Autounfall

kalleberlin

Lieutenant
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Feb. 2005
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Hallo Liebe CB'ler,
ich hatte heute morgen auf dem Weg zur Arbeit leider einen Unfall.
Mir ist ein Typ von rechts ins Auto gefahren, er musste einem stehenden PKW auf seiner Spur ausweichen, und hat mich wohl übersehen.

Ich hab dann natürlich die Polizei angerufen, damit ich was "offizielles" in der Hand habe.
Darüber war der Typ leider überhaupt nicht glücklich...

Nun mal zu meiner Frage:
Bevor die Polizei da war, hat er eingesehen das er Schuld am Unfall hat. So auch seine 2 Kollegen (war ein Arbeitsauto). Als die Polizei dann aber kam, hat er die Aussage verweigert!

Ich hab der Polizei natürlich den Unfallhergang erläutert, und die sind dann zu dem Schluss gekommen ihn als "vorläufigen Unfallverursacher" festzumachen.

Kann er das jetzt noch irgendwie so drehen das ich jetzt plötzlich doch angeblich schuld haben soll (man hört ja schlimme sachen ;) ) ?
Ich werde das heute noch meiner Versicherung mitteilen, und hoffen das alles so seinen richtigen Lauf nimmt.

Kann ich noch irgendwas machen ausser zu warten?

Achso, und was noch komisch war, der Typ hatte keinen Führerschein bei.. (hat er vergessen)


//kalleberlin
 
Die gerufene Polizei ist genauso ein Zeuge wie jeder andere auch. Vor Gericht hat ein polizeilicher Unfallbericht weniger Aussagekraft, als ein von beiden Streitpartnern unterschriebener Unfallbericht. (da eben die Polizei in der Regel kein Vor-Ort-Zeuge ist und nur dokumentiert, wie es nach dem Unfall aussieht - den Unfallhergang rekonstruieren andere)
Du hast den europäischen Unfallbericht hoffentlich ausgefüllt. Sonst wirds wieder unnötig kompliziert.

Gabs auch Personenschaden, oder blieben alle Beteiligten unverletzt? (solange es nur Blechschaden ist, kann man sich die Polzei sparen - vor allem, wenn sich beide Streitpartner einig sind und einen ordentlichen Unfallbericht unterschreiben)
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Gegenteil...Polizei rufen ist quasi immer gut...sofern man sicher ist, dass man keine Schuld hat! ;)

Und das er die Aussage verweigert hat - wahrscheinlich aus gutem Grund ;) - ist ja auch nichts unspektuläres! Im gegenteil...wird einem ja von klein auf eingepleut, erstmal NICHTS zu sagen oder gar etwas zu unterschreiben!

Allerdings wirste paar Euro abdrücken müssen, eben dafür, dass du die Polizei gerufen hast!

So war's zumindest bei mir...glaub 100€ oder so!
 
Kann er das jetzt noch irgendwie so drehen das ich jetzt plötzlich doch angeblich schuld haben soll (man hört ja schlimme sachen ) ?
Na klar. Wenn dein Gegner vor Gericht ziehen will, liegt es eben in den Händen eines findigen Verkehrsanwaltes und auch den bestellten Gutachtern. (vor Gericht nützt dir der Bericht der Polizei leider nicht viel, da sie auf den Unfallhergang nicht eingeht. (klar, war ja auch nicht vor Ort))

Aber wenn die Situation im Unfallbericht, den beide unterschreiben, klar geregelt ist, ist die Sache meist eindeutig und kann direkt an die Versicherung übergeben werden --> du bekommst dein Auto auf unkomplizierte Art repariert.
 
Hallo,

nein, Personenschaden gab es nicht!
Einen europäischen Unfallbericht habe ich natürlich nicht ausgefüllt. Mhm.
Dabei habe ich die Beamten vor Ort extra gefragt ob wir irgendetwas ausfüllen können / müssen.

Und wegen der Extra Euros:
Das musst Du nur wenn Du die strasse nicht geräumt hast (so es denn möglich ist), kostet dann 35€. Das haben die Beamten vor Ort jedenfalls behauptet.

Also bleibt mir erstmal nur zu hoffen Das der andere Typ ehrlich ist?
Klingt ja prickelnd -.-.

//kalleberlin
 
:freak: Das heißt, du hast jetzt überhaupt nichts in der Hand. (dein Unfallgegner hat der Polizei die Aussage verweigert)
Ganz ehrlich: Das ist scheiße.:(
Mit der Sachverhaltsdarstellung der Polizei kannst du nämlich erstmal überhaup nichts machen. Die kannst du dir in die Haare schmieren. (da eben kein Vor-Ort-Zeuge)0

Ich nehme mal an, dass es jetzt zwingend vor Gericht geht - mit allen Nachteilen: Verkehrsrechtanwalt suchen, Gutachten erstellen lassen, Zeugen finden, verzögerter Verfahrensstart,...

Vielleicht zeigt sich dein Gegner doch noch einsichtig und übernimmt die Schuldfrage. Dann bekommst du von seiner Versicherung einen Wisch, stellst das Auto in einer Werkstätte ab und in der Regel übernimmt die Werkstätte den weiteren Papierkram für dich.

Und wegen der Extra Euros:
Das ist bei uns von Bezirk zu Bezirk verschieden. Ich glaube es gibt da keine Bundes-Dienstvorschrift oder soetwas ähnliches. (ka, wie das bei euch in D ist)
 
Klingt aber mächtig unwahrscheinlich, daß jmd, der gegenüber der Polizei keine Angaben macht, dann aber einen Unfallbericht mit dem Geschädigten erstellt und diesen als Verursacher unterschreibt. In beiden Fällen wird derjenige als Fahrer des Fahrzeugs benannt und da scheint wohl das Problem zu liegen.
Nach der Schilderung gehe ich davon aus, daß der Fahrer zur Zeit über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
 
Ja, wenn man sich beim Unfallbericht nicht einigen kann, hilft sowieso nur die Polizei, die dann eine Sachverhaltsdarstellung macht. Es schadet auch nie, wenn man selbst ein paar Fotos schießt. (Fotos macht "in der Regel" nur das Unfallkommando der Polizei und das kommt "in der Regel" nicht zu einem gewöhnlichen Autounfall ohne Personenschaden.
Keine Einigung bedeutet --> Richter entscheidet mit allen Nachteilen die ein Verfahren nach sich zieht. Wenn die Sache allerdings so eindeutig ist, würde ich dem Gegner mal sehr freundlich erklären, wie hoch Anwalts- und Gerichtskosten sein können.;)

Bevor die Polizei da war, hat er eingesehen das er Schuld am Unfall hat. So auch seine 2 Kollegen (war ein Arbeitsauto).
Das hat sich für mich so angehört, als wäre der Mann einsichtig.

Als erstes würe ich mal gleich morgen in der Früh bei der gegnerischen Versicherung anrufen und mal nachfragen, ob der Unfall überhaupt gemeldet wurde. Wenn das nicht der Fall ist, wirds nochmal um eine Facette komplizierter.
 
es KÖNNTE schlecht aussehen : Die Aussage verweigern bedeutet, dass er sich von einem Anwalt verteidigen lassen wird . Wenn er jedoch was von Ehrlichkeit u.s.w. weiss....dann wird er dir den Schaden abzahlen ( durch seine Versicherung oder was auch immer ) .
die letzte option wäre ,dass er nen anwalt anheuert und du auf jeden fall der gewinner sein wirst, er jedoch nur seine versicherung durch seinen anwalt dazu bringen will den schaden ab zu zahlen.
 
Was mich mal interessiert, Er musste einem stehenden Auto auf seiner Spur ausweichen und ist dir rechts in das Auto gefahren? Wie geht das. Entweder warst du auf der entgegenkommenden Spur, dann kann er dich eigentlich nur links erwischen, oder du kamst aus einer Straße, Einfahrt heraus, wenn die Straße keine Vorfahrtstraße war, dann hättest du Schuld, rechts vor links bzw. Einfahrt und zwar unabhängig davon ob er auf seiner "richtigen" Spur war oder eben durch das überholen auf der "falschen".
 
Aber auch bei mehreren Spuren, müsste dann das stehende Auto ja auf einer der "linkeren" Spuren gestanden haben und nicht auf der "rechten", nenne ich sie mal Parkspur. Nunja, klar, er kann auch auf der linken Spur gefahren sein und hat gepennt und ist nach rechts ausgewichen.

Wie gesagt, vielleicht sagt der TE ja noch was dazu.
 
@Marvin_X

Der TE fährt auf der linken Spur.
Der Unfallgegner fährt auf der rechten Spur.
Der Unfallgegner muss auf die linke Spur wechseln, da auf seiner Spur ein Auto parkt, und übersieht den TE.
Damit fährt er in die rechte Seite des Autos vom TE.
 
@mic85 genauso wars ;)

Ich habe heute bei der gegnerischen Versicherung angerufen, und die meinte, der Typ hat sich noch nicht gemeldet -.-.

Naja, morgen früh kommt ein Gutachter und schaut sich den Schaden an. Werkstatt meinte erstmal pi * daumen ~1500€. Des Gutachten kommt dann zur Versicherung und die müssen dann sehen wann die mir den Schaden bezahlen.

Mal sehen was da noch auf mich zukommt^^

//kalleberlin
 
Überspringt die Werkstätte da nicht etwas? Solange die Schuldfrage nicht 100% geklärt ist...
EDIT: Aber hier kenne ich auch nicht aus. Vielleicht ist das das übliche Vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Gutachter wird feststellen wer wem reingefahren ist, und da der Schaden am anderen Fahrzeug durch die Polizei dokumentiert ist, wird es keine Probleme geben. wenn ers abstreitet gehts halt vor gericht dann müssen die anderen Herren aber alle Aussagen und dann muss auch noch alles übereinstimmen was die erzählen.....würd mir da kein kopf machen. Wenn du es gleich der Versicherung gemeldet hast umso besser, die will ja ihr Geld behalten ;)
 
Nene. Der Gutachter, der zur Werkstätte kommt, bestätigt nur die Reparaturkosten. (quasi 2. Kostenvoranschlag)
Mehr macht der nicht.
 
Mit Arbeitsauto ist Firmenwagen gemeint?


Gabs auch Personenschaden, oder blieben alle Beteiligten unverletzt? (solange es nur Blechschaden ist, kann man sich die Polzei sparen - vor allem, wenn sich beide Streitpartner einig sind und einen ordentlichen Unfallbericht unterschreiben)


Wenn Firmenwagen gemeint ist, dann ist man dazu verpflichtet die Polizei zurufen! Sonst kann es da Probleme mit der Versicherung geben.


So desweiteren, wenn Firmenwagen gemeint ist, kann dem Fahrer doch eig egal sein, zahlt eh wenn die Versicherung der Firma.
Zum Geld wegen Polizei rufen. Das Geld zahlt nur der Unfallverursacher und wenn er es noch nicht gezahlt hat, dann sollte es passieren sobald die Schuld wirklich geklärt ist. Da das Geld zu zahlen auch ein Schuldeingeständniss ist. Achja es sollten 35€ sein ;)....
 
Dass Du Deine Versicherung sofort informiert, und auch die Polizei hinzugezogen hast, war schon einmal vollkommen richtig. Jetzt wäre es natürlich ideal, wenn Du auch eine Rechtschutzversicherung hast, damit Du in der Sache auch einen Anwalt einschalten kannst, sollte das notwendig sein bzw. werden.

Als potentielles Probleme sehe ich die zwei Zeugen des Unfallgegners, da Du vermutlich keinerlei Zeugen hast. Wobei man nicht von vorne herein alles schwarz sehen sollte, man muss die Entwicklung abwarten.
 
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