Backofen zeigt Fehlercode an

Peter Griffin

Commander
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Ich habe einen Herd mit integriertem Backofen von Premiere und der zeigt seit heute statt der Uhrzeit die Meldung "noFS" an. Der Herd funktioniert noch, aber der Backofen selbst nicht mehr. Ich habe schon in der Anleitung geschaut, da steht leider gar nichts drin. Das Gerät ist nicht mal ein halbes Jahr alt.

Hat jemand eine Idee, was das sein könnte?

Danke im Voraus!
 
das ist so wie koenic oder respekta, unterste schublade marke?

auf div anleitungs seiten findet man andere mit der gleichen fehlermeldung aber keine antworten was es war

also frag den kundendienst
 
Moin,

teste mal die Uhrzeit neu einzustellen.
Wenn diese z.b. durch einen Stromausfall gelöscht wurde , geht bei neuen Geräten der Backofen nicht mehr.
Hatte ein Kumpel vor einem Monat , konnt es kaum glauben.

Das Gerät ist nicht mal ein halbes Jahr alt.
Ansonsten Garantie in Anspruch nehmen.
 
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Azghul0815 schrieb:
Gemäß Perplexity eib Fehler der Sicherheitsschaltung.
Gemäß Windrichtung ....

Hersteller kontaktieren scheint sinnvoller als KI in diesem Zusammenhang

Bitte mal die Sicherung trennen und 5 Min warten. F5 (bzw. FS) ist normalerweise ein Stromkreisproblem.
 
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Peter Griffin schrieb:
Das Gerät ist nicht mal ein halbes Jahr alt.
Das ist btw. gut. Gewährleistung (Mängelhaftung) in Anspruch nehmen und nach Möglichkeit etwas etwas vernünftiges wählen und den Aufpreis zahlen.
 
Wir reden hier wohl von nem Gewährleitungsfall, melde dich mal beim Händler.
 
.one schrieb:
und nach Möglichkeit etwas etwas vernünftiges wählen und den Aufpreis zahlen.
Das ist nicht so einfach sei denn der Händler willigt ein.
Der Händler hat 3 mal die Möglichkeit Nachzubessern wird das nichts kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Danke euch für die Antworten! :)

Es hat tatsächlich geholfen, den Sicherungsschalter für 10 Minuten runterzumachen. Jetzt funktioniert wieder alles.
 
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Sahit schrieb:
Der Händler hat 3 mal die Möglichkeit Nachzubessern wird das nichts kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dieser Irrtum klebt auch nach Dekaden noch immer wie Nordsee-Teer der 1970er zwischen den nackten Zehen unserer Jugend 😅.
 
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Ja, es sind zweimal, nicht dreimal
 
Vigilant schrieb:
Dieser Irrtum klebt auch nach Dekaden noch immer wie Nordsee-Teer der 1970er zwischen den nackten Zehen unserer Jugend 😅.
Ah ok da bin ich mal gespannt: https://www.allianz.de/recht-und-ei...cherung/vertragsrecht/ruecktritt-kaufvertrag/

Bei einer Reparatur war ein Rücktritt vom Kaufvertrag bislang erst nach zweimaliger Nachbesserung möglich. Bei Kaufverträgen, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, können Sie oft auch bereits nach einer fehlgeschlagenen Nachbesserung zurücktreten. Wie oft nachgebessert werden darf, hängt immer im Einzelfall davon ab, ob Ihnen als Käufer:in eine weitere Reparatur zumutbar ist. Bei einem neuen Produkt hat der oder die Verkäufer:in nach wie vor nur einen Versuch.

Ich glaub jetzt nicht das man auf der Seite der Allianz Rechtschutz Müll zu lesen bekommt.

@TorenAltair stimmt das mit 3 mal hatte ich mir dann falsch gemerkt aber man ist wohl mittlerweile auf 1 mal runter gegangen.
 
Sahit schrieb:
Ah ok da bin ich mal gespannt:
Genau diesen Irrtum der drei Versuche meinte ich doch.

Wichtig ist, zur Mängelbehebung eine angemessene Frist zu setzen. Verstreicht diese, ohne das der Mangel behoben werden konnte, werden die rechtlichen Optionen wie Rückabwicklung, Preisnachlass, Ersatz etc. ausgelöst.

So jedenfalls der Stand meiner laienhaften "Küchen-Jura" 🙃, ohne Tante Google, KI oder eine Juristin befragt zu haben.
 
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