Auslieferungspauschale Neuwagen

@Borderland555

Ich bin doch nicht dein Taschenrechner. Wie üblich tragen deine Beiträge auch null zur Problemlösung für den TE oder zur Weiterführung des Themas bei.

Die Überführungskosten sind vorher bekannt, sie lassen sich budgetieren und sie lassen sich zur Vergleichbarkeit in den effektiven Leasingfaktor einrechnen.


Was ist hier dein konkretes Problem?
 
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Die eigentliche Leasingrate bleibt gleich, da die Pauschale direkt zu bezahlen ist. In den allermeisten Fällen lässt die sich aber weg verhandeln. Spätestens wenn man 3 Autohäuser gegeneinander Ausspielt ist das Ding vom Tisch, der Leasingfaktor weiter unten und ggf noch Winterreifen dabei.
Ergänzung ()

@Borderland555 Was willst du denn ausrechnen? Du legst deinem Autohaus die 500€ auf den Tisch und bezahlst die Leasingraten.
 
@foo_1337

Jetzt hast du den Unterschied zwischen Leasingrate und effektivem Leasingfaktor verraten. :/
 
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Idon schrieb:
@Borderland555

Ich bin doch nicht dein Taschenrechner. Wie üblich tragen deine Beiträge auch null zur Problemlösung für den TE oder zur Weiterführung des Themas bei.

Doch. Denn ich weiß, um was es den TE geht.
Hättest du jemals schon einen Neuwagen gelast, würdest du es auch wissen.

Aber ich bin mal so nett und klär dich auf.

Idon schrieb:
Deine Gesamtkosten sind dann EUR 50.500.

Die 50.500 sind natürlich komplett falsch.
Die interessieren mich in keinster Weise, wenn ich ein Fahrzeug lease.

Die kosten für mich als Leasingnehmer sind 12x 500,- €.
Also 6.000 Euro in unserem Beispiel.

Problem an der Auslieferungspauschale ist, dass sie nicht in den Gesamtpreis vom Fahrzeug einfließt und somit vom Erstkäufer alleine getragen werden müssen.

In unserem Beispiel bedeutet dass statt 6.000,- € kosten im Jahr 6.500,- € Kosten im Jahr.
Bzw. 542,- € mtl. Leasingrate, wenn man es auf diese umrechnet.
Unterm Strich zahlt also der Erstkäufer fast 10% mehr.
 
Stimmt, mein Fehler. Ich hing gedanklich zwischen Gesamtsumme beim Kauf und effektivem Leasingfaktor, weil die Leasingrate bleibt.

Ändert nichts daran, dass die Kosten zuvor bekannt sind und damit budgetiert werden können.


Und auch nichts daran, dass ich keine Überführungskosten zahle, weil sich diese bisher immer haben wegverhandeln lassen.
 
Aber dann müsste man sich ja durchlesen, was das autohaus einem da zuschickt und das auch noch bevor man unterschreibt. Das ist ein bisschen viel verlangt, findest du nicht?
 
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Bitte den Thread einfach mal aufmerksam durchlesen.
Dann verstehst du, um was es mir bei der Pauschale tatsächlich geht.

Borderland hat die Problematik erkannt und auch schon schön ausführlich erläutert.
 
Du hast den leasingvertrag zugeschickt bekommen, in diesem waren die Kosten aufgeschlüsselt inkl. der Pauschale.

Du hast den leasingvertrag gelesen, warst mit den Konditionen einverstanden, hast ihn unterschrieben und zurückgeschickt.

Jetzt jammerst du rum, dass du diese Auslieferungspauschsle bezahlen solltest.

Ich habe sehr wohl verstanden worum es geht.
 
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Und du (TE) hörst nicht zu. Die alternative wäre, dass in den endpreis einzurechnen wodurch es in deine leasingrate einfliesst und diese erhöht. Und zwar um so viel, dass sie nach dem leasing wieder drin ist.

Du wirst den A5 nicht günstiger bekommen.

Zudem stellt sich die frage, warum Folgekäufer die auslieferung an dich finanzieren sollten. Das wäre ja quasi das, was du erreichen willst.
 
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Todesstern85 schrieb:
Bitte den Thread einfach mal aufmerksam durchlesen.
Dann verstehst du, um was es mir bei der Pauschale tatsächlich geht.

Borderland hat die Problematik erkannt und auch schon schön ausführlich erläutert.

Du als TE hast eine präzise Frage gestellt ("ist es erlaubt?") und darauf Antworten erhalten.

Du hast weder dein konkretes Problem damit erläutert, noch gesagt, dass es dir um eine konkrete Änderung des Rechtszustandes geht.

Was also erwartest du? Dass wir Gedanken lesen können?


Borderland hat genauso völlig an der Ursprungsfrage vorbei diskutiert. Super, wenn er damit zufällig das getroffen hat, was du eigentlich besprechen wolltest.




Kurzum: Ja, natürlich ist das ein Asimove. Genau so wie Versicherungen, die sich selbst schützen, nicht aber die Versicherungsnehmer. Und genau so wie Elektronikmärkte, die grundsätzlich jeden Gewährleistungsfall erstmal völlig abblocken. Genau so wie Stromkonzerne, Banken, Supermärkte, Baufirmen, Handwerker etc., die den Kunden - der oft genug Verbraucher ist - über den Tisch ziehen (wollen).
Das kann man mit sich machen lassen oder man geht eben überall dort, wo es geht, dagegen vor.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Du hast den leasingvertrag zugeschickt bekommen, in diesem waren die Kosten aufgeschlüsselt inkl. der Pauschale.

Du hast den leasingvertrag gelesen, warst mit den Konditionen einverstanden, hast ihn unterschrieben und zurückgeschickt.

Jetzt jammerst du rum, dass du diese Auslieferungspauschsle bezahlen solltest.

Ich habe sehr wohl verstanden worum es geht.

Du hast eben nicht verstanden, um was es mir geht.
Das Problem ist, der Unterschied den ein Auto zu allen anderen Produkten dadurch hat.

Es war eine Grundsatzfrage, ob sowas rechtlich überhaupt erlaubt sein darf?
Es gibt ein PangV, dessen Grundsatz es ist, Preisangaben einheitlich zu regeln.

Wie kann es also sein, dass die Autobranche da eine Extrawurscht machen darf?

Mustis schrieb:
Und du (TE) hörst nicht zu. Die alternative wäre, dass in den endpreis einzurechnen wodurch es in deine leasingrate einfliesst und diese erhöht. Und zwar um so viel, dass sie nach dem leasing wieder drin ist.

Du wirst den A5 nicht günstiger bekommen.

Zudem stellt sich die frage, warum Folgekäufer die auslieferung an dich finanzieren sollten. Das wäre ja quasi das, was du erreichen willst.

Wäre es im Endpreis mit drinnen, so müsste diese Pauschale der Erstbesitzer nicht alleine Tragen.

Beispiel Samsung TV:
Hier gibts ja auch keine Überführungspauschale, aus Taiwan, keine Verpackungspauschale für den Karton, in dem er geliefert wird, etc.
Es gibt einen Gesamtpreis für den Endkunden.

So sollte es beim Auto auch sein.
 
Beim Auto ist es doch genau so. Anstatt Lieferkosten hast du halt eben jene Auslieferungspauschale.

Ich habe in der PangV jetzt keinen extra Artikel zur automobilindustrie gefunden, gehe also davon aus, dass einfach die Grundvorschriften gemäß § 1 gelten.

Dort steht in Satz 1:

(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

Bisher gibt es keine Informationen darüber, dass dagegen verstoßen wurde da mit Sicherheit die Preise mit Zusendung des Leasingvertrages kommuniziert wurden.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Bisher gibt es keine Informationen darüber, dass dagegen verstoßen wurde da mit Sicherheit die Preise mit Zusendung des Leasingvertrages kommuniziert wurden.

Es geht immer noch nicht darum, dass mir dieser Preis nicht bekannt war.
 
Diese Diskussion ist schon ziemlich albern. Wie bereits gesagt, bekommt man einen Vertrag zu geschickt, in dem alle Kosten aufgeschlüsselt werden. Die Kosten werden auch in der Werbung genannt (Fußnoten). Der Vergleich zu anderen Unternehmern hinkt auch komplett, Ikea nimmt für Click and Collect auch eine Pauschale, warum? Da muss auch ein Mitarbeiter los und die Sachen zusammen suchen. Mal im Ernst, was wird hier erwartet? Das man sein Auto direkt vom Band abholen kann? Hole ich mein Auto ab, beanspruche ich Personal, das eben bezahlt werden muss. Ich habe meine Firmenwagen auch immer abgeholt und beim zweiten Mal war Wolfsburg dann massiv langweilig und ich habe mir nur den Schlüssel geben lassen und fertig.
Und wenn es die Pauschale nicht geben würde, würde sie eben in den Endpreis kalkuliert, wen das stört, der kauft eben nicht bei VW oder Audi.
 
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@Todesstern85 was erwartest du denn? Du fragst in einem Tech Forum, ob es rechtlich gestattet ist, die Auslieferungspauschale zu verlangen. Du wirst hier allenfalls Meinungen erhalten.
Und mal von einer anderen Seite gesehen: Was glaubst du, wieviele Juristen Autos leasen und diese Pauschale entrichten? Wäre dagegen nicht schon längst vorgegangen worden, wenn das ganze nicht erlaubt wäre?
 
Todesstern85 schrieb:
Es geht immer noch nicht darum, dass mir dieser Preis nicht bekannt war.
Wenn dir der Preis bekannt war, wurde offensichtlich nicht gegen die PangV verstoßen und somit ist es auch rechtlich in Ordnung diese Pauschale zu erheben.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Wenn dir der Preis bekannt war, wurde offensichtlich nicht gegen die PangV verstoßen und somit ist es auch rechtlich in Ordnung diese Pauschale zu erheben.

und deshalb darf man das Ganze dann auch nie wieder in Frage stellen?
 
Doch sicher, aber du stellst es so hin als würden Exklusiv automobilhersteller solche kosten erheben und das ist einfach falsch.
 
Todesstern85 schrieb:
So sollte es beim Auto auch sein.
Nenn die Auslieferungspauschale Versandkosten und dann? Du redest dir was zusammen und wie ich es mir dachte, meinst du allen ernstes, dass du deinen A5 dann günstiger bekämst. Was ein feuchter Traum ist. Und nein, Versandkosten und Co zahlen Gebrauchtkäufer bei anderen Artikeln auch nicht, warum also beim Auto.

Davon ab, der Preisverfall ist beim Auto im ersten Jahr am höchsten, mit Abstand. das kalkulieren auch die Leasinggeber mit ein. Selbst wenn man es also vermeintlich analog machen würde, würdest du dennoch den Großteil tragne und vll 100-200€ sparen. Und selbst das ist eher unwahrscheinlich, weil jeder auf dem Markt es wüsste und beim Gebrauchtkauf die Pauschale direkt abziehen würde und man so beim selben Gebrauchtpreis landet wie heute auch bei einem höhren Neupreis.

Du lügst dir da grad sowas von selbst in die Tasche für ein paar Euros, wo man sich wirklich fragen muss, wie das bei jemandem sein kann, der sich scheinbar einen A5 leisten kann (oder vll doch nicht so wirklich?) Zumal du jederzeit die Möglichkeit hattest, zu verhandeln und die Pauschale dem Händler aufzudrücken, wie es soviele andere getan haben und tun.
 
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