Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter

Ich habe noch etwas an meinem Text gefeilt. Irgendwie wiedersprechen sich viele Quellen/Meinung oder sind überholt. Das ist gar nicht so einfach als Leie, da durchzublicken, wenn man nicht tagelang sich einarbeiten möchte. Ich versuche das jetzt eher über Verständnis und Miteinander.
@Piktogramm
Du sagst, dass Wieland die akteull gültige Regel zum Einspeisen darstellt. Laut https://balkon.solar/news/2024/07/11/faq-zum-recht-auf-solar/
solle jedoch auch Schuko zulässig sein:
"Insgesamt sind in dieser neuen VDE Norm drei Möglichkeiten für die AC Steckverbindung vorgesehen, darunter ebenfalls: Anschluss an den klassischen Schuko-Stecker mit Verwendung von Wechselrichtern mit NA-Schutz."

Die Halterung, die ich erwähne soll sich an diesem System orientieren:

So sieht mein Brief jetzt aus:

Sehr geehrte Frau xxx

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die grundsätzlich erteilte Genehmigung zur Installation eines Balkonkraftwerks auf meinem Balkon. Leider enthält Ihr Schreiben eine Reihe von Auflagen, die die Wirtschaftlichkeit der Anlage gefährden und teilweise umstritten sind.

Im Einzelnen:


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1. Statik des Balkons

Sie fordern einen Nachweis durch einen Sonderfachmann, dass die Balkonfront das Gewicht von zwei handelsüblichen PV-Modulen (je ca. 20 kg) tragen könne. Generell hat für den Nachweis der regelmäßig auf einem Balkon zu erwartenden Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1-1 der Vermieter in Vorleistung zu gehen – nur dann darf dieser einen Balkon vermieten. Dem Mieter liegen zudem nicht die Unterlagen dazu vor, die benötigt werden würden. Die Ausgangslage ist, dass ein Balkon immer in der Lage sein muss, auch ein Balkonkraftwerk zu tragen. Die statische Verantwortung liegt also beim Vermieter.

Ich verstehe jedoch Ihre Bedenken. Da es das erste Balkonkraftwerk in unserem Wohnhaus ist, sollten wir natürlich eine technisch saubere Lösung anstreben, an die sich andere Mieter später orientieren können. Als Konstrukteur im Maschinenbau weiß ich, wie man stabil und vor allem sicher baut. Im Maschinenbau gelten schon Verschiebungen von weniger als ein Millimeter als instabil.

Obwohl es zulässig wäre, Löcher in den Balkon zu bohren, habe ich mich nach einer Lösung umgesehen, welche das nicht erfordert und trotzdem stabil ist. Bilder dazu finden Sie am Ende des Briefes. An der Rückseite des Moduls befinden sich zwei stabile Querstrebe, welche sich jeweils mit Hilfe zweier großer Stempels an der Balkonfron abstützen. Auf der Balkoninnenseite befinden sich ebenfalls Stempel, welche dann das System am Balkon verspannen. Diese Maßnahme allein reicht schon für eine stabile Verbindung aus. Falls gewünscht, kann ich jedoch auch noch diese Halterung mit dem Balkon verdübeln. Zusätzlich werde ich noch jedes Modul mit einem Stahlseil am Geländer sichern, um ein redundantes Sicherheitssystem zu haben. Falls Sie andere Ideen haben oder ich das näher ausführen soll, dann können wir diese auch gerne bei einem Kaffee direkt auf dem Balkon besprechen. Sie sind dazu herzlich eingeladen.

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2. Geeignete Einspeisesteckdose / Elektroprüfung

Sie fordern einen Nachweis, dass die Schuko Steckdose auf dem Balkon als Einspeisesteckdose geeignet ist. Ich gehe davon aus, dass Sie damit auf eine Wieland-Steckdose anspielen, welche als bessere aber teurere Alternative zur Schuko Steckdose gilt.
Ob Schuko oder Wieland ist weder gesetzlich noch in der VDE Norm eindeutig festgelegt. Es gibt jedoch viele Belege, dass die Schuko Steckdose die Sicherheitsanforderungen erfüllt und sich als Einspeisesteckdose eignet ist. Dafür gibt es einige Prominente Fürsprecher z.B.:

Klaus Müller (Präsident der Bundesnetzagentur):"Bei Balkon Solarmodulen reicht nach BNetzA Einschätzung ein einfacher Stecker, wenn zertifizierte Wechselrichter vorhanden sind" 29.12.2022, 09:36:40 via X (Twitter)

Auch in dem aktuellen Normentwurf des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (das ist die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95) ist diese Möglichkeit explizit vorgesehen, vgl. dazu nur die Pressemitteilung des VDE vom 07.05.24: https://www.vde.com/de/presse/press...raftwerke-produktnorm-konsens-anschlussregeln darin:
„(…) Außerdem verständigte sich das zuständige Normungsgremium auf mehrere Schutzmaßnahmen, um Mini-PV-Anlage auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Zum einen kann der Steckerkopf eine mechanische Trennung aufweisen, die sicherstellt, dass Personen keinen aktiven Leiter berühren können. Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen.“

Insgesamt sind in dieser neuen VDE Norm drei Möglichkeiten für die AC Steckverbindung vorgesehen, darunter ebenfalls: Anschluss an den klassischen Schuko-Stecker mit Verwendung von Wechselrichtern mit NA-Schutz.

Wenn ein Mieter also einen CE- und TÜV-geprüften Wechselrichter nutzt und diesen an eine Schuko-Steckdose anschließt, ist das normgerecht und existiert eine spezielle Sicherungsfunktion mit integriertem NA-Schutz (Netzausfallschutz), so dass der Netz- und Anlagenschutz (einfehlersicher nach 0,2 Sekunden) gewährleistet ist. Die Netzschutzanforderungen nach FNN/ VDE-AR-N 4105 werden damit dann erfüllt.

Es ist daher kein Grund dafür ersichtlich, dass gegen den seitens der fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde explizit anerkannten elektrotechnischen Anschluss der Module nebst CE-geprüftem Wechselrichter mit NA-Schutz mietrechtliche Bedenken bestünden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Art des Anschlusses gefährlich ist, wenn doch schon hunderttausende solcher Systeme im Supermarkt verkauft wurden.

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3. Feuerwehrzugang / Neigungswinkel

Ich werde die Module flach montieren, um ein Anleitern der Feuerwehr nicht zu erschweren.


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4. Anmeldung bei Netzbetreiber / Zählertausch

Gemäß EEG reicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) aus. Der Netzbetreiber wird dadurch automatisch informiert. Falls dieser den Austausch des Zählers veranlasst, ist dies seine Aufgabe – die Kosten dürfen nicht dem Anschlussnehmer (also mir) auferlegt werden.

§ 10a Absatz 3 EEG:
"Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden."

Das neue Gesetz regelt im § 8 Absatz 5a, dass die Anmeldung des Balkonkraftwerks nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber) erfolgen muss. Die Bundesnetzagentur fordert den Messstellenbetreiber nach der Anmeldung zum Austausch des Zählers auf. Ab dann hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, den Wechsel umzusetzen. Betreiberinnen und Betreiber haben mit der Anmeldung ihre Pflicht getan und müssen sich nicht selbst um den Zählertausch kümmern.

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5. Fachgerechte Montage / Sturmfestigkeit

Die PV-Module werden gemäß Herstelleranleitung montiert. Eine gesonderte Abnahme durch einen Sonderfachmann ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Es ist ohnehin selbstverständlich, dass ich für eine sichere und sturmfeste Befestigung sorge – und bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auch hafte. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung liegt Ihnen bereits vor.


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Fazit

Ich begrüße Ihre grundsätzliche Zustimmung, möchte Sie jedoch bitten, bei der Umsetzung den gesetzlichen Rahmen zu berücksichtigen. Die Energieerzeugung auf dem eigenen Balkon ist heute Standard und zählt nach §554 BGB zu den privilegierten Maßnahmen.

Ich werde die Module entsprechend den geltenden Normen montieren, dokumentieren und anmelden. Sollten Sie noch Bedenken haben, dann können wir diese auch gerne bei einem Kaffee direkt auf dem Balkon besprechen. Sie sind dazu herzlich eingeladen. Ansonsten freue ich mich auf eine positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Schnetzel schrieb:
@Piktogramm
Du sagst, dass Wieland die akteull gültige Regel zum Einspeisen darstellt. Laut https://balkon.solar/news/2024/07/11/faq-zum-recht-auf-solar/
solle jedoch auch Schuko zulässig sein:
"Insgesamt sind in dieser neuen VDE Norm drei Möglichkeiten für die AC Steckverbindung vorgesehen, darunter ebenfalls: Anschluss an den klassischen Schuko-Stecker mit Verwendung von Wechselrichtern mit NA-Schutz."
Wie oft denn noch?
Ist die besagte, überarbeitete Norm derzeit gültig ja oder nein?
Für den Fall, dass bei deiner aufwendigen Recherche herauskommen sollte, dass der Entwurf in der Diskussion ist und noch keinerlei Gültigkeit hat. Kannst du dir Bezüge darauf klemmen.

Edit: Vor allem, der markierte Teil von der Meldung vom VDE zu dem was im 2. Entwurf steht. Wenn die Schaltbarkeit/galvanische Trennung als Anforderung kommt, wie es teils bereits im 1. Entwurf stand, dann wird das absurd teurer als ne Einspeisedose vom Elektriker. Ich hatte nur kein Bock in die Unibibliothek zu gehen um den 2. Entwurf zu lesen, der erste war schon Scheiße.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Formulierung finde ich auch weiterhin „Die Ausgangslage ist, dass ein Balkon immer in der Lage sein muss, auch ein Balkonkraftwerk zu tragen“ kritisch. Je nach Montage entstehen da dynamisch durch den Wind doch u.U. Kräfte die bei der genehmigten Statik nicht vorgesehen sind. Insofern kann man das IMHO nicht so allgemeingültig formulieren.
 
Beides valide Punkte. @Piktogramm Ich glaube ich muss es noch 2-3 mal lesen ;)
Es stützt jedoch meine Argumentation auch wenn es noch nicht gültig ist.
Madcat, da magst du Recht haben. Ich denke aber, dass es als Argument im ersten Moment durchaus valide ist. Wenn es da starke Gegenwehr gibt, dann kann man immernoch ins Detail gehen.
 
Schnetzel schrieb:
Es stützt jedoch meine Argumentation auch wenn es noch nicht gültig ist.
Also könnte ich jetzt argumentieren, dass ich einen einseitigen, ungültigen Vertrag habe, der dich dazu verpflichtet mir die kommenden drei Warmmieten zu zahlen?
 
Bedenke auch, dass es möglicherweise gar nicht ausschließlich mit deinem Vermieter zu tun hat was da gefordert wird. MFH sind häufig WEGs. Und hier ist die Krux: Das BKW ist im Mietrecht verankert und muss erlaubt werden, dass war im WEG widerum aber bis vor kurzem nicht so. Jetzt kann jeder Eigentümer das von der Gemeinschaft fordern, aber nicht einfach blindlings (§20 Abs. 2 / 5 WEG = über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu beschließen.

Natürlich will sich die WEG absichern: JEder Schaden der vom Gemeinschaftseigentum ausgeht ist erstmal deren Haftung - fliegt das Ding weg, weil du es mit Tesafilm und Tackernadeln befestigt hast und erschlägt ein Kind, das an der Haltestelle unter deinem Balkon auf den Bus wartet haftet die WEG - daher der Haftpflichtnachweis bspw.
Genauso will sie natürlich vermeiden, dass die Bude abfackelt, das Geländer bei deiner laienhaften Montage beschädigt wird oder ein uneinheitliches Fassadenbild entsteht.

Und all diese Dinge kann die WEG regeln und entsprechende Bedingungen stellen.

Du bist an der Stelle erstmal nicht TEil der WEG, der Vermieter ist das. Passiert etwas, geht die WEG an ihr Mitglied und sagt: Ey, es gab die Bedingungen an Installation und Betrieb, weise nach dass das in ORdnung war. und dann kommt der VM eben zu dir und sagt: Ey, ich hab dir das unter den Bedingungen erlaubt, weis das mal nach. Kannst du das nicht, er aber im Umkehrschluss, dass er dir die Bedingungen gestellt hat, bis du m.E.a. erstmal in der Pflicht.

Bevor ich da Streit suche würde ich mich wohl rechtlich - und nicht in einem Forum - beraten lassen; da geht es im Worst Case um große Streitwerte. Persönlich würde ich das wohl in einem persönlichen Gespräch versuchen zu regeln: Schau mal, das Ding will ich so und so installieren. Mit den Schellen und den Gummieinlagen passiert an deinem Eigentum nichts, es ist ordentlich fest und so in der BA des Gerätes vorgegeben. Das Gerät ist zertifiziert für den Betrieb und den Haftpflichtnachweis hast du ja shcon. Es sieht dezent aus (All Black empfohlen !) und plan montiert. Bezüglich Elektroinstallation hab ihc mich schlau gemacht, da ist eine Einspeisesteckdose (Wieland) bis 800W Einspeiseleistung, die ich nicht überschreiten werden, nicht notwendig.

Irgendwie so würde ich den Weg lenken und auf keinen Fall mit unzähligen Normen, die mir die KI ausgeworfen hat, um micht werfen. Das nervt doch alle Beteiligten nur und am Ende willst du das Gerät betreiben und der Vermieter abgesichert sein.
 
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YomDom schrieb:
Elektroinstallation hab ihc mich schlau gemacht, da ist eine Einspeisesteckdose (Wieland) bis 800W Einspeiseleistung, die ich nicht überschreiten werden, nicht notwendig.

Die ganzen Lösungen gehen von einer einwandfreien Installation und Steckdose aus. Die wenigsten Verwaltungen oder Eigentümer lassen die Installation prüfen.
Es geht ja auch darum was alles auf der Steckdose sonst drauf hängt. Da geht es ehr um den Schutz bei Überlast das die Sicherung da mal Auslöst bevor die Tapeten braun werden.

Und der Vermieter ist als Anschlussnehmer auch für die Anlage des Anschlussnutzers verantwortlich, kann also eine Elektroprüfung fordern.
 
Löschknecht schrieb:
Da geht es ehr um den Schutz bei Überlast das die Sicherung da mal Auslöst bevor die Tapeten braun werden.
Damit die Tapeten braun werden, muss du einen LSS mit dauerhaften 16A betreiben und wenn das BKW 800W liefert dann noch einen Verbraucher mit 800W an den gleichen LSS hängen. Und selbst dann sollte der LSS vor dem Brand auslösen. Das ist ein wirklich sehr theoretischer Fehlerfall.

PS: Die Steckdose, an der das alles dann hängt, raucht übrigens schon bei >10A zu lange. Und mit einem Blick in die Verteilung und Beschriftung dessen kann man das als Laie abschätzen, behaupte ich. Zur Not alles aus machen ausser die Steckdose fürs BKW und schauen, was sonst noch an ist.
Löschknecht schrieb:
einwandfreien Installation und Steckdose aus.
Wenn sie das nicht ist, sollte das aber schleunigst vom Inhaber Instandgesetzt werden. Wenn man die Verantwortung dafür hat, würde ich gerne evtl. Schadstellen ausschließen, bevor ich noch Brandschäden ersetzen muss. Dafür sollte man bereit sein, gelegentlich Geld für eine Überprüfung auszugeben. Denn im Schadensfall, was ist wahrscheinlicher, ein (fast) neues BKW oder eine 40 oder sogar noch ältere Installation? Ohne eine Zwischendurchprüfung mit Bescheinigung könnte man Blöd dastehen.
 
Stanzlinger schrieb:
Ein Geländer muss das Gewicht eines fallenden Menschen verkraften....das sind Kräfte über 200 Kg wenn ein dicker fällt. Dein Modul wiegt 20 Kg.....wenn der Vermieter Angst wegen dem Balkon hat, ist dieser sofort zu sperren wegen Lebensgefahr

Dann bleiben aber nur noch 180kg für den Dicken über.

Und wenn das 4 Module sind bleiben nur noch 120 kg von den ursprünglichen 200 kg.


Un das ist halt das Problem nicht hält das Geländer das aus sondern hält das Geländer das aus UND hat gleichzeitig dann immer noch so viel Halt dass es ZUSÄTZLICH den Dicken auffängt.

Das Geländer muss dann von Anfang an deutlich überdimensioniert sein die zusätzliche Last aufzufangen.

Zu sagen ja das Balkongeländer hält das aus reicht eben nicht es muss das aushalten UND zusätzlich immer noch die z.B. gesetzlich geforderte Belastung - wie der Fall des "Dicken" - aushalten.

Auch der Dicke der fällt muss halt immer noch weiterleben xD das ist halt das was nachzuweisen ist.

Ergänzung ()

ghecko schrieb:
Und auf Kosten des Vermieters instand zu setzen. Ich wäre für eine Mietpreisminderung bis das Geländer und die elektrische Installation der Wohnung auf einem Stand ist, der dem sicheren Benutzen nicht mehr widerspricht. Was gleichzeitig ausreichend für die Installation eines Balkonkraftwerkes ist, das explizit ohne Fachkraft installiert und in Betrieb genommen werden darf.

Ohne die Solarmodule die das Geländer dauerhaft zusätzlich belasten dürfte der Balkon sicher allen Vorschriften entsprechen.

Solarmoduele sind nunmal schwer durch ihre grosse Fläche auch eine starke Fläche für Windlasten und damit eine Gefahr für Leib und Leben Dritter.

Nicht alles muss sich doch maximal rechnen? Das rechnet sich sicher trotzdem nur halt nicht so schnell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber das doch Bodyshaming Diskriminierung :D

Und der Dicke kann auch Analphabet sein.

Letztendlich ist halt zu klären ob durch das / die Gewichte zusätzlich die auch in eine andere Richtung Zugkräfte haben als eigentlich vorgesehen immer noch die Vorgaben erfüllt sind, die sicher weiter Gültigkeit haben.

Das muss halt der klären lassen der was verändern will.
 
Uzer1510 schrieb:
Das muss halt der klären lassen der was verändern will.
Scheinbar wird das aber immer nur dann zur Debatte herangezogen, wenn man was verhindern möchte.
Bei nichts haben die Deutschen die Hosen so voll wie Energiewende, Migration und die Verknappung von Klopapier. Bis auf das letzte ist aber alles essenziell für unseren Wohlstand.

Oder um es mit dem Worten eines bekannten deutschen Philosophen zu sagen:
"Das bleibt alles so wies hier ist. Und es wird sich hier nichts dran rütteln!"
 
Nun wer eine Gefahr für Dritte erzeugt muss halt dafür Sorgen dass diese so gering ist wie möglich - ich finde das eigentlich eine Selbstverständlichkeit?

Das Argument ja aber das verringert doch meinen Gewinn wenn ich darauf achten muss andere nicht zu gefährden ich glaube dazu muss man nicht mehr viel sagen oder - das ist für mich kein valides Argument.

Solche Gutachten kosten nicht die Welt dann rechnet sich das Balkonkraftwerk halt ein paar Monate oder maximal 2-3 Jahre später. Man sollte nicht die ganze Welt nur noch aus der Geiz ist Geil Maximierung Perspektive sehen - naja ausser man ist Hedge Fonds Manager(*in? :D).

Balkonkraftwerke rechnen sich trotzdem sicher in fast allen Fällen selbst wenn jemand Wert auf nachgewiesene Sicherheit legt - lediglich die Rendite ist halt etwas geringer - die Anlagen selber sind doch supergünstig geworden also echt abartig krass gpünstig.

Das mit der Steckdose denke ich fällt dagegen sicher in den Aufgabenbereich des Vermieters.

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Ich hab mal nachgeschaut wir haben für den Statiker unserer Dachanlage 1.100 Euro bezahlt - wir haben den unabhängig vom Solarunternehmen beauftragt. Denke für eine Balkonanlage wird das dann so um die 200-300 Euro liegen würde ich mal vermuten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Uzer1510 schrieb:
Nun wer eine Gefahr für Dritte erzeugt muss halt dafür Sorgen dass diese so gering ist wie möglich - ich finde das eigentlich eine Selbstverständlichkeit?
So selbstverständlich, wie es die Vermieter mit der Sicherheit ihrer elektrischen Installation nehmen?
Nochmals: Ein Balkongeländer MUSS einem Balkonkraftwerk standhalten, sonst wird es seiner Funktion als Geländer nicht gerecht.

Diese Scheinheiligkeit, was im Sinne des Allgemeinwohls zu fordern obwohl genau diese Punkte spezifisch in die Verantwortung des Vermieters und nicht des Mieter fallen.
Uzer1510 schrieb:
Solche Gutachten kosten nicht die Welt
Uzer1510 schrieb:
Denke für eine Balkonanlage wird das dann so um die 200-300 Euro liegen würde ich mal vermuten.
Ach ja? Kannst ja gerne mal einen Kostenvoranschlag hier Posten. Und 200-300 kostet ein durchschnittliches Balkonkraftwerk. Und das ist nur eines der Punkte die der Vermieter fordert.
 
ghecko schrieb:
So selbstverständlich, wie es die Vermieter mit der Sicherheit ihrer elektrischen Installation nehmen?

Wenn etwas passiert und die elektrische Installation ursächlich war, dann sind auch Konsequenzen für den Vermieter zu erwarten, zumindest von der Versicherung.

ghecko schrieb:
Diese Scheinheiligkeit, was im Sinne des Allgemeinwohls zu fordern obwohl genau diese Punkte spezifisch die Verantwortung des Vermieters und nicht des Mieter sind.

Aber nur in der Verantwortung des Vermieters, solange es im unveränderten Zustand ist. Will der Mieter eine Änderung, dann muss er auch die Verantwortung dafür übernehmen.
 
Madcat69 schrieb:
Will der Mieter eine Änderung, dann muss er auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Die Installation eines BKW ist keine Änderung. Die fordert in dem Fall der Vermieter selbst mit seiner Einspeisesteckdose und dem Zählerwechsel. Und hier kennt der Vermieter entweder aktuell geltende Regularien nicht, oder er kennt sie und ignoriert sie bewusst.
 
Wenn ein zertifiziertes, neues Gerät in Deutschland, welches nach Anleitung fachgerecht montiert ist, die Infrastruktur beschädigt bzw. ein Problem auftritt, ist bestimmt das neue und zertifizierte Gerät aus dem deutschen Fachhandel Schuld. Ansonsten dürfte das BKW wohl eher einfach nicht in D verkauft werden.
 
ghecko schrieb:
So selbstverständlich, wie es die Vermieter mit der Sicherheit ihrer elektrischen Installation nehmen?
Nochmals: Ein Balkongeländer MUSS einem Balkonkraftwerk standhalten, sonst wird es seiner Funktion als Geländer nicht gerecht.

Diese Scheinheiligkeit, was im Sinne des Allgemeinwohls zu fordern obwohl genau diese Punkte spezifisch in die Verantwortung des Vermieters und nicht des Mieter fallen.


Ach ja? Kannst ja gerne mal einen Kostenvoranschlag hier Posten. Und 200-300 kostet ein durchschnittliches Balkonkraftwerk. Und das ist nur eines der Punkte die der Vermieter fordert.



Muss ein Balkongeländer was weiss z.B. gegen Personendagegenlehnen/sturz 270 kg aushalten und es hält 290 ktg aus dann hängt man 2 Module mit 60 kg dran und sind u.U. nur noch 210 ktg verfügbar - oder je nach Windlast vielleicht nur 180 kg. Denn Solarmodule sind nunmal grosse Segel.

Dann fehlen 60 kg für die Sicherung von Personen.

Es geht nicht darum ob ein Balkongeländer die PV Module aushält sondern welche Werte dann noch für dessen eigentliche Ausgabe übrigbleiben.

Auch die Kosten der Anlage sind egal - die Frage ist nur wie lange braucht das Balkonkraftwerk um die Gutachterkosten wieder einzuspielen nur das beeinflusst um wieviel die Rendite sinkt.

~ 1000 kWh bei einem angenommenen fixen kWh Preis von 0,30 Euro pro kWh und 300 Euro Gutachterkosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Vermieter ein Gutachten eines Statikers über sein Balkongeländer sehen möchte, soll er halt in seine Bau- bzw. Kaufunterlagen gucken, oder eines beauftragen. Warum sollte ein Mieter seinem Vermieter die Sicherheit der Mietsache nachweisen?

Wenn der Mieter Mist baut, haftet er, dazu benötigt der Vermieter aber kein Gutachten eines Statikers.
 
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@Uzer1510
Die Normen für Geländer und Brüstung gehen normalerweise davon aus, dass Eigengewicht, Windlast zu berücksichtigen ist und zusätzlich eine Holmlast im rechten Winkel zum Verlauf und Brüstung ausgehalten werden muss. Alle Lasten beziehen sich dabei auf Flächen und oder laufende Meter.
Senkrecht angehangene Module stellen im Vergleich zur Holmlast eine wirklich kleine Belastung dar. Die Richtung der Vektoren ist einfach mach nahezu um 90° verschieden. Das lässt sich so nicht aufrechnen!
Und 60kg ist eher die Gesamtmasse zweier Module samt Befestigung auf mehr als 3m. Also <20kg/m Last mit vertikaler Wirkrichtung.
Wenn im Rahmen der typischen Sicherheitsfaktoren unter solcher Last die Tragfähigkeit eines Geländers gefährdet ist, dann sollten Vermieter einer solchen Bruchbude sehr leise sein..
 
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