagen

Todesstern85

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Wie kann das eigentlich sein, dass ein Autohersteller bei einem Neuwagenverkauf eine "Auslieferungspauschale" verlangen darf, wenn man das Fahrzeug am Werk abholen darf.

Hab mal einen Audi in Ingolstadt abgeholt.
Du kannst dann zwar noch ein paar Dinge außenrum nutzen, wie gratis, im Restaurant essen, eine Einführung durch einen Verkäufer in die Autofunktionen und eine Werksführung.
Aber es ist nicht möglich, das Auto nur direkt ohne zusätzliche Kosten abzuholen.

Wie kommt es also, dass ein Autohersteller so eine zusätzliche Gebühr verlangen darf?
Gibt es da keine Regelungen, das sowas im Kaufpreis mit drin stecken muss?

Ein Mediamarkt z.B. darf ja auch nicht noch was extra verlangen, wenn ich einen Fernseher aus einem Prospekt kaufe und im Geschäft abhole.
 
Todesstern85 schrieb:
[...]
Ein Mediamarkt z.B. darf ja auch nicht noch was extra verlangen, wenn ich einen Fernseher aus einem Prospekt kaufe und im Geschäft abhole.

Warum sollte MediaMarkt das nicht dürfen?
 
Gesetzliche Grundlage für diese Thematik ist generell die Preisangabenverordnung.
Ich halte die Fragestellung des TE für berechtigt.

Auch die Frage von Idon ist damit beantwortbar.
 
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Das liegt ja wohl auch ein bisschen an deinem Verhandlungsgeschick. Du kannst mit dem Händler quasi alles vereinbaren.
 
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Idon schrieb:
Dann beantworte das doch bitte.

Nach welcher Norm wäre eine "Abholgebühr" verboten oder erlaubt?

Ich sehe das nach §1 PAngV kritisch.

Es sollte für einen Verbraucher möglich sein, seine Ware ohne zwangsweise noch zusätzliche Kosten bezahlen zu müssen, beim Hersteller abholen zu können.
 
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Ist es aber nicht. Der Klageweg bleibt Dir offen. Der erste wärst Du da aber nicht.

Vergleichen wir es lieber mit Ikea, nicht mit dem MediaMarkt. Da kostet die Abholung bestellter Ware 10€, früher 20€. Das kann den Warenwert schon mal überschreiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
cartridge_case schrieb:
Das machst du bei Audi nicht und auch im Mediamarkt nicht. Schon aufgefallen?

Wieso?
Wenn er nach Ingostadt fährt um sich dort seinen Audi zu holen, dann holt der ihn direkt vom Hersteller ab.

Eher müsste der Mediamarkt ja noch was drauf schlagen. Der muss die Ware ja teilweise über den Atlantik verschiffen lassen, bis sie nach Deutschland kommt.
 
Todesstern85 schrieb:
Ich sehe das nach §1 PAngV kritisch.

Es sollte für einen Verbraucher möglich sein, seine Ware ohne zwangsweise noch zusätzliche Kosten bezahlen zu müssen, beim Hersteller abholen zu können.

Nach welchem Absatz und Satz des § 1 PAngV siehst du das denn kritisch?

Vorweg: Ich sehe es nicht kritisch, aber weder du, noch @ThomasK_7 sind da bisher ins Detail gegangen.
 
Borderland555 schrieb:
Wenn er nach Ingostadt fährt um sich dort seinen Audi zu holen, dann holt der ihn direkt vom Hersteller ab.
Keine Ahnung, wie weit das Endmontageband vom Abholort entfernt ist. Ich finde auf die schnelle auch leider nix dazu. Aber man steht sicher nicht im Werk. Also hat der Hersteller kosten, das Auto zum Abholort zu verbringen. Und zusätzliche Vergünstigungen hat man ja auch, wie man liest.

Zahle ich denn keine Pauschale, wenn ich es beim lokalen Audi-Händler abhole?
 
Ja, man könnte es auch als Kundenbindumg bezeichnen, die Kosten nicht umzulegen aber, das Auto fällt nicht vom Band (Ende der Produktionskosten) und wird in den Verkaufsraum gebeamt....das wird nochmal aufbereitet, die Folien entfernt ein bisschen aufgehübscht....ehrlich ich habe mir auch einen Neuwagen für 40k gekönnt, da war mir die Überführungsgebühr sowas von egal...
 
Das ist eine Scheindiskussion mit (z. B.) Audi. Mal abgesehen davon, dass vermutlich Konzernintern verschiedene Gesellschaften eingebunden sind, ergibt sich für die Frage des TE meines Erachtens keinen Unterschied.
 
Es war ein A5 den ich in Ingolstadt abgeholt habe.
Der wird dort auf dem selben Gelände produziert.

Er wird dann maximal ein paar hundert Meter weit von der Endabnahme in die Verkaufshalle gefahren.

Ich finde diese Auslieferungspauschale generell kritisch.
Stellt euch mal vor, jeder würde seine Preise so angeben.

Samsung TV 55 Zoll 899,- €.
Bei Abholung im Mediamarkt fallen zusätzlich noch 50,- € Auslieferungspauschale an.

Stück Butter im Edeka Markt: 99 Cent.
Plus 12 Cent Auslieferungspauschale.

Wie kann es also sein, dass ein Autohersteller so eine Geschichte extra verlangen darf?
 
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@Todesstern85

Du hast dich auf den § 1 PAngV bezogen. Warum lieferst du die von mir geforderten exakten Nachweise nicht?


Die Überführungskosten sind transparent vor dem Kauf angegeben. Für Waren in Schaufenstern und Auslegen gelten etwas andere Regelungen, aber auch dort muss letztlich lediglich ein transparent zusammengesetzter Preis angegeben werden.


Wenn du nächstes Mal keine Überführungskosten bezahlen möchtest, dann verhandele diese doch einfach weg.
 
Weil sie es können und es deshalb machen und die Kunden offensichtlich bereit sind, das zu zahlen. Ich finde diese Pauschale auch an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Es ist halt unsere Autoindustrie. Die dürfen und machen vieles.

Diese Kosten fallen nicht aus dem Himmel. Sie sind jederzeit überall einsehbar. Sich im nachhinein darüber beschweren. Sinnlos. Kein Gesetz verbietet sie.
 
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Die Rechtmäßigkeit der Gebühr an sich mal außen vor, aber ist dann nicht mindestens die Werbung mit den Preisen nicht mehr statthaft ?
Die Billigflieger wurden auch dazu verdonnert die kompletten Endpreise inkl. unvermeidbarer Gebühren anzugeben, das müsste doch auch für die Autoindustrie gelten.
 
Müssen sie doch machen. Das sind die kleinen, nicht lesbaren Fußnoten in der Werbung.
 
Pandora schrieb:
Die Rechtmäßigkeit der Gebühr an sich mal außen vor, aber ist dann nicht mindestens die Werbung mit den Preisen nicht mehr statthaft ?
Die Billigflieger wurden auch dazu verdonnert die kompletten Endpreise inkl. unvermeidbarer Gebühren anzugeben, das müsste doch auch für die Autoindustrie gelten.

Genau um den Punkt geht es mir.

Meiner Meinung nach sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass ich das Produkt auch zum beworbenen Preis beim Händler, oder zumindest beim Hersteller selber beziehen kann.

Ich verstehe es ja vielleicht noch, wenn man sagt, ich will das Auto beim Händler vor Ort abholen, dass ich dann noch den Autotransport bezahlen muss.

Aber es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass es eine obligatorische Pauschale oben drauf gibt, wenn ich das Auto direkt im Werk, in dem es auch poduziert wird, abholen will.
 
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