Balkonkraftwerk einfach aufbauen - Warte jetzt schon auf Zustimmung mehrere Monate

Neo772™

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
1.575
Hallo,

da wir in einem Mehrfamilienhaus mit (130+ Einheiten) einen perfekten Südbalkon besitzen haben meine Frau und ich uns entschieden, dass wir uns unbedingt ein Balkonkraftwerk anschaffen wollen und es einfach mit einer Halterung ins Geländer einhängen wollen.
Da ich den ganzen Tag im HomeOffice arbeite und tagsüber viel Strom verbrauche (3090 + 49 Zoll) ist so ein Balkonkraftwerk einfach ein Segen.

Die Anfrage zur Erlaubnis an die Vermieterin und die Eigentümerversammlung ging bereits im Mai raus. Nach mehrmaligen Anfragen und vertrösten wurde jetzt die Eigentümerversammlung für Ende September festgesetzt. Die Vermieterin hat ihre Erlaubnis bereits gegeben.

Ich sehe aber nicht ein, so lange zu warten - wie würdet ihr vorgehen? Ein Verwandter Elektriker kommt jetzt am Wochenende zu Besuch und könnte das Modul mit mir installieren.

Ein Fachexperte im Umfeld meinte zudem das diese ganze Genehmigung eine Formsache sei und letztendlich würden die Gerichte in so einer Situation immer für das Solarmodul bzw. den Mieter entscheiden.

Es ist kein besonders schöner Hinterhof, kein Altbau und es wird niemandem die Sicht genommen.
Sollte eine Erlaubnis verweigert werden, würde ich sowieso direkt beim Amtsgericht eine Klage einreichen.
 
Also ich würde es einfach in betrieb nehmen und abwarten was passiert.

Cu
redjack
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tr0nism, andimo3 und Neo772™
Neo772™ schrieb:
Die Anfrage zur Erlaubnis an die Vermieterin und die Eigentümerversammlung ging bereits im Mai raus. Nach mehrmaligen Anfragen und vertrösten wurde jetzt die Eigentümerversammlung für Ende September festgesetzt. Die Vermieterin hat ihre Erlaubnis bereits gegeben.
Das ist vollkommen egal. Richtig ist, du musst deinen Vermieter nur darüber in Kentniss setzen, was du vor hast.
ABER und das kannst du halt nicht wissen. Die Eigentümer können die Nutzung solcher Bauten "in gewissen Ausmaße" einschränken.
Wenn z.B. die Statik dagegenspricht, wenn äußere Vorgaben (Gesamtaussehen wird von der Kommune als schützenswert angesehen) es verbieten, oder und das wird gerne mal vergessen, wenn die Hauselektrik dagegen spricht.
Denn deine Wohnung könnte zwar von der E-Seite auf dem neusten Stand sein aber die Hausverdrahtung nicht.
Eine Inbetriebnahme deinerseits, die zu Folgeschäden führt müsstest du dann abklären.
Neo772™ schrieb:
Ich sehe aber nicht ein, so lange zu warten - wie würdet ihr vorgehen? Ein Verwandter Elektriker kommt jetzt am Wochenende zu Besuch und könnte das Modul mit mir installieren.
Ob das unter Sachkundige Installation fällt überlasse ich anderen.

Neo772™ schrieb:
Ein Fachexperte im Umfeld meinte zudem das diese ganze Genehmigung eine Formsache sei und letztendlich würden die Gerichte in so einer Situation immer für das Solarmodul bzw. den Mieter entscheiden.

Es ist kein besonders schöner Hinterhof, kein Altbau und es wird niemandem die Sicht genommen.
Sollte eine Erlaubnis verweigert werden, würde ich sowieso direkt beim Amtsgericht eine Klage einreichen.
Klageweg auch schon geprüft, da muss der Frust aber tief sitzen.
Das subjektive Empfinden ob die Immobilie schön ist oder nicht, entscheidet nicht darüber ob er schützenswert ist oder nicht.
Klagen ist immer der Beste weg um maximalen Konflikt aufzubauen. Wenn das wünschenswert ist, nur zu..
 
Die Anlage muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der BNetzA registriert werden. Zudem benötigst Du einen Zähler mit Rücklaufsperre.

Zudem muss die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Das ergibt sich aus den TABs zum Netzanschluss, an dem Deine Anlage hängt.

Im Grunde ist es wie bei einem KFZ. Man benötigt eine allgemeine Betriebserlaubnis, eine Zulassung sowie eine Versicherung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen und muss sich an die Verkehrsregeln halten.

Als Erzeuger übernimmt jeder ein kleines bisschen Systemverantwortung, das lässt sich nicht vermeiden. Ohne Bestandsübersicht können die Netzbetreiber weder sauber prognostizieren noch bilanzieren.

Der Hintergrund der TARs und TABs ist, dass irgendwann mal die vielen kleinen Erzeugungsanlagen sich im Verbund verhalten wie die bisherigen Großkraftwerke. Das funktioniert nur, wenn die technischen Regeln dazu eingehalten werden.

Ergänzung: Guck mal auf die Homepage Deines örtlichen Verteilnetzbetreibers, dort solltest Du so was finden...

https://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-erzeuger/erzeugungsanlagen-speicher/steckerfertige-pv-anlage
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Neo772™ schrieb:
Nach mehrmaligen Anfragen und vertrösten wurde jetzt die Eigentümerversammlung für Ende September festgesetzt. Die Vermieterin hat ihre Erlaubnis bereits gegeben.
Als Mieter hat dich die WEG nicht zu interessieren.
Du fragst bei deiner Vermieterin.
Diese muss das mit der WEG klären. Wenn du wirklich schon das "go" von deiner Vermieterin hast, dann leg los.
Die Frage ist: hast du wirklich ein "go" hast oder ein "von mir aus geht das klar, aber es muss erst noch durch die WEG?"
Genehmigung vom Netzbetreiber müsste deine Sache sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Paladin301
Ein Balkon einer Eigentumswohnung ist Gemeinschaftseigentum. Bauliche Veränderungen (dazu gehört auch ein Balkonkraftwerk) müssen immer von der WEG genehmigt werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Paladin301
Ja das ist wohl das Problem. Der Balkonaußenseite gehört gar nicht der Vermieterin (die Außenfassade; sondern ist Eigentum der WEG)
 
Du hast aber mit der WEG nichts zu zun.
Du als Mieter kannst da gar nichts einbringen, du wirst zu den Sitzungen nicht eingeladen.
Dein alleiniger Ansprechpartner ist immer dein Vertragspartner.
Die Vermieterin/Eigentümerin muss das VORHER mit der WEG abklären, bevor sie dir das go gibt.
Für dich relevant ist nur das go der Vermieterin.
SheepShaver schrieb:
Ein Balkon einer Eigentumswohnung ist Gemeinschaftseigentum
mit Sicherheit nicht der Balkon sondern
Neo772™ schrieb:
Balkonaußenseite

Wenn die WEG mit deinem Balkonkraftwerk nicht einverstanden ist, werden die das mit deiner Vermieterin/Eigentümerin regeln müssen, nicht mit dir.

Probleme beim sofortigen aufhängen:
Wenn die WEG das untersagt - und manche sind bei sowas nur dagegen weil es ungefragt aufgehängt wurde - dann muss die Vermieterin/Eigentümerin es dir untersagen.

Wenn dir aufgrund der Erlaubnis (schriftlich bzw. nachweisbar) bereits Kosten entstanden sind, du dann aber wieder abbauen musst, darfst du diese dann auch von deiner Vermietern als Schadenersatz einfordern. Aber will man diese Büchse der Pandora aufmachen?

Ansonsten kannst du das Balkonkraftwerk auch erstmal auf dem Balkon selbst betreiben statt an der Fassade.
Brauchst halt eine geeignete Haltevorrichtung. Aber auch das ist dann ggf. von außen sichtbar und kann eine bornierte WEG zur Ablehnung bewegen.

Von daher würde ich sagen: Bau das Ding auf dem Balkon außerhalb des Sichtfelds auf, auch wenn die Effizienz da eher leidet und es Platz frisst.

Über kurz oder lang wird es für Balkonkraftwerke eine ähnliche Gesetzesänderung wie für Wallboxen im Gemeinschaftseigentum geben, also dass die WEG es nicht mehr ablehnen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Nein, die Außenseite des Balkons ist WEG Eigentum.
Habe bereits alles da. Panele, Einhängevorrichtung für Balkonaußenseite und könnte es auch unten fest machen ohne irgendetwas baulich am Balkon selbst zu verändern
 
Binalog schrieb:
Die Anlage muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der BNetzA registriert werden. Zudem benötigst Du einen Zähler mit Rücklaufsperre.
diese Dinge wurden noch nicht beantwortet, ist das schon geschehen bzw. ist das klar? Auf- und Anbau ist das eine, Inbetriebnahme das naechste Problem dann. Aber ich vermute das ist klar
 
Normalerweise ist der komplette Balkon abgesehen vom Bodenbelag Gemeinschaftseigentum. Sicherlich NICHT nur die Außenseite. Alles geregelt in § 5 WEG.
Auch wenn deine Vermietern das so gerne hätte, der Balkon gehört ihr nicht.
Wir sind selbst Eigentümer einer Wohnung mit Balkon. Alle Eingriffe, die nicht nur den Boden betreffen, müssen von der WEG genehmigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist der Balkon Gemeinschaftseigentum. Daumenregel: Fast alles ist Gemeinschaftseigentum.
 
Da hier beide Themen, also WEG und PV, verknüpft sind frag ich mal hier:
Darf eine kleine 600W PV-Anlage im Garten betrieben werden ohne Genehmigung der WEG einzuholen, wenn diese nicht die Hauswand berührt, sondern auf dem Boden steht?
 
Der Garten gehört sicherlich auch mit zur WEG oder kannst nur Du ihn nutzen? Selbst falls nur du ihn nutzen kannst bleibt denn immer noch die optische Sache dass die PV halt nicht ins Gesamtbild passt.

Von daher vermute Ich das du auch hier die Genehmigung für brauchst.
 
Wenn es kein Fundament hat, dann vermutlich schon. Oder braucht man eine Genehmigung für eine Hängematte?
 
Zurück
Oben