Fire44
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Mai 2010
- Beiträge
- 62
Hallo Leute,
hoffe ihr könnt mir helfen.
Also, habe mir vor 6 Wochen ein Auto gekauft nach paar Tagen habe ich festgestellt das, das Auto doch nichts für mich ist. So habe ich es weiterverkauft. Nach zwei Wochen wollte der Käufer das Auto zurück geben, weil sein Sohn mit dem Auto nicht klar kommt. Habe natürlich nein dazu gesagt. Jetzt nach weiteren zwei Wochen kam ein Brief von seinem Anwalt. Ich soll innerhalb von 7 Tagen das Geld auf das angegebene Konto überweisen. Sonst würden sie mich anklagen.
Das Auto hat normalerweise bis nächstes Jahr noch TÜV. Sie haben das Auto nochmal durch checken lassen und hätten festgestellt das das Auto in diesem zustand kein TÜV haben kann.
Was mich so nachdenklich macht ist folgendes:
"Obwohl das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft worden ist und insoweit keine Garantie durch Sie übernommen worden ist haben Sie für Mängel einzustehen, die an dem Fahrzeug nach einer Überprüfung eines Prüfingenieurs festgestellt worden sind." So steht das in dem Brief.
Hoffe ihr könnt mir dabei helfen
Vielen dank im voraus
Gruß Fire44
hoffe ihr könnt mir helfen.
Also, habe mir vor 6 Wochen ein Auto gekauft nach paar Tagen habe ich festgestellt das, das Auto doch nichts für mich ist. So habe ich es weiterverkauft. Nach zwei Wochen wollte der Käufer das Auto zurück geben, weil sein Sohn mit dem Auto nicht klar kommt. Habe natürlich nein dazu gesagt. Jetzt nach weiteren zwei Wochen kam ein Brief von seinem Anwalt. Ich soll innerhalb von 7 Tagen das Geld auf das angegebene Konto überweisen. Sonst würden sie mich anklagen.
Das Auto hat normalerweise bis nächstes Jahr noch TÜV. Sie haben das Auto nochmal durch checken lassen und hätten festgestellt das das Auto in diesem zustand kein TÜV haben kann.
Was mich so nachdenklich macht ist folgendes:
"Obwohl das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft worden ist und insoweit keine Garantie durch Sie übernommen worden ist haben Sie für Mängel einzustehen, die an dem Fahrzeug nach einer Überprüfung eines Prüfingenieurs festgestellt worden sind." So steht das in dem Brief.
Hoffe ihr könnt mir dabei helfen
Vielen dank im voraus
Gruß Fire44