BAföG - Beschwerde einreichen?

K

Klanac

Gast
Ich hoffe, ich kann diese Frage hier stellen, da ich sonst nicht weiß, wo es reinpassen würde oder wo ich allgemein fragen könnte...


Meine kleine Schwestee studiert jetzt ein Jahr lang. 07/2017 hat Sie Post bekommen - Sie soll bis zum 15.08.2017 einen Verlängerungsantrag stellen und die Lohnabrechnungen der Mutter von dem gesamten Jahr beilegen (10/2016 bis 08/2017). Das hat Sie auch getan und alle Unterlagen ausgefüllt, unterschrieben und alle Bescheinigungen hinzugefügt aber mit dem Hinweis, dass das für 07/2017 nicht möglich ist, da dieser erst ab dem 20.08.2017 per Post zugestellt wird. Diesen hat Sie auch nachgereicht und nach kurzem Anruf wurde Ihr gesagt, dass das kein Problem ist, alle Unterlagrn vollständig sind und die Frist nicht abgelaufen ist.

Ende 09/2017 bzw. Anfang 10/2017 ist dann ein Schreiben gekommen, wo meine Schwester aufgefordert wurde mehrere tausend Euro nachzuzahlen. Nach kurzem Telefonat wurde den klar, dass das die Lohnabrechnungen der Mutter sind und nicht meiner Schwester. Die haben also gedacht, es wäre meine Schwester, welche gearbeitet hat und der Mutter den abgelehnt :/. Haben sich entschuldigt und um Geduld gebeten, da die das jetzt verbessern und einen neuen Bescheid rausschicken.

Als es dann keine Reaktion gab, habe ich Ihr gesagt, das Sie zu den Sprechstunden einfach mal persönlich hingehen sollte (mitte 10/2017). Das hat Sie auch getan und dort wurde Ihr gesagt "sie müssen den Antrag neu stellen, wegen dem Fehler", was für mich keinen Sinn ergeben hat, da der Fehler nicht bei meiner Schwester liegt. Wie beim ersten mal wollten die alle Unterlagen, welche beim Erstantrag bereits eingereicht worden sind, Lohnabrechnungen von 2015 der Eltern, usw. usf.

Nach etwa drei Wochen ist ein Bescheid gekommen, wo 2 Monate nachgezahlt werden (10/2017 und 11/2017) sowie Ende 11/2017 der Dezember ausgezahlt wird, also für 12/2017. Sie hat aber Ende 07/2017 das letzte mal eine Zahlung erhalten, für 08/2017. Es fehlt somit der Monat 09/2017.

Eben hat Sie dort angerufen und die wollen gar nicht darüber diskutieren, sagen einfach, wo die Gesetze stehen und das war es auch schon. Hätte ich es jetzt nicht selbst gehört, hätte ich es Ihr wohl nicht geglaubt. Die sind nicht bereit darüber zu sprechen und hören nicht zu.
Habe mir auch die Mails angeschaut bzwm nur Teile davon. Der Name ist falsch geschrieben, aus "o" wird ein "u" und auf die Fragen wird nicht eingegangen.


Zwei Fragen stellen sich mir:
1) Hat Sie wirklich keinen Anspruch auf 09/2017? Bei mir ist das schon etwas länger her aber es wurde immer ausgezahlt, auch für Semesterferien.
2) Wo könnte man Beschwerde einreichen? Wir haben ja alle Schreiben und Mails hier und ich kann mich damit einfach nicht abfinden, wie man sich so Verhalten kann.

Gruß
 
Worüber willst du dich beschweren? Fehler passieren halt. Aus diesem Grund gibt es bei jedem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsfrist. Ist diese abgelaufen wird es allerdings schwer.
 
Ich glaube du hast nicht wirklich verstanden, was ich geschrieben habe.
Meine Schwester hat keine Schuld, hat keinen Fehler gemacht und weil die Mutter und Schwester nicht trennen können, verfällt der Monat 09/2017. Ich denke, dass das so nicht in Ordnung ist.
 
Dann gibt es einen amtlichen Bescheid mit Rechtsbehelfserklärung. Dort steht eine Frist für den Widerspruch. Da dort ja einiges schiefgelaufen scheint ist es notwendig INNERHALB dieser Frist einen Widerspruch zu stellen. Kommunikation mit dem Amt darf nur schriftlich erfolgen. Jegliche mündliche Zusagen und Infos sind komplett wertlos.

Die ganze Geschichte schildern im Widerspruch. Darauf hinweisen was schief gelaufen ist und eine Neuerstellung des Bescheids fordern. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird muss sie sich einen Anwalt nehmen. Der Widerspruch muss fristgerecht erfolgen!

Ich hab selbst und im Freundeskreis viele krasse Fehler, bewusste Irreführung und Täuschungen seitens des Bafög amts erlebt.
 
Das ist ja eben das Problem...
Die brauchen nicht nur lange - es kommt nichts, wenn du nicht "nachfragst".

Alleine der Verlängerungsantrag wurde falsch bearbeitet und nach über einem Monat sagen die "ja, muss alles neu gemacht werden" ohne es zu begründen. Hätte ich es nicht gesehen, hätte ich es nicht geglaubt aber vom falschen Namen, falsche Anschrift auf den Schreiben (da stand zu Beginn eine andere Adresse drauf) bis zur Bearbeitungszeit...
Ich meine wenn die schreiben "bitte die Lohnabrechnungen der Mutter nachreichen" und dann nicht zwischen Eltern und Kindern trennen können - kann passieren aber dann im Nachhinein nicht zu reagieren, bis man persönlich dort hingeht - ohne Worte.

So wie die sich benehmen und telefonisch reagieren habe ich das Geld schon abgeschrieben aber ich will einfach nicht, das die einfach so damit durchkommen, auch wenn es nicht einmal mich betrifft.
 
Gibt es an ihrer Hochschule eine Studentvertretung/Hochschülerschaft die Studenten bei diesen Anträgen hilft? Eventuell kann man dort mal nachfragen ob sie eine Idee haben bzw. manchmal bieten die auch Rechtsberatung und weitere Hilfen an.
 
Klanac schrieb:
Ich glaube du hast nicht wirklich verstanden, was ich geschrieben habe.
Meine Schwester hat keine Schuld, hat keinen Fehler gemacht und weil die Mutter und Schwester nicht trennen können, verfällt der Monat 09/2017. Ich denke, dass das so nicht in Ordnung ist.


Ich weiß nicht wie du auf die Idee kommst ich hätte deine Mutter oder Schwester gemeint. Im Bafög Amt sitzen stark überlastete Menschen. Denen passieren Fehler. Aus diesem Grund gibt es das Widerspruchsverfahren. Anrufen bringt nur bei kleinen Fehlern etwas. Meinst du die können adhoc hunderte Seiten Akten überblicken und am Telefon weiterhelfen?
 
Als Tipp fürs nächste mal: nicht drauf warten das die dich anschreiben, sondern frühzeitig eigenständig den Verlängerungsantrag stellen, dann bekommt man auch lückenlos sein Geld.
Da hier einiges schief gelaufen ist, was ja sicherlich nachvollziehbar ist, wirst du denke ich nochmal die Sprechstunde aufsuchen müssen und das klären. "Alles schriftlich" ist generell nicht verkehrt, aber ersetzt das Reden nicht. Eine Weisheit die mit ins weitere Leben genommen werden kann ;-)
 
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