Autoabmeldung: Frage zur Abwicklung

t4mm3r

Lt. Commander
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Hallo, ich habe am Sonntag mein Auto verkauft (Bastlerfahrzeug).

Nun möchte ich es abmelden.
Der Verkäufer will am Wochenende das Auto abholen. Er hat mich drum gebeten, das ich das Auto erst am Montag abmelde. Das Problem ist ja das die Versicherung/Steuer ja immernoch auf mich laufen, wenn ich ihm alle Papiere gebe.

Wenn zB an dem Tag was passiert bin ich ja der Horst.
Daher hoffe ich auf ein Ratschlag, was die beste Lösung wäre.


Mfg


sry falls falscher Bereich
 
Die Beste Lösung? Lass den Wagen angemeldet und schreibe Datum und Uhrzeit der Übergabe mit in den Kaufvertrag. Ab dann bist du aus dem Schneider wenn was passiert. Dann kann der Käufer den Wagen auf sich anmelden - fertig.
 
Schließe einen Kaufvertrag ab.

Kostenlose Standardverträge bekommst Du zb beim ADAC als Download.

Wenn nach dem Verkauf etwas passieren sollte, haftet nicht mehr Deine Versicherung. Auch wenn der Wagen noch auf Deinem Namen angemeldet ist. Der Käufer muss nur schnellst möglich den Wagen Um oder Abmelden. Also ab Übergabe ist der Käufer haftbar.
 
Sorry, aber eure Beiträge sind so nicht ganz richtig. Unter Umständen können bei ausbleibender Ummeldung des Wagens, sehr wohl Kosten und/oder Stress auf den Verkäufer zukommen.
Siehe dazu FAZ-Artikel, Gebrauchtwagen.net und mobile.de.

Bei Mobile.de steht unter Rechtsschutz-Tipp:

"Wir empfehlen dem Verkäufer, das Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages abzumelden und erst nach erfolgter Abmeldung an den Käufer zu übergeben. Dazu müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einer Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt abgeben und die Kennzeichen entstempeln. Der Käufer kann mit einem Kurzzeit-Kennzeichen das Fahrzeug abholen. Sollte das Fahrzeug im angemeldeten Zustand verkauft werden, geht die Kfz-Versicherung mit dem Verkauf auf den Käufer über. Da dieses in den seltensten Fällen erwünscht ist, empfiehlt es sich, dass der Verkäufer die Versicherung umgehend über den Verkauf informiert."

Man sollte sich also gut überlegen, ob man ein Auto angemeldet übergibt.
 
Benzer schrieb:
Wenn Datum, Uhrzeit & der Käufer mit Personalausweisnummer bekannt sind, bist du als Verkäufer raus. So einfach ist das Autoverkaufen...

Wenn du das sagst, dann wird das wohl stimmen und meine genannten Quellen irren sich alle... Woher nimmst du denn dein Wissen?
Nochmal um es deutlicher zu machen:
FAZ schrieb:
Ist der neue Besitzer nicht auffindbar, greift auch das Verfahren einer von der Zulassungsbehörde einzuleitenden Zwangsstillegung nicht.[...]

Wer keinerlei Risiko eingehen will, sollte seinen Wagen vor der Übergabe abmelden. Quelle

Selbst wenn du dir den Ausweis zeigen lässt, woher weißt du das die Person wirklich noch dort wohnt? Vielleicht lebt der Käufer schon woanders und meldet sich nicht um. Dann ist der Käufer nicht auffindbar und der Verkäufer hat nur Probleme.
 
Ganz ehrlich?

Ich fahre gerade selbst mit 5 Tages Kennzeichen rum und das kriegt man kostenlos von der Versicherung, da zahlt man dann gerade mal 20 € für die Schilder. Soll er sich welche besorgen ich mache das grundsätzlich nicht. Wer bei mir ein Auto kaufen will, soll sich ein Kurzzeitkennzeichen holen und damit fahren.

Edit:

Is natürlich nur kostenlos wenn man danach auch bei der jeweiligen Gesellschaft das KFZ zulässt.
 
Benzer schrieb:
Es geht nicht um die Adresse... die ist egal... es geht um die Personalausweisnummer.

Was bitte soll mir die Nummer nutzen, wenn ich den Käufer meines Autos dann trotzdem nicht finden kann?!
 
Nichts.

Die sicherste und unstressigste Variante wurde schon genannt, das Fahrzeug wird abgemeldet übergeben.
 
Wenn man diese Nummer vom Personalausweis abschreibt, wird sie wohl stimmen. ;)

Für den Fall das ein deutscher Auswanderer mit seinem alten Perso ein Auto kauft, hättest du Pech. Für alle anderen Fälle reicht diese Nummer.
 
Für was genau reicht diese Nummer? Was soll die Beweisen? Was kann ich mit dieser Nummer anfangen?
 
Die Personalausweisnummer bringt dir aber herzlich wenig, wenn der Käufer mit dem auf dich noch zugelassenen Auto 700 Parkverstöße begeht, 300 Mal geblitzt wird und dazu noch 400 Tankbetrüge begeht. (Wäre ja nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt.) An Hand des Kennzeichens wird erstmal der Halter angeschrieben / verdächtigt und hat dadurch den Stress.
Seine Unschuld kann man dann mit dem Kaufvertrag ggf. belegen, das aber erst nachträglich. Die Verfahren laufen erstmal gegen dich..

Deswegen würde ich persönlich nie ein Auto verkaufen was noch auf mich angemeldet wäre.
 
Auto vor dem Verkauf abmelden. Im Endeffekt hat der Verkäufer erstmal den Ärger und muss nachweisen, dass er das Auto verkauft hat, gerade bei Straftaten oder kleineren Vergehen wird das schnell stressig.
 
Ich würde es so machen wie nebulein.

Tageszulassung (sind normal ein paar Tage gültig) ist die eleganteste Lösung imo.

Denk aber dran. Ein abgemeldetes Auto darf nicht auf öffentlichem Platz abgestellt werden! Auf Privatgrundstück schon.
 
Hallo
diRAM schrieb:
700 Parkverstöße begeht, 300 Mal geblitzt wird und dazu noch 400 Tankbetrüge begeht
Straftaten und Verkehrsverstöße sind das kleinere Problem, dem kann man mit dem Kaufvertrag ausweichen und der Käufer kriegt die Post bzw. den Besuch der Behörde als Fahrer des Fahrzeugs.
Das große Problem ist wenn der Käufer einen schweren Unfall baut mit großem Sachschaden oder stark verletzten oder toten Verkehrsteilnehmern. Die einzige Versicherung die dann in Frage kommt ist die des Verkäufers die den Schaden bezahlen muß (Das Auto ist versichert und nicht der Fahrer!) wenn der Käufer den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, und schon steigen im harmlosesten Fall die Versicherungsprozente des Verkäufers. Wenn das Auto nicht 100%ig verkehrssicher ist (Bastlerfahrzeug) oder der Käufer betrunken fährt und die Versicherung des Verkäufers die Schadenregulierung ablehnt und es evtl. um zehn oder hunderttausende Euros geht wünsche ich viel Spaß beim Geld zurück holen wenn der Käufer ein Geringverdiener ist.
Die Versicherung des Käufers auf die das Auto noch nicht zugelassen ist wird sich da schön raushalten.

Grüße Tomi

P.S.
@t4mm3r
Es ist doch heutzutage üblich das Versicherungen nach Anzahl und Alter der Fahrer fragen, was hast du da angegeben? Darf der Käufer dein Auto überhaupt fahren oder hast du um Geld zu sparen nur dich als Fahrer angegeben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Straftaten und Verkehrsverstöße sind das kleinere Problem, dem kann man mit dem Kaufvertrag ausweichen und der Käufer kriegt die Post bzw. den Besuch der Behörde als Fahrer des Fahrzeugs.

Wie ich bereits schrieb ist diese Art der Beweisführung aber erst nachträglich möglich. Da hat man ggf. schon 3400 Bußgeldbescheide bekommen und 1200 Vorladungen der Polizei. Sollte dies auch noch über (Bundes-)Ländergrenzen hinweg geschehen, wünsche ich viel Spass bei dem "Beweis der eigenen Unschuld". Nicht das es mit dem Kaufvertrag als Beleg unmöglich wäre, aber es ist schlicht und einfach mit einem erheblichen Zeit und ggf. auch Kosten (Porto) Aufwand verbunden.

Selbstverständlich relativiert dies nicht etwaige Querelen mit der Versicherung in einem Schadensfall. Viel mehr sind das zwei gleichberechtigt nebeneinander stehende Argumente, welche m.E. eindeutig dafür sprechen, ein Auto niemals (privat) ohne vorherige Abmeldung zu verkaufen. Wie von einigen bereits angeführt gibt es gerade für derartige Zwecke ein Kurzzeitkennzeichen.
 
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