Auto verkauft, Käufer will Geld zurück, Brief vom Anwalt

Fire44

Cadet 3rd Year
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Mai 2010
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Hallo Leute,

hoffe ihr könnt mir helfen.

Also, habe mir vor 6 Wochen ein Auto gekauft nach paar Tagen habe ich festgestellt das, das Auto doch nichts für mich ist. So habe ich es weiterverkauft. Nach zwei Wochen wollte der Käufer das Auto zurück geben, weil sein Sohn mit dem Auto nicht klar kommt. Habe natürlich nein dazu gesagt. Jetzt nach weiteren zwei Wochen kam ein Brief von seinem Anwalt. Ich soll innerhalb von 7 Tagen das Geld auf das angegebene Konto überweisen. Sonst würden sie mich anklagen.

Das Auto hat normalerweise bis nächstes Jahr noch TÜV. Sie haben das Auto nochmal durch checken lassen und hätten festgestellt das das Auto in diesem zustand kein TÜV haben kann.

Was mich so nachdenklich macht ist folgendes:

"Obwohl das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft worden ist und insoweit keine Garantie durch Sie übernommen worden ist haben Sie für Mängel einzustehen, die an dem Fahrzeug nach einer Überprüfung eines Prüfingenieurs festgestellt worden sind." So steht das in dem Brief.

Hoffe ihr könnt mir dabei helfen

Vielen dank im voraus

Gruß Fire44
 
stimmt, der tüvbericht gehört ja schließlich zum auto und ins auto.

habt ihr den kaufvertrag schriftlich gemacht ?
 
ja, in dem Kaufvertrag steht folgendes:

Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft-soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
 
Wollte mich bisschen halt informieren. Vielleicht war jemand in der selben Situation wie ich
 
Frage wäre natürlich, wie die Mängel konkret aussehen.

Denke aber, dass du nichts zu befürchten hast. Denke, die werden mit der "Auto hat Mängel" Geschichte nicht durchkommen.
Und wenn es hart auf hart kommt, existiert ja noch die Tatsache, dass er nach 2 Wochen erstmal geschrieben hat "Sohn kommt mit Auto nicht klar" und erst danach auf Mängel hingewiesen hat. Hinterlässt einen faden Beigeschmack und sieht stark nach "Auto irgendwo günstiger gefunden, oder anderes Auto ist nun besser, wollen das eben gekaufte nicht mehr" aus.

Trotzdem. Bei Brief vom Anwalt würde ich an deiner Stelle ebenfalls einen aufsuchen. Damit du auf der sicheren Seite bist.
 
www.123recht.de Frage da mal oder ruf direkt nen Anwalt zu dem Thema an.
 
Weswegen will er dich den anklagen? Weil du Mängel verschwiegen hast, die ein Prüfingenieur angeblich gefunden hat? Da müsste er dir erst einmal nachweisen, dass du arglistig warst, also von dem Mangel gewusst oder grob fahrlässig gehandelt hast. Nur in diesen Fällen zieht der Ausschluss aus Sachmängelhaftung nicht.

Ich würde mir keine Sorgen machen und erst einmal abwarten, was die Gegenseite auf den Tisch legt. Schreib doch zurück und frage, was das für Mängel sein sollen und warum du davon hättest wissen müssen.
 
Wie alt ist das Auto denn? Nur weil es eine gültige HU aufweisen kann,ist noch lange nicht gesagt,das es jetzt wieder ein HU bestehen würde.Es gibt halt Verschleissteile,die ein Laie nicht erkennt . Dann kann es leicht möglich sein,das ein Fahrzeug keine Plakette bekommt.
 
Unglaublich, dass die o.g. Aussage wirklich von einem Anwalt kommen soll.

Ganz allgemein:

Verträge sind einzuhalten, nur weil der Käufer also mit der Kaufsache nicht zurecht kommt, kann er nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.
Wenn die Haftung für Sachmängel (wie hier) wirksam ausgeschlossen wurde, dann hat der Käufer nur Ansprüche, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt oder die Kaufsache gravierend von der vereinbarten Beschreibung abweicht.

Beides erscheint mir nach der kurzen Schilderung nicht der Fall zu sein.
Ob bereits jetzt der Gang zum Anwalt empfehlenswert ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, denn klagen muss der Käufer, wenn er den Kaufpreis zurück will.
 
Der Anwalt hat mir auch den TÜV Bericht zugeschickt.

Folgende Mängel wurden gefunden:

Betriebsbremsanlage hinten:
Wirkung einseitig, Abweichung unter dem Toleranzwert. Zustand beobachten
Federung-/Fahrwerkänderung- VA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt.
Federung-/Fahrwerkänderung-HA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt
Korrosion:
hinten rechts Bodengruppe Reserveradmulde
Korrosion:
hinten links Federbeindom-mit Schwächung der tragenden Struktur LINKS
Korrosion:
vorne rechts Längsträger-mit Schwächung der tragenden Struktur
Korrosion:
vorne links Längsträger-mit Schwächung der tragenden Struktur
Korrosion:
vorne rechts Querträger-mit Schwächung der tragenden Struktur
Abgasreinigungssystem:
OBD-System: Kontrollleute/-display signalisiert Fehler
Abgasverhalten:
UMA-Nachweis fehlt
Ölverlust:
Oelwanne

Ich wusste wirkliche nichts davon
Ergänzung ()

Das Auto ist Baujahr 1994
 
Zuletzt bearbeitet:
Original TÜV-Bericht von davor anfordern. Da steht nix davon. Und da du sicher net mit Schleifpapier und Bohrer die Dinge beschädigt haben wirst (nachweispflicht usw) sollte da nix kommen. Lass ihn klagen.
 
wenn der Kaufvertrag unterschrieben wurde sollte ja es kein Problem sein , da ja der Käufer unterschriebn habe und damit einverstanden war das AUto so zu kaufen wie er es gesehen bzw gefahren hat bei der probe , an deiner Stelle würd ich nichts befürchten
 
Die folgende Aussage vom Anwalt stört mich:

"Obwohl das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft worden ist und insoweit keine Garantie durch Sie übernommen worden ist haben Sie für Mängel einzustehen, die an dem Fahrzeug nach einer Überprüfung eines Prüfingenieurs festgestellt worden sind."
 
Ja, Mängel die du absichtlich unterschlagen/verschwiegen hast. Da du aber tank TÜV keine Mängel am Fahrzeug hattest und diese Mängel ja über einen größeren Zeitraum (mal abgesehen von Ölverlust) entstehen, dürfte nix passieren. Aber Ruf wirklich einfach nen Anwalt an. Kostet ja nicht die Welt
 
Ich hoffe das du recht hast "dMopp", werde auf jedenfall dein Rat befolgen und morgen mal zum Anwalt gehen.
 
Juristisch ist die Aussage des Anwalts zumindest unsauber, wenn nicht gar falsch. Denn von Garantie zu reden, wo Gewährleistung gemeint ist, das darf einem hier im Forum passieren, aber nicht nach zwei Staatsexamen.
 
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